8. Februar 2015
Am 27.03.15 wollen wir den NRW-Justizminister Thomas Kutschaty an seine Treue zur Verfassung erinnern!
2012 haben Bürgerinnen im Rahmen eines Seminars zum Einklagen der Rechte der Versuchstiere von dem Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich folgende rechtliche Systematik beigebracht bekommen, die aus den folgenden 9 Abschnitten besteht und schon für mehrere Fällen bundesweit konkret eingeleitet wurden – es wird im öffentlichen Recht nur gegen die genehmigenden Behörden vorgegangen, nie gegen die Experimentatoren selbst!
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Einholung von Auskünften über die Versuche in einem bestimmten Tierversuchslabor im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes bei der für die Genehmigung zuständigen und verantwortlichen Behörde.
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Die erteilten Auskünfte der Behörde werden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz ersichtlich machen: Dann Erstattung einer Strafanzeige gegen die Behörde. Verstöße gegen geltende Gesetze sind Straftaten.
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Die Staatsanwaltschaft wird die Anzeige einstellen mit der Begründung, es bestünde kein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat. Durch ein unausgesprochenes Gesetz verfolgen nämlich Staatsanwaltschaften nie den Staat, was zwar tiefgründig gesetz- und verfassungswidrig ist, jedoch einer allgemein bekannten und beobachteten Tatsache entspricht.
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Dann Einreichung einer Beschwerde wegen der Einstellung der Anzeige an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft.
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Die Generalstaatsanwaltschaft wird die Einstellung der Anzeige mit der Begründung bestätigen, dass kein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat vorliegt. Wie gehabt.
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Dann Einreichung einer Beschwerde bei dem zuständigen Justizminister als höchste Diensthierarchie der Staatsanwaltschaften.
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Falls der Justizminister die Einstellung der Strafanzeige bestätigt, Einschaltung der Legislative durch Einreichung einer Petition nach § 17 GG beim zuständigen Landtag. Zur Einreichung einer Petition bei einem Landtag reicht ein einziger Bürger aus!
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Falls der Landtag die Einstellung der Strafanzeige bestätigt, dann Einreichung einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
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Falls wir vor dem Bundesverfassungsgericht verlieren, dann Einreichung einer Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dort enden die Instanzen.
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Für den Fall des Affenlabors COVANCE in Münster wurde eine Strafanzeige gegen die zuständige und verantwortliche Behörde LANUV NRW wegen Genehmigung der Tierhaltung in diesem Labor erstattet: Nach §§ 2 und 7 Tierschutzgesetz müssen die Tiere artgerecht gehalten werden. Trotz Vorliegen eines erschreckenden Fotomaterials über die Haltung der Tiere in diesem Labor, das barbarische Zustände nachweist, hat die Staatsanwaltschaft Bochum, wie auch zu erwarten war, die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass kein Anfangsverdacht für die Einleitung von Ermittlungen vorliegen würde (siehe o.g. Stufe 3).
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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)
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Wir befinden uns gegenwärtig für den Fall COVANCE auf Stufe 7 der oben dargestellten rechtlichen Systematik: Wir haben die Legislative als Volksvertretung und Kontrollinstanz der Exekutive eingeschaltet und eine Petition nach § 17 GG beim Landtag NRW eingereicht (drei Petentinnen: Jocelyne Lopez, Gisela Urban und Sandra Lück), die aktuell dem Petitionsausschuss zur Entscheidung vorliegt: Wir fordern vom Landtag, dass er die Erhebung der öffentlichen Klage im Interesse der Allgemeinheit durch den Justizminister Thomas Kutschaty veranlasst, damit die vorgebrachten Vorwürfe der Verstöße gegen geltende Gesetze durch die Behörde LANUV NRW von dem zuständigen Verwaltungsgericht geprüft werden und Recht gesprochen wird.
Wir wollen am 27. März 2015 mit einer Mahnwache den NRW-Justizminister Thomas Kutschaty an seine per Verfassung angeordneten Verpflichtungen erinnern, Gesetze respektieren zu lassen und die Grundrechte der Tiere und der Bürger zu schützen und zu garantieren:
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Freitag, 27. März 2015 – 15.00 – 20.00 Uhr
Justizministerium NRW
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf
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