Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:–
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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.
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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
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Am 15.11.2014 haben wir eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht.
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Am 07.01.2015 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde wegen Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum abgewiesen und die Einstellung der Strafanzeige bestätigt.
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Vor diesem Hintergrund verweise ich auf die Befragung einer Bürgerin im Abgeordnetenwatch vom 17.01.2015 des FDP-Landtagsabgeordneten Ralf Witzel: Wie beurteilt er die Rechtsmässigkeit der Affenhaltung bei COVANCE? Nach Einstellung der Strafanzeige gegen LANUV NRW liegt nun die Beschwerde bei Justizminister Kutschaty vor: Beschwerde vom 16.01.2015 an Justizminister Thomas Kutschaty
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Frage von Sandra Lück an Ralf Witzel vom 17.01.2015
NB: Interessierte Bürger, die per E-Mail benachrichtigt werden möchten, sobald eine Antwort eintrifft, können sich unter der Befragung eintragen.
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Der Abgeordneter Ralf Witzel ist sehr gut geeignet, um die Rechtsmäßigkeit der Entscheidungen der Behörde LANUV NRW zu überprüfen: Er kennt manche nicht rechtsmäßige Praktiken dieser Behörde, er hatte sich nämlich schon 2012 mit einer parlamentarischen Kleinen Anfrage erfolgreich für die Rechte eines Bürgers durchgesetzt, der im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes mit abschreckenden Gebühren des LANUV NRW konfrontiert wurde, siehe:
Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Witzel vom 17.10.2012
Aufgrund dieser parlamentarischen „Kleine Anfrage“ des Abgeordneten Ralf Witzel hat die Behörde LANUV NRW 2012 bei den abschreckenden Gebühren an einen Bürger ganz schnell zurück gerudelt, siehe:
Antwort der Landesregierung vom 20.11.2012 auf die Kleine Anfrage von Ralf Witzel
Dieser an die Behörde LANUV NRW 2012 verpasste parlamentarische Denkzettel hat jedoch leider sehr wenig Nachwirkung gezeigt: Die Behörde stellt weiterhin unrechtsmäßige Gebühren im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes den Bürgern in Rechnung, wie es bei einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen im Oktober 2014 zu erkennen ist, das die zu Unrecht erhobenen Gebühren des LANUV NRW im Fall der Primatenversuche an der Uni Bochum aufgehoben hat, siehe:
Informationsfreiheitsgesetz: Erfolg vor Gericht gegen die Behörde LANUV NRW
sowie auch zum Beispiel noch kürzlich bei einem Gebührenbescheid anläßlich einer Bürgeranfrage über das Affenlabor COVANCE, der wahrscheinlich auch bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen weieder angeklagt werden muss:
Hat LANUV NRW die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE blind genehmigt?
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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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