Blog – Jocelyne Lopez

Warum gilt das Tierschutzgesetz nicht für die Affenhirnforschung in Tübingen? Welche kranke Gehirne haben diese Forschung konzipiert?

Gemäß Tierschutzgesetz sind Doppel- und Wiederholungsversuche bei Tierversuchen verboten, die Versuchstiere müssen sich freiwillig den Versuchen unterstellen und die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung darf nicht so einschränken werden, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Es sieht aber in Tübingen ganz anders aus als im Tierschutzgesetz… Es sieht nämlich so aus, als ob die Affenhirnforscher Prof. Nikos Logothetis, Prof. Hans-Peter Thier und Prof. Andreas Nieder & Co., sowie auch die Genehmigungsbehörde Regierungs-präsidium Tübingen, die seit Jahrzehnten diese Versuche genehmigt, allesamt das Tierschutzgesetz nie im Leben je gelesen hätten… Oder fühlen sie sich etwa allesamt so mächtig, dass sie Gesetze nicht zu respektieren brauchen?

Siehe hierzu einen umfangreich dokumentierten Bericht der Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. aus dem Jahre 2009 im Rahmen der Kampagne Affenqual in Tübingen :

[…] „An vier Instituten in Tübingen werden Rhesusaffen in der Hirnforschung gequält. Sie werden durch Durst gezwungen, jeden Tag stundenlang mit angeschraubtem Kopf Aufgaben am Bildschirm zu erfüllen. Über ein Bohrloch im Schädel werden Elektroden in das Gehirn eingeführt. Die Qual der Tiere kann Jahre dauern. Der Nutzen für kranke Menschen ist gleich Null. In Berlin und München wurden in den letzten Jahren gleichartige Tierversuche aus ethischen Gründen und mangels medizinischen Nutzens nicht mehr genehmigt. 

Was geschieht mit den Affen in Tübingen? 

  1. Abteilung Kognitive Neurologie, Hertie-Institut für Klinische Hirnforschung, Universität Tübingen
     
  2. Labor für Primaten-Neurokognition, Abteilung für Tierphysiologie, Institut für Zoologie, Universität Tübingen. Leiter: Andreas Nieder  

Nieder und Mitarbeiter forschen über das Zählvermögen von Rhesusaffen. Über einem Bohrloch im Schädel werden den Tieren eine Kammer für Elektroden sowie ein Metallbolzen auf dem Kopf implantiert. Die Tiere müssen jeden Tag mehrere Stunden in einem Primatenstuhl sitzen und Punkte und Zahlen auf einem Bildschirm erkennen. Ihr Kopf ist dabei mit dem Bolzen unbeweglich an ein Gestell geschraubt. Gleichzeitig werden über die Elektroden Hirnströme gemessen. Lässt der Affe einen gedrückten Hebel im richtigen Moment los, erhält er über einen Schlauch im Mund etwas Saft. Außerhalb der Experimente gibt es nichts zu trinken. Für einen Tropfen Saft tun die durstigen Affen alles, was von ihnen verlangt wird. Das Leid dieser Tiere erstreckt sich oft über viele Jahre. „[…]

 

Die gravierende Missachtung der Vorgaben des Tierschutzgesetzes durch die Affenhirnforscher in Tübingen, wonach keine Wiederholung- und Doppelversuche erlaubt sind, wonach die Tiere sich freiwillig  den Versuchen unterstellen müssen und wonach die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden darf, dass ihm Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, ist damit eklatant dokumentiert:
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  1. Man kann hier von keinem Verbot von Wiederholungs- und Doppelversuchen sprechen, wie im Tierschutzgesetz geboten wird, wenn seit Jahrzehnten 4 Institute die gleichen Versuche durchführen. Existiert das Tierschutzgesetz in Tübingen nicht?
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  2. Man kann hier von keiner Freiwilligkeit der Tiere sich den Versuchen zu unterstellen sprechen, wie das Tierschutzgesetz es verbindlich fordert, sondern ganz im Gegenteil von Gewalt und Foltermethode, wenn die Tiere durch Flüssigkeitsentzug gezwungen werden, auf den Primatenstuhl zu steigen!
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    Es geht nämlich mit der Freiwilligkeit von Affen Aufgaben am Bildschirm zu lösen ganz anders, und zwar gesetzeskonform ohne jegliche „Bestrafung“ durch Durst und sogar ohne Belohnung, wie diese Studie es zum Beispiel dokumentiert: Affen lösen Aufgaben auch ohne Extra-Anreiz

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    Existiert das Tierschutzgesetz für die Affenhirnforscher und die Genehmigungs-behörde in Tübingen nicht?
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  3. Man kann hier von keiner Einschränkung der artgemäßen Bewegung sprechen, wenn die Tiere mehrere Stunden pro Tag durch im Schädel implantierte und angeschraubte Metallbolzen im Primatenstuhl fixiert werden, damit sie nicht einmal den Kopf bewegen können. Wo gibt es denn so was?! Im welchen kranken Gehirn wurde diese Methode konzipiert?! Welche kranke Gehirne können diese Folter-Methode anwenden?! Was sind es denn für Frankenstein-Forscher?! Wer kann sich von Pseudowissenschaftlern und Scharlatanen verkaufen lassen, dass die Ergebnisse einer solchen Folterforschung je einen brauchbaren Nutzen zur Therapie von menschlichen neurologischen oder psychischen Erkrankungen haben könnten? Diese Folterforschung ist ganz im Gegenteil dazu geeignet, neurologische oder psychische Erkrankungen bei Tieren und Menschen auszulösen.
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    Dass es bei Versuchen mit Affen zur Lösung von Aufgaben mit der Bewegungsfreiheit gesetzeskonform ganz anders geht, dokumentieren zum Beispiel diese Studie  und dieses Video

 

Existiert das Tierschutzgesetz für die Affenhirnforscher und die Genehmigungs-behörde in Tübingen nicht? Oder fühlen sie sich so mächtig und so unantastbar, dass sie sich über dem Gesetz stellen? Es ist höchste Zeit, dass sie allesamt lernen, dass niemand über dem Gesetz steht, weder Forscher, noch Behörden, noch Entscheidungsträger, noch Politiker, noch irgendwelche Lobbyisten, niemand.

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym) .

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