2. April 2015
Genehmigt die Behörde LANUV NRW Tierversuche nur fiktiv?
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Nachstehend einen Antrag auf eine parlamentarische Kleine Anfrage zum Thema Genehmigungsfiktion an den fünf Fraktionen im Landtag NRW:
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Von Sandra Lück
An fdp-fraktion@landtag.nrw.de;cdu-pressestelle@cdu-nrw-fraktion.de;spd-fraktion@landtag.nrw.de;20Piraten@piratenfraktion-nrw.de; gruene@landtag.nrw.de
Datum: 29.03.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Rahmen unserer Anfragen und Anträge bezüglich der Tierversuche im Affenlabor COVANCE ist mir zu Ohren gekommen, dass die Behörde LANUV NRW derzeit mit den Anträgen auf Tierversuchsvorhaben nicht nachkommt.
Bekannterweise bedeutet der Fristablauf in der Bearbeitung der Anträge eine Genehmigungsfiktion, sprich: die Genehmigung gilt automatisch als erteilt.
Mit steigender Bemühung, das Staatsziel Tierschutz zu verfolgen und Tierversuche auf ein Minimum zu reduzieren, wäre die Tatsache, dass LANUV aufgrund von eventueller Unterbesetzung oder steigender Anzahl von Anträgen der Abarbeitung nicht nachkommt und damit Genehmigungsfiktionen provoziert würden, ein Skandal.
Daher möchte ich Sie bitten, eine kleine Anfrage zu stellen, wie viele Anträge zu Tierversuchsvorhaben 2014 bei LANUV NRW eingegangen sind und dort behandelt wurden.
Ebenfalls bitte ich Sie, mit der kleinen Anfrage herauszufinden, wie viele Genehmigungsfiktionen im vergangenen Jahr 2014 aufgrund von Fristablauf in Anspruch genommen wurden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichem Gruß,
Sandra Lück
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Wir werden darüber berichten, welche Fraktionen die gewünschte Kleine Anfrage gestellt hat bzw. zu dieser Thematik Stellung nimmt.
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© Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen – Fotograf Bernd Schälte
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