Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für Februar, 2015

Alle NRW-Landtagsabgeordneten wurden informiert, dass Steuermittel dafür verwendet wurden, um eine Straftat zu ermöglichen

Wie ich es in diesem Blog wiederholt und ausführlich berichtet habe, wurden über 22 Jahre an der Universität Bochum Primatenversuche von der Behörde LANUV NRW genehmigt, die uns 2012 Anlaß zu Vorwürfen der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und zur Erstattung einer Strafanzeige gegen die Behörde gegeben haben. Unsere Vorwürfe: Diese Forschung verstieß in 4 Punkten gegen §§ 7 und 8 Tierschutzgesetz:

  1. Es handelte sich um Wiederholungs- und Doppelversuche, die seit mehreren Jahrzehnten in der Hirnforschung in mehreren Forschungsstandorten durchgeführt werden (noch aktuell: Tübingen, Frankfurt, Bremen, Magdeburg, Göttingen – Eingestellt: Berlin, München, Bochum). Das Tierschutzgesetz verbietet Wiederholungs- und Doppelversuche.
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  2. Das Tierschutzgesetz verlangt den Nachweis von brauchbaren Ergebnissen der Forschung für die Gesundheit von Menschen oder Tieren: Die Hirnforschung kann seit mehreren Jahrzehnten keine brauchbaren Ergebnisse liefern, in keinem der Forschungsstandorte! Die Forschungsergebnisse der Uni Bochum, wonach der Torwart der Fußballnationalmannschaft Jens Lehmann durch das Training von Makaken in Bochum zwei Tore bei der Fußball-WM in Argentinien 2006 hätte halten können, ist nicht nur eine Barbarei, sondern eine skandalöse Scharlatanerie, eine Blamage für die seriöse Wissenschaft, eine gravierende Missachtung der Grundrechte der Tiere und der Bürger und eine Verhöhnung der Gesetze und der Verfassung.
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  3. Gemäß Tierschutzgesetz ist der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Genehmigung von Tierversuchen zugrunde zu legen. Der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist seit Jahrzehnten in der Fachwelt durch unzählige nationale und internationale Studien belegt: Die Ergebnisse aus Tierversuchen sind unbrauchbar für die Humanmedizin, weil sie auf Menschen nicht übertragbar sind!
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  4. Das Tierschutzgesetz verlangt die Bevorzugung von tierversuchsfreien Forschungsmethoden. Geeignete tierversuchsfreie Forschungsmethoden sind in der Hirnforschung vorhanden und schon im Einsatz.
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Es ist bis jetzt den Bürgern nicht gelungen in Erfahrung zu bringen, wieviel Steuergelder für diese Scharlatanerie an der Universität Bochum verwendet wurden. Deshalb haben jetzt mehrere Bürger die 237 NRW-Landtagsabgeordneten um Einreichung einer parlamentarischen „Kleinen Anfrage“ gebeten, um von der Landesregierung Auskunft darüber zu verlangen:
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Die Kleine Anfrage: „Jeder Abgeordnete kann von der Landesregierung durch Kleine Anfragen Auskünfte verlangen. Die Kleine Anfrage wird schriftlich gestellt und beantwortet, sie muss sich auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen und darf nicht mehr als 5 Unterfragen enthalten. Hauptsächlicher Nutzen ist, die Aufmerksamkeit auf bestimmte Einzelprobleme zu lenken und dazu Informationen von der Regierung zu bekommen. Die Kleine Anfrage muss innerhalb von vier Wochen beantwortet werden, sonst kann sie per Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung gesetzt werden.“

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10.02.2015 – E-Mail an alle 237 NRW-Landtagsabgeordneten

Betr: Bitte um eine Kleine Anfrage

Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete,

durch eine Bürgeranfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes hat sich 2012 erwiesen, dass die Behörde LANUV NRW über 22 Jahre unsinnige Versuche mit Primaten in der Hirnforschung an der Universität Bochum auf Kosten der Steuerzahler genehmigt hat, siehe folgende Berichtserstattung:

Tierversuche sind Scharlatanerie und Betrügerei: Fallbeispiel Primatenversuche an der Uni Bochum

Es ist bis jetzt Bürgern leider nicht gelungen in Erfahrung zu bringen, trotz gezielten Anfragen an mehreren NRW-Landtagsabgeordneten im Abgeordnetenwatch, wieviel Steuergelder für diese blamable Forschung verwendet wurden. Die verwendeten Steuermittel könnten durch Vergleich mit denselben Versuchen mit Primaten an der Uni Bremen auf 2 Millionen Euro geschätzt werden.

Wie aus einer Information aus dem Internet-Portal des NRW-Landtags hervorgeht, kann jeder Abgeordnete mit einer Kleinen Anfrage Auskunft von der Landesregierung über einen eingegrenzten Sachverhalt verlangen.

Ich bitte Sie ausdrücklich, sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordneten, ggfs. in Koordination mit Ihren Kollegen, eine Kleine Anfrage an die Landesregierung einzureichen, um die Summe der Steuergelder ermitteln zu lassen, die für die Forschung mit Primaten an der Universität Bochum über 22 Jahre verwendet wurden.

Ich danke im Voraus für Ihre Bemühungen als legitimierte Volksvertreter und Kontrollinstanz der Exekutive.

Mit freundlichen Grüßen

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Alle NRW-Landtagsabgeordnete sind also darüber informiert worden, dass Steuermittel dazu verwendet wurden, um eine Straftat zu ermöglichen: Verstöße gegen geltende Gesetze sind Straftaten.

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Wir wollen am 27. März 2015 mit einer Mahnwache den NRW-Justizminister Thomas Kutschaty an seine per Verfassung angeordneten Verpflichtungen erinnern, Gesetze respektieren zu lassen und die Grundrechte der Tiere und der Bürger zu schützen und zu garantieren:
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Mahnwache in Düsseldorf vor dem Justizministerium von Thomas Kutschaty für Transparenz und Demokratie

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Freitag, 27. März 2015 – 15.00 – 20.00 Uhr

Justizministerium NRW
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf

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© Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen – Fotograf Bernd Schälte

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Am 27.03.15 wollen wir den NRW-Justizminister Thomas Kutschaty an seine Treue zur Verfassung erinnern!

2012 haben Bürgerinnen im Rahmen eines Seminars zum Einklagen der Rechte der Versuchstiere von dem Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich folgende rechtliche Systematik beigebracht bekommen, die aus den folgenden 9 Abschnitten besteht und schon für mehrere Fällen bundesweit konkret eingeleitet wurden – es wird im öffentlichen Recht nur gegen die genehmigenden Behörden vorgegangen, nie gegen die Experimentatoren selbst!
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  1. Einholung von Auskünften über die Versuche in einem bestimmten Tierversuchslabor im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes bei der für die Genehmigung zuständigen und verantwortlichen Behörde.
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  2. Die erteilten Auskünfte der Behörde werden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz ersichtlich machen: Dann Erstattung einer Strafanzeige gegen die Behörde. Verstöße gegen geltende Gesetze sind Straftaten.
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  3. Die Staatsanwaltschaft wird die Anzeige einstellen mit der Begründung, es bestünde kein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat. Durch ein unausgesprochenes Gesetz verfolgen nämlich Staatsanwaltschaften nie den Staat, was zwar tiefgründig gesetz- und verfassungswidrig ist, jedoch einer allgemein bekannten und beobachteten Tatsache entspricht.
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  4. Dann Einreichung einer Beschwerde wegen der Einstellung der Anzeige an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft.
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  5. Die Generalstaatsanwaltschaft wird die Einstellung der Anzeige mit der Begründung bestätigen, dass kein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat vorliegt. Wie gehabt.
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  6. Dann Einreichung einer Beschwerde bei dem zuständigen Justizminister als höchste Diensthierarchie der Staatsanwaltschaften.
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  7. Falls der Justizminister die Einstellung der Strafanzeige bestätigt, Einschaltung der Legislative durch Einreichung einer Petition nach § 17 GG beim zuständigen Landtag. Zur Einreichung einer Petition bei einem Landtag reicht ein einziger Bürger aus!
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  8. Falls der Landtag die Einstellung der Strafanzeige bestätigt, dann Einreichung einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
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  9. Falls wir vor dem Bundesverfassungsgericht verlieren, dann Einreichung einer Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dort enden die Instanzen.
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Für den Fall des Affenlabors COVANCE in Münster wurde eine Strafanzeige gegen die zuständige und verantwortliche Behörde LANUV NRW wegen Genehmigung der Tierhaltung in diesem Labor erstattet: Nach §§ 2 und 7 Tierschutzgesetz müssen die Tiere artgerecht gehalten werden. Trotz Vorliegen eines erschreckenden Fotomaterials über die Haltung der Tiere in diesem Labor, das  barbarische Zustände nachweist, hat die Staatsanwaltschaft Bochum, wie auch zu erwarten war,  die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass kein Anfangsverdacht für die Einleitung von Ermittlungen vorliegen würde (siehe o.g. Stufe 3).

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

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Wir befinden uns gegenwärtig für den Fall COVANCE auf Stufe 7 der oben dargestellten rechtlichen Systematik: Wir haben die Legislative als Volksvertretung und Kontrollinstanz der Exekutive eingeschaltet und eine Petition nach § 17 GG beim Landtag NRW eingereicht (drei Petentinnen: Jocelyne Lopez, Gisela Urban und Sandra Lück), die aktuell dem Petitionsausschuss zur Entscheidung vorliegt: Wir fordern vom Landtag, dass er die Erhebung der öffentlichen Klage im Interesse der Allgemeinheit durch den Justizminister Thomas Kutschaty veranlasst, damit die vorgebrachten Vorwürfe der Verstöße gegen geltende Gesetze durch die Behörde LANUV NRW von dem zuständigen Verwaltungsgericht geprüft werden und Recht gesprochen wird.

Wir wollen am 27. März 2015 mit einer Mahnwache den NRW-Justizminister Thomas Kutschaty an seine per Verfassung angeordneten Verpflichtungen erinnern, Gesetze respektieren zu lassen und die Grundrechte der Tiere und der Bürger zu schützen und zu garantieren:
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Mahnwache in Düsseldorf vor dem Justizministerium von Thomas Kutschaty für Transparenz und Demokratie

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Freitag, 27. März 2015 – 15.00 – 20.00 Uhr

Justizministerium NRW
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf

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Tierversuche sind Scharlatanerie und Betrügerei: Fallbeispiel Primatenversuche an der Uni Bochum

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Tierexperimentatoren sind Scharlatane und Betrüger.

Ein eklatantes Beispiel für Scharlatanerie und Betrügerei sind die Primatenversuche in der Hirnforschung an der Universität Bochum, die über 22 Jahre von der Landes-behörde LANUV NRW auf Kosten der Steuerzahler genehmigt wurden.

Es hat sich 2012 durch eine Bürgeranfrage im Rahmen des Informations-freiheitsgesetzes  erwiesen, dass die Behörde diese Versuche über 22 Jahre unter gravierender Missachtung des Tierschutzgesetzes genehmigt bzw. lediglich durch-gewunken hat, siehe: Ein dunkles Geheimnis der NRW-Grünen: Sie lassen die Steuerzahler für 2 Fussballtore 22 Jahre lang Primaten massakrieren.

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Scharlatanerie:

Die Forscher der Uni Bochum sind der Wissenschaftsgemeinde und der Öffentlichkeit die nachvollziehbare, logische, wissenschaftliche Erklärung schuldig, dass das jahrelange Training mit Makaken die Reaktionszeit des dafür untrainierten Torwarts der Fußballnationalmannschaft Jens Lehmann verbessert und ihm ermöglicht haben soll, zwei Tore bei der Fußball-WM 2006 in Argentinien zu halten:

  1. Die kognitiven Leistungen bei der Augen-Hand-Koordination von Makaken wurden jahrelang an der Uni Bochum trainiert. Stand etwa ein Makake am deutschen Tor bei der Fußball-Weltmeisterschat 2006 in Argentinien? Auch wenn er ein Tierfreund ist, was ich hoffe, könnte unter Umständen der Torwart der deutschen Nationalmannschaft Jens Lehmann sich durch diesen Vergleich mit einem Affe beleidigt fühlen, oder? .
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  2. Wie konnte die Verbesserung der Reaktionszeit im Gehirn der in Bochum jahrelang trainierten Makaken auf das Gehirn des untrainierten Jens Lehmann vor dem Tor in Argentinien 2006 übertragen werden? Simsalabim? .
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  3. Wie unschwer von jedermann festzustellen ist, ohne dafür ein Experte zu sein, unterscheiden sich Makaken und Menschen erheblich: sowohl die Anatomie der Arme, der Hand, des Rumpfes, der Beine und des gesamtes Skeletts,  als auch die Gesamtmotorik und die Feinmotorik sind wesentlich anders, sowie auch die Augen und das Gehirn zur Verarbeitung von visuellen Eindrücken. Durch welche geheimnisvolle wissenschaftliche Schlussfolgerung kamen also die Forscher der Uni Bochum auf die offizielle Verkündung, dass das jahrelange Training mit Makaken dem Menschen Jens Lehmann bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Argentinien “tatsächlich geholfen” habe? War das etwa das erste Mal, dass Jens Lehmann zwei Tore gehalten hat? Ich kenne mich zwar mit Fußball nicht aus, kann mir aber gut vorstellen, dass Jens Lehmann in seiner Karriere mehr als 2 Tore gehalten hat, sonst wäre er nicht Nationaltorwart geworden, denke ich mir so.

Diese Forschungsergebnisse sind Scharlatanerie, nichts Anderes.

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Betrügerei:

Es ist bis jetzt den Bürgern nicht gelungen in Erfahrung zu bringen, wie viel Steuergelder für diese Scharlatanerie an der Uni Bochum verwendet wurden, trotz mehreren gezielten Anfragen an die politischen Verantwortlichen (NRW-Umweltminister Johannes Remmel, NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, mehrere Landtagsabgeordneten im NRW-Parlament).

Eine Schätzung der verwendeten Steuergelder könnte man durch einen Vergleich anstellen:

Die gleichen Versuche mit Makaken  in der Hirnforschung des Tierexperimentatoren Andreas Kreiter an der Uni Bremen seit 1997, mit der gleichen Forschungsmethode, haben bis 2008 über 1 Million Euro den Steuerzahlern gekostet.

Eine grobe Schätzung der für die Primatenversuche an der Uni Bochum verwendeten Steuergelder über 22 Jahre könnte auf 2 Millionen Euro angestellt werden. Für  2 Fußballtore. Für das barbarische Massaker von 50 Primaten. Für den Missbrauch und die Blamage der seriösen Wissenschaft. Für die Verhöhnung der Bürger und Steuerzahler.

Haben die Fußball-Profis das gewollt? Haben die Fußball-Fans das gewollt? Haben die Menschen in der ganzen Bevölkerung das gewollt? Haben die Steuerzahler das gewollt?

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An diese Fragen wollen wir am 27. März 2015 mit einer Mahnwache den NRW-Justizminister Thomas Kutschaty erinnern, der die Missstände der Forschung mit Primaten an der Uni Bochum gedeckt hat, indem er sich verweigert hat, die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit gegen die genehmigende Behörde LANUV NRW von seiner Staatsanwaltschaft Bochum erheben zu lassen:
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Mahnwache in Düsseldorf vor dem Justizministerium von Thomas Kutschaty für Transparenz und Demokratie

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Freitag, 27. März 2015 – 15.00 – 20.00 Uhr

Justizministerium NRW
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf

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Die soziokulturelle Brisanz von Betrug und Fälschung besteht schlicht darin, dass wenn die Naturwissenschaften dieses Problem nicht in absehbarer Zeit von innen heraus lösen können, dann werden es andere für sie tun“.

(Wissenschaftshistoriker Michael Hagner zu Lug und Trug in den Wissenschaften)

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Tierexperimentatoren sind Scharlatane und Betrüger

Mir wurde folgendes Zitat zugespielt:

Eigentlich gibt es nur zwei Gründe Tierversuche zu befürworten: Entweder man weiß darüber zu wenig, oder man verdient daran.“

Dr. Dr. Christopher Anderegg, Arzt und Biologe,
der selbst lange Jahre in den USA und in der Schweiz Tierversuche durchführte.
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Dieses Zitat beschreibt mit ein paar Worten die wahren Verhältnisse bei der jahrzehntelangen gesellschaftlichen Konfliktsituation um die Tierversuche auf der ganzen Welt, die mit Milliarden und aber Milliarden von Worten untergraben werden:

Die Tierversuche sind ein wissenschaftlicher Betrug aus wirtschaftlichen Gründen. Die Tierversuche sind das Werk von einer ganz kleinen Minderheit von Betrügern, die eine ganz einfache Methode gefunden haben, um an das Geld der Steuerzahler und Verbraucher ranzukommen, eine unerschöpfliche Quelle, ein Goldregen.

Tierversuche sind nicht eine von der Bevölkerung ausgelöste Gewalt und Barbarei, Tierversuche sind eine von einer ganz kleinen Minderheit ausgelösten Gewalt und Barbarei – wie immer.

Tierversuche sind Betrug und Terror. Wie immer bei Betrug und Terror ausgelöst von einer ganz kleinen Minderheit. Wegen Geld, wie immer und überall, wenn Betrüger eine gute Masche gefunden haben, an Geld ranzukommen.

EmpereurTierexperimentatoren sind Scharlatane und Betrüger, die sich an die Obrigkeit ranmachen, wie die Betrüger des berühmten Märchens von Christian Andersen „Des Kaisers neue Kleider“, das ich in meiner Homepage wegen einem anderen Fall von Scharlatanerie und Betrügerei (in der theoretischen Physik) übernommen habe, dasselbe in grün: Wenn eine Masche funktioniert, um an das Geld der Steuer-zahler und Verbraucher ranzukommen, wird sie immer und überall angewandt. Wenn man das Märchen liest, erkennt man das Gelaber der Tierexperimentatoren und das Verhalten der Obrigkeit wieder.

Tierexperimentatoren sind Scharlatane und Betrüger. Wenn man es verstanden hat, braucht man nicht an die Menschheit, an die Menschlichkeit zu zweifeln. Man braucht nur zu erkennen, was jedermann schon lange weiß: Verbrechen sind das Werk von einer Minderheit.

Der weltweit anerkannte Erkenntnistheoretiker und Nobelpreisträger Karl Popper, der ein Insider des Wissenschaftsbetriebes war, hat es am Ende seines Lebens unverblümt für die Öffentlichkeit aufgedeckt:

Interview mit Karl Popper in der Zeitung DIE WELT, 29.01.1990 (1991 veröffentlicht als Taschenbuch bei Ullstein unter dem Titel ”Ich weiß, daß ich nichts weiß – und kaum das”):

POPPER: Wir Intellektuellen haben schauerliche Dinge gemacht, wir sind eine große Gefahr. Wir bilden uns viel ein – wir wissen nicht, wie wenig wir wissen. Und wir Intellektuellen sind nicht nur anmaßend, sondern auch bestechlich.

WELT: Materiell bestechlich?

POPPER: Ich meine nicht nur mit Geld, sondern auch bestechlich durch Ansehen, Macht, Einfluß und so weiter. Das ist leider so. Man müßte auch hier eine neue Mode schaffen. Ich hoffe, daß es für Intellektuelle einmal modern werden wird, bescheiden zu sein. Das ginge schon. Natürlich bin ich nicht der beste Mann, um eine neue Mode zu kreieren.

WELT: Welchen “Modetrend” erkennen Sie heute bei den Intellektuellen?

POPPER: Sie machen aus Theorien Ideologien. Selbst in der Physik und in der Biologie gibt es leider viele Ideologien. […] Überall, auch in diesen Fachbereichen, gibt es einen Dogmatismus, gegen den es schwierig ist, sich durchzusetzen. […] Die Intellektuellen sind unkritisch und gehen mit den Moden, und es gibt einen starken Druck. Das heißt: Wer nicht mit der Mode geht, der steht bald außerhalb des Kreises derer, die ernst genommen werden.

WELT: Würden Sie so weit gehen und sagen daß durch diesen Anpassungsdruck die Wissenschaft gefährdet ist?

POPPER: Ich bin ein begeisterter Anhänger der Wissenschaft. Physik und Biologie sind für mich großartige Wissenschaften, und ich halte die meisten Physiker und Biologen für sehr gescheit und gewissenhaft. Aber: Sie stehen unter Druck. Diesen Druck gibt es erst seit dem zweiten Weltkrieg, seitdem so viel Geld für die Wissenschaft ausgegeben wird.
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Die soziokulturelle Brisanz von Betrug und Fälschung besteht schlicht darin, dass wenn die Naturwissenschaften dieses Problem nicht in absehbarer Zeit von innen heraus lösen können, dann werden es andere für sie tun“.

(Wissenschaftshistoriker Michael Hagner zu Lug und Trug in den Wissenschaften)

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© Bild „Kaiser“: Standard-YouTube-Lizenz


Tierfolter-Labor LPT: Frage an den PIRAT-Abgeordneten Wolfdietrich Thürnagel

Frage eines Bürgers im Abgeordneten-Watch Hamburg:

In Hamburg ist in zwei Wochen Wahl. Ich will, daß Politiker der verschiedenen Fraktionen vorher „Farbe bekennen“ und ihre An- und Absichten zu der Quälanstalt LPT öffentlich machen. Meine Fragen werden auf der Plattform „Abgeordnetenwatch.de“ öffentlich sein. Das kann jeweils ein paar Stunden dauern, weil ein Moderatorenteam die Fragen vor Veröffentlichung überprüft. Sobald eine Frage ist, könnt Ihr Euch für evtl. eingehende Antworten eintragen.

Meine erste Frage an den Piraten Thürnagel wurde gerade eben heute morgen freigeschaltet:

03.01.2015 Frage an den Abgeordneten Wolfdietrich Thürnagel

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Schaut (und ggfs. haut) den Politikern auf die Finger: Sie haben die Verantwortung für diese Tierqual und sie können diese beenden!

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AUCH WICHTIG!

Nach neuesten Umfragen sind 80% der Bevölkerung Deutschlands und Europas gegen Tierversuche. Eine europaweite Petition gegen Tierversuche wurde am 20. 11. 2014 mit 1,1 Million Unterschriften dem EU-Parlament übergeben.

Unterstützen Sie bitte die Bemühungen von Bürgern in Deutschland, um Transparenz über das berüchtigte Hundelabor LPT in Hamburg herbeizuführen! Die genehmigende Behörde will nämlich ein öffentliches Interesse bei einer Bürgeranfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes nicht anerkennen und droht mit hohen Gebühren zur Beantwortung von Fragen über die Tierversuche in diesem Labor:

Petition „Erkennen Sie öffentliches Interesse an und erteilen Sie Auskunft,
Frau Dr. Soltau!“

ZUR PETITION…..

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LANUV NRW wieder wegen Gebührenerhebung im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes verklagt (diesmal wegen COVANCE)

Anläßlich einer Bürgeranfrage nach Informations-freiheitsgesetz (IFG) zur Herbeiführung der Transparenz über die Primatenversuche an der Universität Bochum, wurden Bürger 2012 mit der Erhebung von empfindlichen Gebühren der genehmigenden Behörde LANUV NRW konfrontiert (insg. fast 500 Euro), was zu 4 Klagen der Bürger gegen die Behörde geführt hat. Zwar wurde eine der Klagen von einem seltsamen Richter am Verwaltungs-gericht Düsseldorf mit haarsträubenden Begründungen im Februar 2014 regelrecht abgeschmettert, jedoch sind anschließend im November 2014 die 3 anderen Klagen vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu Gunsten der Bürger beschieden worden, siehe: Informationsfreiheitsgesetz: Erfolg vor Gericht gegen die Behörde LANUV NRW

Die ausführlich begründete Belehrung der Behörde LANUV NRW durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen über Erhebung von Gebühren im Rahmen des IFG NRW  hat jedoch leider wenig Wirkung gezeigt:

Für die Beantwortung einer Bürgeranfrage über die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE hat die Behörde LANUV NRW mit einem Gebührenbescheid über 270 Euro der anfragenden Bürgerin erneut Leistungen in Rechnung gestellt, die als nicht gebührenpflichtig nach IFG NRW vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen aufgehoben wurden.

Zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens ist es für die Bürger zu empfehlen, bei Konfliktsituationen mit Behörden im Rahmen des IFG vor Einreichung einer Klage den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einzuschalten und ihn um Vermittlung zu bitten: er verfügt zwar über kein Weisungsbefugnis auf Behörden, jedoch kann er bei jedem Einzelfall die Rechtslage genau prüfen und mit einer Stellungnahme an die Behörde für die Interesse der Bürger vermitteln.

Aufgrund einer sehr detaillierten und rechtlich ausführlich begründeten Stellungnahme des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI), hat die Behörde den Gebührenbescheid von 270 Euro auf 173 Euro zurückgesetzt.

Diese Gebühr von 173 Euro setzt sich jedoch noch aus drei Leistungen zusammen, die sowohl vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als auch vom Landesbeauftragten für Informationsfreiheit NRW als nicht gebührenpflichtig nach IFG NRW erklärt wurden.

Aus diesem Grund hat die anfragende Bürgerin am 03.02.2015 noch einmal die Behörde LANUV NRW vor dem Verwaltungsgericht auf Aufhebung der Gebühr von 173 Euro verklagt.

Ich werde in diesem Blog über das Urteil berichten.

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WICHTIG!

Nach neuesten Umfragen sind 80% der Bevölkerung Deutschlands und Europas gegen Tierversuche. Eine europaweite Petition gegen Tierversuche wurde am 20. 11. 2014 mit 1,1 Million Unterschriften dem EU-Parlament übergeben.

Unterstützen Sie bitte die Bemühungen von Bürgern in Deutschland, um Transparenz über das berüchtigte Hundelabor LPT in Hamburg herbeizuführen! Die genehmigende Behörde will nämlich ein öffentliches Interesse bei einer Bürgeranfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes nicht anerkennen und droht mit hohen Gebühren zur Beantwortung von Fragen über die Tierversuche in diesem Labor:

Petition „Erkennen Sie öffentliches Interesse an und erteilen Sie Auskunft,
Frau Dr. Soltau!“

ZUR PETITION…..

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© Bild Justicia Norbert Fenske – Photografically
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Erfolg! Hundezucht in Italien geschlossen! Wir kämpfen weiter!

Eine Mitteilung der Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V.:
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Tierexperimentatoren verurteilt!
Italienische Hundezucht bleibt für immer zu

Experimentatoren, die in der italienischen Zucht Green Hill über Jahre hinweg Hunde in Tierversuchen zu Tode geforscht haben, wurden nun per Gericht verurteilt. Rund 3.000 Hunden bleibt die Quälerei erspart und die Zucht muss geschlossen bleiben. Unser Verein freut sich riesig mit seinem italienischen Partnerverein LAV, der durch sein hartnäckiges Engagement diesen Erfolg herbeigeführt hat.

Das Gericht im italienischen Brescia verurteilte aktuell die Hauptverantwortlichen von Green Hill, darunter der Geschäftsführer, Direktor und verantwortliche Tierarzt, zu Haftstrafen zwischen einem und eineinhalb Jahren. Das Gericht bestätigt „den Missbrauch und die Tötung der Tiere“ als unrecht. Zudem verhängte es ein Berufsverbot für zwei Jahre. Die Zucht muss nun für immer geschlossen bleiben und die Tiere müssen nicht zurück ins Labor, sondern dürfen endgültig in ihren Familien bleiben, was erst durch den Richterspruch Gewissheit geworden ist!

Die italienische Tierrechtsorganisation LAV hatte vor Jahren Ermittlungen gegen die Hundezucht durch die Staatsanwaltschaft in Brescia angestoßen, was 2012 in der Beschlagnahmung der Beagles und der vorläufigen Schließung des Zuchtbetriebs mündete. Mit der Kampagne SOS Green Hill hatte LAV dann eine Hilfsaktion gestartet, um die Tiere zu vermitteln. Eine große Aufgabe, da die Tiere durch die Torturen im Labor so traumatisiert waren, dass sie durch Tierärzte betreut werden mussten, um in ein normales Leben ohne Quälerei zu finden.

Weiterlesen…

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WICHTIG:

Nach neuesten Umfragen sind 80% der Bevölkerung Deutschlands und Europas gegen Tierversuche. Eine europaweite Petition gegen Tierversuche wurde am 20. 11. 2014 mit 1,1 Million Unterschriften dem EU-Parlament übergeben.

Unterstützen Sie bitte die Bemühungen von Bürgern in Deutschland, um Transparenz über das berüchtigte Hundelabor LPT in Hamburg herbeizuführen! Die genehmigende Behörde will nämlich ein öffentliches Interesse bei einer Bürgeranfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes nicht anerkennen und droht mit hohen Gebühren zur Beantwortung von Fragen über die Tierversuche in diesem Labor:

 

Petition „Erkennen Sie öffentliches Interesse an und erteilen Sie Auskunft,
Frau Dr. Soltau!“

ZUR PETITION…

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Ermittlungen gegen das Max-Planck-Institut wegen Affenversuchen in Tübingen

Aufgrund einer Strafanzeige der Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. und der Erna-Graff-Stiftung gegen das Max Planck Institut in Tübingen wegen Affenversuchen in der Hirnforschung hat jetzt die Staatsanwaltschaft einen „Anfangsverdacht“ erkannt und Ermittlungen eingeleitet, siehe zum Beispiel Berichtserstattungen in den Medien:
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30.1.15 – Ingenieur.de – Polizei durchsucht Max-Planck-Institut in Tübingen 

Die Tübinger Staatsanwaltschaft hat die Räume des Tübinger Max-Planck-Instituts für biologische Kybernetik durchsuchen lassen. Polizisten haben Dokumente, Videos und Bilder sichergestellt. Es gibt einen Anfangsverdacht auf zwei Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.  […]
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.Bildquelle: dpa/Michael Latz

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Video: Tierquälereien im Max Planck Institut?
Das Erste – Mediatek – 30.1.15 

Versteckt aufgenommene Bilder zeigen Affen mit Implantaten und offenen Wunden am Kopf. Jetzt wird wegen Tierquälerei gegen das Institut in Tübingen ermittelt.
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Trotz dem großen Erfolg, dass zum ersten Mal überhaupt im Jahrzehnten langen Kampf der Bevölkerung für die Umsetzung der Rechte der Tiere  eine Staatsanwaltschaft wegen „Anfangsverdacht“ auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gegen eine öffentliche Forschungseinrichtung ermittelt, ist sehr zu befürchten, dass diese Ermittlungen zu einer Ablenkung vom  Kernproblem der Tierversuche führen werden.

Wie in den Berichtserstattungen angedeutet wird, scheinen sich die Begründungen der Staatsanwaltschaft für einen Anfangsverdacht einzig auf Betreuungsmangel bei zwei Einzeltieren zu beschränken, worauf natürlich die Leitung des Max Planck Instituts und die genehmigende Behörde Regierungspräsidium Tübingen unisono zur Verharmlosung der Zustände reiten und sich somit von der systematischen Barbarei dieser Versuche selbst reinwaschen möchten.

Es ist also zu befürchten, dass diese Ermittlungen im besten Fall lediglich zu zwei kleinen Ordnungswidrigkeiten führen werden, sonst alles im besten Ordnung im Folterlabor des Max Planck Instituts, der Wahnsinn dieser Forschung darf weitergehen.

Wenn aber die Tierversuchlobby glaubt, dass die verantwortungsbewusste Bevölkerung sich mit dem „Bonbon“ von zwei kleinen Ordnungswidrigkeiten, das man ihr zu Beruhigung und Genugtuung wirft, zufrieden geben wird, dann irrt sie sich! Nach neuesten Umfragen sind 80% der Bevölkerung Deutschlands und Europas gegen Tierversuche.

Und die Vorwürfe wegen Verstößen gegen  das Tierschutzgesetz, die Bürger gegen die genehmigende Behörde Regierungspräsidium Tübingen mit 5 Strafanzeigen erhoben haben,  beschränken sich beim weiten nicht um eine mangelnde Betreuung von zwei Einzeltieren durch Mitarbeiter des MPI, sondern um  gravierende Verstöße gegen §§ 1, 2, 7, 8, 11 und 15 Tierschutzgesetz! In zwei Fällen hat die Staatsanwaltschaft schon diese Strafanzeigen von Bürgern eingestellt. Warum? Warum werden diese Vorwürfe der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz nicht untersucht und berücksichtigt? Um die Behörde Regierungspräsidium Tübingen vor ihrer Verantwortung und ihrer Haftung zu schützen? Nur um die Bürger und Steuerzahler ein Bonbon von zwei kleinen Ordnungswidrigkeiten zu werfen, ihnen zu zeigen, dass man ihre Vorwürfe ernst nimmt und sie zufrieden zu stellen?

Staatsanwaltschaften verfolgen bekanntlich nie Behörden für ihre etwaigen Verstöße gegen geltende Gesetze, das ist wohl ein unausgesprochenes Gebot in unserem „Rechtsstaat“, und das ist tiefgründig gesetz- und verfassungswidrig, denn niemand steht über dem Gesetz, auch der Staat nicht.

Das erleben wir aktuell auch im Land NRW, wo die Justizbehörden entgegen der für jedermann ersichtlichen Missachtung des Tierschutzgesetzes durch die genehmigende Behörde LANUV NRW sich weigern, einen „Anfangsverdacht“ zu erkennen und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben, damit die Vorwürfe der Bürger wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz  von dem zuständigen Gericht geprüft werden und Recht gesprochen wird, siehe:

27.03.15 – Mahnwache in Düsseldorf vor dem Justizministerium von Thomas Kutschaty für Transparenz und Demokratie!

In NRW oder in Baden-Württemberg oder in irgendeinem Bundesland werden die Bürger weiterhin für die Rechte der Tiere  und zur Verteidigung unserer demokratischen Gesellschaftsordnung kämpfen, wenn nötig bis zum Bundesverfassungsgericht.

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Stoppt die Barbarei! Stoppt die Gewalt! Stoppt die Unmenschlichkeit!

Tierversuche sind unbrauchbare für die Humanmedizin,
stoppt den wissenschaftlichen Betrug!

Stoppt die Abzocke der Steuerzahler und der Verbraucher!
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Informationsfreiheit über das Tierversuchslabor LPT!

Die Tierversuche, die gesetzlich der Genehmigung und der Kontrolle der jeweiligen zuständigen und verantwortlichen Behörden bedürfen, sind jedoch für die Bürger überall in Deutschland äußerst intransparent: Wie die Tiere gehalten werden, was mit den Tieren angestellt wird und was sich in den verschlossenen und gut abgeschirmten Tierversuchslaboren abspielt, weiß keiner. Keiner weiß zum Beispiel, ob die Bestimmungen des geltenden Tierschutzgesetzes zum Schutz der Tiere eingehalten werden oder nicht.

Einzig anläßlich von Undercover-Recherchen, zum Beispiel 2004 im Affenlabor COVANCE in Münster, wurde die Bevölkerung über Zustände informiert, die ein Millionenpublikum unter Schock gesetzt haben und eine Welle des Entsetzens, der Trauer, des Schams und der Wut von mehreren Zehntausenden von protestierenden Bürgern ausgelöst haben. Die Welle der Proteste reißt bis heute nicht ab, dieser Vorgang wird sogar aktuell vom Petitionsausschuß des Landtags NRW nach Art. 17 GG geprüft. Auch vor kurzem wurden in den Medien aufgrund von Undercover-Recherchen am Max Planck Institut in Tübingen barbarische Zustände aufgedeckt, die ersichtlich machen, dass hier die Forschung jeglichen Bezug zu einer seriösen und für Tiere und Menschen verantwortungsbewußten wissenschaftlichen Grundeinstellung restlos verloren hat. Mehrere Strafanzeigen wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt wurden erstattet.

Umso wichtiger ist es, dass verantwortungsbewußte Bürger die Möglichkeit haben, sich darüber zu informieren, was für Forschungsanträge und unter welchen Bedingungen Tierversuche von den zuständigen und verantwortlichen Behörden genehmigt werden. Dieses Recht auf Information über in Akten festgehaltenes Wissen und Handeln öffentlicher Stellen, um die demokratische Meinungs- und Willenbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatliches Handels zu ermöglichen, wird jedem Bürger vom Informationsfreiheitsgesetz von Bund und Länder zugesprochen. Das Informationsfreiheitgesetz im Land Hamburg („Transparenzgesetz“ genannt), soll ein der fortschriftlichen in Deutschland sein. Eine Gruppe von 16 Bürgern hat jedoch bei seinem Bestreben, im öffentlichen Interesse Transparenz über die seit Jahren stark umstrittenen Tierversuche im Hamburger Tierversuchslabor LPT, was eine anhaltende Störung des öffentlichen Friedens verursacht, eine negative Erfahrung machen müssen:

Für die Erteilung von folgenden Informationen, die gesetzlich in den Akten vorhanden sind und sein müssen, und von daher keinen außerordentlichen Verwaltungsaufwand verursachen kann, kündigt die Behörde den anfragenden Bürgern die Erhebung von hohen Gebühren an:

1. Herkunft, Anzahl und Art der verwendeten Tiere

2. Dauer des Forschungsvorhabens und ggfs. Verlängerungen

3. Beschreibung der Versuche, einschließlich Verbleib der Tiere nach Abschluss des Versuchsvorhaben

4. Auskünfte über die Haltung der Tiere:

a) Ausführliches Fotomaterial über die Haltung der jeweiligen Tierarten in der Innenanlage

b) Maße der Käfige bzw. Zwinger und Zellen für die jeweiligen Tierarten

c) Anzahl der Tiere pro Käfige bzw. Zwinger und Zellen für die jeweiligen Tierarten

d) Werden Tiere in Einzelhaltung gehalten?

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Darüber hinaus negiert die Behörde ein öffentliches Interesse bei dieser Bürgeranfrage: Bei einem öffentlichen Interesse kann nämlich von der Erhebung von Gebühren abgesehen bzw. nur minimale Gebühren von der Behörde erhoben werden.

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Bitte unterzeichnen Sie die Petition zur Unterstützung der anfragenden Bürgerin, die das öffentliche Interesse für die Erteilung dieser Informationen gegenüber der Hamburger Behörde dokumentieren wird:

 

Erkennen Sie öffentliches Interesse an und erteilen Sie Auskunft,
Frau Dr. Soltau!

ZUR PETITION…

Wenn viele kleine Leute, an vielen kleinen Orten, viele kleine Dinge tun,
können sie das Gesicht der Welt verändern

(Afrikanisches Sprichwort)

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