28. November 2017
Tierschützer verklagen die Genehmigungsbehörde Regierungspräsidium Tübingen wegen den Affenversuchen am MPI
Im Juni 2017 hat ein Team von privaten Tierversuchsgegnern eine Bürgeranfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (LIFG) an die tierversuchsgenehmigende Behörde Regierungspräsidium Tubingen gestellt, mit der Bitte um Beantwortung von Fragen über das Schicksal der Tiere am MPI Tübingen (Max Planck Gesellschaft) innerhalb der gesetzlichen Frist von 1 Monat.
Die Behörde hat zunächst eine Fristverlängerung von 3 Monaten für die Bearbeitung unserer Anfrage festgesetzt, obwohl alle von uns begehrten Auskünften aus den Forschungsanträgen zu entnehmen waren.
Nach 3 Monaten erhielten wir nur eine teilweise Beantwortung unserer Fragen, wobei uns die Beantwortung von wesentlichen Fragen über das Schicksal der Tiere verweigert wurde: Die Schützwürdigkeit der Interessen des Labors am Ausschluss des Informationszugangs zu „sensiblen“ Daten würde das öffentliche Informations-interesse an der Bekanntgabe überwiegen. Hier sieht man deutlich, was für einen Job die Behörde macht: sie schützt die Interessen des Labors, anstatt die Rechte der Tiere und der Bürger zu schützen.
Für die Erteilung von partiellen Auskünften hat die Behörde eine Gebühr von 250 Euro in Rechnung gestellt, siehe hier die komplette Zusammenstellung der Korrespondenz:
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Am 20.10.2017 haben die Tierversuchsgegner über ihren Rechtsanwalt David Sanker eine Klage gegen die Genehmigungsbehörde beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht, sowohl wegen Verweigerung von Auskünften, als auch wegen Berechnung einer überhöhten Gebühr.
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Affenmädchen Stella, 5 Jahre alt, ein der unzähligen Opfer aus dem Höllenlabor MPI Tübingen,
5 Jahre lang gefoltert und todkrank bei einem „Finalversuch“ getötet.
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