Blog – Jocelyne Lopez

24.08.17 – Gerichtsverhandlung gegen die tierversuchsgenehmigende Behörde LANUV NRW beim Verwaltungsgericht Düsseldorf

Es ist endlich soweit!

Der Termin für die erste Gerichtsverhandlung gegen das LANUV NRW (Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz) steht!

Die erste Klage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wegen der Verweigerung von Auskünften über 22 Jahre Affenhirnforschung an der Uni Bochum wird nach etlichen Jahren endlich verhandelt: Am 24.08.2017 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Die umfassende Klageschrift unseres Anwaltes David Sanker beinhaltet weitere vorliegende IFG-Klagen, so unter anderem bzgl. der Tierversuche an der Uni Essen, Düsseldorf, Wuppertal, Bielefeld und Dortmund.

Die Verweigerung von Auskünften durch die Genehmigungsbehörde LANUV NRW über 22 Jahre Affenhirnforschung an der Uni Bochum, die jetzt am 24. August gerichtlich verhandelt wird, hat eine lange und leidige Vorgeschichte: Schon 2012 wurden wir im Rahmen einer Bürgeranfrage nach Informationsfreiheitsgesetz mit der extrem bürgerfeindlichen Haltung der Behörde konfrontiert, die sich geweigert hat, wesentliche Auskünfte über die Einhaltung der Vorgaben des Tierschutzgesetzes bei den ununterbrochen über 22 Jahre genehmigten Versuche zu erteilen, dafür aber überhöhte Gebühren als Abschreckung von ehrenamtlichen privat engagierten Bürgern  in Rechnung gestellt hat. Offensichtlich hat die Behörde LANUV NRW, die seit Jahrzehnten die meisten Tierversuche bundesweit am laufenden Band blind genehmigt, viel zu verbergen. Immerhin hat uns die Behörde Mitte in der Auseinandersetzung aus dem Jahre 2012 plötzlich mitgeteilt, dass die Versuche per Ende August 2012 an der Uni Bochum endgültig eingestellt wurden. Was für einen Zufall. Hat sie kalte Füße bekommen?

Wir haben jedoch noch 2015 einen erneuten Versuch mit einer neuen Bürgeranfrage nach Informationsfreiheitsgesetz gestartet, die aber nach einem zähen Austausch diesmal gänzlich abgelehnt wurde, siehe die Zusammenstellung unserer Auseinandersetzung mit der Behörde ab August 2015

Im Mittelpunkt dieser neuen Auseinandersetzung steht ein ungeheuerlicher und schockierender Vorgang: Es wurden an der Uni Bochum unter dem Deckmantel der medizinischen Forschung zu Therapieansätzen von menschlichen Erkrankungen wie Alzheimer, Parkinson oder Multiple Sklerose entsetzliche Versuche mit Affen durchgeführt, einschließlich Tötung, um die Frage zu klären … wie der Torwart der Fußballnationalmannschaft Jens Lehmann anläßlich der Fußball-WM 2006 zwei Elfmeter gegen Argentinien halten konnte!!! Die Behörde weigert sich die Frage zu beantworten, ob sie diesen illegalen  Forschungszweck explizit genehmigt hat oder ob die Forscher diese Schandtat heimlich durchgeführt haben.

Es handelt sich dabei nicht nur um ein Verbrechen unter ethischen Gesichtspunkten, sondern auch um einen gravierenden Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und um einen wissenschaftlichen Betrug, sowie auch um Veruntreuung von Steuergeldern. Die Steuerzahler finanzieren die Tierversuche für den vermeintlichen Fortschritt der Humanmedizin (der allerdings vollständig bei der Affenhirnforschung seit über 40 Jahren ausbleibt) und nicht für den Fußball! Unfassbar, abscheulich, moralischer Zerfall auf der ganzen Linie.

Diese Ungeheuerlichkeit darf nicht ohne Konsequenzen bleiben, zumal in der bundesweit stark vernetzten Gemeinde der Affenhirnforschung solche grobe Gesetzwidrigkeiten offensichtlich gängig praktiziert werden: Auch der Affenhirnforscher Prof. Hans-Peter Thier hat jahrelang invasive Versuche an Affen durchgeführt, um zu untersuchen, wie … Fußballer Tore schießen!!! Siehe unsere aktuell noch laufende Dienstaufsichtsbeschwerde über Prof. Hans-Peter Thier bei dem Rektor der Uni Tübingen Bernd Engler.

Wir sind gespannt zu erleben, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 24.08.2017 die Rechte der Tiere und der Bürger gegen dieses ekelerrengende Lobbyismus-System behandeln wird. Lassen wir uns überraschen.

Wir bitten um Unterstützung vor und im Gericht, denn nur mit einer großen Präsenz lässt sich ein öffentliches Interesse an den Auskünften belegen! Bitte unterstützt uns in unseren privat initiierten Klagen zahlreich und setzt mit uns ein Zeichen! Um 11.15 Uhr wollen wir den Gerichtssaal mit Tierschützern und Tierversuchsgegnern füllen, um dem Richter, der sich bereits in einem zurück liegenden Verfahren gegen ein öffentliches Interesse ausgesprochen und dementsprechend geurteilt hat, zu beweisen, dass wir nicht allein sind!.

Reiner Bent, Sandra Lück, Jocelyne Lopez

ZUR PETITION…
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Weitere Informationen über diese Gerichtsverhandlung unter folgender Facebook-Veranstaltung