Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für Juli, 2015

Tübingen: beharrlicher Protest gegen die Affenversuche!

Berichte der Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V.:
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Vortragsreihe „Wer profitiert von meinem Leid?“ in Tübingen

Im Rahmen unserer Kampagne „Stoppt Affenqual in Tübingen!“ haben wir über vier Monate, von März bis Juni 2015, eine Vortragsreihe in Tübingen organisiert – damit die Affen hinter den Mauern des Max-Planck-Instituts weiterhin in der Öffentlichkeit präsent bleiben und wir im Kampf für das Ende der Versuche vorankommen!

Die Vortragsreihe wurde vor Ort durch eine hervorragende Zusammenarbeit mit dem Tübinger Verein Act for Animals e.V. möglich. Und unsere Erwartungen wurden erfüllt: Alle Veranstaltungen waren gut besucht, sowohl von interessierten Bürgern, als auch von Tierversuchsbefürwortern wie -gegnern. Zudem berichteten etliche Medien!

Infos zu den Vorträgen:

Den Auftakt machte am 26. März 2015 Dr. med. Rolf Simon, leitender Oberarzt Hochschulambulanz Universität Heidelberg sowie langjähriges aktives Mitglied bei Ärzte gegen Tierversuche. Titel seines Vortrags: „Allgemeine Kritik des Tierversuches als Erkenntnismodell in der Humanmedizin“. Nach einem historischen Rückblick der Medizin als naturwissenschaftliche Disziplin brachte er wissenschaftliche Aspekte gegen Tierversuche näher. Er verdeutlichte das Risiko der Übertragbarkeit von Tierversuchsergebnissen auf Menschen, da sich Anatomie, Physiologie und Genetik in allen wesentlichen Beobachtungen und Messdaten bei Tieren und Menschen grundlegend voneinander unterscheiden. Auch die Lebensumstände sind exorbitant verschieden. Zudem stellte er klar heraus: „Der „Tod im Labor“ ist (noch) politisch gewollt, rechtlich abgesichert, administrativ verwaltet und von interessierter Seite und seinen Profiteuren weitgehend alternativlos festgeschrieben.“

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Dr. jur. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt aus Nagold und Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz in Berlin, referierte dann am 22. April zu den Fragestellungen: „Affenexperimente – strafbarer Rechtsbruch oder zulässige Wissenschaft? Was bedeuten uns die Mitlebewesen und die Menschenwürde?“ In seinen Ausführungen betonte er, dass das Tierschutzgesetz für einen Tierversuch voraussetzt, dass er „unerlässlich“ und „ethisch vertretbar“ sein muss, und dass seit Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz (2002) verstärkt die Empfindungsfähigkeit und Schutzbedürftigkeit der höher entwickelten Tiere zu beachten ist. Da selbst der Präsident des MPI erst kürzlich hervorgehoben hatte, dass wissenschaftliche Erkenntnisse nicht verwertbar seien, wenn sie unter Angst, Schmerz und Leid der Tiere stattfinden, dürften Affenexperimente insgesamt nicht mehr stattfinden. Von Loeper postulierte weiter: Wer die langwierige Belastungssituation der Affen während der Experimente nicht wahrnehme, erscheine so unsensibel und im Empfinden gestört, dass ihm die Legitimation für Tierversuche entzogen werden solle.

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Dr. med. vet. Hiltrud Straßer, Tierärztin aus Tübingen für Kleintiere und Pferde und langjähriges aktives Mitglied bei Ärzte gegen Tierversuche, thematisierte am 20. Mai „Wissenschaftlichkeit von Tierversuchen und die Frage nach dem vernünftigen Grund“. Insbesondere stellte sie heraus: „Je höher entwickelt ein Lebewesen ist, umso mehr Variationsbreite hat es zur Anpassung an ungeeignete Lebensbedingungen. Insofern sind Versuche mit Primaten denkbar ungeeignet, wenn diese unter Käfighaltung, Isolierung von der Gruppe, u.a. Abweichungen von der natürlichen Umwelt, durchgeführt werden. Solche Affen sind wie Folteropfer zu betrachten, die vielfältige Abweichungen von den normalen Reaktionen und Körperfunktionen zeigen. „Wissenschaftlich“ sind solche Versuche demnach nicht zu nennen.“

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Foto-Eindrücke auf Facebook von der 4. Großdemo der SOKO Tierschutz e.V., bei der auch Vertreter unserer AGs und des Vorstands dabei waren

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Aufruf von NotPfote animal rescue e.V.: Dringend Futterspende für hungernde Hunde in einer Auffangstation in Rumänien benötigt!

Dringender Aufruf des einwandfrei vertrauenswürdigen Tierschutzvereins NotPfote aninal rescue e.V.:

Aktuelle NotFelle… » Shelter Dogs“ – Europas vergessene Seelen

Shelter Dogs sind Hunde, die noch im Shelter unserer Partner-Organisation Allatmenhely in Györ, Ungarn sitzen und auf ihre Ausreise warten. Shelter sind Auffangstationen und töten nicht.  Sie evakuieren Tiere aus den staatlichen Tötungen und nehmen Abgabetiere auf. Diese Shelter hier sind registrierte und nach EU-Richtlinien arbeitende Tierheime und werden liebevoll und mit hohem Arbeitseinsatz geführt. Leider sind sie immer chronisch überfüllt. Die Tiere werden hier siebenfach(!) geimpft und gechippt und bei Bedarf auf Verträglichkeit mit Hunden, Katzen, Kindern getestet. Für jedes Tier, das wir von hier direkt vermitteln können, kann wieder eines aus den Tötungen geholt werden…

Peter Nagy leitet trotz schwerer Krankheit seit 15 Jahren die „Menschen für Tiere Stiftung“ in Györ. Er betreut dort momentan 240 Hunde und 60 Katzen – plus diverse Pflegestellen, die er vor Ort unterstützt. Hier könnt ihr Euch in zwei Interviewbeiträgen der ungarischen Lokalpresse einen Eindruck von Peter und seiner Auffangstation machen – und nicht vergessen, DIESE Hunde werden medizinisch betreut und mit Futterspenden versorgt, ihren ungeschützten Verwandten geht es nicht so gut… Weiterlesen …

„Shelter Dogs“ – Europas vergessene Seelen

Wir haben ein neues Tierheim in Rumänien, welches wir unterstützen wollen.

Kurz vor der Grenze zur Ukraine vegetieren rund 1000 (!!!) arme Hundeseelen vor sich hin, Verträge wurden aufgekündigt und die Fütterung erfolgt nur noch alle 3 Tage.  Die Zustände müssen grausam sein.

Wir benötigen dringend Futterspenden, um sie nach Rumänien bringen, die Babys vor dem Hungertod bewahren zu können.

Ein paar Hintergrundinformationen:

Es handelt sich um ein großes Shelter in Suceava , das jahrelang vom BMT mit 4500 Euro monatlich unterstützt wurde, bis der BMT 2013 einen neuen Vorstand gewählt hat. Dieser entschied prompt, die finanzielle Hilfe auf 1000 Euro zu reduzieren. Zu wenig für Futter, Personal oder ärztliche Versorgung.

Ganz tolle Menschen geben alles, um das Heim aufrecht zu erhalten und die Hunde zu retten: Suceava- in memory of Tina e.V.

Schätzungsweise 4-5 Wochen werden wir für die erste Sammlung benötigen,damit wir einen großen Transporter vollbekommen und die Finanzierung für die Spedition, mit der wir arbeiten, gesichert ist. Bis dahin versuchen wir so eng wie möglich die Zusammenarbeit mit Tasso aufzubauen

Es gibt die Möglichkeit, das Futter direkt an Notpfote zu schicken, das so händeringend Hilfe benötigt, bei einer Bestellung bei Zooplus oder Fressnapf zum Beispiel.

Man kann es auch persönlich abgeben, wenn man in der Nähe von Neuss wohnt:
Mail-Kontakt: info[ad]notpfote.de

oder bei Sandra Lück (Sammelstelle) in Velbert.  Raum Essen/Velbert wird auch gerne abgeholt.
Mail-Kontakt: sandrashow[ad]web.de 
Facebook: Sandra Lück

Möglich sind auch Geldspenden mit dem Betreff Sucoeva, dann wird es auch dafür verwendet, das ist absolut garantiert.

Wir sind allen Spendern sehr dankbar!

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Tierversuche im Affenlabor COVANCE in Münster: Wir haben eine Verfassungsbeschwerde eingereicht!

Es ist soweit!!!

Unsere Großoffensive zur Durchsetzung der Rechte der gequälten Affen im Folterlabor COVANCE ist jetzt in die schon seit langem angesteuerte und entscheidende Phase eingetreten: Wir haben eine Verfassungsbeschwerde eingereicht!

Seit mehr als 10 Jahren, seitdem 2004 die Undercover-Recherchen vom ZDF-Journalisten Friedrich Mülln durch TV-Sendungen ein Millionenpublikum in Deutschland und in der Schweiz unter Schock versetzt haben, konnte nichts helfen, um diese Barbarei ein Ende zu setzen: Weder die Welle der Empörung, der Trauer und des Entsetzens in der Öffentlichkeit, noch unzähligen Protestaktionen und Demos konnten irgendeine kleine Änderung bewirken, nichts, absolut nichts!

Tausende und aber Tausende von wehrlosen Tieren wurden unverändert Jahr für Jahr, Monat für Monat, Tag für Tag, Stunde für Stunde weiterhin sinnlos gequält und getötet, mit dem Segen der zuständigen und verantwortlichen Behörde LANUV NRW und ihrer Aufsichtsbehörde, das Umweltministerium NRW, sowie der Politiker aller Fraktionen im Landtag NRW – vorneweg die hochgradig verräterische Partei DIE GRÜNEN und die sich als Handlanger der Tierversuchslobby selbst entlarvte Fraktion DIE PIRATEN. Das ganze NRW-Parlament hat sich über alle Fraktionen hinweg als völlig inkompetent und untauglich erwiesen, seine verfassungsmäßig angeordnete Kontrollfunktion der Exekutive auszuüben. Der Petitionausschuß des Landtags NRW hat sogar abgelehnt, eine nach § 17 GG eingereichte Petition zur Prüfung der Einhaltung der bestehenden Gesetze im Affenlabor COVANCE zu bearbeiten!

Die politische Schiene hat sich in der Praxis als völlig aussichtslos erwiesen, um die Grundrechte der Tiere und der Bürger zu schützen und zu garantieren. Die demokratische Gesellschaftsordnung funktioniert in der Praxis über die Politiker überhaupt nicht, wir haben es vergeblich versucht, wie es auch bei Facebook ausführlich dokumentiert ist: Das NRW-Parlament hat sich als ein erbärmliches Schattenkabinett von Lobbyisten und Zombies gezeigt, man kann es getrost komplett vergessen, es hat auf der ganzen Linie erschreckend versagt, wir brauchen solche verantwortungslose, verräterische und beschämende „Volksvertreter“ nicht.

Irgendetwas Neues musste unternommen werden!

Eine einmalige Vorgehensweise haben wird dann geplant und Schritt für Schritt beharrlich über Monate hinweg eingeleitet: Wir lassen die völlig verantwortungslosen bzw. lobbyfreundlichen Politiker aller Fraktionen zur Seite liegen, die unfähig und unwillig sind, ihre Pflicht als legitimierte Kontrollinstanz der Behörden nachzukommen, und wenden uns an die Verfassungsrichter, die die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und gegen die Grundrechte der Tiere und der Bürger feststellen sollen, sowie die Bestimmungen des bestehenden Tierschutzgesetzes umsetzen lassen sollen.

Um den Weg zum Bundesverfassungsgericht frei zu machen, mussten wir jedoch nachweisen, dass wir alle möglichen Rechtsmittel zur Wiederherstellung der Rechtskonformität vorher ausgeschöpft haben – sonst ist eine Verfassungs-beschwerde nicht zulässig.

Das haben wir auch konsequent getan und konnten die Linie zielstrebig halten:

 

  1. Wir haben Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum gegen die genehmigende Behörde LANUV NRW wegen Tierquälerei (Verstöße gegen TierSchG § 1, 2, 7, 8 und 11) bei der Genehmigung der Versuche im Affenlabor Covance erstattet.

 

  1. Da die Staatsanwaltschaft unsere Strafanzeige willkürlich eingestellt hat, mit der unhaltbaren Begründung, dass kein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat vorläge, haben wir ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht Hamm über einen sehr kompetenten und engagierten Rechtsanwalt eingeleitet (David Sanker, Köln). Dies sollte bewirken, dass das Gericht die Staats-anwaltschaft zwingt, Ermittlungen einzuleiten und bei Bestätigung des Verdachts auf Tierquälerei die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben, sprich die Behörde vor Gericht zu stellen.

 

  1. Das Oberlandesgericht Hamm hat jedoch den formalen Standpunkt angeführt, dass mangels an Verletzteneigenschaft nach § 172 StPO der Antrag zum Klageerzwingungsverfahren unzulässig sei.
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    Die „Verletzteneigenschaft“ bedeutet, dass ein Kläger durch eine Straftat persönlich verletzt  sein muss, was im Falle von Tierquälereien den Bürgern leider nicht anerkannt wird. Nicht einmal der Besitzer eines Tiers hat einen Anspruch darauf, Tierquälerei strafrechtlich verfolgen zu lassen! Da unser Rechtsanwalt in der Antragsschrift auf das Verfassungsgericht verwiesen hat, welche Ausnahmen im Grundgesetz und welche Präzedenzfälle zur Überwindung der Verletzteneigenschaft vorliegen, ist es nur folgerichtig, dass wir das Verfassungsgericht jetzt mit einer Verfassungsbeschwerde bemühen. Das Oberlandesgericht Hamm hat uns hier de facto den Weg zum Verfassungsgericht frei gemacht und überlassen.

 

Wir könnten also jetzt auf der Ebene der Verfassung etwas Grundsätzliches erreichen, sowohl zur Durchsetzung der Rechte der Tiere, als auch der Rechte der Bürger in einem Rechtsstaat: Jeder einzelne Bürger  hätte bei gravierenden strafrechtlichen Handlungen einer Behörde einen Anspruch darauf, über die Strafverfolgung und die Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaften sie vor Gericht zu stellen. Dies ist von grundsätzlicher Bedeutung und würde die juristische Landschaft im Bereich des Tierschutzes maßgeblich verändern!

Die Finanzierung der Rechtsanwaltskosten für diese äußerst wichtige Verfassungs-beschwerde wurde durch die MUT-Partei und durch private Beteiligungen von Sandra Lück und Jocelyne Lopez ermöglicht und gesichert.

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Wir kämpfen für die wehrlosen, grausam gequälten Tiere im Affenlabor Covance!

Wir kämpfen für die Umsetzung der Rechte der Tiere und der Bürger!

Wir kämpfen für den Rechtsstaat!

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