28. Juli 2017
Kampf um die überlebenden Affen aus dem Höllenlabor MPI in Tübingen: Auch die Genehmigungsbehörde mauert!
Im April 2017 wurden in den Medien durch die Pressestelle der Max Planck Gesellschaft dürftige Informationen über ihre Entscheidung im Hinblick auf das berüchtigte Folterlabor MPI Tübingen von oben herab der Öffentlichkeit hingeworfen: Die Affenversuche werden endgültig eingestellt, alle Tiere wurden getötet bis auf eine unbestimmte Anzahl von Überlebenden der Hölle (4, 7 oder 10 Tiere?), die heimlich zu Tierversuchslaboren „im europäischen Ausland“ verschleppt wurden, um weiter sinnlos gequält und getötet zu werden. Punkt, fertig, aus. Die Öffentlichkeit soll sich nach langjähriger gesellschaftlicher Unruhe und Störung des öffentlichen Friedens bitteschön damit zufrieden erklären: Es gibt keine offizielle Pressemitteilung der Max Planck Gesellschaft in ihrer Lügen- und -Floskel-Webseite, es gibt keine Nennung des Grundes für die Schließung des Labors, es gibt keine personellen Konsequenzen, es gibt keine Stellungnahme zu den im Rahmen von Strafanzeigen erhobenen Vorwürfen der Gesetzwidrigkeit dieser Versuche, es gibt keine Information über den Stand der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft. Nichts, absolut nichts. Die Max Planck Gesellschaft fühlt sich nicht verpflichtet irgendwelche Rechenschaften abzugeben und irgendwelche Konsequenzen zu ziehen, das wäre noch schöner. Auch unsere Bürgeranfrage nach Informationsfreiheitsgesetz vom Mai 2017 an die Leitung von MPI wurde komplett ignoriert: Gesetze existieren für die Max Planck Gesellschaft offensichtlich nicht, die die Pseudo-Wissenschaft und die organisierte Kriminalität der Affenhirnforschung mit unserem Steuergeld fördert und schützt. Wir werden diese Verweigerung von Auskünften durch die Leitung des Labors MPI unserem Rechtsanwalt übergeben.
Wir verzichten jedoch nicht auf Gerechtigkeit und Gesetze zum Schutz von Menschen und Tieren durch andere Wege, und geben auch nicht die überlebenden Affen aus dem geschlossenen Folterlabor auf: Wir haben im Juni 2017 eine Bürgeranfrage nach Informationsfreiheitsgesetz an die Genehmigungsbehörde Regierungspräsidium Tübingen gerichtet, mit der Bitte um Beantwortung von 8 einfachen Fragen über das Schicksal der Tiere am MPI innerhalb der von Gesetz vorgegebenen Frist von 1 Monat.
Die Genehmigungsbehörde Regierungspräsidium Tübingen hat uns bestätigt, dass sie unsere Anfrage bearbeiten will, jedoch bittet sie wegen angeblichem hohen Aufwand um eine Verlängerung der Frist auf 3 Monate. Es ist allerdings nicht nachvollziehbar, warum die Antworten auf diese 8 einfachen Fragen, die alle aus der regulären Genehmigungsakte problemlos zu entnehmen sind, einen hohen Aufwand erfordern. Oder führt etwa die Behörde keine ordnungsgemäße Genehmigungsakte und überwacht nicht die Durchführung der Versuche, wie es vom Tierschutzgesetz streng geboten wird? Die Vermutung liegt leider nahe. Außerdem droht die Behörde zur Beantwortung dieser 8 einfachen als Abschreckung von ehrenamtlich tätigen Bürgern mit hohen Gebühren, wohl in der Hoffnung, dass wir die Anfrage zurückziehen würden. Unsere Anfrage haben wir selbstverständlich nicht zurückgenommen: Wir werden nie aufgeben und alles unternehmen, um diese in einem Rechtsstaat unvorstellbare Informationssperre durch die Tierexperimentatoren, durch die Behörden, durch die Politiker, durch die Medien und durch die Justiz über diese kriminellen Machenschaften zu brechen!
Eine Zusammenstellung unserer bisherigen Auseinandersetzung seit Juni 2017 mit der Genehmigungsbehörde Regierungspräsidium Tübingen über das Schicksal der Tiere am MPI ist folgendem Link zu entnehmen:
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Affenmädchen Stella, 5 Jahre alt, das erste bekanntgewordene Opfer von MPI,
5 Jahre lang gesetzwidrig gefoltert und todkrank noch im „Endexperiment“ von den Pseudowissenschaftlern und Scharlatanen von MPI in Tübingen getötet.
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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym) .
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