30. März 2016
Wirtschaftslobbyismus verhindert in Deutschland die Umsetzung von Gesetzen und pervertiert die Wissenschaft!
Nachstehend zwei neue Initiativen gegenüber der EU-Kommission zur juristischen Abwehr gegen Wirtschaftslobbyismus in der Wissenschaft: ..
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Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V.:
Deutschland erlaubt, was EU verbietet – Beschwerde wegen lascher Gesetze bei Tierversuchen
Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche hat Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt, weil Deutschland zahlreiche Vorgaben der EU zu Tierversuchen zu lasch umgesetzt hat und stattdessen die Interessen der Nutznießer von Tierversuchen schützt. Der Verein wirft der Bundesregierung Klientelpolitik vor und appelliert an die EU, Deutschland zu ermahnen, die Tierversuchsrichtlinie korrekt in deutsches Recht zu überführen.
In seiner Beschwerde an die Europäische Kommission führt die Ärztevereinigung an, dass Deutschland zahlreiche Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie missachtet. So will die EU eine Obergrenze für Schmerzen, Leiden und Ängste, ab der ein Tierversuch nicht mehr durchgeführt werden darf, in Deutschland dagegen ist jeder noch so leidvolle Versuch erlaubt. Zudem haben die Behörden nicht wie von der EU gefordert die Möglichkeit, jeden Tierversuchsantrag auf Sinnhaftigkeit und ethische Vertretbarkeit zu prüfen, sondern müssen ihn durchwinken, wenn alle Angaben im Formular ausgefüllt sind. „Es darf angesichts der klaren Beweislage, dass Deutschland gegen EU-Recht verstößt nicht hingenommen werden, dass auf Kosten des Tierschutzes wirtschaftliche Interessen der Tierversuchslobby Vorfahrt haben“, so der Ärzteverein. […] Weiterlesen…
Weitere Information:
Beschwerde der Ärzte gegen Tierversuche an die EU-Kommission
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Partei Mensch Umwelt Tierschutz:
Der Bundesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz reicht eine Beschwerde bei der EU-Kommission ein und bringt die Wettbewerbsverzerrung hinsichtlich der Validierung tierversuchsfreier Verfahren im Gegensatz zu nicht validierten Tierversuchen zur Anzeige:
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Siehe auch:
Rechtsanwalt David Sanker: Verfassungsbeschwerde wegen Anspruch der Gesellschaft auf Justizgewährung