7. Januar 2016
Verfassungsbeschwerde über die von der Behörde LANUV NRW genehmigte Tierhaltung im Affenlabor COVANCE
Zur Erinnerung, zur Mitteilung unserer Erfahrung und zur Wegweisung wiederhole ich nachstehend unsere Informationen vom 30.06.2015 über die juristische Systematik, die wir im Kampf gegen Tierversuche ansetzen und zur Einreichung einer Verfassungsbeschwerde wegen der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE in Münster im Juni 2015 geführt hat:
Seit mehr als 10 Jahren, seitdem 2004 die Undercover-Recherchen vom ZDF-Journalisten Friedrich Mülln durch TV-Sendungen ein Millionenpublikum in Deutschland und in der Schweiz unter Schock versetzt haben, konnte nichts helfen, um diese Barbarei ein Ende zu setzen: Weder die Welle der Empörung, der Trauer und des Entsetzens in der Öffentlichkeit, noch unzähligen Protestaktionen und Demos konnten irgendeine kleine Änderung bewirken, nichts, absolut nichts!
Tausende und aber Tausende von wehrlosen Tieren wurden unverändert Jahr für Jahr, Monat für Monat, Tag für Tag, Stunde für Stunde weiterhin sinnlos gequält und getötet, mit dem Segen der zuständigen und verantwortlichen Behörde LANUV NRW und ihrer Aufsichtsbehörde, dem Umweltministerium NRW, sowie der Politiker aller Fraktionen im Landtag NRW – vorneweg die hochgradig verräterische Partei DIE GRÜNEN (die die Behörde LANUV NRW führt), sowie die sich als Handlanger der Tierversuchslobby selbst entlarvte Fraktion DIE PIRATEN. Das ganze NRW-Parlament hat sich über alle Fraktionen hinweg als völlig unfähig erwiesen, seine verfassungsmäßig angeordnete Kontrollfunktion der Exekutive auszuüben, trotz gezielter und jeweils persönlicher Ansprache an jeden der 237 Landtags-abgeordneten des NRW-Parlaments! Der Petitionausschuß des Landtags hat sogar abgelehnt, eine nach § 17 GG eingereichte Petition zur Prüfung der Einhaltung der bestehenden Gesetze im Affenlabor COVANCE zu bearbeiten! Unfaßbar.
Die politische Schiene hat sich in der Praxis als völlig aussichtslos erwiesen, um die Grundrechte der Tiere und der Bürger in einem Rechtsstaat zu schützen und zu garantieren. Die demokratische Gesellschaftsordnung funktioniert in der Praxis über die Politiker überhaupt nicht, wir haben es vergeblich versucht: Das NRW-Parlament hat sich als ein erbärmliches Schattenkabinett von Lobbyisten und Zombies gezeigt, man kann es getrost komplett vergessen, es hat auf der ganzen Linie erschreckend versagt, wir brauchen solche verantwortungslose, verräterische und beschämende „Volksvertreter“ nicht.
Irgendetwas Neues musste unternommen werden!
Eine einmalige Vorgehensweise haben wir dann geplant und Schritt für Schritt beharrlich über Monate hinweg eingeleitet: Wir lassen die völlig inkompetenten, verantwortungslosen bzw. lobbyfreundlichen Politiker aller Fraktionen zur Seite liegen, die unfähig und unwillig sind, ihre Pflicht als legitimierte Kontrollinstanz der Behörden nachzukommen, und wenden uns an die Verfassungsrichter, die die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und gegen die Grundrechte der Tiere und der Bürger feststellen, sowie die Bestimmungen des bestehenden Tierschutzgesetzes umsetzen lassen sollen. Dies konkretisiert den verfassungsmäßig verankerten Justiz-gewährungsanspruch der Bürger.
Um den Weg zum Bundesverfassungsgericht frei zu machen, mussten wir jedoch nachweisen, dass wir alle möglichen Rechtsmittel zur Wiederherstellung der Rechtskonformität vorher ausgeschöpft haben – sonst ist eine Verfassungs-beschwerde nicht zulässig.
Das haben wir auch konsequent getan und konnten die Linie halten:
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- Wir haben Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum gegen die genehmigende Behörde LANUV NRW wegen Tierquälerei (Verstößen gegen TierSchG §§ 1, 2, 7, 8 und 11) bei der Genehmigung der Versuche im Affenlabor COVANCE erstattet.
. - Da die Staatsanwaltschaft unsere Strafanzeige willkürlich eingestellt hat, mit der unhaltbaren Begründung, dass kein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat vorläge, haben wir ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht Hamm über einen sehr kompetenten und engagierten Rechtsanwalt eingeleitet (RA David Sanker aus Köln). Dies sollte bewirken, dass das Gericht die Staatsanwaltschaft zwingt, Ermittlungen einzuleiten und bei Bestätigung des Verdachts auf Tierquälerei die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben, sprich die Behörde vor Gericht zu stellen.
. - Das Oberlandesgericht Hamm hat jedoch den formalen Standpunkt angeführt, dass mangels an Verletzteneigenschaft nach § 172 StPO der Antrag zum Klageerzwingungsverfahren unzulässig sei.
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Die „Verletzteneigenschaft“ bedeutet, dass ein Kläger durch eine Straftat persönlich verletzt sein muss, was im Falle von Tierquälereien den Bürgern nicht anerkannt wird. Nicht einmal der Besitzer eines Tiers hat einen Anspruch darauf, Tierquälerei strafrechtlich verfolgen zu lassen! Da unser Rechtsanwalt in der Antragsschrift auf das Verfassungsgericht verwiesen hat, welche Ausnahmen im Grundgesetz und welche Präzedenzfälle zur Überwindung der Verletzteneigenschaft vorliegen, ist es nur folgerichtig, dass wir das Verfassungsgericht jetzt mit einer Verfassungsbeschwerde bemühen. Das Oberlandesgericht Hamm hat uns hier de facto den Weg zum Verfassungsgericht frei gemacht und überlassen.
Wir könnten also jetzt auf der Ebene der Verfassung etwas Grundsätzliches erreichen, sowohl zur Durchsetzung der Rechte der Tiere, als auch der Rechte der Bürger in einem Rechtsstaat: Jeder einzelne Bürger hätte bei gravierenden strafrechtlichen Handlungen einer Behörde einen Anspruch darauf, über die Strafverfolgung und die Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaften sie vor Gericht zu stellen. Dies ist von grundsätzlicher Bedeutung und würde die juristische Landschaft im Bereich des Tierschutzes maßgeblich verändern! Dies konkretisiert auch den verfassungsmäßig verankerten Justizgewährungsanspruch der Bürger.
Die Finanzierung der Rechtsanwaltskosten für diese äußerst wichtige Verfassungs-beschwerde wurde durch die MUT-Partei und durch private Beteiligungen von Sandra Lück und Jocelyne Lopez ermöglicht und gesichert.
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Wir kämpfen für die grausam gequälten, wehrlosen Tiere
im Affenlabor COVANCE!
Wir kämpfen für die Umsetzung der Rechte der Tiere und der Bürger!
Wir kämpfen für den Rechtsstaat!
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