25. Dezember 2015
Genehmigung von Tierversuchen durch die Behörde LANUV NRW: Eine verselbständigte, gesetzwidrige Selbstläufer-Systematik!
Erneut hat die Behörde LANUV NRW pünktlich zu Weihnachten einer Bürgerin genehmigungsrelevante Auskünfte über Tierversuche aus den Originalforschungs-anträgen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) verweigert – und sie dafür erneut mit ungerechtfertigten Gebühren beschert.
Diese erneute Verweigerung von Auskünften aus den Originalforschungsanträgen der LANUV NRW belegt neben einer ausgeprägten Bürgerfeindlichkeit eindeutig einen hochgradig gesetzwidrigen Missstand: Diese Behörde hat selbst gar kein Überblick über die genehmigungsrelevanten Vorgaben der Millionen von Tierversuchen, die sie seit Jahrzehnten Jahr für Jahr im Land NRW am Fließband genehmigt, mit kontinuierlich steigender Tendenz. Sie ist auf behördliche Fremdauskünfte bzw. auf Selbstauskünfte der Forschungseinrichtungen angewiesen – was auch zwangsläufig bedeutet, dass sie in der Praxis nicht in der Lage ist, die fortlaufende, strenge Kontrolle ihrer Durchführung zu gewährleisten, die ihr gemäß Tierschutzgesetz obliegt.
Die Verweigerung von genehmigungsrelevanten Vorgaben aus den Forschungs-anträgen durch die Behörde LANUV beweist dementsprechend eindeutig die folgende, ungeheuerliche Praxis bei der Genehmigung von Tierversuchen: Die Beantragung von Tierversuchen und ihre Durchführung durch die Forschungseinrichtungen im Land NRW ist ein Selbstläufer-Vorgang, der sich verselbstständigt hat und sich völlig außerhalb der geltenden Gesetze abspielt! Unfaßbar.
Seit 2012 hat LANUV NRW den Bürgern im Rahmen von Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) genehmigungsrelevante Informationen aus den Forschungsanträgen für folgende von ihr erteilten Genehmigungen verweigert: Affenversuche an der Universität Bochum, Affenversuche im Affenlabor COVANCE, Tierversuche an der Universität Bielefeld, Tierversuche an der Universität Essen, Tierversuche an der Universität Dortmund, Tierversuche an der Universität Bochum, Tierversuche an der Universität Wuppertal und Tierversuche an der Universität Düsseldorf.
Die Bürger haben daraufhin bis jetzt 5 Klagen bei den zuständigen Verwaltungs-gerichten wegen Verstößen gegen das Informationsfreiheitsgesetz eingereicht:
- Erste Klage 2014 wegen Verweigerung von genehmigungsrelevanten Auskünften über die Affenversuche an der Uni Bochum
. - Zweite Klage 2014 wegen Verweigerung von genehmigungsrelevanten Auskünften über die Affenversuche an der Uni Bochum.
. - Klage 2015 wegen Verweigerung von genehmigungsrelevanten Auskünften über die Affenversuche im Affenlabor COVANCE
. - Klage 2015 wegen Verweigerung von genehmigungsrelevanten Auskünften über die Tierversuche an den Universitäten Bielefeld, Dortmund und Essen.
. - Klage 2015 wegen Verweigerung von genehmigungsrelevanten Auskünften über die Tierversuche an der Universität Düsseldorf
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Für das Jahr 2016 sind folgende, weitere Klagen nach IFG in der Pipeline:
– Klage wegen erneuerter Verweigerung von genehmigungsrelevanten Auskünften über die Affenversuche an der Uni Bochum
NB: Hier könnte es eventuell außergerichtlich geregelt werden: Die NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze hat eine Prüfung dieses Sachverhalts kürzlich versprochen: siehe hier und hier.
– Klage wegen Verweigerung von genehmigungsrelevanten Auskünften über die Tierversuche an der Uni Wuppertal
– 3 Klagen wegen Erhebung von ungerechtfertigten Gebühren für Auskunftsersuchen über die Statistiken der Tierversuche im Land NRW.
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Wir lassen nicht locker, die Bürger dürfen nicht hinnehmen, dass die geltenden Gesetze im Land NRW von der Behörde LANUV NRW missbraucht bzw. umgangen werden! Wir kämpfen mit ungebrochener Entschlossenheit für die Rechte der Tiere und der Bürger weiter!
Wir werden in unserem Kampf von dem großartig engagierten Rechtsanwalt David Sanker aus Köln vertreten.
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