Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für April, 2015

Betrugsfall Hafele-Keating: Warum belügt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Bürger?

von Jocelyne Lopez

Ich verweise auf unsere Bemühungen seit April 2013, eine amtliche Prüfung der Vorwürfe der Datenmanipulation beim berühmten Experiment Hafele-Keating aus dem Jahre 1972 zu bewirken, das im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als Bestätigung der Speziellen Relativitätstheorie anerkannt und gelehrt wird. Wir sind dabei, wie es natürlich vor dem Hintergrund der offiziellen Stellung der Relativitätstheorie als nicht hinterfragbare Staatstheorie auch zu erwarten war, mit dem Widerstand des Bundesministeriums für Bildung und Forschung konfrontiert worden, das sich unübersehbar dagegen sträubt, diesen Sachverhalt prüfen zu lassen und bis jetzt konsequent mauert – was zur Einreichung einer Petition beim Deutschen Bundestag am 19.08.2013 und nach Ablehnung des Bundestags zu einer Beschwerde an Angela Merkel geführt hat, die ebenfalls zurückgewiesen wurde, siehe:

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15.04.2013 – Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele & Keating

19.08.2013 – Petition beim Bundestag wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating

9.10.2014 – Ablehnung des Bundestages, eine amtliche Prüfung der Vorwürfe der Datenmanipulation beim Experiment Hafele-Keating zu veranlassen.

22.01.2015 – Beschwerde an Angela Merkel wegen Ablehnung der Prüfung von Manipulationsvorwürfen beim Experiment Hafele-Keating

19.03.2015 – Whistleblowing beim Betrugsfall Hafele-Keating: Auch Angela Merkel will von nichts wissen.

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Vor diesem Hintergrund verweise ich auf meinen heutigen Beitrag in einer Diskussion in der Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie„:

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26.04.2015 – Kommentar Nr. 20 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Sehr merkwürdig bei dieser Bitte um eine offizielle Prüfung eines Verdachts auf Datenmanipulation ist, dass alle verantwortlichen Stellen sich der seltsamen Auffassung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung angeschlossen haben: Es gäbe in Deutschland gar keine Möglichkeit, einen etwaigen Fall von wissenschaftlicher Unredlichkeit prüfen zu lassen.

Das kann ja nicht stimmen.

Wie es aus den weiter oben zitierten Aussagen des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Martin Schulte in den Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer (Band 65, Berichte und Diskussionen auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtlehrer in Frankfurt am Main vom 5. bis 8 Oktober 2005, Zweiter Beratungsgegenstand „Grund und Grenzen der Wissenschaftsfreiheit“, VI. Wissenschaft und Moral, Seite 137, Verlag De Gruyter Recht, Berlin), gibt in Deutschland eine „dreistellige Zahl von Fällen“ von „Lug und Trug in der Wissenschaft“, die geprüft werden, was auch nur die Spitze des Eisberges sein sollte:

“Die interne Verantwortung des Wissenschaftlers realisiert sich in der Beachtung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis. Traurige Berühmtheit wissenschaftlichen Fehlverhalten haben die „großen” Betrugsfälle, wie etwa die Fälschungen des Nanophysikers Jan Hendrik Schön, erlangt. Jüngste Studien aus den Vereinigten Staaten belegen aber, dass diese gleichsam nur die Spitze eines Eisbergs bilden. So haben von rund 3000 anonym befragten Wissenschaftlern der National Institutes of Health ein Drittel zugegeben, in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal gegen die Standards guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen zu haben. „Lug und Trug in den Wissenschaften” sind allerdings auch in Deutschland ein Thema, wie die dreistellige Zahl von Fällen, die dem Ombudsmann der DFG vorliegen, und nicht zuletzt die noch immer schwelenden Streitigkeiten um den „Fall Protsch” unserer gastgebenden Universität belegen.”

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Man darf mit 100%iger Sicherheit davon ausgehen, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung von dieser Möglichkeit der Prüfung von Verdachtsfällen in der Wissenschaft durch den Ombudsmann der DFG Kenntnis hat. Das Bundesministerium hat also mit der Behauptung glatt gelogen, dass es in Deutschland gar keine Möglichkeit gäbe, einen etwaigen Fall von Unredlichkeit in der Wissenschaft offiziell prüfen und ahnden zu lassen.

Ausgerechnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung sollte es übrigens am besten wissen: Nicht lange ist es her, dass aufgrund der Enthüllungen eines anonymen Whistleblowers der ehemaligen Bundesministerin Annette Schavan wegen Unredlichkeit ihr Doktortitel von der Uni Düsseldorf aberkannt wurde, was auch 2014 gerichtlich als rechtmäßig urteilt wurde.

Warum belügt das Bundesministerium die Bürger mit der Behauptung, es gäbe in Deutschland gar keine Möglichkeiten, Verdachtsfälle von Lug und Trug in der Wissenschaft auf offiziellem Weg prüfen zu lassen?

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Desaströse Meßergebnisse des Hafele-Keating-Experiments: Einstein selbst hätte seine Theorie verworfen!

von Jocelyne Lopez

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag vom 08.04.2015 in der Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“: .

Whistleblowing beim Betrugsfall Hafele-Keating: Auch Angela Merkel will von nichts wissen.

sowie auf meine Frage in der anschließenden Diskussion an den Experi-mentalphysiker Bernhard Foltz:

Frage an den Experimentalphysiker Bernhard Foltz: Wie soll man  zur Prüfung des Verdachts auf Betrugs beim Hafele-Keating-Experiment weiter vorgehen?

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Da Herr Foltz bis jetzt leider nicht auf meine Frage eingegangen ist, habe ich heute weitere Fragen in der Diskussion gestellt, da es sich um ein grundsätzliches Problem der Experimentalphysik handelt, das heute noch aktuell ist:

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23.04.2015 – Kommentar Nr. 16 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Sehr geehrter Herr Foltz,

Schade, dass Sie sich nach öffentlich verkündetem Interesse an eine amtliche Prüfung des Verdachts eines Betrugs beim wichtigen Experiment Hafele Keating nicht mehr zu Wort melden. Sehr Schade.

Kann es sein, dass Sie als Befürworter der Gültigkeit der Relativitätstheorie eine amtliche Prüfung fürchten, die den Verdacht bestätigen würde, Ihre bevorzugte Theorie beruht bei einem wichtigen Experiment auf wissenschaftlicher Unredlichkeit?

Wenn es so ist, Herr Foltz, wäre Ihr Verhalten aus meiner Sicht leider sehr wenig wissenschaftlich… :- (

Albert Einstein hat nämlich sein Postulat der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit (c=const) einzig auf Gedankenexperimenten aufgestellt und setzte selbst streng voraus, dass seine Gültigkeit einzig durch Experimente zu bestätigen sei, andersfall sei seine Theorie zu verwerfen. Einstein sagte zum Beispiel über die Versuche der experimentellen Bestätigung bzw. Widerlegung seines Postulats, die er zu Lebzeiten mitverfolgte, folgendes:

Zitat Albert Einstein:

“If Dr. Miller’s results should be confirmed, then the special relativity theory, and with the general theory in its present form, falls. Experiment is the supreme judge.”

Bei dem Versuch von Hafele und Keating 1972 zur experimentellen Bestätigung bzw. Widerlegung seines Postulats, hätte wohl Albert Einstein selbst seine beiden Theorien hochkant verworfen, wenn man die Größenordnung der Abweichungen zu seinen Voraussagen betrachtet, die von Hafele und Keating in ihren Rohdaten festgehalten wurden (falls die vom Autor A.G. Kelly veröffentlichen Rohdaten wirklich die Rohdaten des Experiments sind):

clock 408 (Eastward) ‘corrected’ from +166ns to -55ns;
clock 361 (Westward) ‘corrected’ from -44ns to +284ns.
Clock 447 was amended from +26ns to +266ns on the Westward test; this was by a factor of 10.

Yet, the H & K paper said that no significant changes in rate were found for clocks 408 and 447 during the westward trip”. This barefaced manipulation of the data was outrageous.”

Die Größenordnung der festgehaltenen Abweichungen hätte wohl Albert Einstein selbst veranlasst, seine beiden Theorien zu verwerfen.

Diese hochgenauen Messergebnisse sind in der Tat „ein Desaster“ für die Theorie. Es wäre also sehr wohl unbedingt erforderlich, im Sinne Einsteins selbst, prüfen zu lassen, ob die veröffentlichen Daten von A.G. Kelly wirklich die beim Experiment festgehaltenen Messdaten sind. Finden Sie nicht auch, Herr Foltz?

Zumal diese Prüfung wie gesagt denkbar einfach ist: Die deutschen öffentlichen verantwortlichen Stellen brauchen sich nur die in den USA aufbewahrten Rohdaten des Experiments zu besorgen und sie mit den von A.G. Kelly veröffentlichen Daten zu vergleichen. Dies ist kein Problem: Es gehört zu den wissenschaftlichen Gepflogenheiten, dass wissenschaftliche Institutionen internationale Beziehungen pflegen: die US-Behörde würde eine Kopie der Rohdaten einer deutschen Behörde nicht verweigern, das halte ich für ausgeschlossen. Meinen Sie nicht auch, Herr Foltz?

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Frage an den Experimentalphysiker Bernhard Foltz: Wie soll man zur Prüfung des Vorwurfs eines Betrugs im Fall Hafele-Keating weiter vorgehen?

von Jocelyne Lopez

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Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag vom 08.04.2015 in der Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“:
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Whistleblowing beim Betrugsfall Hafele-Keating: Auch Angela Merkel will von nichts wissen.
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sowie auf die Diskussion, die sich dort entwickelt hat..

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Der Experimentalphysiker Bernhard Foltz hat sich für die Prüfung der Vorwürfe der Datenmanipulation beim Experiment Hafele-Keating erfreulicherweise interessiert. Ich gebe nachstehend meine heutige Frage an Herrn Foltz in der Blog-Diskussion  wieder:

 

Zitat Bernhard Foltz – # Kommentar 7 – 13.04.2015:

[…]
Meiner Meinung nach sollten deshalb – vor einer ggf. neuen Eingabe – erst einmal folgende Punkte abgeklärt werden:

 a) Wie plausibel ist es, dass es sich bei Kelly’s Daten um die Originale handelt? Kann Kelly einigermaßen schlüssig belegen, wie er an die Daten herangekommen ist?

 b) Wenn man mit diesen Daten rechnet, den mittleren außerhalb des Experimentes gemessenen Gang der Uhren herausrechnet und dann den Gang während der Flüge mit den SRT/ART-Voraussagen vergleicht, erhält man dann wirklich verschiedene Aussagen? (Man müsste die ganzen Rechnung noch einmal durchgehen, was ich zeitlich nicht sofort anpacken kann.)

 c) Was soll die Zielsetzung der Untersuchung sein? Wenn es darum geht, generell Fehler in wissenschaftlichen Forschungen aufzudecken – OK! Wenn es darum geht, den alten Herrschaften jetzt noch ein paar Fehler hinzudrücken – fraglich. Wenn es darum geht, die eventuell davon beeinträchtigte Gültigkeit der Relativitätstheorien in Frage zu stellen, dann sollte man die Wiederholungen des Experimentes betrachten und prüfen, wie weit deren Ergebnisse in deren Einklang oder Widerspruch stehen.“

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 Zitat Jocelyne Lopez – # Kommentar 15 – 19.04.2015:

Ihre 3 Punkte zur vorab Untersuchung einer neuen Eingabe wurden geklärt:

 a) A.G. Kelly hat die Original-Rohdaten von den Experimentatoren selbst erhalten,

 b) Es geht hier nicht darum zu rekonstruieren, wie die Experimentatoren ihre Daten „frisiert“ haben könnten, um sie von einem bitterlich festgestellten „Desaster“ für die Relativitätstheorie zu einer triumphalen Bestätigung der Relativitätstheorie zu veröffentlichen,

 c) Nachträgliche Wiederholungen des Experiments wirken nicht rückwirkend auf die Meßergebnisse von Hafele-Keating und die vom Bundestag angeführten Experimente waren auch keine Wiederholung des Experiments.

Jetzt ist also die Frage an Sie berechtigt, wie Sie sich eine erneute Eingabe bei den verantwortlichen öffentlichen Stellen vorstellen: Was soll man Ihrer Meinung nach tun, um die verantwortlichen Stellen dazu zu bewegen, eine Prüfung dieser begründeten Manipulationsvorwürfen zu veranlassen?

Sie sind selbst Dipl.-Physiker und sogar Experimentalphysiker. Man kann also davon ausgehen, dass Sie wissen, wie man vorgeht bzw. vorgehen muss, wenn Kollegen unter dem Verdacht stehen, ein Experiment manipuliert zu haben und dadurch die Wissenschaftsgemeinde und die Öffentlichkeit vorsätzlich täuschen wollten. Dieser Fall kommt nachweislich leider oft vor, sowohl national als auch international.

Was gibt es für wirksame Möglichkeiten, eine amtliche Prüfung dieser Vorwürfe im Interesse der Wissenschaftsgemeinde und der Allgemeinheit zu veranlassen? Haben Sie Vorschläge für die weitere Vorgehensweise, Herr Foltz? Das würde mich sehr freuen.

 

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Betrugsfall Hafele-Keating: Müssen sich die Bürger es vom Staat gefallen lassen?

von Jocelyne Lopez

Ich verweise auf unsere Bemühungen seit April 2013, eine amtliche Prüfung der Vorwürfe der Datenmanipulation beim berühmten Experiment Hafele-Keating aus dem Jahre 1972 zu bewirken, das im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als Bestätigung der Speziellen Relativitätstheorie anerkannt und gelehrt wird. Wir sind dabei, wie es natürlich vor dem Hintergrund der offiziellen Stellung der Relativitätstheorie als nicht hinterfragbare Staatstheorie auch zu erwarten war, mit dem Widerstand des Bundesministeriums für Bildung und Forschung konfrontiert worden, das sich unübersehbar dagegen sträubt, diesen Sachverhalt prüfen zu lassen und bis jetzt konsequent mauert – was zur Einreichung einer Petition beim Deutschen Bundestag am 19.08.2013 und nach Ablehnung des Bundestags zu einer Beschwerde an Angela Merkel geführt hat, die ebenfalls zurückgewiesen wurde, siehe:

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15.04.2013 – Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele & Keating

19.08.2013 – Petition beim Bundestag wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating

9.10.2014 – Ablehnung des Bundestages, eine amtliche Prüfung der Vorwürfe der Datenmanipulation beim Experiment Hafele-Keating zu veranlassen.

22.01.2015 – Beschwerde an Angela Merkel wegen Ablehnung der Prüfung von Manipulationsvorwürfen beim Experiment Hafele-Keating

19.03.2015 – Ablehnung der Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Prüfung der Manipulationsvorwürfe beim Experiment Hafele-Keating zu veranlassen

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In diesem Zusammenhang verweise ich auf eine Diskussion im Blog der Webseite Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie:

Whistleblowing beim Betrugsfall Hafele-Keating: Auch Angela Merkel will von nichts wissen.

Die Kommentarfunktion ist aktiviert und jeder ist herzlich eingeladen, sich daran zu beteiligen.

Nichts weiter wird hier verlangt, als dass die verantwortlichen Institutionen aufgrund ihrer Sorgfaltsplicht dem Sachverhalt nachgehen. Und es ist in diesem Fall mehr als ersichtlich, dass die verantwortlichen Institutionen sich dagegen heftig sträuben, dem Sachverhalt nachzugehen, obwohl eindeutige Indizien eines vorsätzlichen Täuschungsmanövers vorliegen, das Experiment als Bestätigung der Relativitäts-theorie zu interpretieren.

Ist es seriöse Experimentalphysik? Müssen sich die Wissenschaftler aus der Öffentlichkeit, sowie die Medien, die Bürger und die Steuerzahler so etwas vom Staat gefallen lassen?

Zur Diskussion…  .

 

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Informationssperre über die Tierversuche des Wolf Singer: Auch der Landtag Hessen macht mit!

Ich bin in diesem Blog wiederholt auf den seltsamen Umstand eingegangen, dass die Forschung des berüchtigten Tierversuchsideologen Wolf Singer am Max Planck Institut für Hirnforschung in Frankfurt de facto unter Informationssperre steht. Keiner weiß, worüber Wolf Singer seit mehr als 40 Jahren in der Hirnforschung mit Tieren forscht.

Forscht Wolf Singer in der Grundlageforschung im Auftrag und auf Kosten der Bevölkerung Deutschlands zum Nachweis der Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen und der Nicht-Existenz Gottes? Eine lächerliche These, worüber sogar in der Fachwelt jeder lacht. Oder forscht er zur Abwechslung  über die traditionellen buddhistischen  Meditationsmethoden? Oder forscht er im Auftrag und auf Kosten der Bevölkerung Deutschlands zur Entwicklung von Psycho-Pharmazeutika für die Pharma-Industrie und für deren Test an Tiere? Oder für die Entwicklung von schnelleren Computern? Oder für die Entwicklung von Drohnen? Oder für die Entwicklung von chemischen Waffen? Wie viel “schwindelt” und “betrügt” Wolf Singer seit Jahrzehnten für die Genehmigung seiner Forschungsanträgen mit Versuchen an Tiere?

Keiner weiß es genau.  Wenn man nach Informationen im Internet oder bei den betroffenen öffentlichen Stellen über die Forschung von Wolf Singer strebt, ist man immer mit den gleichen „Informationen“ konfrontiert: Seine Forschung sei von herausragender Bedeutung, er habe dafür unzählige Preise und Ehrungen erhalten, darunter Preise für die herausragende Kommunikation seiner Forschungsergebnisse in der Öffentlichkeit  und  er  habe  viele bedeutsame Verbindungen in Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft. Worüber er genau forscht und welche herausragende Forschungsergebnisse er erzielt hat, weiß keiner. Und das will auch keiner in Wissenschaft und Gesellschaft genau wissen:

Tierversuche des Wolf Singer: Was für einen Nutzen seit 40 Jahren?

Die Tierversuche des Wolf Singer: Wie krank ist das Forschungssystem?

Wie kam der berüchtigte Tierexperimentator Wolf Singer zu einem Bundesverdienstkreuz?

Tierversuche des Wolf Singer: Wie viel wird “geschwindelt” und “betrogen”?

Tierversuche des Wolf Singer: Wie korrupt ist das Forschungssystem mit Tierversuchen im Land Hessen?

Wie weit reichen die bedeutsamen Verbindungen des Wolf Singer, wofür er ein Bundesverdienstkreuz verpasst bekommen hat?

Wolf Singer, Andreas Kreiter & Co: Die Tierexperimentatoren belügen uns, dass sich die Balken biegen!

Tierversuche: Erschreckender ethischer Zerfall und Verhöhnung der Verfassung – Beispiel Tierexperimentator Wolf Singer

Über die direkte politische Schiene werden die Bürger genauso mit einer konsequenten Informationssperre über die Tierversuche von Wolf Singer konfrontiert, und zwar mit der haarsträubenden und unzumutbaren Begründung, dass die Bürger keinen rechtlichen Anspruch auf Informationen über seine Tierversuche haben, weil im Bundesland Hessen noch kein Informationsfreiheitsgesetz existiert!!!

31.07.2014 – Umweltministerin Priska Hinz verweigert jegliche Auskunft über die Tierversuche des Wolf Singer in Frankfurt

16.10.2014 – Ministerpräsident Volker Bouffier verweigert jegliche Auskunft über die Tierversuche des Wolf Singer in Frankfurt

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Auch die Petition nach § 17 GG vom 22.10.2014 von zwei Bürgerinnen  beim Landtag Hessen ist durch Heranziehung dieser unzumutbaren Begründung abgewiesen worden:

Der Petitionausschuß hat am 26.02.15 beraten und eine Beschlussempfehlung abgegeben: Die Petentinnen sollen  auf die Stellungnahme des Umweltministeriums für das Endergebnis ihrer Petition warten. Die Stellungnahme des Umweltministeriums (Priska Hinz), die den Petentinnen ohnehin schon als Antwort auf ihre Beschwerde  vorlag, ist jedoch die gleiche wie vorher: Die Bürger haben keinen Anspruch auf Informationen über diese Tierversuche, weil kein rechtlicher Auskunftsanspruch besteht: Es existiert kein Informationsfreiheitsgesetz in Hessen!!!

05.03.2015 – Beschußempfehlung des Landtags Hessen über die Petition wegen Informationen über die Tierversuche des Wolf Singer

02.04.2015 –  Ablehnung der Erteilung von Informationen über die Tierversuche des Wolf Singer vom Umweltministerium Hessen

Fazit: Auch der Landtag Hessen als Volksvertretung schützt die Forschung des Wolf Singer vor dem offensichtlich nicht angebrachten Informationsbedarf der Bürger und Steuerzahler. Dies ist aus meiner  Sicht nur durch den Einfluß der Tierversuchslobby zu erklären. Es geht ja bei Tierversuchen um ein Milliardengeschäft und um eine gigantische wirtschaftliche Maschinerie..Der Schutz der Interessen der Tierversuchslobby geht  dementsprechend für die legitimierten Volksvertreter des Lands Hessen vor dem Schutz der Rechte der Tiere und der Bürger, natürlich.

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft, denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.

(anonym) .

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Skandalös! Tierversuche werden ohne Validierung seit 150 Jahren massiv durchgeführt!

Es ist skandalös, dass für die schon vorhandenen, modernen und erfolgs-versprechenden tierversuchsfreien Forschungsmethoden eine Validierung verlangt wird, die nie gegeben wird, obwohl die Tierversuche seit 150 Jahren nie validiert wurden und obwohl schon lange wissenschaftlich bewiesen wurde, dass die Tierversuche unbrauchbar für die Humanmedizin sind!

Es ist zum Beispiel in der Hirnforschung mit Affen seit 40 Jahren nachgewiesen, dass nie ein brauchbares Ergebnis bei dem vorgeschobenen Forschungszweck der Therapie von schweren Krankheiten wie Alzheimer, Epilepsie, Parkinson oder Multiple Sklerose nachgewiesen werden konnte, in keinem der vielen Forschungsstandorten der Hirnforschung mit Affen seit 40 Jahren!!!! Welche Konsequenzen wurden aus dieser nachgewiesenen Erfolglosigkeit gezogen? Keine! Die Hirnforschung mit Affen wird weiter ohne Validierung betrieben, obwohl sie nie eine Validierung erhalten würde, wenn eine Validierung dafür verlangt würde!

Es ist zum Beispiel seit langem wissenschaftlich nachgewiesen, dass bis zu 98% der neuen Medikamente, die an Tiere getestet wurden, durch die klinische Erprobung an Menschen durchfallen: Entweder zeigen sie keine Wirkung oder schwere Nebenwirkungen, bis zu Todesfällen. Von den ganz wenigen neuen Medikamenten, die an Tiere getestet wurden und durch die klinische Erprobung durchkommen, müssen viele wegen schweren Schädigungen oder Todesfällen vom Markt wieder zurückgenommen werden. Welche Konsequenzen wurden aus dieser nachgewiesenen Erfolglosigkeit gezogen? Keine! Das Testen von neuen Medikamenten an Tiere wird weiter massiv betrieben, obwohl es nie eine Validierung erhalten würden, wenn eine Validierung dafür verlangt würde!

Die nutzlosen und gefährlichen Tierversuche werden weiter massiv ohne Validierung durchgeführt und die modernen tierversuchsfreien Forschungsmethoden warten vergeblich auf eine Validierung, die nie gegeben wird. Praktisch für die Tierversuchslobby! Skandalös!!!!
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Vor diesem Hintergrund ist die Initiative einer Tierschützerin und Tierrechtlerin sehr zu begrüßen, die eine Beschwerde an die Wettbewerbszentrale am 08.04.15 gerichtet hat:

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Betreff: Beschwerde zur Wettbewerbsverzerrung bei der Validierung tierversuchsfreier Methoden

Sehr geehrte Damen und Herren.

Hiermit möchte ich die Wettbewerbsverzerrung betreffend der Validierung tierversuchsfreier Verfahren im Gegensatz zu nicht validierten Tierversuchen zur Anzeige bringen.

Zahlreiche Bestimmungen auf nationaler und EU-Ebene schreiben Tierversuche direkt oder indirekt vor.

Tierversuche wurden niemals validiert.

Ein neues Medikament, ein neues Shampoo, ein neues Düngemittel, … all diese Produkte müssen vor Vermarktung auf Unschädlichkeit für den Menschen getestet werden. Im Tierversuch!

Hiervon profitiert eine ganze Industrie: Die Tierversuchslobby!

Für die Tierversuche gibt es keine Auflagen, obwohl einige der in den Prüfvorschriften verankerte Versuche noch aus den 1930/40 Jahren stammen und bis heute nicht daraufhin überprüft wurden, ob sie sich überhaupt eignen, Gesundheitsrisiken für den Menschen sicher bewerten zu können (Ärzte gegen Tierversuche).

Tierversuchsfreie Verfahren hingegen müssen die Hürden der Validierung nehmen, welche bis zu 10 -15 Jahre in Anspruch nehmen können.

Dies führt dazu, dass tierversuchsfreie Methoden keinen Anreiz für die Entwickler ermöglichen.

Diejenigen, die sich dennoch den tierleidfreien Alternativen widmen,werden aufgrund der langwierigen und unverständlichen Prüfverfahren häufig abgeschreckt, bzw werden erheblich benachteiligt!

Ein Entwickler von tierversuchsfreien Methoden hat derzeit nicht die gleichen Chancen auf dem Wirtschaftsmarkt.

Hier besteht eine beklagenswerte Ungleichheit zum Leidwesen der Tiere und ein eklatanter Verstoss gegen das Gleichheitsprinzip, sprich unlauterer Wettbewerb / Wettbewerbsbeschränkung, eine Verschiebung des Marktgleichgewichts.

Tierversuche haben eine Quasi-Monopolstellung.

Somit muss hier das Kartellamt nach §19 GWB sofort sanktionierend eingreifen!

Auch als Konsument fühle ich mich benachteiligt.

ZITAT Ärzte gegen Tierversuche:

Die «Methode Tierversuch» gilt seit mehr als hundert Jahren als «Goldstandard» in der Wissenschaft und hat so auch Eingang in unzählige Gesetze gefunden, vorgeblich, um Mensch und Umwelt vor schädigenden Einflüssen zu schützen. Rund 18 Prozent der Tierversuche werden laut Angaben des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) aufgrund gesetzlicher Vorschriften durchgeführt.

Zahlreiche Bestimmungen auf nationaler und EU-Ebene schreiben Tierversuche direkt oder indirekt vor. Dazu kommen internationale Vorgaben, wie die Chemikalien-Richtlinie REACH und die Richtlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organization for Economic Cooperation and Development – OECD), der die wichtigsten Industrienationen angehören. Will eine Firma ihre Produkte weltweit vertreiben, wird sie die in den OECD-Richtlinien verlangten Tests durchführen. Ein Grossteil der in diesen Prüfvorschriften vorgegebenen Tests stellt Versuche an Tieren dar. Damit die tierversuchsfreien Verfahren («In-vitro-Methoden») in diese Richtlinien und Rechtsvorschriften Eingang finden, müssen sie einen langwierigen Prozess, die sogenannte Validierung, durchlaufen.

Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Tierversuchen zählen vor allem die Giftigkeitsprüfungen für neue Chemikalien und Arzneimittel. Tierversuche im Bereich der Grundlagenforschung und Arzneimittelentwicklung unterliegen keinen Regelungen. Entsprechend müssen tierversuchsfreie Verfahren in diesen Bereichen auch nicht validiert werden, um zum Einsatz zu kommen.

Abschnitte der Validierung

Auf den internationalen Validierungs-Workshops 1990 und 1994 in der Schweiz einigten sich Vertreter von Industrie, Hochschulen und Behörden aus Europa und Amerika auf die wichtigsten Prinzipien eines Validierungsprozesses. Dieses Konzept wurde 1995/96 von der Schweiz, allen EU-Mitgliedstaaten, den US-Behörden und allen OECD-Mitgliedstaaten anerkannt. Demnach muss eine In-vitro-Methode für ihren angestrebten Einsatz die folgenden fünf Schritte durchlaufen:

Testentwicklung

Das Testziel wird genau festgelegt und definiert. Ersatzmethode und Tierversuch müssen eine möglichst grosse Ähnlichkeit aufweisen, denn diese Methode soll geeignet sein, das Ergebnis eines konkreten Tierversuchs nachzuahmen.

Prävalidierung

Ziel der Prävalidierung ist die Erarbeitung eines standardisierten und reproduzierbaren Testprotokolls. Hierfür wird folgendermassen vorgegangen: Nach der Entwicklung einer neuen Methode in einem Labor wird sie von einem zweiten Labor überprüft und gegebenenfalls verbessert. Dieses Labor entwickelt ein Standardprotokoll, das wiederum von einem dritten, unabhängigen Labor überprüft wird. Schliesslich wird in einem ersten Testlauf die Reproduzierbarkeit, also Wiederholbarkeit, der Methode

in zwei bis drei weiteren Labors kontrolliert.

Validierung

Die eigentliche Validierung ist ein äusserst aufwendiges und komplexes Unterfangen. Ein genau definierter Projektplan wird aufgestellt, in dem Ziele, Inhalt und zeitlicher Ablauf der Studie festgelegt werden. Mit Hilfe von unabhängigen Projektgruppen werden teilnehmende Laboratorien, Testsubstanzen, Datenstruktur und spätere Datenauswertung festgelegt. In der sogenannten Ringstudie wird die Methode von verschiedenen Labors unabhängig voneinander geprüft, ohne dass diese wissen, welche Substanzen sie testen. Die Durchführung der Studie erfolgt unter «doppelt blinden Bedingungen», d.h., sowohl die Testsubstanzen als auch die Laboratorien werden für die Auswertung mit Codes versehen.

Auswertung

Den Abschluss der Validierung bildet die Bewertung der Prüfergebnisse durch kompetente, unabhängige Experten. Dabei werden Fragen zur Qualität, Präzision und Reproduzierbarkeit des In-vitro-Tests, des Ziels der Studie und der Beziehung zwischen In-vivo- und In-vitro-Daten beurteilt. Die Ergebnisse der Validierungsstudie werden dann in anerkannten wissenschaftlichen Fachzeitschriften publiziert.

Behördliche Anerkennung

Bei erfolgreichem Abschluss der Validierungsstudie legen die Gutachter nun die Methode den internationalen Gremien vor, um ihre Aufnahme in offizielle Prüfrichtlinien zu erreichen. Gremien wie die OECD leiten auf den Antrag eines Mitgliedstaates hin das formale Verfahren zur Akzeptierung der neuen Methode und zur Aufnahme in ihr Regelwerk, die OECD-Richtlinien, ein.

Das Validierungsverfahren bis zur behördlichen Anerkennung einer tierversuchsfreien Methode und zu ihrer Aufnahme in die Prüfrichtlinien kann sich 10–15 Jahre hinziehen.

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Tierversuche wurden nie validiert!

Wie ist es zu erklären, dass sich die Validierung vieler tierversuchsfreier Verfahren sehr lange hinzieht und mitunter scheitert? Warum werden immer noch so viele Tierversuche durchgeführt? Das Problem ist, dass eine tierversuchsfreie Methode nur behördlich anerkannt wird, wenn ihre Ergebnisse mit denen des entsprechenden Tierversuchs übereinstimmen. Doch der Tierversuch selbst wurde nie validiert. Einige der in den Prüfvorschriften verankerten Tierversuche stammen aus den 1930er/40er Jahren und wurden bis heute nicht daraufhin überprüft, ob sie sich überhaupt eignen, Gesundheitsrisiken für den Menschen sicher bewerten zu können. Tierversuche wurden einfach in die Gesetze aufgenommen, obwohl die Ergebnisse ungenau, nicht verlässlich reproduzierbar und nicht auf die Situation beim Menschen übertragbar sind. Die Qualität neuer, sinnvoller Testsysteme wird also an einer schlechten, veralteten Methode gemessen. Wirklich aussagekräftige In-vitro-Systeme müssen ungeheure Hürden überwinden, um anerkannt zu werden.

Bitte bestätigen Sie mir diese Eingabe schnellstmöglich und informieren Sie mich über ein weiteres Vorgehen.

Vielen Dank!

Mit freundlichem Gruß,

Sandra Lück
den 08.04.2015

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Whistleblowing beim Betrugsfall Hafele-Keating: Auch Angela Merkel will von nichts wissen

von Jocelyne Lopez

Ich verweise auf unsere Bemühungen seit April 2013, eine amtliche Prüfung der Vorwürfe der Datenmanipulation beim berühmten Experiment Hafele-Keating aus dem Jahre 1972 zu bewirken, das im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als Bestätigung der Speziellen Relativitätstheorie anerkannt und gelehrt wird. Wir sind dabei, wie es natürlich vor dem Hintergrund der offiziellen Stellung der Relativitätstheorie als nicht hinterfragbare Staatstheorie auch zu erwarten war, mit dem Widerstand des Bundesministeriums für Bildung und Forschung konfrontiert worden, das sich unübersehbar dagegen sträubt, diesen Sachverhalt prüfen zu lassen und bis jetzt konsequent mauert – was zur Einreichung einer Petition beim Deutschen Bundestag am 19.08.2013 und nach Ablehnung des Bundestags zu einer Beschwerde an Angela Merkel geführt hat, siehe:

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15.04.2013 – Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele & Keating

19.08.13 – Petition beim Bundestag wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating

9.10.2014 – Ablehnung des Bundestages, eine amtliche Prüfung der Vorwürfe der Datenmanipulation beim Experiment Hafele-Keating zur veranlassen.

22.01.2015 – Beschwerde an Angela Merkel wegen Ablehnung der Prüfung von Manipulationsvorwürfen beim Experiment Hafele-Keating

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Neue Entwicklung:

 

Auch die Bundeskanzlerin Angela Merkel ist alternativlos und schließt sich der Meinung aller vorher gefragten öffentlichen Stellen: Es soll in der Bundesrepublik Deutschland keine einzige Möglichkeit geben, diesen begründeten Verdacht auf wissenschaftlichen Betrug amtlich prüfen lassen, so daß jede Betroffene im öffentlichen Bildungs- und Forschungssystem, die Öffentlichkeit, die Medien, die Bürger und Steuerzahler leider in Kauf nehmen müssen, bei einem wichtigen Experiment zur Bestätigung der Staatstheorie „Relativitätstheorie“ an der Nase herumgeführt zu werden. Schade, aber alternativlos.

19.03.215 – Antwort der Bundeskanzlerin Angela Merkel auf die Bitte um Veranlassung einer Prüfung des Verdachts der Datenmanipulation bei dem berühmten Experiment Hafele-Keating
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Ich werde mich weiter bemühen, doch eine Alternative zu finden. Ich werde darüber berichten..

 

© Bild Copyright Jocelyne Lopez 2011
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Petition „Lobbyistenspenden an Parteien verbieten!“

Eine lobenswerte Initiative vom AbgeordnetenWatch.de:

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Petition „Lobbyistenspenden an Parteien verbieten!“
die schon von 20.270 Bürgern unterstützt wurde:
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Foto: Roman Ebener / AbgeordnetenWatch.de

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ZUR PETITION…

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Erzählungen vom Leben mit Jocelyne Lopez: Sündiges

Nach den Erzählungen Verschollen und Deutsche Sprache darf ich eine weitere Erzählung aus meiner Homepage mit einer Musikkomposition („256 Stufen„) des begabten Komponisten ELKAWE aus Nordrhein-Westfalen hinterlegen.

Viel Spaß bei der musikalischen Begleitung von einem, der leichtfüßig und voller Lebensfreude über so viele Stufen in einem verzauberten Ort zu seiner Liebe läuft…

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SÜNDIGES

Foto © web-provence.com

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Genehmigt die Behörde LANUV NRW Tierversuche nur fiktiv?

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Nachstehend einen Antrag auf eine parlamentarische Kleine Anfrage zum Thema Genehmigungsfiktion an den fünf Fraktionen im Landtag NRW:

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Von Sandra Lück
An fdp-fraktion@landtag.nrw.de;cdu-pressestelle@cdu-nrw-fraktion.de;spd-fraktion@landtag.nrw.de;20Piraten@piratenfraktion-nrw.de; gruene@landtag.nrw.de
Datum: 29.03.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Rahmen unserer Anfragen und Anträge bezüglich der Tierversuche im Affenlabor COVANCE ist mir zu Ohren gekommen, dass die Behörde LANUV NRW derzeit mit den Anträgen auf Tierversuchsvorhaben nicht nachkommt.

Bekannterweise bedeutet der Fristablauf in der Bearbeitung der Anträge eine Genehmigungsfiktion, sprich: die Genehmigung gilt automatisch als erteilt.

Mit steigender Bemühung, das Staatsziel Tierschutz zu verfolgen und Tierversuche auf ein Minimum zu reduzieren, wäre die Tatsache, dass LANUV aufgrund von eventueller Unterbesetzung oder steigender Anzahl von Anträgen der Abarbeitung nicht nachkommt und damit Genehmigungsfiktionen provoziert würden, ein Skandal.

Daher möchte ich Sie bitten, eine kleine Anfrage zu stellen, wie viele Anträge zu Tierversuchsvorhaben 2014 bei LANUV NRW eingegangen sind und dort behandelt wurden.

Ebenfalls bitte ich Sie, mit der kleinen Anfrage herauszufinden, wie viele Genehmigungsfiktionen im vergangenen Jahr 2014 aufgrund von Fristablauf in Anspruch genommen wurden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichem Gruß,

Sandra Lück

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Wir werden darüber berichten, welche Fraktionen die gewünschte Kleine Anfrage gestellt hat bzw. zu dieser Thematik Stellung nimmt.

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© Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen – Fotograf Bernd Schälte

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