31. Juli 2016
Schandfleck LANUV NRW: Tieropfer für den Fußball !
Anläßlich von Bürgeranfragen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die Behörde LANUV NRW im Jahre 2012, haben wir erfahren, dass über 22 Jahre an der Ruhruniversität Bochum Experimente mit Affen in der Hirnforschung zur Erforschung der „Hand-Augen Koordination von Makaken“ von der Behörde genehmigt wurden, mit dem angestrebten Nutzen von Therapieansätzen der folgenden menschlichen Erkrankungen: Alzheimer, Parkinson, Multiple Sklerose und Schlaganfälle.
Mitte in unserer Auseinandersetzung informierte uns die Behörde LANUV NRW, dass überraschenderweise diese Versuche nach 22 Jahren im August 2012 abrupt abgeschlossen und definitiv eingestellt wurden, da keine neuen Beobachtungen und Erkenntnisse mehr zu erwarten waren.
Keins der schätzungsweise 50 Tiere, die für dieses Forschungsvorhaben über 22 Jahre verwendet wurden, hat überlebt: Sie wurden nach Angabe der Behörde alle getötet.
Es ergaben sich zahlreiche Unstimmigkeiten in der Beantwortung unserer Bürgeranfragen durch die Behörde, wobei viele unserer Fragen gar nicht, oder unzureichend, oder auch widersprüchlich beantwortet wurden.
Wir haben aus diesem Grund im August 2015 ein neue Anfrage nach Informa-tionsfreiheitsgesetz an die Behörde LANUV NRW gerichtet, um Transparenz über diese Versuche umfassend herbeizuführen.
Insbesondere muss ein Verdacht auf gravierende Verstöße gegen das Tier-schutzgesetz und auf Subventionsbetrug ausgeräumt werden:
Als einzige Publikation über die Forschungsergebnisse zu dem angegebenen Nutzen für die Humanmedizin, wurde uns nämlich eine Publikation der Uni Bochum aus dem Jahre 2007 genannt, die die Frage klären wollte und auch geklärt haben will, wie der Torwart der Fußballnationalmannschaft Jens Lehmann bei der WM 2006 gegen Argentinien durch ein Spickzettel zwei Elfmeter halten konnte!!!
Die Herbeiführung der Transparenz über die Beantragung, die Genehmigung und die Durchführung dieser Versuchsreihe erweist sich als äußerst schwierig: Die Behörde macht weiterhin ungenaue, ausweichende und widersprüchliche Aussagen.
Wir haben daher am 30.07.2016 erneut die Behörde um eindeutige Informationen im Rahmen des Informationsfreiheitgesetzes gebeten:
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An: LANUV NRW, Recklinghausen Fachbereich84@lanuv.nrw.de
Betr.:
Primatenversuche in der Hirnforschung an der Ruhruniversität Bochum
Meine Anfrage nach IFG vom 14.08.2015
Ihre Antwort vom 14.09.15 (AZ 84-02.01.05.2015.08, Frau Leim)
Meine Rückfrage vom 15.09.2015
Ihre Antwort vom 14.10.15 (AZ 84-02.01.05.2015.08, Frau Leim)
Meine Rückfrage vom 23.10.2015
Ihre Antwort vom 13.11.2015 (Justiziariat – Herr Malak)
Datum: 30.07.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie es dem o.g. Betreff zu entnehmen ist, habe ich mich seit dem 14.08.2015 bemüht, im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes Transparenz über die Beantragung, die Genehmigung und die Durchführung der Primatenversuche in der Hirnforschung an der Universität Bochum herbeizuführen, welche über 22 Jahre von Ihrer Behörde genehmigt wurden, bevor sie im August 2012 abgeschlossen und endgültig eingestellt wurden. Als Begründung der Einstellung dieser Erforschung der „Hand-Augen-Koordination von Makaken“ mit insgesamt 5 Versuchsreihen über 22 Jahre, hat Ihre Behörde angeführt, dass keine neuen Erkenntnisse für Therapieansätze der menschlichen Erkrankungen mehr zu erwarten seien, welche als angestrebter Nutzen von Ihrer Behörde genannt wurden: Alzheimer, Parkinson, Multiple Sklerose und Schlaganfälle.
Als einzige Information über die Forschungsergebnisse der Uni Bochum in der Affenhirnforschung, hat jedoch Ihre Behörde retrospektiv einzig auf eine Studie der Uni Bochum aus dem Jahre 2007 hingewiesen, die die Frage klären wollte und auch geklärt haben will, wie der Torwart der Fußballnationalmannschaft Jens Lehmann bei der WM 2006 gegen Argentinien durch ein Spickzettel zwei Elfmeter halten konnte:
Leider wurde keine der von mir am 14.08.2015 gestellten 4 Fragen über diese Versuchsreihe bis jetzt zufriedenstellend von Ihrer Behörde beantwortet, wie ich es auch in meiner letzten Rückfrage vom 23.10.2015 beanstandet habe.
Ich bitte daher jetzt um Akteneinsicht mit der Zusendung von folgenden anonymisierten Unterlagen aus Ihrer Genehmigungsakte:
- Kopie des von der Forschungseinrichtung vollständig ausgefüllten Formulars zur Beantragung dieser Versuchsreihe, einschließlich etwaigen Anträgen auf Verlängerung
. - Kopie des von der Forschungseinrichtung vollständig ausgefüllten Formulars zur Beantragung der Wiederverwendung von 4 Tieren.
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Nach Tierschutzgesetz hat Ihre Behörde die Angaben aus den Forschungs-anträgen eingehend zu prüfen. Ich bitte Sie daher um die folgenden anonymisierten Unterlagen aus Ihrer Genehmigungsakte für die o.g. Versuchsreihe zur Klärung der Frage, wie der Torwart Jens Lehmann zwei Elfmeter halten konnte:.
- Kopie des Prüfungsberichts eines fachlich qualifizierten Mitarbeiters Ihrer Behörde, woraus zu entnehmen ist, dass das Forschungsvorhaben unter Berücksichtigung des jeweiligen Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse unerlässlich war.
. - Kopie des Prüfungsberichts eines fachlich qualifizierten Mitarbeiters Ihrer Behörde, woraus zu entnehmen ist, dass die zugänglichen Informationsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden (Art der Recherchen, verwendete Datenbanken, Anfragen an anderen Behörden, die ebenfalls Versuche in der Affenhirnforschung in Deutschland genehmigen).
. - Kopie des Prüfungsberichts eines fachlich qualifizierten Mitarbeiters Ihrer Behörde, woraus zu entnehmen ist, dass der Versuchszweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren als den Tierversuch erreicht werden konnte.
. - Kopie des Prüfungsberichts eines fachlich qualifizierten Mitarbeiters Ihrer Behörde, woraus zu entnehmen ist, dass das angestrebte Versuchsergebnis noch nicht hinreichend bekannt war.
. - Kopie des Prüfungsberichts eines fachlich qualifizierten Mitarbeiters Ihrer Behörde, woraus zu entnehmen ist, dass es sich nicht um einen Doppel- oder Wiederholungsversuch handelte. Mir ist zum Beispiel bekannt, dass die Erforschung der kognitiven Leistungen von Fußballern auch von Affenhirnforschern in Tübingen betrieben wurde.
Ich berufe mich auf ein starkes öffentliches Interesse angesichts der aktuell in den sozialen Medien laufenden Debatte um Affenversuche in der Hirnforschung und bitte dementsprechend um Gebührenbefreiung.
Eine Zustellung in elektronischer Form zur Einsparung der Kosten für Kopien wird bevorzugt.
Ich bitte um Beantwortung meiner Fragen in der vorgesehenen Frist von einem Monat und danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez
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Wir werden über die weiteren Entwicklungen berichten.
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Hier Bilder über die gleichen Affenversuche in der Hirnforschung, die seit 18 Jahren am Max Planck Institut in Tübingen noch aktuell durchgeführt werden,
ebenfalls ohne brauchbare Ergebnisse für die Humanmedizin:
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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym) .
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