Blog – Jocelyne Lopez

Hatte der grüne MdL Martin-Sebastian Abel das Sagen über die Genehmigung von Tierversuchen durch die Behörde LANUV NRW?!

Zwischen Juli 2010 und Juni 2017 durfte die Partei DIE GRÜNEN die Belange des Tierschutzes in NRW mit dem grünen Umweltminister Johannes Remmel bestimmen und lenken. Was aber 7 Jahre lang mit der Entwicklung der Tierversuche in NRW geschehen ist, steht im schockierenden  Widerspruch zu den Vorsätzen und Wahlversprechen der GRÜNEN (wie übrigens im Land Baden-Württemberg mit dem unsäglichen Oberbürgermeister von Tübingen Boris Palmer) und darf schlichtweg als Verrat an den Tieren  und an den Bürgern bezeichnet werden. Das Land NRW hat sich stolz an den 2. Platz der tierversuchsfreundlichsten  Bundesländer in Deutschland mit 406.319 verbrauchten Tieren im Jahr 2014 positioniert, wobei die Genehmigungs-behörde LANUV NRW nach wie vor alle beantragten Forschungsanträge der Tierversuchslobby blind und wahllos genehmigt – die Ablehnungsquote ist erschreckend vernachlässigbar, wie wir es anläßlich von Bürgeranfragen nach Informationsfreiheitsgesetz erfahren mussten.

Welche direkte Rolle spielte aber im Hintergrund die Partei DIE GRÜNEN bei dieser tierversuchsfreundlichen Haltung der Genehmigungsbehörde LANUV NRW? Die Frage taucht unerwartet im Rahmen von laufenden Klageverfahren gegen diese Behörde auf, die wir beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingeleitet haben. Diese Frage haben wir auch Gestern dem damaligen tierpolitischen Sprecher der Partei die GRÜNEN im Landtag NRW per E-Mail gestellt, dem MdL a.D. Martin-Sebastian Abel. Wir sind gespannt, ob er unsere Fragen beantwortet – nachdem er noch 2015 die Bürger, die sich um Transparenz über die Tierversuche in NRW bemüht haben, als „querulatorische Arschlöcher“ bei Facebook beschimpft hat…

 

Von:          Jocelyne Lopez, Sandra Lück, Reiner Bent
An:            Martin-Sebastian Abel
Datum:     24.08.2017
Betr.:        Fragen an MdL Martin-Sebastian Abel wegen
Tierversuchen in NRW

An Herrn Martin-Sebastian Abel, MdL a.D.Martin-Sebastian.Abel@landtag.nrw.de;

Sehr geehrter Herr Abel,

wie Sie es bereits wissen, versuchen wir seit 2012 im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes Transparenz über die Tierversuche herbeizuführen, die von der Behörde LANUV NRW massiv genehmigt werden.

Leider konnten Sie trotz mehreren persönlichen Ansprachen an Sie als Landtagsabgeordneter und als tierpolitischer Sprecher der Partei DIE GRÜNEN nicht dazu beitragen, den anfragenden Bürgern zur Erhaltung der gewünschten Informationen zu verhelfen.

Wie Sie es ebenfalls schon wissen, hat die extrem bürgerfeindliche Einstellung des LANUV NRW bei allen unserer Anfragen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes zu einer Reihe von Klageverfahren gegen diese Behörde beim Verwaltungsgericht Düsseldorf geführt, u.a. wegen Erhebung von überhöhten Gebühren als Abschreckung von ehrenamtlich tätigen Bürgern, wegen Negierung eines öffentlichen Interesses, wegen ausweichenden bzw. widersprüchlichen Antworten, sowie auch wegen schlichter Verweigerung der begehrten Auskünfte.

Kurz vor dem Termin zur ersten Gerichtsverhandlung, der für den 24. August 2017 vom Gericht festgesetzt wurde, hat das LANUV überraschender Weise unserem Rechtsanwalt David Sanker eine große Menge von Unterlagen zugeschickt, deren kurzfristige Prüfung vor der Gerichtsverhandlung nicht möglich und nicht zumutbar war, so daß der Gerichtstermin erst einmal aufgehoben und auf ein noch nicht bekanntes neues Datum verschoben werden musste.

Bei der Prüfung dieser kurzfristig durch LANUV eingereichten Unterlagen, die Akteneinsicht in verschiedenen laufenden Verfahren gewähren, ist den Klägern die fragwürdige interne E-Mail einer Sachbearbeiterin des LANUV aufgefallen, Zitat:

Wir haben gestern im MKULNV besprochen, dass wir die Anfrage erst beantworten, wenn das Schreiben an Herrn Abel durch den Sts freigegeben und versendet ist. Damit ist nicht vor Ende nächster Woche zu rechnen. Die [Antragstellerin] muss sich bis dahin gedulden. Es wird auch keine Zwischennachricht geben“.

In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, sehr geehrter Herr Abel, folgende Fragen zu beantworten:

Frage 1:

Wie rechtfertigen Sie, dass Sie zur Beantwortung einer Bürgeranfrage nach Informationsfreiheitsgesetz an die Behörde LANUV NRW intern – und stillschweigend gegenüber der Öffentlichkeit – persönlich einbezogen werden? Dies hat keine rechtliche Grundlage.

Frage 2:

Aus welchem Grund fühlte sich die Behörde LANUV NRW veranlasst, als Voraussetzung zur Beantwortung einer Bürgeranfrage nach Informations-freiheitsgesetz, erst einmal Sie anzuschreiben?

Frage 3:

Wir bitten im öffentlichen Interesse um eine Kopie des erwähnten Schreibens des LANUV an Sie, sowie um eine Kopie Ihrer Antwort.

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Wir danken im Voraus und verbleiben
mit freundlichen Grüßen

Jocelyne Lopez, Sandra Lück, Reiner Bent

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Kopie an:

MKULNV – Umweltministerium NRW – poststelle@mulnv.nrw.de

Fraktionsvorsitzende GRÜNEN – Monika Düker – monika.dueker@landtag.nrw.de

Tierschutzsprecher GRÜNEN – Norwich Rüße – norwich.ruesse@landtag.nrw.de

Fraktionsvorsitzender CDU – Bodo Löttgen – bodo.loettgen@landtag.nrw.de

Fraktionsvorsitzender SPD –Norbert Römer – norbert.roemer@landtag.nrw.de

Fraktionsvorsitzender FDP – Christian Lindner – christian.lindner@landtag.nrw.de

Fraktionsvorsitzender AfD – Marcus Pretzell – marcus.pretzell@landtag.nrw.de
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Jocelyne Lopez, Sandra Lück
27.03.2015 – Mahnwache wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE
vor dem Justizministerium in Düsseldorf