Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für Januar, 2015

Einstellung der Strafanzeige gegen das Regierungspräsidium Tübingen: Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart

Vor dem Hintergrund der  gravierenden Vorkommnisse um die Affenversuche am Max Planck Institut Tübingen (MPI), worüber in den Medien und in diesem Blog ausführlich berichtet wurde, hat eine Bürgerin am 02.12.2015 eine Strafanzeige  bei der Staats-anwaltschaft Tübingen gegen die Behörde Regierungspräsidium Tübingen wegen Vorwürfen der Vertöße gegen das Tierschutzgesetz bei der  Genehmigung der Primatenversuche am MPI erstattet,

siehe folgenden Text der Strafanzeige.

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Mit Verfügung vom 09.01.2015 hat die Staatsanwaltschaft Tübingen die Strafanzeige eingestellt, siehe:

09.01.2015 – Einstellung der Strafanzeige gegen die Behörde Regierungspräsidium Tübingen durch die Staatsanwaltschaft Tübingen
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Am 19.01.2015 hat die Bürgerin eine Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wegen der Einstellung der Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Tübingen eingereicht, siehe:

19.01.2015 – Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wegen Einstellung der Strafanzeige gegen die Behörde Regierungspräsidium Tübingen wegen Genehmigung der Affenversuche am MPI Tübingen

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Ich werde in diesem Blog über weitere Entwicklungen berichten.——————————————–

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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© Bild Justicia Norbert Fenske – Photografically
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MdL Gabriele Hammelrath: Beruhigende Antwort zum Höllenlabor COVANCE: Nordrhein-Westfalen ist ein demokratischer Rechtsstaat

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:
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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.
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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
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Am 15.11.2014 haben wir eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht.
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Am 07.01.2015 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde wegen Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum abgewiesen und die Einstellung der Strafanzeige bestätigt.

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Vor diesem Hintergrund hat im November 2014 eine Gruppe von 21 Bürgern per E-Mail alle  237 Abgeordneten  des NRW-Landtags von diesem Sachverhalt einzeln in Kenntnis gesetzt  und nach ihrer persönlichen Beurteilung dieses Anliegens vom öffentlichen Interesse gefragt.

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Die befragte Landtagsabgeordnete der SPD-Fraktion Gabriele Hammelrath hat einer Bürgerin unter Bezug auf diese Petition folgende Auskunft per E-Mail erteilt:

 […] „Und die Bürgerinnen und Bürger können ihre berechtigten Anliegen vor Gericht bringen. Sollte die Staatsanwaltschaft – nicht willkürlich, sondern nach intensiver Prüfung – zu einem anderen Ergebnis kommen, steht der Weg über eine Petition offen, den sie ja auch beschritten haben. Daher können Sie sich in diesem demokratischen Rechtsstaat gut aufgehoben fühlen.“

 

 

Diese Aussage von Gabriele Hammelrath ist in zweifacher Hinsicht extrem beruhigend:
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  1. Sie ist die einzige der befragten Abgeordneten, die den Bürgen überhaupt geantwortet haben (die Mehrheit hat es nämlich nicht getan), die durch ihre Antwort beweist, dass sie das ihr vorgebrachte Anliegen verstanden hat: Die Bürger möchten, dass ihre Vorwürfe der Verstöße gegen geltende Gesetze durch die Behörde LANUV NRW vor Gericht gebracht werden. Die Bürger möchten, dass das zuständige Gericht die Stichhaltigkeit ihrer Vorwürfe prüft und Recht spricht. Die Bürger wenden sich mit einer Petition an den Landtag, mit der Bitte,  der Landtag möchte veranlassen, dass der ihnen durch die Staatsanwaltschaft Bochum versperrte Weg zu einer gerichtlichen Prüfung ihrer Vorwürfe eröffnet  wird.  Auf dieses  Anliegen der Bürger ist die  Landtagsabgeordnete Gabriele Hammelrath bis jetzt als einzige der 237 persönlich angesprochenen Abgeordneten eingegangen, und sie hat dieses Anliegen auch richtig verstanden.
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    Die Befragung anderer Abgeordneten hat nämlich einige merkwürdigen Antworte hervorgerufen, die nachweisen, dass sie nicht einmal das Anliegen der Bürger verstanden haben, und zwar wurde seltsamerweise daraus verstanden: Die Bürger verlangen von den Abgeordneten, dass sie selbst die Stichhaltigkeit ihrer Vorwürfe prüfen und selbst Recht sprechen! Das haben wir natürlich nie verlangt, wir wissen ja selbst, dass niemand außer den zuständigen Richtern die Stichhaltigkeit von Vorwürfen gegen geltende Gesetze prüfen darf, die Landtagsabgeordnete sind ja dazu nicht befugt. Was allerdings sie 2013 nicht gehindert hat, es doch zu tun: Das Parlament NRW hat sich im Rahmen der gleichgelagerten Petition über Vorwürfe der Verstöße gegen geltende Gesetze durch LANUV NRW bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum sich als Richter ernannt und  sich das Recht selbst zugesprochen, die Stichhaltigkeit unserer Vorwürfe selbst zu prüfen und das Urteil zu fallen: Unsere Vorwürfe seien nicht stichhaltig, die Behörde habe gegen keine Gesetze verstoßen: Siehe unsere Beschwerde vom 01.07.2014 an die Präsidentin des Landtags  wegen  Überschreitung der Befugnisse des  Parlaments und Missachtung der verfassungsmäßig angeordneten Gewaltenteilung – die allerdings ignoriert wurde.
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  2. Diese Aussage der Landtagsabgeordnete Gabriele Hammelrath ist auch deswegen extrem beruhigend, weil sie damit nachweist, dass sie die Grundsätze unserer demokratischen Gesellschaftsordnung verinnerlicht hat, sowie sie auch bekräftigt, wie sie im Portal des Parlaments Nordrhein-Westfalen verankert und nachzulesen sind: 
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    “Das Petitionsrecht räumt jedermann das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Die Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise unmittelbar Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung und in Ausnahmefällen sogar zur Gesetzgebung geben. Die Praxis lehrt, dass auch staatliche Verwaltungsstellen nicht unfehlbar sind. Ungerechtigkeiten und Fehlentscheidungen können durch eine Petition an das Parlament in Ordnung gebracht werden.”

Es ist sehr erfreulich und beruhigend, dass wir im Landtag NRW doch auch Volksvertreter haben und dass wir unserer demokratischen Gesellschaftsordnung vertrauen dürfen . Dafür danke ich der Landesageordnete Gabriele Hammelrath recht herzlich!

Selbstverständlich ist es nämlich nicht: Der MdL Thomas Kutschaty zum Beispiel versteht sich offensichtlich nicht als Volksvertreter, sondern als Obrigkeitsvertreter, siehe: Justizminister Thomas Kutschaty: Der Staat bin ich.

Auch die MdL Hannelore Kraft fühlt sich für solche Anliegen der Bürger nicht zuständig, siehe: Massaker von Primaten an der Uni Bochum: Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wäscht sich wieder einmal die Hände in Unschuld

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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Petition „Stoppt das Gänsereiten in Bochum!“

Eine Petition gegen eine Tradition, die ich zwar persönlich bis jetzt nicht kannte, die aber bei mir Eckel und starkes Unbehagen auslöst: Das Gänsereiten.

Brauchen wir wirklich für unsere Belustigung und als Freizeitvergnügen so eine „Tradition“, die die Ehrfurcht vor dem Leben verprellt? Brauchen wir dazu die feige Verherrlichung der Gewalt gegen Wehrlose? Brauchen unsere Kinder es? Werden sie nicht ohnehin in unserer Gesellschaft mit der realen und digitalisierten Gewalt, sowie mit der Vernichtung der Ehrfurcht vor dem Leben auf der Welt berieselt, dass sie so eine „Kultur“ zu ihrem vermeintlichen Vergnügen auch noch brauchen? Es gibt wohl Traditionen, die ohne Zweifel in der Dunkelheit der langen Geschichte der Gewalt getrost versenken sollen, das Gänsereiten in Bochum ist eine davon.
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SCHÜTZT UNSERE KINDER – stoppt das Gänsereiten

In Bochum-Wattenscheid findet jährlich am Rosenmontagszug das traditionelle „Gänsereiten“ statt. Dabei wird eine zuvor ermordete Gans an den Füßen zwischen zwei Bäumen aufgehängt und mehrere Reiter versuchen ihr im Galopp den Kopf abzureißen.
Wem es gelingt, darf sich für ein Jahr „Gänsereiterkönig“ nennen. Bis dahin muss der Gans der Hals immer wieder angeschnitten werden.

Während in anderen Städten mittlerweile Attrappen verwendet werden, hält Bochum-Wattenscheid an der toten Gans fest.

Das ursprünglich aus dem 16. Jahrhundert stammende Brauchtum wurde damals von spanischen Kriegsleuten übernommen und diente in erster Linie dem Training der Reiter und sollte diesen jegliche Skrupel nehmen. […] Weiterlesen…

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ZUR PETITION…

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Justizminister Thomas Kutschaty: Der Staat bin ich.

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:
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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.
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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
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Am 15.11.2014 haben wir eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht.
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Am 07.01.2015 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde wegen Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum abgewiesen und die Einstellung der Strafanzeige bestätigt.

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Vor diesem Hintergrund verweise ich auf die Befragung einer Bürgerin im Abgeordnetenwatch vom 27.12.2014 des MdL und NRW-Justizministers Thomas Kutschaty: Hat er von einer noch laufenden Petition bei  Change.org zur sofortigen Schließung des Affenlabors Covance Kenntnis genommen, die schon von mehr als 14.000 Bürgern unterschrieben wurde (inzwischen von 17.000 Bürgern)?  Wie beurteilt er persönlich die Versuche an Primaten? Thomas Kutschaty hat am 19.01.2015 die Fragen beantwortet:

Fragen von Sandra Lück an Thomas Kutschaty vom 27.12.2014 und Antwort von Thomas Kutschaty vom 19.01.2015

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Wenn ich jedoch sage, Thomas Kutschaty hat die Fragen der Bürgerin beantwortet, ist es hier rein rhetorisch gemeint, versteht sich von selbst: Er ist nämlich mit keinem Wort auf diese Fragen eingegangen, natürlich.

Die Petition von 17.000 Bürgern? Sie existiert nicht.
Seine persönliche Beurteilung der Primatenversuche? Er hat keine Meinung.

Dafür beantwortet der MdL und Justizminister Thomas Kutschaty gerne Fragen, die ihm nicht gestellt worden sind, bitte, jederzeit:
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  1. Zum Beispiel, dass er „keine Zweifel daran“ habe, dass das LANUV bei der Genehmigung von Tierversuchen „seinen Aufgaben ordnungsgemäß und auf dem Boden gesetzlicher Regelungen nachkommt.“
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    Ach. Er hat sich offensichtlich nicht mit dem Sachverhalt beschäftigt,  er hat aber grundsätzlich keine Zweifel daran, dass die Behörde LANUV NRW alles richtig macht. Ach.
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    Ja, warum auch Zweifel daran haben, dass der Staat alles richtig macht, das tun nur aufmüpfige Bürger, und so etwas haben wir nicht gerne, nicht wahr, Herr Justizminister Kutschaty? Warum an die Rechtsmäßigkeit der  Handlungen von LANUV Zweifel haben? Wo gibt es denn so was? Behörden sind wohl vom Prinzip her für den Justizminister Kutschaty unfehlbar. Die Vorwürfe betroffener Bürger haben keinen Wert. Ist schon klar, Herr Justizminister Kutschaty, ist schon klar…  Dies ist wohl eine Rückkehr zu Obrigkeits-staatlichen Denkweisen. Der französische Despot Ludwig XIV hat den berühmten Spruch von sich gegeben: Der Staat bin ich. Thomas Kutschaty wäre ein super Justizminister für ihn gewesen, finde ich zumindest.
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    Nun, nostalgisches Obrigkeitsdenken hin oder her, der Justizminister Thomas Kutschaty sollte sich dessen bewußt werden, dass seitdem viel Wasser unter den Brücken von Paris geflossen ist. Zum Beispiel dadurch, dass er einfach die Grundsätze der demokratischen Gesellschaftsordnung nachliest, die im Portal seines eigenen Parlaments Nordrhein-Westfalen verankert sind, es ist nie zu spät, man kann alles nachholen:
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    „Das Petitionsrecht räumt jedermann das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Die Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise unmittelbar Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung und in Ausnahmefällen sogar zur Gesetzgebung geben. Die Praxis lehrt, dass auch staatliche Verwaltungsstellen nicht unfehlbar sind. Ungerechtigkeiten und Fehlentscheidungen können durch eine Petition an das Parlament in Ordnung gebracht werden.“
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  2. Der Justizminister Thomas Kutschaty hat keine eigene Meinung über die Primatenversuche? Auch da könnte er leicht etwas nachholen, zum Beispiel indem er die Meinung seines Kollegen abguckt, des Umweltministers Johannes Remmel, der sich für ein absolutes Verbot der Versuche mit Primaten in Nordrhein-Westfalen einsetzt, siehe:
    Das Land Nordrhein-Westfalen strebt ein absolutes Verbot für Versuche mit Menschenaffen an
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Es gibt viel nachzuholen für den Justizminister Thomas Kutschaty. Er sollte es anpacken.

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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Großartiger Erfolg! Israelische Affenzucht geschlossen!

Artikel der Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. vom 19.01.2015:

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1.300 Affen bleibt Tortur im Tierversuchslabor erspart

Die berüchtigte Zucht- und Exporteinrichtung Mazor der Firma BFC in Israel muss ihre Tore schließen und 1.300 für Versuchszwecke vorgesehene Affen freigeben. Ein israelischer Multimillionär, der auch eine Katzen- und Hundeauffangstation gegründet hat, hat aktuell dem Betreiber der Affenzucht die Tiere für zwei Millionen Dollar abgekauft. Tierschützer und Tierversuchsgegner hatten zuvor über 20 Jahre lang unermüdlich die Schließung der Affenzucht eingefordert und so maßgeblich diesen Erfolg herbeigeführt. Der Verein Ärzte gegen Tierversuche zeigt sich hocherfreut und bezeichnet dies als „großartigen Erfolg“.

Kurz vor Schließung der Zucht sollten 560 Affen in ein Tierversuchslabor in den USA exportiert werden und auch bei den anderen Tieren stand zur Diskussion, diese an Labors zu verkaufen, was nun gerade noch abgewendet werden konnte. Die Zuchteinrichtung Mazor bei Tel Aviv wurde seit Anfang der 1990er Jahre betrieben. Die über 1.000 Affen stammten teilweise aus Wildfängen aus Mauritius und wurden unter anderem für Medikamententests missbraucht oder an Tierversuchslabors in aller Welt verkauft.

Erst vor gut einem Jahr hatte die staatliche israelische Fluglinie EL Al erfolgreich vor Gericht erreichen können, dass sie keine Affenexporte für Mazor mehr durchführen muss. Der Oberste Gerichtshof Israels bestätigte die Begründung der Fluggesellschaft, dass bereits zahlreiche Fluglinien weltweit keine Affen mehr zur Versorgung der Tierversuchslabors transportieren und somit allein schon deshalb die Weigerung gerechtfertigt sei. Ferner ist seit 2015 in Israel der Export von Wildtieren zu Versuchszwecken verboten. […]

Weiterlesen…

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© Bild  Norbert Fenske – Photografically .

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Höllenlabor COVANCE: Der FDP-Abgeordneter Ralf Witzel ist gut geeignet, um die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Behörde LANUV NRW zu prüfen

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:
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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.
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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
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Am 15.11.2014 haben wir eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht.
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Am 07.01.2015 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde wegen Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum abgewiesen und die Einstellung der Strafanzeige bestätigt.

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Vor diesem Hintergrund verweise ich auf die Befragung einer Bürgerin im Abgeordnetenwatch vom 17.01.2015  des FDP-Landtagsabgeordneten Ralf Witzel: Wie beurteilt er die Rechtsmässigkeit der Affenhaltung bei COVANCE?  Nach Einstellung der Strafanzeige gegen LANUV NRW liegt nun die Beschwerde bei Justizminister Kutschaty vor: Beschwerde vom 16.01.2015 an Justizminister Thomas Kutschaty
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Frage von Sandra Lück an Ralf Witzel vom 17.01.2015
NB: Interessierte Bürger, die per E-Mail benachrichtigt werden möchten, sobald eine Antwort eintrifft, können sich unter der Befragung eintragen.

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Der Abgeordneter Ralf Witzel ist sehr gut geeignet, um die Rechtsmäßigkeit der Entscheidungen der Behörde LANUV NRW zu überprüfen: Er kennt manche nicht rechtsmäßige Praktiken dieser Behörde, er hatte sich nämlich schon 2012 mit einer parlamentarischen Kleinen Anfrage erfolgreich für die Rechte eines Bürgers durchgesetzt, der im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes mit abschreckenden Gebühren des LANUV NRW konfrontiert wurde, siehe:

Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Witzel vom 17.10.2012

Aufgrund dieser parlamentarischen „Kleine Anfrage“ des Abgeordneten Ralf Witzel hat die Behörde LANUV NRW 2012 bei den abschreckenden Gebühren an einen Bürger ganz schnell zurück gerudelt, siehe:

Antwort der Landesregierung vom 20.11.2012 auf die Kleine Anfrage von Ralf Witzel

Dieser an die Behörde LANUV NRW 2012 verpasste parlamentarische Denkzettel hat jedoch leider sehr wenig Nachwirkung gezeigt: Die Behörde stellt weiterhin unrechtsmäßige Gebühren im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes den Bürgern in Rechnung, wie es bei einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen im Oktober 2014 zu erkennen ist, das die zu Unrecht erhobenen Gebühren des LANUV NRW im Fall der Primatenversuche an der Uni Bochum aufgehoben hat, siehe:

Informationsfreiheitsgesetz: Erfolg vor Gericht gegen die Behörde LANUV NRW

sowie auch zum Beispiel noch kürzlich bei einem Gebührenbescheid anläßlich einer Bürgeranfrage über das Affenlabor COVANCE, der wahrscheinlich auch bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen weieder angeklagt werden muss:

Hat LANUV NRW die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE blind genehmigt?

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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Petition zur Entziehung der Zuständigkeit des Richters Dieter Kley!

Die aktuell noch laufende Online-Petition der Albert Schweizer Stiftung vor dem Hintergrund des skandalösen und hochbedenklichen Urteils des Bundesverwaltungs-gerichts am 04.02.2014 zur Genehmigung der langjährigen Primatenversuche des Andreas Kreiter an der Universität Bremen wurde schon von 27.827 Bürgern unterschrieben.

Ich erinnere daran, dass das Bundesverwaltungsgericht nach einer jahrenlangen juristischen Auseinandersetzung sich das Recht genommen hat, selbst die Fortführung dieser Versuche des Andreas Kreiter an der Uni Bremen zu genehmigen, und zwar.

– gegen die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel in der Verfassung

– gegen die Entscheidung der zuständigen und verantwortlichen Bremer Behörde, die die Genehmigung zur Fortführung dieser Versuche aus ihrer gesetzlich festgesetzten Verantwortung und Zuständigkeit heraus verweigert hatte,

– gegen den Widerstand der überwiegenden Mehrheit der Bremer Bevölkerung gegen solche Versuche,

– gegen die Gegebenheit, dass gemäß neuen Umfragen um 80% der Bürger Deutschlands und Europas gegen Tierversuche sind,

– gegen den einstimmigen Beschluß des Bremer Senats für eine Ablehnung der Genehmigung und für einen Rückzug aus diesen Versuchen im Land Bremen

– gegen die Tatsache, dass diese Versuche in wesentlichen Punkten gegen geltende Bestimmungen des Tierschutzgesetzes verstoßen.

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Damit stellt sich ein Gericht über die Verfassung, über geltende Gesetze, über die Grundrechte der Bürger und über die Legislative als legitimierte Volksvertretung!

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Bitte unterschreiben Sie die Petition zum Schutz der Rechte der Tiere und der Bürger, sowie zum Schutz der demokratischen Gesellschaftsordnung:

 

ZUR PETITION…

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Siehe auch:

Affenqual in Bremen – 16 Organisationen kritisieren vorsitzenden Richter Dieter Kley am Bundesverwaltungsgericht

Kreiter macht eiskalt weiter

Der Fall Bremen

Andreas Kreiter, sehen Sie sich „diese Leute“ an.

Ich erwarte eine Entschuldigung von Andreas Kreiter wegen seiner
Bezeichnung „diese Leute“ gegenüber Radio Bremen

Übertragbarkeit der Ergebnisse der Tierversuche auf Menschen: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter

Wolf Singer, Andreas Kreiter & Co: Die Tierexperimentatoren belügen uns, dass sich die Balken biegen!

Tierversuche: Erschreckender ethischer Zerfall und Verhöhnung der Verfassung – Beispiel Tierexperimentator Wolf Singer

Tierversuche des Wolf Singer: Was für einen Nutzen seit 40 Jahren?

Die Tierversuche des Wolf Singer: Wie krank ist das Forschungssystem?

Wie kam der berüchtigte Tierexperimentator Wolf Singer zu einem Bundesverdienstkreuz?

Tierversuche des Wolf Singer: Wie viel wird “geschwindelt” und “betrogen”?

Tierversuche des Wolf Singer: Wie korrupt ist das Forschungssystem mit Tierversuchen im Land Hessen?

Wie weit reichen die bedeutsamen Verbindungen des Wolf Singer, wofür er ein Bundesverdienstkreuz verpasst bekommen hat?

Primatenversuche in Tübingen: Demonstration des Entsetzens und der Wut!

Proteste gegen Primatenversuche in Tübingen: Nur die Spitze des Eisberges!

Der grüne Umweltminister Alexander Bonde verweigert jegliche Auskünfte über die Affenversuche in Tübingen

Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore

Hat LANUV NRW die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE blind genehmigt?

Ehemaliger Gesundheitsminister Horst Seehofer über Abzocke der Pharma-Industrie

 

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Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Celle wegen Einstellung der Strafanzeige gegen die PTB wegen CERN-Neutrinoexperiment

Wie in meinem gestrigen Blog-Eintrag angekündigt, habe ich  heute eine Beschwerde an die General-staatsanwaltschaft Celle wegen Einstellung meiner Strafanzeige gegen die Behörde PTB durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das Informationsfreiheitsgesetz und gegen Art. 5 Abs. 3  GG „Wissenschaftsfreiheit“ eingereicht:

Weiterlesen im Blog der Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“…

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„Seit die Mathematiker über die Relativitätstheorie hergefallen sind,
verstehe ich sie selbst nicht mehr.“

Albert Einstein, Nobelpreisträger

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© Bild Copyright Jocelyne Lopez 2011 .


Einstellung der Strafanzeige wegen Höllenlabor COVANCE: Beschwerde an Justizminister Thomas Kutschaty

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:
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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.
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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
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Am 15.11.2014 haben wir eine Beschwerde bei der  Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht.
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Am 07.01.2015 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde wegen Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum abgewiesen und die Einstellung der Strafanzeige bestätigt.
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Neue Entwicklung:

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Am 16.01.2015 haben wir eine Beschwerde beim Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty, eingereicht und ihn aufgefordert zu veranlassen, dass die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit erhoben wird und eine einstweilige Verfügung zum sofortigen Stop der Versuche bis zum angestrebten Gerichtsurteil veranlasst wird:

16.01.2015 – Beschwerde an Justizminister Thomas Kutschaty wegen Bestätigung der Einstellung der Strafanzeige über die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE

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Ich werde über neue Entwicklungen berichten.

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich. .

 



Die Strafanzeige gegen die Bundesbehörde PTB wegen CERN-Neutrinoexperiment wurde eingestellt

Meine Strafanzeige vom 10.12.2014 an die Staatsanwalt-schaft Braunschweig gegen die Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das Informations-freiheitsgesetz und gegen Art. 5 Abs. 3 GG “Wissenschaftsfreiheit” im Rahmen des CERN-Neutrinoexperiments wurde eingestellt:

Weiterlesen im Blog der Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“…

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.Die Relativitätstheorie ist die größte Mystifizierung
in der Geschichte der Wissenschaft

(Nobelpreisträger Maurice Allais)
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© Bild Copyright Jocelyne Lopez 2011 .


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