Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für Januar, 2015

Die merkwürdige Antwort des MdL Reiner Priggen – LANUV NRW: Verbandsklagerecht in einem totalitären Staat?

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:
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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.
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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
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Am 15.11.2014 haben wir eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht.
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Am 07.01.2015 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde wegen Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum abgewiesen und die Einstellung der Strafanzeige bestätigt.

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Vor diesem Hintergrund verweise ich auf die Befragung der Petentin Sandra Lück vom 12.01.2015 über das Verbandsklagerecht im Land NRW an den Fraktionsvorsitzenden der Partei die GRÜNEN im Abgeordnetenwatch, Reiner Priggen,  sowie auf dessen Antwort vom 14.01.2015:

Frage von Sandra Lück vom 12.01.2015 und
Antwort von Reiner Priggen vom 14.01.2015

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Diese Antwort lässt aus meiner Sicht viele Fragen offen, weil hier meiner Meinung nach eine ganz merkwürdige Rechtslage ersichtlich wird:
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1) Lediglich 7 Personen (die Vorstandsvorsitzende von 7 vom Umweltministerium NRW zugelassenen Vereinen) dürfen die Behörde LANUV NRW bei Vorwürfen der Verstöße gegen Gesetze verklagen, und zwar empfindlich kostenpflichtig:

a)   Ist es normal, dass die Verfolgung von etwaigen Strafbeständen der Behörde LANUV NRW durch die  kostenpflichtige Privatinitiative von lediglich 7 Bürgern vorgenommen werden darf? Gemäß Verfassung und Strafprozess-ordnung dürfen Strafbestände einzig von den Staatsanwaltschaften verfolgt werden, und zwar kostenfrei für die Bürger, was jedem auch einleuchtet (die Steuerzahler finanzieren ohnehin die Staatsanwaltschaften).

b)  Ist es normal, dass die Aufsichtsbehörde des LANUV NRW, das Umweltministerium NRW, selbst bestimmen darf, welche Bürger etwaige Strafbestände ihrer untergeordneten Behörde privat verklagen dürfen? Hier wird irgendwie die merkwürdige Konstellation geschafft, dass ein mutmaßlicher Täter bestimmen kann, wer ihn privat verklagen darf und wer nicht.
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2) Reiner Priggen teilt der Bürgerin offensichtlich mit, dass das Recht der restlichen Bürger in der Bevölkerung, die etwaigen Strafbestände der Behörde LANUV NRW durch die Staatsanwaltschaften verfolgen zu lassen unberührt bleibt. Hier stellen sich jedoch die Fragen:

a)   Wenn alle Bürger ohnehin etwaige Strafbestände der Behörde LANUV NRW ungehindert und kostenfrei über den ordentlichen Rechtsweg, sprich über die Staatsanwaltschaften, verfolgen lassen können, warum wurde dann das kostenpflichtige und eingeschränkte Verbandsklagerecht durch die GRÜNEN 2013 eingeführt? Was für ein zusätzliches Nutzen, was für ein zusätzlicher Vorteil für die Allgemeinheit? Ich sehe kein zusätzliches Nutzen und nur Nachteile.

b)   Es erweist sich in der Praxis – und zwar nicht nur im Bereich Tierschutz, sondern in allen gesellschaftlichen Bereichen –  dass die Staatsanwaltschaften nie die etwaigen Strafbestände einer Behörde verfolgen, nie. Strafanzeigen gegen den Staat werden systematisch von den Staatsanwaltschaften mit der Begründung eingestellt, dass keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen.  Das ist Standard. Das ist sogar offensichtlich ein gut beobachtetes und bekanntes Mechanismus, da ich vor kurzem den Spruch gehört habe: „Die Staatsanwaltschaften sind bekanntlich dafür da, um den Staat vor den Bürgern zu schützen“.

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Mein Fazit: Im Rechtsstaat NRW darf die Behörde LANUV NRW tun und lassen, was sie will, sie ist in der Praxis nicht an Recht und Gesetz gebunden und braucht sich nie vor Gericht wegen etwaigen Strafbeständen zu verantworten. Das Land NRW ist de facto ein totalitärer Staat.

Ich habe zwar wiederholt die Ministerpräsidentin und Staatsoberhaupt des Landes NRW, Frau Hannelore Kraft, auf diese bedenklichen Zustände aufmerksam gemacht, aber sie fühlt sich hier nicht betroffen, siehe zum Beispiel: Massaker von Primaten an der Uni Bochum: Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wäscht sich wieder einmal die Hände in Unschuld

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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Frage an den grünen Fraktionsvorsitzenden Reiner Priggen: Ist das Verbandsklagerecht verfassungskonform?

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:
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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.

Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.

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In diesem Zusammenhang  wurde  anfragenden Bürgern  mehrmals von Landtags-abgeordneten empfohlen,  in diesem Fall das Verbandsklagerecht in Anspruch zu nehmen,  das 2013 von den GRÜNEN eingeführt wurde, wie zum Beispiel die Empfehlung der grünen Landtagsabgeordnete Wibke Brems an einen Bürger am 10.01.2015 im NRW-Abgeordnetenwatch.

Es ist hier aus meiner Sicht angebracht, den Wert und die Tauglichkeit dieser Empfehlung zu hinterfragen, was ich in meinem Blog-Eintrag vom 12.01.2015 getan habe: Grüne MdL Wibke Brems und Verständnis der Verfassung. Ich kann nämlich nicht nachvollziehen, wieso ein Recht zum Einklagen von Tierrechten eingeführt wurde, das  lediglich von  7 Personen (die Vorstandsvorsitzende von 7 durch den Umweltminister Johannes Remmel zugelassenen Vereinen) in Anspruch genommen werden darf, wobei dieses Recht, das nach § 20a Grundgesetz Verfassungsrelevanz besitzt, wie alle anderen Grundrechte allen Bürgern zusteht:
Art. 3  (1) GG – „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

 

Die Petentin Sandra Lück hat auch diesen Verweis auf das Verbandsklagerecht hinterfragt:

Zitat von Sandra Lück:

Verbandsklagerecht – in Bremen erstmals im Jahr 2007 implementiert und 2013 durch die Grünen auch in NRW eingeführt.   Umweltminister Remmel benannte damals 7 ausgewählte und eingeschriebene Vereine, denen er dieses Verbandsklagerecht einräumt. In unseren Anfragen zu den Vorwürfen der illegalen Primatenhaltung bei COVANCE/Münster werden wir von der grünen Fraktion immer wieder auf das Verbandsklagerecht verwiesen… Nanu?

Alle 237 Abgeordneten des Landtags NRW wurden persönlich kontaktiert. Haben sich eventuell nicht alle über unsere doch sehr brisante Petition informiert (immerhin fordern wir Klageerhebung im öffentlichen Interesse gegen eine Behörde des Landes NRW!) ? Den Mitgliedern der Grünen dürfte bekannt sein, dass wir Petentinnen als Privatpersonen das Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht überhaupt nicht in Anspruch nehmen können! Ja, warum eigentlich nicht? 

Meine Frage an den Abgeordneten Herr Reiner Priggen: Hält er es für verfassungskonform, dass ein Klagerecht im Namen der Tiere lediglich für 7 Vereine eingeräumt wurde, obwohl nach Grundgesetz und Strafprozessordnung dieses Recht einem jeden deuschen Bürger zustehen müsste?   Hält er das Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht eigentlich für sinnvoll? (immerhin wurde dieses Klagerecht seit Implementierung 2007 nach hiesigem Stand nicht ein einziges Mal anhängig gemacht, da die Vereine bei Unterliegen sämtliche, nicht unerhebliche Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen hätten).
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Zitatende

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Am 12.01.2015 hat die Petentin Sandra Lück diese Fragen an den Landesabgeordneten Reiner Priggen, Fraktionsvorsitzender der Partei DIE GRÜNEN im NRW-Abgeordnetenwatch gestellt:

Frage von Sandra Lück vom 12.01.2015

Die Antwort von Reiner Priggen steht noch aus.

NB: Jeder interessierte Bürger kann sich unter der betroffenen Befragung eintragen, falls er per E-Mail benachrichtig werden möchte, wenn eine Antwort eintrifft.

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich. .



Petition „Sofortiges Einstellen aller Tierversuche bei COVANCE“

Appell an alle Besucher dieses Blogs!

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Bitte unterschreiben Sie die Change.org Petition „Sofortiges Einstellen aller Tierversuche bei COVANCE“, die schon von fast 15.000 Bürgern unterschrieben wurde:
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zur PETITION…

 

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Ärzte gegen Tierversuche e.V. erstattet Strafanzeige gegen Max Planck Institut Tübingen!

Großartig!!! Ärzte gegen Tierversuche e.V. erstattet Strafanzeige gegen die barbarischen Primatenversuche in der Hirnforschung in Tübingen:

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Affenhirnforschung: Ärzte gegen Tierversuche stellen Strafanzeige gegen Tübinger Max-Planck-Institut

Die bundesweite Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche hat bei der Staatsanwaltschaft Tübingen Strafanzeige gegen Forscher des Max-Planck-Instituts für Biologische Kybernetik in Tübingen (MPI) eingereicht. Sie sieht in den Tierversuchen, bei denen Affen Durstqualen und massive Bewegungseinschränkungen erleiden müssen, einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und den Straftatbestand der fortgesetzten Tierquälerei erfüllt. Der Verein fordert einen sofortigen Stopp der gesetzeswidrigen Versuche. […]

Weiterlesen…

 

Großartig!! Bravo und Danke, Ärzte gegen Tierversuche!!!
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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich.
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Grüne MdL Wibke Brems und Verständnis der Verfassung

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:

Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.

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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
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Am 23.12.2014 hat ein Bürger im Rahmen dieser Petition  der Landtagsabgeordnete Wibke Brems (DIE GRÜNEN) die Frage im Abgeordnetenwatch gestellt, ob sie anhand von einem erschreckenden Bildmaterial  diese Tierhaltung persönlich als artgerecht beurteilt und  ob sie eine Klageerhebung wie in dieser Petition erbeten für dringend geboten ansieht. Am 10.01.2015 hat Wibke Brems diese Bürgeranfrage beantwortet, siehe:

Frage von Karl-H. W. Greve vom 23.12.2014 und
Antwort von Wibke Brems vom 10.01.2015

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Die Antwort der Landtagsabgeordnete Wibke Brems ist aus meiner Sicht in mehrfacher Hinsicht befremdlich und bedenklich:.

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1)  Verweigerung der Mitteilung ihrer persönlichen Meinung über eine artgerechte Tierhaltung im Affenlabor Covance:

Frau Brems weicht die Frage des Bürgers über ihre persönliche Meinung mit der Ausrede aus, sie könne nicht auf die Prüfung der Petition durch den Petitionsausschuss vorgreifen.

Die Beurteilung des Petitionsausschusses über die artgerechte Tierhaltung war jedoch hier nicht gefragt, sondern explizit die persönliche Beurteilung der MdL Wibke Brems. Der Petitionsausschuss setzt sich nämlich aus 25  Mitgliedern zusammen,  paritätisch nach Fraktionszugehörigkeit festgesetzt: hier liegen also 25 persönliche Meinungen vor.  Das NRW-Parlament zählt 237 legitimierte Volksvertreter, hier liegen also 237 persönliche Meinungen vor.

Die Verweigerung der legitimierten Volksvertreterin Wibke Brems, einem Bürger ihre persönliche Beurteilung über einen Umstand des öffentlichen Lebens mitzuteilen, der Millionen von Bürgern in Deutschland berührt, ist aus meiner Sicht befremdlich und bedenklich: Die Bürger und Wähler haben einen Anspruch darauf zu erfahren, welches Urteilsvermögen die Menschen besitzen, die sie wählen, bezahlen und denen sie ihre Vertretung anvertrauen. Hier hat Frau Brems ihr Mandat als Volksvertreterin nicht verstanden.

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2) Mitteilung ihrer Meinung, dass das Parlament  hier nicht befugt sei, Maßnahmen zu ergreifen:

Auch diese Meinung von Frau Brems wirkt auf mich befremdlich und bedenklich. Gemäß Art. 20 Grundgesetz fungiert die Legislative als Vertretung des souveränen Bürgers und als Kontrollinstanz der Exekutive im Rahmen des Mandats, das ihr von den Bürgern erteilt wurde:

Art. 20 GG:

2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

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Dies bedeutet im Klartext, dass die Legislative, also hier das Parlament, im Namen  und im Auftrag aller Bürger befugt ist, nicht nur Gesetze zu verabschieden, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze, die sie verabschiedet hat, auch respektiert werden. Die Legislative hat das Sagen über die Exekutive, sie ist ihre Kontrollinstanz. Bei begründeten Vorwürfen der Missachtung von geltenden Gesetzen durch die Exekutive ist das Parlament dementsprechend nicht nur befugt, sondern auch verpflichtet, Maßnahmen zur Widererstellung der Rechtskonformität zu ergreifen. Hier ist dementsprechend das NRW-Parlament befugt, die Justizbehörden zu empfehlen, dass die erhobenen Vorwürfe der Missachtung von geltenden Gesetzen von dem zuständigen Gericht geprüft werden und Recht gesprochen wird. Entgegen der Meinung von Frau Brems ist also das Parlament sehr wohl befugt, die Petition positiv im Sinne der Bürger zu bescheiden. Hier hat Frau Brems ihr Mandat als Volksvertreterin auch nicht verstanden.

 

3) Verweis auf das Verbandsklagerecht zur Widererstellung der Rechtskonformität:

Frau Brems weist den anfragenden Bürger zur Widererstellung der Rechtskonformität bei Strafbeständen bzgl. der  Tierhaltung im Affenlabor Covance auf das Verbandsklagerecht hin, das von den GRÜNEN 2013 eingeführt wurde.

Auch dies ist aus meiner Sicht befremdlich und bedenklich.

  • Für die Verfolgung von Strafbeständen sind verfassungsmäßig die Staatsanwaltschaften zuständig, wie auch Frau Brems es in diesem Fall eingesteht. Wenn die Staatsanwaltschaft sich weigert, wie in diesem Fall, eine Strafverfolgung einzuleiten, empfehlt Frau Brems den Bürger, zur Strafverfolgung das Verbandsklagerecht in Anspruch zu nehmen. Was soll das? Was ist das bitteschön für eine seltsame Empfehlung?! Ist etwa Frau Brems nicht bewußt, dass diese Empfehlung absolut untauglich für die Bürger ist?
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    Der anfragende Bürger ist ein Bürger, und kein von dem grünen Umweltminister Johannes Remmel zugelassener Verein: Einzig 7 Vereine wurden nämlich im NRW für dieses Recht zugelassen, siehe Remmel gibt sieben Tierschutzvereinen Freibrief für Klagen. Der Bürger hat also keinen Anspruch auf dieses Recht, sprich hat er wie die Millionen von anderen Bürgern auch keinen Anspruch auf die Verfolgung von Straftaten auf deutschem Boden. Ist es normal, Frau Brems? Kann es sein, dass im Rechtsstaat NRW bzw. Bundesrepublik Deutschland 80 Millionen von Bürgern keinen Anspruch auf die Verfolgung von Straftaten haben?  Ist es verfassungskonform, Frau Brems?
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  • Die Inanspruchnahme des Verbandsklagerechts setzt kräftige finanzielle Rücklagen voraus: Es besteht Rechtsanwaltszwang, was in dem Fall von mehreren Instanzen ganz schnell auf eine fünfstellige Summe klettern kann. Es besteht darüber hinaus ein erhebliches finanzielles Regreßrisiko: Verliert man vor Gericht, sind die Gerichtskosten sowie die Rechtsanwaltskosten der Behörde auch noch dazu zu tragen. Ist es normal, Frau Brems, dass man Strafbestände nur kostenpflichtig verfolgen lassen kann, und zwar, wenn man finanzkräftig ist? Ist das gerecht? Ist das rechtmäßig? Ist das verfassungskonform?
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Diese Fragen haben wir als Petentinnen bei dem Tierschutz-Referent des Ministers Johannes Remmel anläßlich eines Gesprächstermins am 22.12.2014 im Umweltministerium NRW auch aufgeworfen. Beantwortet wurden unsere Fragen jedoch nicht.

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Gisela Urban und Jocelyne Lopez
22.12.14 in der Cafeteria des Umweltministeriums Düsseldorf
© Copyright Jocelyne Lopez

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich.
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Lobbyismus: abgeordnetenwatch.de verklagt den Deutschen Bundestag

Veröffentlicht am 09.01.2015 im abgeordnetenwatch.de:

abgeordnetenwatch.de verklagt den Deutschen Bundestag

Welche Lobbyisten gehen auf Einladung der Fraktionen im Deutschen Bundestag ein und aus? Weil die Bundestagsverwaltung dazu die Auskunft verweigert, hat abgeordnetenwatch.de Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Es geht insbesondere um die Lobbykontakte der Großen Koalition, die nach dem Willen von Union und SPD geheim bleiben sollen. […]
Weiterlesen…
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Siehe auch:

Die Petition über die Prüfung des Betrugsfalls Hafele-Keating wurde vom Bundestag abgelehnt

Die Petition wegen Verweigerung von Auskünften und Vorwürfen der Verstöße gegen das Grundgesetz beim CERN-Neutrinoexperiment wurde vom Bundestag abgelehnt

Piratenpartei und Cybermobbing-Netzwerk ESOWATCH-PSIRAM: Der Landtag NRW sollte einen Prüfungsausschuss bestellen

Hinweise für den Landtag NRW: Zusammensetzung des Cybermobbing-Netzwerks ESOWATCH-PSIRAM

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

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Hilfe für ein Katzenheim für die Straßenkatzen in Heinsberg!

Eine Change.org Petition:

Wir brauchen Eure Unterschriften für ein Katzenheim für die Straßenkatzen in Heinsberg

Wir wenden uns an alle Kommunen in Heinsberg NRW, da die Not der Straßenkatzen immer größer wird. Babys werden achtlos wie Müll weggeworfen. Unkastrierte Katzen und Kater produzieren zum Teil schon kranke Babys/Inzuchten, die dann draußen viel zu oft einen qualvollen Tod erleiden. [ Weiterlesen… ]
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ZUR PETITION…

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Hinweise für den Landtag NRW: Zusammensetzung des Cybermobbing-Netzwerks ESOWATCH-PSIRAM

Ich verweise auf meinen Blog-Einträge

29.12.2014 – Beschwerde über den Lantagsabgeordneten Michele Marsching an die Präsidentin des Landtags und an den Petitionsausschuss NRW

sowie

Piratenpartei und Cybermobbing-Netzwerk Esowatch-Psiram: Der Landtag NRW sollte einen Prüfungsausschuss bestellen

 

 

Die Mitglieder der vom PIRAT-Landesabgeordneten Dietmar Schulz  erwähnten „Skeptikerbewegung“, die  zum Cybermobbing-Netzwerk Esowatch-Psiram  im deutschsprachigen Raum gehören, wurden ganz offen in einem befreundeten Cybermobbing-Portal aufgelistet, RELATIV-KRITISCH, das  mit derselben illegalen Konstruktion wie Esowatch-Psiram ohne gültiges Impressum aus dem Ausland gesteuert seit 2006 ebenfalls in einer rechtsfreien Zone eine Vielzahl von namentlich genannten Bürgern mit Haß, Hetze und Mob diffamiert und verfolgt, siehe:
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Leitbild des illegalen Cybermobbing-Portals RELATIV-KRITISCH und
Unterstützer-Netzwerk
:

RelativKritisch ist ein internationales Netzwerk auf der Achse der Vernunft für den deutschsprachigen Raum. RelativKritisch engagiert sich in der Auseinandersetzung mit irrationalen Weltentwürfen und Deutungssystemen. RelativKritisch ist eine Plattform unabhängiger Skeptiker, die sich der Verteidigung der Vernunft verpflichtet haben. RelativKritisch arbeitet auf den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis und hat sich zum Ziel gesetzt, das Internet als vertrauenswürdige Quelle erster Information zu bewahren. RelativKritisch ist Teil einer Reihe von Projekten, die gleiche Ziele verfolgen und in der guten Tradition der Aufklärung und des Rationalismus stehen.

Vernunft ist die tragende Säule unserer modernen Gesellschaftsordnungen, die in Kodifizierung des menschlichen Umgangs miteinander in die Verfassungen, Menschenrechtskataloge und die Normierungen von Institutionen eingeflossen ist. Seit den Anfängen der aufklärerischen Emanzipation sind Restaurationsbewegungen virulent, die nicht nur in die bedeutendsten Zivilisationsbrüche via autoritärer Regime geführt haben, sondern auch den Alltag vieler Menschen beeinflussen. Das Internet ist Segen und Fluch zugleich. Je mehr das World-Wide-Web gesellschaftlich repräsentativen Zugang erhält, desto mehr wird es auch zum Medium von Verführern, Bauernfängern und Extremisten, die eine Neuauflage der Popperschen Verteidigung des Rationalismus als geboten erscheinen lässt. RelativKritisch ist ein Teil dieser first line of defense, die unsere Gesellschaften und das Internet als Heimat gleicher und freier Menschen erhalten und zur Weiterentwicklung von Vernunft und Zivilisationen einen Beitrag leisten will.

RelativKritisch ist kompromisslos und seziert irrationale Entwicklungen, die im Internet Raum beanspruchen. Um die Qualität seiner Beiträge zu optimieren ist RelativKritisch jederzeit selbstkritisch und für Anregungen dankbar.

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Skeptikerblogs

Astrodicticum simplex

CrankWatch

Fischblog

Gesellschaft für kritisches Denken

gwup | die skeptiker

HOAXILLA

Hugo Stamm | Sekten-Blog

Kritisch gedacht

Nachdenken … bitte

Psiram/EsoWatch

Quantenwelt

RELATIV EINFACH

ruhrbarone | Journalisten bloggen das Revier

Skeptiker Schweiz

skeptiker-blog.ch

tautologisch.de

The SKEPTATOR

 

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Piratenpartei und Cybermobbing Netzwerk Esowatch-Psiram: Der Landtag sollte einen Prüfungsausschuss bestellen.

Es wäre hier für den Landtag NRW geboten, die Aktivitäten der hier aufgelisteten Mitglieder des Cybermobbing-Netzwerks Esowatch-Psiram im Rahmen eines Prüfungsausschusses einzubeziehen und ebenfalls zu untersuchen.

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Siehe auch:

Claus Fritzsche wegen der Homöopathie zu Tode gemobbt

Abwehrblog des verstorbenen Claus Fritzsche PROMED-WATCH

Abwehrblog des verstorbenen Claus Fritzsche GWUP-WATCH

ESOWATCH-Mobbing mit Todesfolge – In Gedenken an Claus Fritzsche.

Claus Fritzsche und die TV-Sendung “ESOWATCH hinterfragt”

Tod des Cybermobbing-Opfers Claus Fritzsche: Die Justiz hat erschreckend versagt

Der Journalisten-Blog „Ruhrbarone“ gehört zum Mobbing-Netzwerk Esowatch/Psiram

Missbilligung des Deutschen Presserates gegen den Journalisten-Blog Ruhrbarone

 

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© Bild Justicia Norbert Fenske – Photografically .
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© Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen – Fotograf Bernd Schälte

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Piratenpartei und Cybermobbing-Netzwerk Esowatch-Psiram: Der Landtag NRW sollte einen Prüfungsausschuss bestellen

Im Rahmen der Petition I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 über die Tierversuche im Affenlabor COVANCE in Münster, die aktuell dem Petitionsausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen zur Prüfung vorliegt, haben Aussagen des Landtagsabgeordneten Michele Marsching (PIRATEN) zu der Feststellung geführt, dass er sich als Unterstützer des illegalen Cybermobbing-Netzwerkes Esowatch-Psiram bekennt, das seit mehreren Jahren anonym aus dem Ausland gesteuert großangelegte Mobbing-Aktivitäten im deutschsprachigen Raum betreibt.

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Diese Aussagen und dieses Verhalten von Michele Marsching haben Anlaß zu einer Beschwerde an die Präsidentin des Landtags NRW gegeben, mit der Bitte, den Landtagsabgeordneten und Mitglied des Petitionsausschusses Michele Marsching aus der Prüfung dieser Petition auszuschließen, siehe:

29.12.2014 – Beschwerde über den Lantagsabgeordneten Michele Marsching an die Präsidentin des Landtags und an den Petitionsausschuss NRW

 

Inzwischen lassen die Antworte auf Bürgerbefragungen von weiteren Piraten-Abgeordneten im NRW-Abgeordnetenwatch (Hanns-Jörg Rohwedder, Dr. Joachim Paul und Dietmar Schulz) befürchten, dass Michele Marsching kein Einzelfall ist, sondern dass die Piratenpartei in NRW von Unterstützern des illegalen Cybermobbing-Netzwerkes Esowatch-Psiram unterwandert ist.

Aufgrund der schwerwiegenden gesellschaftlichen Missstände durch die langjährigen Machenschaften des  anonymen Cybermobbing-Netzwerks Esowatch-Psiram im deutschsprachigen Raum, insbesondere aufgrund des Selbstmordes des über Jahre hinweg gehetzten und verfolgten Internet-Journalisten Claus Friztsche Anfang 2014,  habe ich am 08.01.2015 die Präsidentin des Landtags NRW und die Mitglieder des Petitionsausschusses gebeten, als Nachtrag zu meiner Beschwerde vom 29.12.2014 über Michele Marsching, Kenntnis von Hintergrundinformationen zu nehmen, die ich im meinem folgenden Blog-Eintrag vom 08.01.2015 zusammengefasst habe:

NRW-Pirat-Abgeordneter Dietmar Schulz zum Mobbing-Netzwerk Esowatch-Psiram: Lieber die Parteikollegen schützen als die Bürger

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Es wäre aus meiner Sicht für die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen aus ihrer Verantwortung heraus zwingend geboten, am Rande der ihr vorliegenden Petition vom 18.11.14 über die Tierhaltung im  Affenlabor COVANCE einen Sonderausschuss zur Prüfung der Verstrickungen der Piratenpartei NRW mit dem Cybermobbing-Netzwerk Esowatch-Psiram zu bestellen.


 24.09.2012 – Esowatch-Psiram hinterfragt

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich. .
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© Bild Justicia Norbert Fenske – Photografically .
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Frage an MdL Christian Haardt über die Tierhaltung im Höllenlabor COVANCE: Wer hat die Straftat zu verantworten?

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:

Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.

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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.

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Der Landtagsabgeordneter Christian Haardt (CDU, Rechtsanwalt) hat im Rahmen dieser Petition einer Bürgerin die Auskunft erteilt, dass gemäß Tierschutzgesetz eine Straftat einzig auf Seiten des Tierhalters (also hier die Firma COVANCE) vorliegen kann, und nicht auf Seiten der Behörde (also hier LANUV NRW).

Daraufhin habe ich ihm am 26.12.14 im NRW-Abgeordnetenwatch die Frage gestellt, wie er seine Rechtsauffassung begründet. Herr Haardt hat mit einem von mir empfundenen unangebrachten Tonfall mit einem äußerst knappen Hinweis auf §§ 17 ff. Tierschutzgesetz geantwortet:
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Frage von Jocelyne Lopez vom 26.12.14 und
Antwort von Christian Haardt vom 05.01.2015

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Da dieser äußerst knappe Hinweis des Landesabgeordneten Christian Haardt nicht behilflich ist, um eine eindeutige Klärung dieser wichtigen Frage herbeizuführen, zumal seine Auffassung offensichtlich mit dem Tierschutzgesetz und mit Verwaltungsvorschriften im Widerspruch steht, wurden zwei weitere Fragen an ihn zur Klärung der Rechtslage im NRW-Abgeordnetenwatch gestellt:
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Frage von Jocelyne Lopez an Christian Haardt vom 05.01.2015

Frage von Sandra Lück an Christian Haardt vom 06.01.2015

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Antworte von Christian Haardt zu diesen beiden Befragungen stehen noch aus.

NB: Jeder interessierte Bürger kann sich unter der betroffenen Befragung eintragen, falls er per E-Mail benachrichtig werden möchte, wenn eine Antwort eintrifft.

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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