Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für September, 2015

Tierversuche: Der perverse Betrug der Tierversuchslobby

Das Stichwort „Gewissen“ halte ich für eine Schlüsselkomponente bei der Akzeptanz von Tierversuchen. Und ich behaupte, dass die Tierversuchslobby einen gigantischen und perversen Betrug mit dem Gewissen der Menschen betreibt, indem sie ihnen vorgaukelt, dass Tierversuche Menschenleben retten.

Es ist nämlich so, dass die Entscheidung, zwischen zwei Unschuld zu wählen, wahrscheinlich die aller schwerste Entscheidung ist, die ein Mensch je zu treffen haben könnte, das ist die absolute Steigerung eines Gewissenskonfliktes, das ist der reinste mentale Horror, man mag sich nicht einmal vorstellen, dass man in so einer Entscheidungslage sich je befinden wird. Wie schwer und unerträglich diese Entscheidung ist, ist sogar Kindern schon bewußt. Ich kann mich zum Beispiel erinnern, dass wir uns mal als Kinder gelegentlich die Frage gegenseitig gestellt haben: Falls Du bei einem Schiffuntergang die Wahl hättest, Deine beliebte Mutter oder Deinen beliebten Vater zu retten, wen würdest Du wählen? Die Frage ist unerträglich. Man muss sie verdrängen, man muss sie zwangsläufig verdrängen, das geht nicht anders, die Frage kann keine Antwort bekommen, man kann nicht zwischen zwei beliebten Leben wählen.

Die Tierversuchslobby nutzt perfid diesen unerträglichen Gewissenskonflikt mit den Fragen: Wen würdest Du retten, wenn Du die Wahl hast, Dein Kind oder eine Ratte? Deine Mutter oder einen Hund? Deine Frau oder eine Katze? Diese Fragen sind unerträglich, man muss sie verdrängen, man muss sie zwangsläufig verdrängen.

Diese Fragen sind jedoch die Grundlage eines großangelegten Betrugs der Tierversuchslobby, dieser Gewissenskonflikt ist ein Betrug und muss nicht existieren: Tierversuche retten keine Menschenleben!

Deshalb bin ich über die neuesten Statistiken in Deutschland und Europa sehr erfreut, wonach 80% der Bevölkerung gegen Tierversuche sind. Das bedeutet meiner Meinung nach, dass 80% der Bevölkerung den Betrug der Tierversuche durchschaut haben und wissen, dass dieser Gewissenskonflikt nicht zu existieren braucht. Wenn die restlichen 20%, die diesen Gewissenskonflikt verdrängen, auch dessen bewußt wären, dass Tierversuche keine Menschenleben retten, wäre die Prozentzahl der Bevölkerung, die Tierversuche ablehnen, wohl nahezu 100%, davon bin ich überzeugt. Die Aufklärung über Tierversuche wirkt, der Betrug ist auf den Weg aufzufliegen!

Deshalb ist es auch so wichtig, zum Beispiel die Tierexperimentatoren der Affenhirnforschung öffentlich über den Nutzen der Versuche für die Humanmedizin zu bedrängen und sie öffentlich, konkret und gezielt in Erklärungsnot zu bringen. Wir müssen den Mythos der Tierversuche bei ihnen auch zersprengen, wir müssen ihren Betrug aufdecken! Und wir sind dabei auf den guten Weg. Ich bin zum Beispiel gespannt, was für Antworte Prof. Thier sich einfallen lassen würde um zu vertuschen, dass die Affenhirnforschung nichts, absolut nichts für die Humanmedizin bringt und bringen kann, und dass die Affenhirnforscher seit ca. 40 Jahren Wiederholungs- und Doppelversuche nichts, absolut nichts zur Rettung von Menschenleben nachzuweisen haben. Der Betrug ist bei der Affenhirnforschung auf den Weg aufgedeckt zu werden. Wir müssen daran bleiben und mit dem Druck nicht nachlassen!

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In diesem Zusammenhang verweise ich auf unsere neue Change.org-Petition an Prof. Hans-Peter Thier, mit der Bitte um Beantwortung von 4 Fragen über den wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung am MPI Tübingen – Unsere Petition wurde nach nur 7 Tagen von mehr als 10.000 Bürgern unterzeichnet – Bitte unterstützen Sie sie auch!

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Herr Prof. Hans-Peter Thier, beantworten Sie bitte 4 Fragen
über den wissenschaftlichen
Wert der Affenhirnforschung
am Max Planck Institut Tübingen

ZUR PETITION….

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Zwei Fragen über die Affenhirnforschung an die Tierschutzbeauftragte des Max Planck Instituts Tübingen (#MPI)

Vor dem Hintergrund der anhaltenden, heftigen Kontroversen über die umstrittene Affenhirnforschung am Max Planck Institut für biologische Kybernetik in Tübingen, die in der Wissenschaftsgemeinde und in den Medien nach der Entscheidung des Leiters des MPI Tübingen Nikos Logothetis, die Affenhirnforschung aufzugeben, vorgetragen werden, haben wir als ein kleines Team von Tierschützerinnen heute folgende email-Anfrage an die Tierschutzbeauftragte des MPI Tübingen gerichtet:
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Von:  Jocelyne Lopez, Sandra Lück, Gerlinde Wax

An:    die Tierschutzbeauftragte am Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik, Tübingen:
Prof. Dr. Almut Schüz, almut.schuez[ad]tuebingen.mpg.de
Dipl. Biol. Silvia van Keulen, silvia.vankeulen[ad]tuebingen.mpg.de
Dr. Silvia Slesiona-Künzel, silvia.slesiona-kuenzel[ad]tuebingen.mpg.de

Cc:

Prof. Dr. Martin Stratmann, Präsident der Max Planck Gesellschaft stratmann@mpie.de

Dr. Cornelie Jäger, Landestierschutzbeauftragte, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg cornelie.jaeger@mlr.bwl.de

MdL Rita Haller-Haid (SPD), Landtag Baden-Württemberg, Rita.Haller-Haid@SPD.landtag-bw.de

Boris Palmer, Oberbürgermeister von Tübingen, ob@tuebingen.de

Dr. Christina Beck, Leiterin Wissenschafts- und Unternehmenskommunikation der Max Planck Gesellschaft, christina.beck@gv.mpg.de

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Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schüz, sehr geehrte Frau Dipl. Biol. Silvia van Keulen, sehr geehrte Frau Dr. Silvia Slesiona-Künzel,

als Tierschutzbeauftragte des Max Planck-Instituts für biologische Kybernetik in Tübingen obliegt Ihnen die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzgesetzes bei den in diesem Labor durchgeführten Affenexperimenten in der Hirnforschung.

Vor diesem Hintergrund machen wir Sie auf verbindliche Vorgaben des Tierschutzgesetzes aufmerksam, die auch im EU-Recht bekräftigt wurden:
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–  Gemäß TierSchG § 7 (1c) muss die artspezifische Fähigkeit der verwendeten Tiere, unter den Versuchseinwirkungen zu leiden, berücksichtigt werden.
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–  Gemäß TierSchG § 7a (2) 5 dürfen Versuche an Tieren, deren artspezifische Fähigkeit, unter den Versuchseinwirkungen zu leiden, stärker entwickelt ist, nur durchgeführt werden, soweit Tiere, deren derartige Fähigkeit weniger stark entwickelt ist, für den verfolgten Zweck nicht ausreichen..
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Seit mehr als ein Jahrzehnt hat der Direktor des Max Planck Instituts für biologische Kybernetik, Prof. Nikos Logothetis, Versuche mit Primaten beantragt und durchgeführt, obwohl Versuche an Tieren, deren artspezifische Fähigkeit unter den Versuchseinwirkungen zu leiden weniger entwickelt ist, für den verfolgten Zweck ausreichten: Gemäß einer Pressemitteilung vom 30.04.2015 der Geschäftsführung der Max Planck Gesellschaft will Prof. Logothetis zukünftig nur noch an Nagetieren sein Forschungsvorhaben fortsetzen.

Da das Forschungsvorhaben in der Hirnforschung, das über mehr als ein Jahrzehnt am Max Planck Institut für biologische Kybernetik in Tübingen mit hoch entwickelten Tieren wie Primaten beantragt und durchgeführt wurde, obwohl für den verfolgten Zweck Versuche mit weniger entwickelten Tieren wie Nagern ausreichten, liegt ein eklatanter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und gegen das EU-Recht vor.

Wir bitten Sie daher in Ihrer Funktion als Tierschutzbeauftragte die folgenden zwei Fragen im öffentlichen Interesse zu beantworten:
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1)  Wie gedenken Sie, diesen langjährigen Verstoß gegen das Tierschutz-gesetz ahnden zu lassen?
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2)  Wie gedenken Sie, gegen die Ankündigung der Geschäftsführung der Max Planck Gesellschaft in der o.g. Pressemitteilung vorzugehen, diese Versuche an Primaten zukünftig weiter zu führen?
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Wir danken im Voraus für die Beantwortung unserer zwei Fragen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Jocelyne Lopez, Sandra Lück, Gerlinde Wax
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NB: In diesem Gesamtkontext verweisen wir auf unsere neue Change.org-Petition an Prof. Hans-Peter Thier, mit der Bitte um Beantwortung von 4 Fragen über den wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung am MPI Tübingen  – Unsere Petition wurde nach nur 7 Tagen von mehr als 9.000 Bürgern unterzeichnet –  Bitte unterstützen Sie sie auch!

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Herr Prof. Hans-Peter Thier, beantworten Sie bitte 4 Fragen
über den wissenschaftlichen
Wert der Affenhirnforschung
am Max Planck Institut Tübingen

ZUR PETITION….

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Gerichtliches Vorgehen wegen Einstellung unserer Strafanzeige gegen die genehmigende Behörde der Affenhirnforschung am MPI Tübingen

Vor dem Hintergrund der entsetzlichen Missstände, die durch Undercover-Recherchen der Tierschutzorganisationen SOKO/BUAV bei der Affenhirnforschung am Max Planck Institut für biologische Kybernetik (MPI) in Tübingen letztes Jahr aufgedeckt wurden – die ein Millionenpublikum unter Schock versetzt haben und worüber in den Medien ausführlich berichtet wurde – haben wir als ein kleines Team von Tierschützern im Dezember 2014 eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Tübingen gegen die Behörde Regierungspräsidium Tübingen wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8, 11 und 15 bei der Genehmigung der Primatenversuche am MPI erstattet, siehe Text unserer Strafanzeige

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat jedoch kurz darauf abgelehnt, Ermittlungen einzuleiten und hat mit der unhaltbaren Begründung unsere Strafanzeige eingestellt, dass kein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat vorläge.

Wir haben dementsprechend im Team (Jocelyne Lopez, Sandra Lück und Gerlinde Wax) unseren Rechtsanwalt David Sanker aus Köln beauftragt, gerichtlich gegen die Staatsanwaltschaft Tübingen vorzugehen. Ein Klageerzwingungsverfahren wurde letzte Woche bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart eingeleitet, das bewirken soll, dass sie unsere Strafanzeige stattgibt und die Ermittlungen einleiten lässt. Bei einer etwaigen Zurückweisung unserer Forderung durch die Generalstaats-anwaltschaft Stuttgart würde dann das Oberlandesgericht Hamm innerhalb eines Monats bemüht.

Die gleiche juristische Vorgehensweise hat unser Rechtsanwalt schon dieses Jahr anläßlich der Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum wegen Tierhaltung im Affenlabor COVANCE eingesetzt, die letztendlich zur Einreichung einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht geführt hat, siehe hier.

Wir werden über die weiteren Entwicklungen berichten.

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NB: Wir haben in unserer Strafanzeige u.a. auch moniert, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes offensichtlich nicht respektiert wurden, dass bei der Beantragung von Forschungsvorhaben mit Primaten der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen ist, sowie der angestrebte Nutzen des Forschungsvorhabens zu Therapieansätzen von menschlichen Erkrankungen durch eine rückblickende Bewertung nachvollziehbar bzw. erzielt sein sollte. Diese gesetzlich vorgeschriebene rückblickende Bewertung liegt bei der Affenhirnforschung in Tübingen der Öffentlichkeit nicht vor. Wir bemühen uns deswegen zurzeit mit einer Change.org Petition an Prof. Hans-Peter Thier Informationen darüber zu bekommen und haben ihm 4 Fragen gestellt. Unsere Petition wurde innerhalb von nur 2 Tagen von 3500 Bürgern unterschrieben – bitte unterschützen Sie sie auch!
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Herr Prof. Hans-Peter Thier, beantworten Sie bitte 4 Fragen
über den wissenschaftlichen
Wert der Affenhirnforschung
am Max Planck Institut Tübingen

ZUR PETITION….

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PETITION: 4 Fragen an Prof. Hans-Peter Thier über den wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung am Max Planck Institut Tübingen

Seit ca. 40 Jahren werden ununterbrochen in Deutschland in mehreren Forschungs-standorten barbarische Experimente mit Affen in der Hirnforschung durchgeführt, unter dem Vorwand, dass diese Experimente zur Erforschung der Hirnfunktionen von Menschen unerlässlich sind und zur Therapie von menschlichen neurologischen Erkrankungen führen könnten.

Dieser Vorwand des Nutzens der Affenhirnforschung für die Humanmedizin ist Bestandteil eines wissenschaftlichen Mythos von gigantischem Ausmaß über die Nützlichkeit und Übertragbarkeit der Ergebnisse aus Tierversuchen auf den Menschen. Seit mehreren Jahrzehnten ist zum Beispiel ganz im Gegenteil wissenschaftlich weltweit nachgewiesen worden, dass wegen wesentlicher Unterschiede zwischen Menschenhirn und Affenhirn jegliche gewonnenen Erkenntnisse über die Hirnfunktionen von Affen unbrauchbar sind für die Humanmedizin. Dieser Umstand wird auch dadurch konkret bestätigt, dass in 40 Jahren Affenhirnforschung kein einziges brauchbares Ergebnis zu Therapieansätzen von menschlichen neurologischen Erkrankungen in keinem der Forschungsstandorte gewonnen werden konnte, so daß mehrere genehmigende Fachbehörden die Weiterführung solcher Versuchen unter Berücksichtigung des bestehenden Tierschutzgesetzes bereits nicht mehr genehmigt haben (in Berlin, München, Bremen und Bochum).

Im Forschungsstandort Tübingen hat der Leiter des Max Planck Instituts, Nikos Logothetis, kürzlich angekündigt, dass er sich ebenfalls aus der Affenhirnforschung zurückziehen wird.

Sein Tübinger Kollege, Prof. Hans-Peter Thier, hat jedoch im Internet einen Solidaritätsaufruf zur Unterstützung der Weiterführung dieser Versuche in Tübingen initiiert.

Wir bemühen uns daher mit einer Petition auf Change.org die wissenschaftlichen Begründungen zu erfahren, die Prof. Hans-Peter Thier veranlassen, diese über Jahrzehnte erfolglose Forschung zu rechtfertigen und haben ihm vier Fragen gestellt.

Wir sind gespannt, ob Prof. Thier sich die Mühe geben wird, die Öffentlichkeit, die diese Forschung mit Steuergeld finanziert, über die wissenschaftlichen Gründe seiner Befürwortung dieser Versuche zu informieren.

Bitte unterstützen Sie unsere Petition an Prof. Hans-Peter Thier!
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ZUR PETITION….

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Siehe auch:

Hirnforscher Prof. Hans-Peter Thier opfert auch Tiere für den Fußball. Widerlich. Unwissenschaftlich. Gesetzwidrig.

3,5 Mio Euro Steuergeld für die Gründung 2013 einer neuen Forschergruppe zur Affenhirnforschung!

Prof. Nikos Logothetis, nehmen Sie Stellung zu den Vorwürfen der Gesetzwidrigkeit Ihrer Versuche!

Dienstaufsichtsbeschwerde über Prof. Nikos Logothetis

Herr Prof. Stefan Treue, wir fordern Transparenz über die Affenversuche!

Dienstaufsichtsbeschwerde über Prof. Stefan Treue



Fragen an die Behörde LANUV NRW: Was ist 22 Jahre lang mit den Versuchsaffen der Uni Bochum geschehen?

Als eine kleine Gruppe von Tierschützern versuchen wir seit April 2012 im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes Transparenz über die Affenversuche in der Hirnforschung an der Ruhruniversität Bochum herbeizuführen, die von der Behörde LANUV NRW über einen Zeitraum von 22 Jahre ununterbrochen genehmigt wurden – bevor sie abrupt Mitte in unserer Auseinandersetzung mit der Behörde im August 2012 endgültig eingestellt wurden, mit der Begründung, dass das Versuchsvorhaben abgeschlossen wurde, was nach Tierschutzgesetz zu geschehen hat, wenn keine neuen Erkenntnisse aus diesen Versuchen zu erwarten sind.

Zwar war die überraschende, endgültige Einstellung der Versuche quasi am Anfang unserer langjährigen Auseinandersetzung mit der Behörde ein fantastisches Ereignis, jedoch wurden wir bei unseren Bemühungen, Transparenz über diese Versuche herbeizuführen, mit einem wiederum sehr unerfreulichen Verhalten der Behörde konfrontiert, kurz dargelegt: Die Behörde zeigte sich äußerst bürger-unfreundlich und hat eindeutig gemauert, um den Zugang zu den gewünschten Informationen zu verhindern oder zu erschweren, zum Beispiel durch unhaltbare Ablehnung der Zuständigkeit bei der Beantwortung von genehmigungsrelevanten Fragen, durch ausweichende und mangelhafte Beantwortung unserer Fragen, durch unsachgemäße Äußerungen über die Motivation von Tierschutzbemühungen, durch Erhebung von abschreckenden Gebühren, bis hin durch perfide Unterstellungen von angeblichen Gewaltdrohungen seitens der anfragenden Bürger.

Aufgrund dieser befremdlichen  Erfahrungen mussten wir wiederholt andere Beteiligten einschalten und um Abhilfe bitten: Verschiedene Beschwerden an die Aufsichtsbehörde des LANUV NRW (Umweltministerium NRW), Beschwerde an den Präsidenten der Behörde, Petitionen nach Art. 17 GG an das NRW-Parlament, Einschaltung des NRW-Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, sowie auch zwei Klagen wegen Erhebung von überhöhten Gebühren bei den Verwaltungs-gerichten Düsseldorf und Gelsenkirchen.

Zwar wurden wie gesagt seit August 2012 diese Affenversuche an der Uni Bochum endgültig eingestellt, jedoch besteht weiterhin ein sehr großes öffentliches Interesse nach Informationen über die Umstände und die Ergebnisse dieser entsetzlichen Forschung über 22 Jahre, zumal die gleichen Affenversuche in der Hirnforschung in noch 5 anderen Forschungsstandorten weitergeführt werden (Tübingen, Frankfurt, Bremen, Magdeburg und Göttingen).

Ich habe daher am 14.08.2015 eine Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die Behörde LANUV NRW gerichtet, mit der Bitte um Beantwortung von 4 Fragen über die Affenversuche an der Uni Bochum.

Unter korrekter Einhaltung der 1-monatigen Frist zur Beantwortung von Anfragen nach IFG, hat die Behörde LANUV NRW meine 4 Fragen am 14.09.15 beantwortet:

14.09.15 – Beantwortung einer Anfrage nach  IFG durch LANUV NRW über die Affenversuche an der Uni Bochum

Leider ist wieder einmal die Beantwortung der Anfrage mangelhaft, ausweichend bzw. widersprüchlich: Weder wurde die Rechtfertigung für die Genehmigung eines Versuchs gebracht, zur Klärung der Frage  wie ein Torwart zwei Elfmetern bei einem Spiel halten konnte (!!!!), noch die Rechtfertigung für die Wiederwendung von 4 Tieren, noch Angaben über die Anzahl der gezüchteten, verwendeten und getöteten Tiere, noch Angabe über brauchbare Ergebnisse für die medizinische Forschung:

15.09.15 – Rückfrage an LANUV NRW über eine Auskunft nach IFG wegen Affenversuchen an der Uni Bochum

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Ich werde über die Entwicklungen in diesem Blog berichten.

Folter ist keine Wissenschaft. Diese sinnlose, barbarische Forschung, die den Namen „Wissenschaft“ nicht verdient, wurde wohl gemerkt komplett mit unserem Steuergeld über 22 Jahre finanziert. Wir schätzen mit 2 Millionen Euro durch Vergleich mit den gleichen Versuchen an der Uni Bremen, wobei es uns nicht gelungen ist, die genaue Summe  der verwendeten Steuermittel zu eruieren, weder durch Anfrage an den Umweltminister Johannes Remmel (DIE GRÜNEN) als Aufsichtsbehörde des LANUV NRW, noch durch Anfragen an die NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD), noch durch eine Petition nach Art. 17 GG an das NRW-Parlament, die von nahezu 40.000 Bürgern unterschrieben wurde: Keiner will es sagen, keiner will es wissen. Zu einer Zeit, wo die Politik zögert, Menschen zu helfen, die vor Gewalt flüchten, werden Jahr für Jahr seit Jahrzehnten Millionen und Abermillionen von Steuergeldern in Deutschland dazu verwendet, sinnlose, entsetzliche Gewalt gegen Tiere zu veranstaltet. In was für eine Welt leben wir denn?

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Hier Bilder über die gleichen Affenversuche in der Hirnforschung, die seit 17 Jahren am Max Planck Institut in Tübingen noch aktuell durchgeführt werden,
ebenfalls ohne brauchbare Ergebnisse für die Humanmedizin:

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.

(anonym) .

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Nachträge:
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Einleitung von gerichtlichen Schritten durch unseren Rechtsanwalt David Sanker im Juni 2015: .
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Verfassungsbeschwerde wegen der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE

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sowie Einreichung von 3 zusätzlichen Klagen gegen die Behörde LANUV NRW wegen unzureichenden Auskünften nach Informationsfreiheitsgesetz über die Tierversuche im Affenlabor COVANCE und an den Universitäten Essen, Bielefeld, Bochum und Dortmund. Die Gerichtstermine sind noch nicht festgesetzt worden.
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Siehe auch eine laufende Auseinandersetzung mit der Behörde LANUV NRW wegen Verweigerung von Auskünften nach Informationsfreiheitgesetz über die Primaten-versuche an der Universität Bochum:

Anfrage nach IFG an LANUV NRW: Subventionsbetrug bei der Affenhirnforschung an der Uni Bochum?

23.10.2015 – Rückfrage an LANUV NRW nach IFG wegen Affenversuchen an der Uni Bochum

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Siehe auch in unserer neue Change.org-Petition über die Hinterfragung des wissenschaftlichen Werts der Affenhirnforschung, u.a. an der Universität Bochum:

9 Fragen an Prof. Martin Stratmann über den wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung

13 Fragen an Prof. Peter Strohschneider – Affenhirnforschung: Lobbyismus und Subventionsbetrug?

Frau Dr. Cornelie Jäger, lassen Sie bitte einen Verdacht auf Subventionsbetrug prüfen

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Wir werden nie aufgeben – nie, never, jamais!!!

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110.771 Unterschriften gegen Affenhirnforschung in Tübingen überreicht!

Pressemitteilung der Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

 

110.771 Unterschriften gegen Affenhirnforschung in Baden-Württemberg überreicht – Ärzteverein erinnert Landesregierung an Wahlversprechen

Stellvertretend für über 110.000 Unterstützer überreichte Dipl.-Biol. Silke Strittmatter von unserer Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche am 27. August 2015 dem baden-württembergischen Landwirtschaftsministerium (MLR) Unterschriften von Bürgern, die die Einlösung des grünen Wahlversprechens fordern, die Affenhirnversuche in Tübingen abzuschaffen und legte im Beisein der Presse die Forderungen an die grün-rote Landesregierung ausführlich dar.

Bereits 2011 hatte unser Ärzteverein im Rahmen seiner Kampagne „Stoppt Affenqual in Tübingen“ über 60.000 Unterschriften übergeben, nun sind über 50.000 weitere hinzugekommen. Der Verein bedankte sich bei Jürgen Maier, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz im MLR und der Tierschutzbeauftragten Dr. Cornelie Jäger, dass sie bereit waren, sich dem wichtigen Anliegen zu widmen und die Unterschriften entgegenzunehmen. Kritisiert wurde seitens unserer Ärzte gegen Tierversuche jedoch, dass sowohl Tierschutzminister Alexander Bonde als auch Wissenschafts- und Kunstministerin Theresia Bauer keine Zeit fanden, die über 50.000 neu gesammelten Unterschriften der Bürger entgegenzunehmen und sich entsprechend ihrer Amtsaufgabe deren Wünschen und Forderungen zu stellen. Unser Verein hatte ein drei viertel Jahr lang mehrfach um einen Termin gebeten. Minister Bonde hatte bereits 2011, als die grün-rote Landesregerirung frisch im Amt war, kein Interesse an einem Gespräch und nahm auch die bis dahin gesammelten Unterschriften nicht entgegen. Ministerin Bauer bleibt unserer Ärztevereinigung gegenüber bis dato jede Antwort schuldig. Dass die grüne Ministerin hingegen die Tierversuchsseite vollumfänglich unterstützt, kam in einer Sitzung zum Verbandsklagerecht erneut zum Ausdruck, in der sie verdeutlichte, dass die Tierversuchsseite zahlreiche Wünsche an sie herangetragen habe und sie dafür eintreten werde, dass der Forschungsstandort nicht in Misskredit gerät, was ausdrücklich die Affenhirnforschung einschließt. Zumindest für die beiden grünen Minister hat damit der Tierschutz und das eigene formulierte Ziel „Wir wollen Versuche an Primaten innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens beenden“ offensichtlich keinen nennenswerten Stellenwert. […]

Weiterlesen…

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Zu einer Zeit, wo die Politik zögert, Menschen zu helfen, die vor Gewalt flüchten, billigt sie großzügig  Jahr für Jahr seit Jahrzehnten Millionen und Abermillionen von Steuermitteln, um sinnlose Gewalt gegen Tiere zu veranstalten!! In was für eine Welt leben wir denn?

Es ist seit Jahrzehnten wissenschaftlich nachgewiesen, dass Tierversuche für die Humanmedizin unbrauchbar sind, weil ihre Ergebnisse sich nicht auf Menschen übertragen lassen. Es ist lediglich ein Milliardengeschäft für die mächtige Tierversuchslobby. Das wissen die Politiker auch, jedoch ermöglichen sie seit Jahrzehnten das reibungslose Funktionieren dieses Lobbyismus-Systems unter Missachtung des bestehenden Tierschutzgesetzes: Wirtschaftsgeld hat immer Vorrang, ist schon klar. Da sind die heuchlerischen und verräterischen GRÜNEN in bester Gesellschaft mit allen anderen politische Fraktionen: Wenn sich mit Gewalt Geld verdienen lässt, lassen wir uns mit Gewalt Geld verdienen.  Egal, ob es gesetzwidrig ist, egal, ob man dafür einen barbarischen Horror als „Wissenschaft“ verkaufen und über Leichen gehen muss:
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Hier Bilder der jahrzehntelangen Behandlung der Opfer der Pseudowissenschaftler des Max Planck Instituts in Tübingen und der genehmigenden Behörde „Regierungspräsidium Tübingen“, gegen wen Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz erstattet wurden:

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.

(anonym) .

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FOLTER IST KEINE WISSENSCHAFT!!!
STOPT DIE BARBAREI!!!
STOPT VERSTÖSSE GEGEN GESETZE!!!
STOPT LOBBYISMUS!!!

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Tierversuche: Die Behörde LANUV NRW wünscht keine Transparenz

Das Land NRW hält den traurigen Rekord der Genehmigung der meisten Tierversuche in Deutschland, wobei es schon lange wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass Tierversuche nutzlos für die Humanmedizin sind, weil ihre Ergebnisse nicht auf Menschen übertragbar sind. Darüber hinaus stehen schon moderne, tierversuchsfreie Forschungsmethode zur Verfügung. Es geht bei Tierversuchen lediglich um ein Milliardengeschäft für die Tierversuchslobby: Es geht um Geld, um sehr viel Geld, das Geld der Steuerzahler und der Verbraucher.

Dafür pflegt die für alle Genehmigungen zuständige und verantwortliche Behörde LANUV NRW eine sehr geprägt freundliche Einstellung zur Förderung der Tierversuche, gepaart mit einer eindeutigen Politik der Abschreckung der Bürger hinsichtlich ihres gesetzlichen Anspruchs auf Informationen im Rahmen des Informa-tionsfreiheitsgesetzes (IFG), sowohl durch die Erhebung von überhöhten Gebühren bei Anfragen, als auch durch mangelhafte Auskünfte bis hin zur Verweigerung von jeglichen Informationen über die genehmigten Tierversuche.

Als eine kleine Gruppe von Tierschützern bemühen wir uns schon seit 2012 um die Herbeiführung der Transparenz über Tierversuche, die den Bürgern gesetzlich zusteht, und mussten dabei schon gerichtlich gegen die Behörde LANUV NRW vorgehen:

  • Klage wegen überhöhten Gebühren und mangelhaften Auskünften beim Verwaltungsgericht Düsseldorf wegen Affenversuchen an der Uni Bochum. Die Klage haben wir verloren.
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  • Klage wegen überhöhten Gebühren und mangelhaften Auskünften beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wegen Affenversuchen an der Uni Bochum. Die Klage haben wir gewonnen.
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  • Klage wegen überhöhten Gebühren und mangelhaften Auskünften beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wegen Affenlabor Covance in Münster. Das Verfahren läuft noch.
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  • Klage wegen Ankündigung von hohen Gebühren und mangelhaften Auskünften beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wegen Tierversuchen an den Universitäten Essen, Dortmund, Bielefeld und Bochum. Das Verfahren läuft noch.
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  • Rechtsanwaltliche Beratung wegen Ankündigung von hohen Gebühren und kompletter Verweigerung von Auskünften wegen Tierversuchen an der Universität Düsseldorf.

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Wir bestehen weiterhin auf unser Recht auf Informationen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes und haben heute folgende Anfrage nach IFG an die Behörde LANUV NRW wegen Tierversuchen an der Uni Wuppertal per E-Mail geschickt:

An LANUV NRW – Fachbereich84@lanuv.nrw.de
Betr.: Tierversuche an der Universität Wuppertal

Datum: 03.09.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde darüber informiert, dass Ihre Behörde Genehmigungen für Tierversuche an der Universität Wuppertal erteilt. Ich beziehe mich auf das Informationsfreiheitsgesetz und bitte um Mitteilung folgender genehmigungsrelevanten Informationen, die nach Tierschutzgesetz Ihrer Behörde vorliegen:

1)    Gemäß Tierschutzgesetz müssen zur Abwägung der Unerlässlichkeit der Versuche durch Ihre Behörde unter Beratung der Ethikkommission sowohl der zu erwartende Nutzen des Forschungsvorhabens zur Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden bei Menschen oder Tieren, als auch der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde gelegt werden. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

a) Welche neuen Erkenntnisse zur Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Krankheiten bei Menschen oder Tiere wurden durch Tierversuche an der Universität Wuppertal bis jetzt erzielt?

b) Welche dieser etwaigen neuen Erkenntnisse haben bis jetzt konkret zu erfolgreichen Therapieansätzen geführt?
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2)   Herkunft, Anzahl und Art der verwendeten Tiere.
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3) Seit wann wurden Versuche für die jeweiligen Forschungsvorhaben genehmigt, sowie Dauer des Forschungsvorhabens und ggfs. Verlängerungen.
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4) Beschreibung der Versuche, einschließlich Verbleib der Tiere nach Abschluß des Versuchsvorhabens.
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 5) Forschungszweck und angestrebter Nutzen für die jeweiligen Forschungsvorhaben.
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6) Auskünfte über die Haltung der Tiere:

a) Ausführliches Fotomaterial über die Haltung der jeweiligen Tierarten

b) Maßen der Käfige bzw. Zwinger bzw. Zellen für die jeweilige Tierarten

c) Anzahl der Tiere pro Käfige bzw. Zwinger bzw. Zellen für die jeweiligen Tierarten

d) Werden Tiere in Einzelhaltung gehalten?

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Ich danke im Voraus für Ihre Auskunftserteilung innerhalb eines Monats und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.

(anonym) .
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