Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für Juli, 2017

Kampf um die überlebenden Affen aus dem Höllenlabor MPI in Tübingen: Auch die Genehmigungsbehörde mauert!

Im April 2017 wurden in den Medien durch die Pressestelle der Max Planck Gesellschaft dürftige Informationen über ihre Entscheidung im Hinblick auf das berüchtigte Folterlabor MPI Tübingen von oben herab der Öffentlichkeit hingeworfen: Die Affenversuche werden endgültig eingestellt, alle Tiere wurden getötet bis auf eine unbestimmte Anzahl von Überlebenden der Hölle (4, 7 oder 10 Tiere?), die heimlich zu Tierversuchslaboren „im europäischen Ausland“ verschleppt wurden, um weiter sinnlos gequält und getötet zu werden. Punkt, fertig, aus. Die Öffentlichkeit soll sich nach langjähriger gesellschaftlicher Unruhe und Störung des öffentlichen Friedens bitteschön damit zufrieden erklären: Es gibt keine offizielle Pressemitteilung der Max Planck Gesellschaft in ihrer Lügen- und -Floskel-Webseite, es gibt keine Nennung des Grundes für die Schließung des Labors, es gibt keine personellen Konsequenzen, es gibt keine Stellungnahme zu den im Rahmen von Strafanzeigen erhobenen Vorwürfen der Gesetzwidrigkeit dieser Versuche, es gibt keine Information über den Stand der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft. Nichts, absolut nichts. Die Max Planck Gesellschaft fühlt sich nicht verpflichtet irgendwelche Rechenschaften abzugeben und irgendwelche Konsequenzen zu ziehen, das wäre noch schöner. Auch unsere Bürgeranfrage nach Informationsfreiheitsgesetz vom Mai 2017 an die Leitung von MPI wurde komplett ignoriert: Gesetze existieren für die Max Planck Gesellschaft offensichtlich nicht, die die Pseudo-Wissenschaft und die organisierte Kriminalität der Affenhirnforschung mit unserem Steuergeld fördert und schützt. Wir werden diese Verweigerung von Auskünften durch die Leitung des Labors MPI unserem Rechtsanwalt übergeben.

Wir verzichten jedoch nicht auf Gerechtigkeit und Gesetze zum Schutz von Menschen und Tieren durch andere Wege, und geben auch nicht die überlebenden Affen aus dem geschlossenen Folterlabor auf: Wir haben im Juni 2017 eine Bürgeranfrage nach Informationsfreiheitsgesetz an die Genehmigungsbehörde Regierungspräsidium Tübingen gerichtet, mit der Bitte um Beantwortung von 8 einfachen Fragen über das Schicksal der Tiere am MPI innerhalb der von Gesetz vorgegebenen Frist von 1 Monat.

Die Genehmigungsbehörde Regierungspräsidium Tübingen hat uns bestätigt, dass sie unsere Anfrage bearbeiten will, jedoch bittet sie wegen angeblichem hohen Aufwand um eine Verlängerung der Frist auf 3 Monate. Es ist allerdings nicht nachvollziehbar, warum die Antworten auf diese 8 einfachen Fragen, die alle aus der regulären Genehmigungsakte problemlos zu entnehmen sind, einen hohen Aufwand erfordern. Oder führt etwa die Behörde keine  ordnungsgemäße Genehmigungsakte und überwacht nicht die Durchführung der Versuche, wie es vom Tierschutzgesetz streng geboten wird? Die Vermutung liegt leider nahe.  Außerdem droht die Behörde zur Beantwortung dieser 8 einfachen als Abschreckung von ehrenamtlich tätigen Bürgern mit hohen Gebühren, wohl in der Hoffnung, dass wir die Anfrage zurückziehen würden. Unsere Anfrage haben wir selbstverständlich nicht zurückgenommen: Wir werden nie aufgeben und alles unternehmen, um diese in einem Rechtsstaat unvorstellbare Informationssperre durch die Tierexperimentatoren, durch die Behörden, durch die Politiker, durch die Medien und durch die Justiz über diese kriminellen Machenschaften zu brechen!

Eine Zusammenstellung unserer bisherigen Auseinandersetzung seit Juni 2017 mit der Genehmigungsbehörde Regierungspräsidium Tübingen über das Schicksal der Tiere am MPI ist folgendem Link zu entnehmen:

27.06.2017 – Bürgeranfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg an die Genehmigungsbehörde Regierungspräsidium Tübingen über das Schicksal der Tiere am MPI Tübingen

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Affenmädchen Stella, 5 Jahre alt, das erste bekanntgewordene Opfer von MPI,
5 Jahre lang gesetzwidrig gefoltert und todkrank noch im „Endexperiment“ von den Pseudowissenschaftlern und Scharlatanen von MPI in Tübingen getötet.
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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym) .

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Das Albert Einstein Institut will mit dem Fake-Experiment LIGO den Nobelpreis gewinnen…

Der Physiker Peter Ripota, Wissenschaftsautor, begnadeter Aufklärer und Wissen-schaftsjournalist erklärt prägnant in seinem letzten Newsletter wie das Albert Einstein Institut mit dem unsäglichen Fake-Experiment LIGO vorgaukelt, ominöse Gravitationswellen entdeckt zu haben und sich damit den Nobelpreis erschleichen möchte:.

 Wie man Nobelpreise gewinnt

Früher stütze sich Wissenschaft auf Experimente und deren Überprüfbarkeit. Heute genügen sensationelle Behauptungen, schon gibt’s die höchste Auszeichnung für einen Wissenschaftler.
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Weiterlesen…
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24.08.17 – Gerichtsverhandlung gegen die tierversuchsgenehmigende Behörde LANUV NRW beim Verwaltungsgericht Düsseldorf

Es ist endlich soweit!

Der Termin für die erste Gerichtsverhandlung gegen das LANUV NRW (Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz) steht!

Die erste Klage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wegen der Verweigerung von Auskünften über 22 Jahre Affenhirnforschung an der Uni Bochum wird nach etlichen Jahren endlich verhandelt: Am 24.08.2017 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Die umfassende Klageschrift unseres Anwaltes David Sanker beinhaltet weitere vorliegende IFG-Klagen, so unter anderem bzgl. der Tierversuche an der Uni Essen, Düsseldorf, Wuppertal, Bielefeld und Dortmund.

Die Verweigerung von Auskünften durch die Genehmigungsbehörde LANUV NRW über 22 Jahre Affenhirnforschung an der Uni Bochum, die jetzt am 24. August gerichtlich verhandelt wird, hat eine lange und leidige Vorgeschichte: Schon 2012 wurden wir im Rahmen einer Bürgeranfrage nach Informationsfreiheitsgesetz mit der extrem bürgerfeindlichen Haltung der Behörde konfrontiert, die sich geweigert hat, wesentliche Auskünfte über die Einhaltung der Vorgaben des Tierschutzgesetzes bei den ununterbrochen über 22 Jahre genehmigten Versuche zu erteilen, dafür aber überhöhte Gebühren als Abschreckung von ehrenamtlichen privat engagierten Bürgern  in Rechnung gestellt hat. Offensichtlich hat die Behörde LANUV NRW, die seit Jahrzehnten die meisten Tierversuche bundesweit am laufenden Band blind genehmigt, viel zu verbergen. Immerhin hat uns die Behörde Mitte in der Auseinandersetzung aus dem Jahre 2012 plötzlich mitgeteilt, dass die Versuche per Ende August 2012 an der Uni Bochum endgültig eingestellt wurden. Was für einen Zufall. Hat sie kalte Füße bekommen?

Wir haben jedoch noch 2015 einen erneuten Versuch mit einer neuen Bürgeranfrage nach Informationsfreiheitsgesetz gestartet, die aber nach einem zähen Austausch diesmal gänzlich abgelehnt wurde, siehe die Zusammenstellung unserer Auseinandersetzung mit der Behörde ab August 2015

Im Mittelpunkt dieser neuen Auseinandersetzung steht ein ungeheuerlicher und schockierender Vorgang: Es wurden an der Uni Bochum unter dem Deckmantel der medizinischen Forschung zu Therapieansätzen von menschlichen Erkrankungen wie Alzheimer, Parkinson oder Multiple Sklerose entsetzliche Versuche mit Affen durchgeführt, einschließlich Tötung, um die Frage zu klären … wie der Torwart der Fußballnationalmannschaft Jens Lehmann anläßlich der Fußball-WM 2006 zwei Elfmeter gegen Argentinien halten konnte!!! Die Behörde weigert sich die Frage zu beantworten, ob sie diesen illegalen  Forschungszweck explizit genehmigt hat oder ob die Forscher diese Schandtat heimlich durchgeführt haben.

Es handelt sich dabei nicht nur um ein Verbrechen unter ethischen Gesichtspunkten, sondern auch um einen gravierenden Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und um einen wissenschaftlichen Betrug, sowie auch um Veruntreuung von Steuergeldern. Die Steuerzahler finanzieren die Tierversuche für den vermeintlichen Fortschritt der Humanmedizin (der allerdings vollständig bei der Affenhirnforschung seit über 40 Jahren ausbleibt) und nicht für den Fußball! Unfassbar, abscheulich, moralischer Zerfall auf der ganzen Linie.

Diese Ungeheuerlichkeit darf nicht ohne Konsequenzen bleiben, zumal in der bundesweit stark vernetzten Gemeinde der Affenhirnforschung solche grobe Gesetzwidrigkeiten offensichtlich gängig praktiziert werden: Auch der Affenhirnforscher Prof. Hans-Peter Thier hat jahrelang invasive Versuche an Affen durchgeführt, um zu untersuchen, wie … Fußballer Tore schießen!!! Siehe unsere aktuell noch laufende Dienstaufsichtsbeschwerde über Prof. Hans-Peter Thier bei dem Rektor der Uni Tübingen Bernd Engler.

Wir sind gespannt zu erleben, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 24.08.2017 die Rechte der Tiere und der Bürger gegen dieses ekelerrengende Lobbyismus-System behandeln wird. Lassen wir uns überraschen.

Wir bitten um Unterstützung vor und im Gericht, denn nur mit einer großen Präsenz lässt sich ein öffentliches Interesse an den Auskünften belegen! Bitte unterstützt uns in unseren privat initiierten Klagen zahlreich und setzt mit uns ein Zeichen! Um 11.15 Uhr wollen wir den Gerichtssaal mit Tierschützern und Tierversuchsgegnern füllen, um dem Richter, der sich bereits in einem zurück liegenden Verfahren gegen ein öffentliches Interesse ausgesprochen und dementsprechend geurteilt hat, zu beweisen, dass wir nicht allein sind!.

Reiner Bent, Sandra Lück, Jocelyne Lopez

ZUR PETITION…
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Weitere Informationen über diese Gerichtsverhandlung unter folgender Facebook-Veranstaltung

 

 



Fahrlässige Behandlung unserer Dienstaufsichtsbeschwerde über Prof. Hans-Peter Thier durch Prof. Bernd Engler, Rektor der Uni Tübingen

Am 15.04.2017 haben wir über den Justiziariat der Hertie Stiftung eine Dienstaufsichtsbeschwerde über Prof. Hans-Peter Thier, Leiter des Sensomotorik Labors der Hertie Stiftung in Tübingen bei seinen Vorgesetzten eingereicht, wegen Verdacht auf Durchführung von illegalen Versuchen an Affen zur Erforschung der kognitiven Leistungen von Fußballspielern, mit Kopie an eine ganze Reihe von betroffenen amtlichen Entscheidungsträgern. Erst nach einer Erinnerung haben wir vom Justiziariat der Hertie Stiftung die lapidare Information erhalten, dass die Hertie Stiftung für unsere Dienstaufsichtsbeschwerde nicht zuständig sei, da die Dienstaufsicht über Prof. Hans-Peter Thier beim zuständigen Ministerium liegt.

Daraufhin haben wir am 09.05.2017 unsere Dienstaufsichtsbeschwerde  an Frau Theresia Bauer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Land Baden-Württemberg eingereicht, mit der Bitte um Prüfung und Bescheidung in der gesetzlich vorgegebenen angemessenen Frist.

Am 02.06.2017 erhielten wir die Nachricht vom Dezernat I der Zentralen Verwaltung der Uni Tübingen, dass das Wissenschaftsministerium unsere Dienstaufsichts-beschwerde an Prof. Bernd Engler, Rektor der Uni Tübingen zur Bearbeitung weitergeleitet hat – der allerdings bereits am 15.04.2017 eine Kopie dieser Beschwerde bekommen hatte, natürlich ohne sich zu rühren.

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Neue Entwicklung:

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Am 26.06.2017 hat schließlich der Rektor Bernd Engler unsere Dienstaufsichts-beschwerde beantwortet, siehe:

26.06.2017 – Antwort auf die Dienstaufsichtsbeschwerde über Prof. Hans-Peter Thier durch Prof. Bernd Engler, Rektor der Uni Tübingen

 

Die Antwort vom Rektor Engler halten wir für eine Zumutung und eine Verhöhnung der Öffentlichkeit. Wir haben daher am 01.07.2017 diese Antwort beanstandet und mit Nachdruck eine Überprüfung gefordert, siehe:

01.07.2017 – Beschwerde über die Behandlung der Dienstaufsichtsbeschwerde über Prof. Hans-Peter Thier durch Prof. Bernd Engler, Rektor der Uni Tübingen

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Wir werden über die weiteren Entwicklungen berichten.

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Bild: © Atelier Kunstwerk Fabula, Dortmund
Das beigefügte Bild „Was in der Arche übrig bleibt…“ der Künstlerin Olivia Rost bildet auf der linken Seite die Affenhirnforscher Prof. Hans-Peter Thier und Prof. Stefan Treue ab, sowie auch auf der rechten Seite die Frau Wissenschaftsministerin in Baden-Württemberg, Theresia Bauer, die als „unstreitig“ erklärt, dass man auf Experimente an Affen nicht verzichten kann.

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