Blog – Jocelyne Lopez

Keine andere Möglichkeit für die Steuerbürger als einen privaten Rechtsstreit, um die Standard guter wissenschaftlicher Praxis in der öffentlichen Forschung respektieren zu lassen?

Ich verweise auf einen Blog-Beitrag von Dr. René Krempkow bei der wissenschaftlichen Diskussions-plattform Sci-Logs / Spektrum der Wissenschaft  über die empirischen Möglichkeiten, wissenschaftliches Fehl-verhalten in der öffentlichen Forschung prüfen zu lassen: Wissenschaftliches Fehlverhalten und Drittmittel – empirische Befunde

 

Dort habe ich als natürwissenschaftlich interessierte Bürgerin aus persönlicher Erfahrung über zwei aktuelle Fälle aus der öffentlichen Forschung in der theoretischen Physik berichtet, wo ich im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes versucht habe, ungeklärte Fragen über die Durchführung von zwei wichtigen und extrem teuren Experimenten klären zu lassen, und zwar über das CERN-Neutrinoexperiment OPERA zur experimentellen Nachprüfung der Speziellen Relativitätstheorie und über das LIGO-Experiment zur experimentellen Nachprüfung der Allgemeinen Relativitätstheorie mit der Messung von Gravitationswellen – Siehe darüber meine Beiträge in dieser Diskussion vom 9. Mai 2018 um 08:22 Uhr und vom 9. Mai 2018 um  16:13 Uhr.

 

Über das LIGO-Experiment hat sich ein kleiner Dialog zwischen dem Blogger René Krempkow und mir entwickelt:

Zitat Jocelyne Lopez – 10. Mai 2018 – 9:49 Uhr

Hallo Herr Krempkow,

aufgrund der zwei von mir dargestellten Fälle von wissenschaftlichem Fehlverhalten in der theoretischen Physik zeichnet sich aus, dass es von der Seite der Öffentlichkeit bei der Feststellung eines Fehlverhaltens kaum eine Möglichkeit gibt, eine Lösung herbeizuführen.

Im Fall des Zurückhaltens von grundlegenden Daten/Befunden bei dem LIGO-Experiment ist die Situation für die Öffentlichkeit blockiert: Das öffentliche Forschungsinstitut Albert Einstein Institut / Max Planck Institut für Gravitations-physik weigert sich, die 3 Fragen nach den erhobenen Daten bei der Durchführung des Kalibrationsverfahrens gemäß Referenz [63] der offiziellen LIGO-Publikation „Discovery Paper“ zu beantworten, trotz Bürgeranfrage nach Informationsfreiheitsgesetz.

Auf einem Brief von unserem Rechtsanwalt teilte die Max Planck Gesellschaft mit, dass sie diese 3 Fragen nicht beantworten muss, weil sie als Verein dem Informationsfreiheitsgesetz nicht unterliegen würde. Dieser fragwürdigen Haltung bedient sich allerdings auch die DFG, wie zum Beispiel die zwei Universitätsprofessoren Roland Reuß und Volker Rieble in ihrer kritischen Studie aus dem Jahre 2011 in der FAZ über die Strukturen der öffentlichen Forschung darüber berichten:

Kritik an der DFG : Die freie Wissenschaft ist bedroht – Fördert die mächtige Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) den Ideenklau und die Selbstbedienung? Transparenz ist für sie ein Fremdwort. Dieses Monopol ist bedenklich.

Zitat: […] „Denn die DFG hat Macht – eine Macht, die nur scheinbar demokratisch von innen gebändigt wird und die sich auch keiner Kontrolle von außen unterwirft oder sich einer Diskussion mit der Öffentlichkeit oder gar dem Steuerbürger stellt, der das alles bezahlt. Immerhin kann die Öffentlichkeit über die sogenannte Gepris-Datenbank erfahren, welche Projekte gefördert worden sind. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen soll nicht anwendbar sein, weil die DFG ja nur ein Verein ist.“

Zwar ist diese Rechtsauffassung der DFG und der Max Planck Gesellschaft anfechtbar, weil das Informationsfreiheitsgesetz sehr wohl juristische Personen wie Vereine einschließt:

Zitat Informationsfreiheitsgesetz des Bundes:

Grundsatz (1) “Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.”

Dies würde jedoch für private Bürger bedeuten, einen aufwändigen und teuren Rechtskampf zu führen, u.U. über mehrere Instanzen, um zu Informationen zu gelangen, die ihnen ohnehin per Gesetz zustehen und die sie ohnehin schon mit ihrem Steuergeld bezahlt haben.

Herr Krempkow, was sehen Sie sonst als Möglichkeit für die Öffentlichkeit, zu den zurückgehaltenen Daten des Kalibrationsverfahrens Referenz [63] des LIGO-Experiments zu gelangen?

.

Zitat René Krempkow – 10. Mai 2018 – 13:11 Uhr

Hallo Frau Lopez,

zunächst müsste einmal geklärt sein, inwieweit tatsächlich in der jeweiligen Situation Fehlverhalten vorliegt; Sie scheinen mir da etwas sehr von vornherein davon auszugehen (statt der m.E. zunächst jeweils anzunehmenden Unschuldsvermutung). Für diese Klärung gibt es auch die Ombudspersonen (z.B. bei der MPG siehe https://www.mpg.de/ueber-uns/vereinsorgane/ombudswesen). Die Ombudspersonen haben sich übrigens bundesweit u.a. zu der Frage, was man noch tun könne, vor einigen Wochen zu einem Symposium in Berlin getroffen, da gibt es auch einige Anregungen zur Durchsetzung guter wissenschaftlicher Praxis (http://www.ombudsman-fuer-die-wissenschaft.de/symposien/).

Wenn Sie dies für nicht ausreichend halten, dann bleibt Ihnen in einem Staat wie Deutschland immer noch der Rechtsweg (da gibt es bekanntlich auch andere Staaten), den Sie dann ggf. auch nutzen sollten.

Beste Grüße
René Krempkow

.

Zitat Jocelyne Lopez –  10. Mai 2018 – 15:44 Uhr (dieser Beitrag von mir wurde jedoch nachträglich von René Krempkow gelöscht):

Hallo Herr Krempkow,

die bloße Stellung von 3 Fragen bzgl. der Erhebung von grundlegenden Daten bei der Durchführung des Kalibrationsverfahrens Referenz [63], das 2016 in der offiziellen LIGO-Publikation „Discovery Paper“ beschrieben wurde, beinhaltet per se eine Unschuldsvermutung: Es geht nur darum zu erfahren von welchen Autoren, wo und wann dieses Verfahren zuletzt konkret durchgeführt wurde und wo seine Ergebnisse veröffentlicht sind. Die Fragen sind ja neutral.

Wie gesagt beschreibt die fragliche Veröffentlichung Referenz [63] nur das angewandte Kalibrationsverfahren, sie enthält jedoch keine während der konkreten Durchführung dieses Verfahrens erhobenen Meßdaten. Außerdem wurde dieses Kalibrationspaper, obwohl es 2016 in der offiziellen LIGO-Publikation „Discovery Paper“ zur Messung der Gravitationswelle am 14. September 2015 aufgeführt wurde, lediglich als e-print im Internet veröffentlicht, also ohne die übliche wissenschaftliche Qualitätsprüfung durch per Review, was schon sehr ungewöhnlich ist für ein Experiment von diesem Niveau und mit diesen gigantischen Mitteln. Erst ein Jahr später, im August 2017, wurde eine per Review von einer wissenschaftlichen Zeitschrift für dieses Kalibrationsverfahren nachgeholt – jedoch immer noch nicht mit Nachweis von gesammelten Daten: Nur das beschriebene Kalibrationsverfahren wurde 2017 nachträglich als geeignet durch per Review begutachtet, erhobene Meßdaten sind jedoch darin weiterhin nicht enthalten.

Wie gesagt beinhalten diese 3 Fragen per se eine Unschuldsvermutung: Wie sonst könnte man in einem konkreten Fall ohne zu fragen die Aspekte „Zurückhalten von Daten/Befunden“ oder „unzureichendes Dokumentieren des Projektverlaufs“ ansprechen, die Sie als wissenschaftliches Fehlverhalten genannt haben? Ohne zu fragen geht es gar nicht.

Ich danke für Ihren Link zu dem Ombudswesen an den Max-Planck-Instituten, jedoch glaube ich nicht, dass diese Einrichtung geeignet ist, diesen Fall zu prüfen. So wie ich es verstanden habe handelt es sich um eine Einrichtung zur Lösung von hausinternen Konflikten der Max Planck Gesellschaft, hauptsächlich Autorenschaftskonflikten, wobei „die wissenschaftliche Qualität der jeweiligen Veröffentlichung dabei so gut wie nie zur Debatte steht“. Es ist auch rein psychologisch utopisch anzunehmen, dass Mitarbeiter der Max Planck Gesellschaft die wissenschaftliche Qualität der Veröffentlichungen der obersten Hierarchie in Frage stellen würden: Co-Autoren der offiziellen LIGO-Publikation “Discovery Paper” (sowie übrigens ursprünglich auch des Kalibrationspapers Referenz [63]) sind ja Direktoren am Albert Einstein Institut / Max Planck Institut für Gravitationsphysik…

.

.

Es ergibt sich also, dass es für die Steuerbürger bei den aktuellen Strukturen des Wissenschaftsbetriebs keine andere Möglichkeit gibt, als Fälle von wissenschaftlichem Fehlverhalten in der öffentlichen Forschung mit einem aufwändigen und teuren Rechtsstreit auf private Kosten prüfen zu lassen. Dies kann wohl nicht im Sinne einer demokratischen Gesellschaftsordnung sein, sowie auch nicht im Sinne der Regel zur Sicherung der Standard guter wissenschaflichen Praxis, zu den sich öffentlich-rechtliche Institutionen wie die Max Planck Gesellschaft  und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) verpflichtet haben.

.

———————
Siehe auch eine Online-Petition, die zurzeit von 1.090 Unterzeichnern unterstützt wird: Prof. Karsten Danzmann, beantworten Sie bitte 3 Fragen über das LIGO-Experiment!
Wir danken für weitere Unterstützungen!