2. Februar 2015
Ermittlungen gegen das Max-Planck-Institut wegen Affenversuchen in Tübingen
Aufgrund einer Strafanzeige der Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. und der Erna-Graff-Stiftung gegen das Max Planck Institut in Tübingen wegen Affenversuchen in der Hirnforschung hat jetzt die Staatsanwaltschaft einen „Anfangsverdacht“ erkannt und Ermittlungen eingeleitet, siehe zum Beispiel Berichtserstattungen in den Medien:
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30.1.15 – Ingenieur.de – Polizei durchsucht Max-Planck-Institut in Tübingen
Die Tübinger Staatsanwaltschaft hat die Räume des Tübinger Max-Planck-Instituts für biologische Kybernetik durchsuchen lassen. Polizisten haben Dokumente, Videos und Bilder sichergestellt. Es gibt einen Anfangsverdacht auf zwei Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. […]
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.Bildquelle: dpa/Michael Latz
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Video: Tierquälereien im Max Planck Institut?
Das Erste – Mediatek – 30.1.15
Trotz dem großen Erfolg, dass zum ersten Mal überhaupt im Jahrzehnten langen Kampf der Bevölkerung für die Umsetzung der Rechte der Tiere eine Staatsanwaltschaft wegen „Anfangsverdacht“ auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gegen eine öffentliche Forschungseinrichtung ermittelt, ist sehr zu befürchten, dass diese Ermittlungen zu einer Ablenkung vom Kernproblem der Tierversuche führen werden.
Wie in den Berichtserstattungen angedeutet wird, scheinen sich die Begründungen der Staatsanwaltschaft für einen Anfangsverdacht einzig auf Betreuungsmangel bei zwei Einzeltieren zu beschränken, worauf natürlich die Leitung des Max Planck Instituts und die genehmigende Behörde Regierungspräsidium Tübingen unisono zur Verharmlosung der Zustände reiten und sich somit von der systematischen Barbarei dieser Versuche selbst reinwaschen möchten.
Es ist also zu befürchten, dass diese Ermittlungen im besten Fall lediglich zu zwei kleinen Ordnungswidrigkeiten führen werden, sonst alles im besten Ordnung im Folterlabor des Max Planck Instituts, der Wahnsinn dieser Forschung darf weitergehen.
Wenn aber die Tierversuchlobby glaubt, dass die verantwortungsbewusste Bevölkerung sich mit dem „Bonbon“ von zwei kleinen Ordnungswidrigkeiten, das man ihr zu Beruhigung und Genugtuung wirft, zufrieden geben wird, dann irrt sie sich! Nach neuesten Umfragen sind 80% der Bevölkerung Deutschlands und Europas gegen Tierversuche.
Und die Vorwürfe wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, die Bürger gegen die genehmigende Behörde Regierungspräsidium Tübingen mit 5 Strafanzeigen erhoben haben, beschränken sich beim weiten nicht um eine mangelnde Betreuung von zwei Einzeltieren durch Mitarbeiter des MPI, sondern um gravierende Verstöße gegen §§ 1, 2, 7, 8, 11 und 15 Tierschutzgesetz! In zwei Fällen hat die Staatsanwaltschaft schon diese Strafanzeigen von Bürgern eingestellt. Warum? Warum werden diese Vorwürfe der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz nicht untersucht und berücksichtigt? Um die Behörde Regierungspräsidium Tübingen vor ihrer Verantwortung und ihrer Haftung zu schützen? Nur um die Bürger und Steuerzahler ein Bonbon von zwei kleinen Ordnungswidrigkeiten zu werfen, ihnen zu zeigen, dass man ihre Vorwürfe ernst nimmt und sie zufrieden zu stellen?
Staatsanwaltschaften verfolgen bekanntlich nie Behörden für ihre etwaigen Verstöße gegen geltende Gesetze, das ist wohl ein unausgesprochenes Gebot in unserem „Rechtsstaat“, und das ist tiefgründig gesetz- und verfassungswidrig, denn niemand steht über dem Gesetz, auch der Staat nicht.
Das erleben wir aktuell auch im Land NRW, wo die Justizbehörden entgegen der für jedermann ersichtlichen Missachtung des Tierschutzgesetzes durch die genehmigende Behörde LANUV NRW sich weigern, einen „Anfangsverdacht“ zu erkennen und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben, damit die Vorwürfe der Bürger wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz von dem zuständigen Gericht geprüft werden und Recht gesprochen wird, siehe:
In NRW oder in Baden-Württemberg oder in irgendeinem Bundesland werden die Bürger weiterhin für die Rechte der Tiere und zur Verteidigung unserer demokratischen Gesellschaftsordnung kämpfen, wenn nötig bis zum Bundesverfassungsgericht.
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Stoppt die Barbarei! Stoppt die Gewalt! Stoppt die Unmenschlichkeit!
Tierversuche sind unbrauchbare für die Humanmedizin,
stoppt den wissenschaftlichen Betrug!
Stoppt die Abzocke der Steuerzahler und der Verbraucher!
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