Blog – Jocelyne Lopez

Herr MdL Thomas Sternberg, erstatten Sie Strafanzeige wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE!

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Ich verweise auf meine Blog-Einträge

MdL Thomas Sternberg über den Gräuel der Affenversuche in NRW: Die Bürger sind „selbsternannte Tierschützer“!

und

Ansprache an die Deutsche Bischofskonferenz wegen Aussagen des MdL Thomas Sternberg

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wo es ersichtlich wurde, dass der MdL Thomas Sternberg, obwohl er spätestens seit dem 18.11.2014 durch eine Petition nach § 17 GG im Landtag NRW Kenntnis von Tierquälereien seit 17 Jahren im Affenlabor COVANCE in Münster genommen hat, seiner gesetzlichen Verpflichtung nach Tierschutzgesetz § 1 nicht nachkommt, die gequälten Tiere zu schützen und Strafanzeige zu erstatten:

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Tierschutzgesetz – Erster Abschnitt – Grundsatz – § 1
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Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen
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Jeder Bürger und Wähler darf voraussetzen, dass der MdL Thomas Sternberg als legitimierter Volksvertreter auch Kenntnis von der Gesetzgebung unseres Landes hat, u.a. auch vom Tierschutzgesetz, das 2002 als Staatsziel mit Verfassungsrang erhoben wurde. Offensichtlich ist es jedoch leider nicht der Fall des MdL Thomas Sternberg, ich darf ihn dementsprechend nachträglich darüber informieren [Hervorhebungen im Text durch J. Lopez]:
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TIERSCHUTZGESETZ
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Tierhaltung § 2:   Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
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  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
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  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
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Tierversuche § 7 :   Die Vorschriften dieses Abschnitts dienen dem Schutz von Tieren, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind oder deren Gewebe oder Organe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden. Dazu sind:

§ 7 (1) c) die artspezifische Fähigkeit der verwendeten Tiere, unter den Versuchs-einwirkungen zu leiden, auf das unerlässliche Maß zu beschränken.

§ 7 (2) die Tiere, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind oder deren Gewebe oder Organe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden, so zu halten, zu züchten und zu pflegen, dass sie nur in dem Umfang belastet werden, der für die Verwendung zu wissenschaftlichen Zwecken unerlässlich ist.
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§ 7a (2) 4
. : Schmerzen, Leiden oder Schäden dürfen den Tieren nur in dem Maße zugefügt werden, als es für den verfolgten Zweck unerlässlich ist; insbesondere dürfen sie nicht aus Gründen der Arbeits-, Zeit- oder Kostenersparnis zugefügt werden.

§ 7a (2) 5. : Versuche an Tieren, deren artspezifische Fähigkeit, unter den Versuchseinwirkungen zu leiden, stärker entwickelt ist, dürfen nur durchgeführt werden, soweit Tiere, deren derartige Fähigkeit weniger stark entwickelt ist, für den verfolgten Zweck nicht ausreichen..
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Tierversuche § 8 (1) : Die Genehmigung eines Versuchsvorhabens ist zu erteilen, wenn […]

1. (a) wissenschaftlich begründet dargelegt ist, dass die Voraussetzungen des § 7a Absatz 1 und 2 Nummer 1 bis 3 vorliegen,

2. der verantwortliche Leiter des Versuchsvorhabens und sein Stellvertreter die erforderliche fachliche Eignung insbesondere hinsichtlich der Überwachung der Tierversuche haben und keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen ihre Zuverlässigkeit ergeben,

3. die erforderlichen Räumlichkeiten, Anlagen und anderen sachlichen Mittel den Anforderungen entsprechen, die in einer auf Grund des § 9 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 erlassenen Rechtsverordnung festgelegt sind.

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Von dem MdL Thomas Sternberg dürfen sowohl der Gesetzgeber als auch alle Bürger und Wähler erwarten und verlangen, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt und bei Kenntnisnahme von massiven und langjährigen Tierquälereien und Verstößen gegen das geltende Tierschutzgesetz Strafanzeige erstattet.

Man darf nämlich voraussetzen, dass der MdL Thomas Sternberg seit 17 Jahren Kenntnis von den Tierquälereien im Affenlabor COVANCE hat:.

1. Als Bürger der Stadt Münster und Abgeordneter des Wahlkreises Münster II hat er die Möglichkeit und die Verpflichtung gehabt, sich selbst über die Bedingungen der Tierversuche im auf der internationalen Ebene  berüchtigten Affenlabor COVANCE zu überzeugen: Die Firma COVANCE bietet ja freundlicherweise jedermann eine Besichtigung der Anlage an.
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2. Spätestens 2003 anläßlich von Undercover-Recherchen in diesem Labor mit schockierendem Bild- und Filmmaterial und von langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen, sowie anläßlich einer Strafanzeige des Vereins Ärzte gegen Tierversuche e.V. wegen massiven Tierquälereien, wäre der MdL Thomas Sternberg verpflichtet gewesen, selbst tätig zu werden und hätte Anlaß gehabt, die Vertrauenswürdigkeit des Tierhalters und der genehmigenden Behörde hinsichtlich der Überwachung der Tierversuche in Frage zu stellen.
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3. Spätestens am 18.11.2014 anläßlich der Petition nach § 17 GG an den Landtag NRW hat der MdL Thomas Sternberg durch Bildmaterial von der barbarischen Tierhaltung in diesem Labor nachweislich Kenntnis genommen:

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4. Es ist für jedermann ersichtlich, dass diese Tierhaltung gegen die o.g. Bestimmungen des Tierschutzgesetzes massiv verstößt und diesen hochempfindlichen Tieren zwangsläufig erhebliche Leiden, Schmerzen und Schäden zufügt, die in keiner Weise unerlässlich für den Zweck der Versuche sind!! Tierschutzgesetz § 1: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“. Was für einen „vernünftigen Grund“ liegt denn vor, Tiere durch eine barbarische Haltung Schmerzen, Leiden und Schäden zuzufügen?! Eine Haltung von Primaten, die ihren Bewegungs- und Verhaltensbedürfnissen als hochentwickelte Sozialtiere Rechnung trägt, ist nur in genügend geräumigen Gehegen und in genügend großen, gemischten Gruppen zur Entwicklung einer Gruppendynamik gewährleistet. Dies kann nicht nur von fachkundigen Sachverständigern jederzeit begutachtet werden, sondern gehört auch zur Allgemeinbildung und zum Menschlichkeitsgefühl von Millionen und Milliarden von Menschen..

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Dementsprechend fordern wir den MdL Thomas Sternberg auf,  sowohl aufgrund seiner Verpflichtung als einfacher Bürger nach § 258 StGB „Strafvereitelung“, als auch aufgrund seiner Treue zur Verfassung gemäß Art. 20 GG, der ihn als legitimierter Volksvertreter an Recht und Gesetz bindet, unverzüglich Strafanzeige wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE in Münster zu erstatten, sowie eine einstweilige Verfügung zum sofortigen Stopp der Versuche bis zum gerichtlichen Urteil zu veranlassen, zum Schutz der ca. 2000 Tiere, die gegenwärtig in diesem Labor gehalten werden.

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NB: Ich habe heute den Link zu diesem Blog-Eintrag dem MdL Thomas Sternberg geschickt und ihn um eine eindeutige Stellungnahme zu unserer Forderung gebeten. Ich werde über seine Antwort berichten.

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