Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für Oktober, 2017

Natürlich gehört der Islam zu Deutschland.

La Liberté guidant le peuple.
Anläßlich einer Diskussion bei Facebook habe ich mich schon vor einem Jahr mit einer Teilnehmerin ausgetauscht, die sich darüber geärgert hat, dass Christian Wulff nicht in der Lage sei, der Bevölkerung eine Erklärung über seine Aussage abzugeben, dass der Islam zu Deutschland gehöre.

Ich habe mich wiederum sehr darüber gewundert, dass man eine Erklärung für diese Aussage von Christian Wulff erwartet. Man braucht eine Erklärung von niemandem darüber zu erwarten, das steht doch in der deutschen Verfassung, warum der Islam zu Deutschland gehört, das steht in der Verfassung aller europäischen Rechtsstaaten, das steht in der internationalen Erklärung der Menschenrechte, die Deutschland seit langem anerkannt hat: Jedem Mensch steht das Grundrecht zu, einer Religion anzugehören und sie auszuüben: Artikel 3 Grundgesetz.

Natürlich gehört der Islam zu Deutschland, wie alle anderen Religionen auch. Man kann auch nicht in Deutschland von einem Ausländer verlangen, dass er sich allen Pflichten der Verfassung seines Gastlandes unterwirft, ohne ihm zu garantieren, alle Grundrechte der Verfassung in Anspruch nehmen zu dürfen, das geht nicht. Und es gilt nun mal in unseren europäischen Rechtsstaaten Religionsfreiheit, für jeden einzelnen Mensch und für jede einzelne Religion.

Ich habe jedoch als Französin, als ich nach Deutschland zog, ein paar Überraschungen hinsichtlich Religionsfreiheit erlebt. In Frankreich gilt nämlich seit der französischen Revolution nicht nur Religionsfreiheit, sondern auch eine absolut strenge Trennung des Staats und der Kirche, absolut streng: Staat und Kirche haben in Frankreich gar keine Berührungspunkte, sie dürfen auch keine haben, es gilt strenge Laizität. Religion ist ein privates Grundrecht, eine rein private Angelegenheit, die dem Staat mit nichts angeht.

Als ich in Deutschland meinen ersten Arbeitsvertrag abgeschlossen habe, musste ich angeben, welcher Religion ich angehöre. Wie bitte? Was geht es meinem Arbeitsgeber an? In Frankreich undenkbar. Ich habe erfahren, dass die Kirche berechtigt ist, Steuer zu erheben. Wie bitte? In Frankreich undenkbar, einzig der Staat ist berechtigt, Steuer zu erheben. Ich habe erfahren, dass der Staat die Erhebung der Steuer für die Kirche verwaltet. Wie bitte? In Frankreich undenkbar. Ich habe erfahren, dass es in staatlichen Schulen einen staatlich organisierten und finanzierten Religionsunterricht gibt. Wie bitte? In Frankreich undenkbar. Ich habe erfahren, dass es staatlich finanzierte Universitäten für Theologie gibt. Wie bitte? In Frankreich undenkbar. Ich habe erfahren, dass Politiker ihre Religion bei ihren Mandaten als Volksvertreter angeben. Wie bitte? Wem geht es an? In Frankreich undenkbar.

Es gibt nicht eine so strenge Trennung von Staat und Kirche in Deutschland als in Frankreich, so daß möglicherweise bei der Bevölkerung der Eindruck entstehen kann, dass nur bestimmte Religionen (Evangelismus oder Katholizismus) zu Deutschland gehören bzw. „Staatsreligionen“ sind – was aber auf gar keinen Fall zutrifft. In Frankreich kann dieses Missverständnis nicht vorkommen, wie gesagt, Staat und Kirche meiden sich und haben sich zu meiden, und das weiß jeder. Religion ist in Frankreich ein privates Grundrecht, streng privat. Deshalb interessiert es auch keinen Mensch in Frankreich, ob eine neue Kirche oder eine neue Moschee oder eine neue Synagoge oder sonst was für eine Kultstätte gebaut wird oder nicht. Das ist die private Sache der Menschen, die sie benutzen wollen, und dafür interessieren sich alle anderen Menschen nicht und haben sich auch nicht dafür zu interessieren.

Dagegen bin ich für ein Verbot der Gesichtsverschleierung (Burka) in der Öffentlichkeit, das von dem Verfassungsgericht in Frankreich anläßlich der Klage einer Moslemin auch ausgesprochen wurde. Dieses Urteil halte ich für richtig und verfassungskonform.

Bei der Gesichtsverschleierung kann nämlich nicht das Grundrecht auf Ausübung einer Religion geltend gemacht werden, da der Koran die Gesichtsverschleierung nicht vorschreibt, sondern nur die Bedeckung des Haars. Die Gesichtsverschleierung ist lediglich eine regionale Sitte, die in der moslemischen Welt selten vorkommt und ursprünglich von Bewohnern von Wüstenregionen eingeführt wurde. Jeder Mensch hat ein Grundrecht auf Ausübung seiner Religion, jedoch kein Grundrecht auf regionale Sitten.

Auch kann das in der Verfassung verankerte Grundrecht von jedem Mensch auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hier nicht gelten, da die Gesichtsverschleierung die Rechte der anderen Bürger auf freie Ausübung der sozialen Kommunikation verletzt. In sozialen Verbänden ist jeder darauf angewiesen, alle Mitglieder der Gemeinschaft jederzeit wieder zu erkennen und seine Emotionen jederzeit richtig anzuordnen, die hauptsichtlich durch die Gesichtsausdrücke wiedergegeben werden.

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PETITION: Kleine Anfrage an die Landesregierung von BW, um Informationen über die Affen vom MPI zu erhalten

Am 9. September 2017 haben wir alle Landtagsabgeordneten aller Fraktionen (einschließlich 2 fraktionslosen Abgeordneten) im Parlament von Baden-Württemberg gebeten, eine Kleine Anfrage an die Landeregierung zu stellen, um Informationen über das Schicksal der getöteten Affen am MPI Tübingen und der überlebenden Tiere zu erhalten. Siehe Veröffentlichung unserer Ansprache an das Parlament in unserer Change-Org-Petition.
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Der fraktionslose Abgeordneter Dr. Wolfgang Gedeon hat jetzt am 17.10.2017 diese Kleine Anfrage gestellt (insgesamt 10 Fragen), die in der Webseite des Parlaments veröffentlicht wurde, siehe:

Landtag von Baden-Württemberg – Drucksache 16/2844 – 17.10.2017
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Bild: SOKO-BUAV
Stella, 5 Jahre alt, ein der unzähligen Opfer aus dem Höllenlabor MPI Tübingen, das als todkrankes Affenmädchen noch zu einem Versuch herangezogen und anschließend getötet wurde.

ZUR PETITION….

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Blog von Joachim Schulz: Aussagekraft des Zwillingsparadoxons

Markus Pössel hat in seinem SciLogs-Blog auf dringende Empfehlung von seinem Haustroll „Herr Senf / Spritkopf / Cliff / Manfred“ die Besprechung des Zwillingsparadoxons und der Speziellen Relativitätstheorie unterbunden und die regen Austausche abgebrochen.

Da Herr Pössel wiederum interessierten Lesern gebeten hat, dieses Paradoxon der Speziellen Relativitätstheorie bitte in anderen Blogs oder Foren weiter zu besprechen, habe ich heute die abgebrochene Diskussion im SciLogs-Blog von Joachim Schulz, Experimentalphysiker und Spezialist des Zwillingsparadons fortgesetzt, siehe meinen gestrigen Einstieg in seinem Blog-Artikel Zwillingsparadoxon nachgerechnet

Ich bin gespannt, ob Joachim Schulz auf meine Fragen eingehen wird.

 

 

 



Erster gemeinsamer Urlaub seit der Kindheit

September 2017, erster gemeinsamer Urlaub mit meiner Schwester Christiane seit der Kindheit, so was von schön…

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Siehe auch in meiner privaten Homepage eine markante Kindheitserinnerung mit meiner Schwester Christiane: Disziplin



Blog von Markus Pössel: Messung des Zwillingsparadoxons mit nur einer einzigen Uhr

Ich bin vor 3 Tagen in einer Diskussion im Blog-Artikel von Markus Pössel bei SciLogs „Physik-Nobelpreis für die Gravitationswellenjäger!“ eingestiegen, um nach Anregung eines Teilnehmers ein eigenes Gedankenexperiment auf der Grundlage des Zwillingsparadoxons zur Diskussion zu stellen, und zwar die Messung dieses Paradoxons mit nur einer Uhr, siehe:

 

Jocelyne Lopez – 11. Oktober 2017 – 14:24 Uhr

@ Frank Wappler:

Ich schließe mich auch ganz Ihrer zugrunde gelegten sprachlichen Konvention an, dass man in der Physik bzw. Experimentalphysik nicht von Messung der „Zeit“ sprechen sollte, sondern von Messung einer „Dauer“. Der undefinierte bzw. nicht einheitlich definierbare Begriff „Zeit“ verursacht eine Menge endlose Verwirrungen, was nicht passieren kann, wenn man den geeigneten Begriff „Dauer“ benutzt.

Ich habe zum Beispiel vor ein paar Jahren ein Gedankenexperiment vorgeschlagen, das meiner Meinung nach die „Zeitdilatation“ bei dem Zwillingsparadoxon widerlegt, einzig durch Zugrundenlegen des Begriffs „Dauer“:

Es reicht dazu beim Zwillingsparadoxon eine andere Meßmethode zu verwenden und die Trennung der Zwillinge mit nur einer einzigen Uhr zu messen um festzustellen, dass sie bei der Wiedervereinigung nach der Trennung ganz genau gleichaltrig sind:

Beide Zwillinge stoppen die Uhr gleichzeitig, indem ein Zwilling den Finger auf dem Startknopf legt und der andere Zwilling durch Druck auf dem Finger seines Bruders die Uhr startet, so daß sie genau gleichzeitig die Uhren zum Start durch ein einziges Signal gebracht haben. Dann fliegt Zwilling B gleich auf Reise. Wenn er zurückkommt, stoppen beide wieder gleichzeitig die Uhr nach derselben Methode, ein Finger auf dem anderen. Die Dauer der Reise kann man an der Uhr ablesen. Die Reise hat also mit dieser Messmethode genauso lange gedauert für beide Zwillinge, die Uhr zeigt die gemeinsame Dauer der Trennung (wobei es auch logischerweise nur eine einzige Dauer bei einer Trennung geben kann), beide treffen sich ganz genau gleichaltrig wieder. Diese Meßmethode widerlegt experimentell die Zeitdilatation und löst das Zwillingsparadoxon. Das ist auch im Sinne Einsteins, der gesagt hat: “Die Zeit ist, was die Uhr anzeigt“.

Wie aussagekräftig ist denn eine Meßmethode mit zwei Uhren zur Messung der “Zeit“ und was ist sie denn Wert, wenn sie mit einer anderen Messmethode widerlegt werden kann? Sollen etwa biologische Vorgänge wie die Alterung sich nach der Meßmethode richten? Das ist doch völlig absurd, oder?

mfg
Jocelyne Lopez

 

Es folgte ein reger Austausch u.a. zwischen Markus Pössel und mir, wobei er sich sehr wenig erfreut über meine vorgeschlagene Meßmethode zeigte, denn sie löst meiner Meinung nach das Zwillingsparadoxon im Sinne der klassischen Physik: Die Zwillinge treffen sich nach der Trennung gleichaltrig wieder, es existiert weder eine „Zeitdilatation“ noch eine „Längenkontraktion, wie es in der Speziellen Relativitätstheorie behauptet bzw. dazu berechnet wird (und folglich auch nicht eine „Raumzeit“, die auf der Grundlage von Zeitdilation und Längenkontraktion mathematisch hineingerechnet wird).



Kritischer Artikel von Susanne Päch über das LIGO-Experiment: Blinde Forscher im fiktiven Datenlabyrinth

Ein interessanter Artikel vom 24.09.17 der SciLogs-Bloggerin Susanne Päch über die Sinnhaftigkeit und die Aussagekraft der Datenverarbeitungen beim LIGO-Experiment:

Blinde Forscher im fiktiven Datenlabyrinth

In der anschließenden Diskussion wird außerdem die Kritik der beiden Physiker Peter Ripota und Wolfgang Engelhardt vorgetragen:
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  • Die Behauptung, dass das LIGO-Experiment die Allgemeine Relativitätstheorie Einsteins bestätigt, ist ein Fake: Albert Einstein hat keine gültigen Voraussagen über die Entstehung von Gravitationswellen durch Verschmelzung von zwei Schwarzen Löchern hinterlassen, die er auch für inexistent sowie unmöglich in der Natur hielt, siehe Peter Ripota:  Wie man Gravitationswellen erfindet. Hier hat man den Namen und das Ansehen Einsteins missbraucht, um die öffentliche Meinung zu manipulieren. Mit dem Namen „Einstein“ lässt sich bekanntlich viel Geld und viel Ruhm gewinnen… Das ganze ist nur Marketing.
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  • Die Behauptung, die LIGO-Detektoren seien am 14. September 2015 technisch in der Lage gewesen, eine Verschiebung der 40 kg-Spiegel des Interferometers um 10^(-18) m während ca. 0,2 Sekunden durch den Druck einer Gravitationswelle zu registrieren, die aus der Verschmelzung von zwei Schwarzen Löchern in 1.3 Milliarden Lichtjahren Entfernung stammte, ist ein Fake: Prof. Karsten Danzmann selbst hat gegenüber Dr. Wolfgang Engelhardt verraten, dass dies technisch nicht möglich ist, wobei er sich inzwischen seit über 1 Jahr weigert, sich über diese gravierende Unstimmigkeit weiter zu äußern, siehe Bürgeranfrage nach Informationsfreiheitsgesetz: Prof. Karsten Danzmann, beantworten Sie bitte 3 Fragen über das LIGO Experiment!
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