Blog – Jocelyne Lopez

Der grüne NRW-Abgeordneter Martin-Sebastian Abel betreibt Desinformation über Tierversuche


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Der grüne Landtagsabgeordneter Martin-Sebastian Abel betreibt auf seine Facebook-Seite  unter dem Vorwand der Information der Öffentlichkeit über Tierversuche ganz im Gegenteil massiv Desinformation und spricht dabei einzig die Sprache der Tierversuchslobby.

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  1. Nehmen wir zum Beispiel seine Antwort vom 13.03.15 an einen Teilnehmer unter die Lupe, der das Verbot von Tierversuchen fordert:
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    Martin-Sebastian Abel: „Tierversuche können nicht verboten werden.“
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    Tatsächlich? Tierversuche können nicht verboten werden? Ach. Was er nicht sagt…
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    Doch, Herr Abel, doch, doch, Tierversuche können verboten werden. Da staunen Sie, oder? Oder vielleicht staunen Sie gar nicht, weil Sie es wissen…
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    Entweder hat nämlich Martin-Sebastian Abel bei dieser Behauptung das geltende Tierschutzgesetz nicht gelesen, was ein gravierendes Manko für den ach so tierfreundlichen Tierschutzbeauftragten der ach so tierfreundlichen GRÜNEN-Fraktion im Landtag NRW wäre, oder er betreibt vorsätzlich Desinformation in der Öffentlichkeit. Beide Varianten sind gravierend verwerflich.
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    Der Fünfte Abschnitt „Tierversuche“ – §§ 7 bis 9 des geltenden Tierschutz-gesetzes regelt nämlich die Fälle, wo Tierversuche verboten sind.
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    Und es gibt eine ganze Menge von Tierversuchen, die gemäß Tierschutzgesetz verboten werden, weil sie eben nicht die gesetzlichen Vorgaben für die Genehmigung von Tierversuchen erfüllen:
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    – Wiederholungen der gleichen Tierversuche sind verboten.
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    – Doppelversuche sind verboten
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    – Nicht-artgerechte Haltung der Tiere ist verboten
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    – Tierversuche, die nicht den Forschungszweck der Therapie von Krankheiten in der Humanmedizin anstreben, sind aus ethischer Erwägung verboten
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    – Tierversuche, die keinen brauchbaren Nutzen für die Therapie von Krankheiten in der Humanmedizin gebracht haben sind abzuschließen
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    – Tierversuche, wofür tierversuchsfreie Forschungsmethoden vorhanden sind, sind verboten.
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    Und das sind ausgerechnet die Fälle, die von dem ach so tierfreundlichen Tierschutzbeauftragten der GRÜNEN-Fraktion Martin-Sebastian Abel durchgesetzt bzw. verteidigt werden, ob es z.B. die Primatenversuche in der Hirnforschung in Bochum, Bremen, Tübingen, Frankfurt, Magdeburg oder Göttingen sind, oder aber die Tierversuche im Affenlabor COVANCE.
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    Keine dieser Tierversuche erfüllen die Vorgaben des geltenden Tierschutzgesetzes und sind dementsprechend zu verbieten bzw. muss die Genehmigung für diese Versuche von den zuständigen Behörden verweigert werden. Sie sind gesetzwidrig.
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    Aber der ach so tierfreundliche Tierschutzbeauftragter Martin-Sebastian Abel der GRÜNEN-Fraktion im Landtag NRW verbreitet in der Öffentlichkeit: „Tierversuche können nicht verboten werden.“
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    Entweder hat er nie in seinem Leben einen Blick in das geltende Tierschutz-gesetz reingeworfen, oder er betreibt vorsätzlich Irreführung der Öffentlichkeit, oder er betreibt Lobbyismus für die Tierversuchslobby. Alle Varianten sind gravierend verwerflich.
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  2. Nehmen wir eine andere Aussage von Herrn Abel unter die Lupe, wo er massiv Desinformation über die Tierversuche in der Öffentlichkeit betreibt:
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    Er vertritt die Meinung, dass es richtig sei, die Forschung der Wissenschaftler nicht kontrollieren und bestimmen zu dürfen: „Wissenschaftsfreiheit !
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    Der ach so tierfreundliche Herr Abel, der nie einen Blick im Tierschutzgesetz in seinem Leben reingeworfen hat, hat offensichtlich auch nie in seinem Leben einen Blick im Grundgesetz unseres Landes reingeworfen… Wenn schon, dann schon, nach dem Motto: Was interessieren mich Gesetze? Gesetze sind nur für das gemeine Volk da, doch nicht für mich und für meine Freunden, die institutionalisierten Tierfolterer.
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    Hätte er es nämlich getan, hätte er die Grundsatzaussage des Art. 5 Abs. 3 GG  „Wissenschaftsfreiheit“ wahrgenommen:
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    Die Wissenschaftsfreiheit entbindet nicht von der Treue zur Verfassung„.
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    Und das bedeutet im Klartext, erklärt für den MdL Martin-Sebastian Abel, der offensichtlich nie in seinem Leben einen Blick in der Verfassung unseres Landes reingeworfen hat, geschweige denn den Sinn des Tierschutzes verstanden zu haben – der wiederum seit 2002 als Staatsziel mit Verfassungsrang erhoben wurde:
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    Die Freiheit der Forscher, mit Tieren zu experimentieren, endet strikt dort, wo das Gesetz ihnen Vorgaben für dieses Experimentieren setzt!!!
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    Und der Gesetzgeber hat eben im geltenden Tierschutzgesetz eine Menge Vorgaben den Forschern bzw. den genehmigenden Behörden gesetzt, die ihre Freiheit, mit Tieren zu experimentieren, strikt einschränkt (siehe weiter oben die Fälle, wo Tierversuche verboten sind).
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    Aber was interessieren den legitimierten Volksvertreter Martin-Sebastian Abel Tierschutzgesetz und Verfassung? Was ist dat? Nie etwas davon gehört.
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    Vom Art. 20 Grundgesetz hat er wohl auch nie gehört, der ihn im Namen des Volkes, das er legitimiert vertritt, verpflichtet, Gesetze und Verfassung respektieren zu lassen:
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    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
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    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
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    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
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    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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Aber was kümmert den legitimierten Volksvertreter Martin-Sebastian Abel, was für ein durchgeknalltes Zeug die Gesetze und die Verfassung verbreiten? Das wäre noch schöner, wenn ich mich daran halten müsste, wo sind wir hier?

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Nachtrag:

MdL Martin-Sebastian Abel: Ist auch Ihr Parteikollege, der grüne Umweltminister Johannes Remmel, ein querulatorischer Arschloch?

Herr MdL Martin-Sebastian Abel, begründen Sie bitte genau, was ich für eine „wirres, durchgeknalltes Zeug“ verbreite

 

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Siehe auch:

DFG – Deutsche Forschungsgemeinschaft: Hauptsitz des Wissenschaftslobbyismus? Fallbeispiel der Primatenversuche an der Universität Bochum

Steht doch der Landtag NRW komplett unter dem Einfluß von Lobbyismus? Fall der Hirnforschung mit Affen an der Uni Bochum.

Hirnforschung: Das Libet-Experiment wird seit 30 Jahren mit Affen wiederholt

Tierversuche des Wolf Singer: Wie viel wird “geschwindelt” und “betrogen”?

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