22. Januar 2015
Petition zur Transparenz im Tierversuchslabor LPT Hamburg
Die Tierversuche, die gesetzlich der Genehmigung und der Kontrolle der jeweiligen zuständigen und verantwortlichen Behörden bedürfen, sind jedoch für die Bürger überall in Deutschland äußerst intransparent: Wie die Tiere gehalten werden, was mit den Tieren angestellt wird und was sich in den verschlossenen und gut abgeschirmten Tierversuchslaboren abspielt, weiß keiner. Keiner weiß zum Beispiel, ob die Bestimmungen des geltenden Tierschutzgesetzes zum Schutz der Tiere eingehalten werden oder nicht.
Einzig anläßlich von Undercover-Recherchen, zum Beispiel 2004 im Affenlabor COVANCE in Münster, wurde die Bevölkerung über Zustände informiert, die ein Millionenpublikum unter Schock gesetzt haben und eine Welle des Entsetzens, der Trauer, des Schams und der Wut von mehreren Zehntausenden von protestierenden Bürgern ausgelöst haben. Die Welle der Proteste reißt bis heute nicht ab, dieser Vorgang wird sogar aktuell vom Petitionsausschuß des Landtags NRW nach Art. 17 GG geprüft. Auch vor kurzem wurden in den Medien aufgrund von Undercover-Recherchen am Max Planck Institut in Tübingen barbarische Zustände aufgedeckt, die ersichtlich machen, dass hier die Forschung jeglichen Bezug zu einer seriösen und für Tiere und Menschen verantwortungsbewußten wissenschaftlichen Grundeinstellung restlos verloren hat. Mehrere Strafanzeigen wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt wurden erstattet.
Umso wichtiger ist es, dass verantwortungsbewußte Bürger die Möglichkeit haben, sich darüber zu informieren, was für Forschungsanträge und unter welchen Bedingungen Tierversuche von den zuständigen und verantwortlichen Behörden genehmigt werden. Dieses Recht auf Information über in Akten festgehaltenes Wissen und Handeln öffentlicher Stellen, um die demokratische Meinungs- und Willenbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatliches Handels zu ermöglichen, wird jedem Bürger vom Informationsfreiheitsgesetz von Bund und Länder zugesprochen. Das Informationsfreiheitgesetz im Land Hamburg („Transparenzgesetz“ genannt), soll ein der fortschriftlichen in Deutschland sein. Eine Gruppe von 16 Bürgern hat jedoch bei seinem Bestreben, im öffentlichen Interesse Transparenz über die seit Jahren stark umstrittenen Tierversuche im Hamburger Tierversuchslabor LPT, was eine anhaltende Störung des öffentlichen Friedens verursacht, eine negative Erfahrung machen müssen:
Für die Erteilung von folgenden Informationen, die gesetzlich in den Akten vorhanden sind und sein müssen, und von daher keinen außerordentlichen Verwaltungsaufwand verursachen kann, kündigt die Behörde den anfragenden Bürgern die Erhebung von hohen Gebühren an:
1. Herkunft, Anzahl und Art der verwendeten Tiere
2. Dauer des Forschungsvorhabens und ggfs. Verlängerungen
3. Beschreibung der Versuche, einschließlich Verbleib der Tiere nach Abschluss des Versuchsvorhaben
4. Auskünfte über die Haltung der Tiere:
a) Ausführliches Fotomaterial über die Haltung der jeweiligen Tierarten in der Innenanlage
b) Maße der Käfige bzw. Zwinger und Zellen für die jeweiligen Tierarten
c) Anzahl der Tiere pro Käfige bzw. Zwinger und Zellen für die jeweiligen Tierarten
d) Werden Tiere in Einzelhaltung gehalten?
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Darüber hinaus negiert die Behörde ein öffentliches Interesse bei dieser Bürgeranfrage: Bei einem öffentlichen Interesse kann nämlich von der Erhebung von Gebühren abgesehen bzw. nur minimale Gebühren von der Behörde erhoben werden.
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Bitte unterzeichnen Sie die Petition zur Unterstützung der anfragenden Bürgerin, die das öffentliche Interesse für die Erteilung dieser Informationen gegenüber der Hamburger Behörde dokumentieren wird:
Erkennen Sie öffentliches Interesse an und erteilen Sie Auskunft,
Frau Dr. Soltau!
ZUR PETITION…
Wenn viele kleine Leute, an vielen kleinen Orten, viele kleine Dinge tun,
können sie das Gesicht der Welt verändern
(Afrikanisches Sprichwort)
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