Blog – Jocelyne Lopez

Verfassungsbeschwerde wegen Affenlabor Covance nicht zugelassen: Wir gehen in die europäische Instanz!

Im Juni 2015 wurde eine Verfassungsbeschwerde wegen der Tierhaltung im Affenlabor Covance von drei privaten Bürgerinnen (alphabetisch: Jocelyne Lopez, Sandra Lück und Gisela Urban) über den Kölner Rechtsanwalt David Sanker eingereicht, siehe meine damalige Berichtserstattung:
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Verfassungsbeschwerde wegen der Tierhaltung im Affenlabor Covance

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Jocelyne Lopez, Sandra Lück, Gisela Urban
© Copyright Jocelyne Lopez, 2015
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Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gericht erachtet es nach über einem Jahr als „nicht wichtig“ genug, sich mit der Sache zu beschäftigen. Es trifft keine Aussage über die Zulässigkeit und keine Aussage über die Begründetheit. Man hat uns nicht einmal wirklich angehört und das ist ja eben genau der Vorwurf, der zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde gemacht wurde: Die Verletzung des rechtlichen Gehörs. Dass das Gericht dies nun so entschieden hat, ist ein Zirkelschluss und bestätigt uns.

Wir dürfen nicht hinnehmen, dass die Rechte der Tiere und der Bürger, die in der Verfassung verankert sind, „nicht wichtig“ genug seien und sind fest entschlossen – wie wir es auch von Anfang an konsequent vorgesehen haben – in die europäische Instanz zu gehen!

Der Weg über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg – oder alternativ über das Europäische Gericht Erster Instanz in Luxemburg – steht noch offen. Wir wollen es beschreiten und bemühen uns aktuell, die Finanzierung der Rechtsanwaltskosten zustande zu bringen, da wir als ehrenamtlich tätige Bürgerinnen auf Spenden oder Sponsoring angewiesen sind.

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym) .

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