Blog – Jocelyne Lopez

NRW-Landesabgeordneter Christian Haardt: Eine Straftat nach Tierschutzgesetz kann nicht auf Seiten einer Behörde vorliegen

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:

Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.

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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
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Am 26.12.14 habe ich den Landtagsabgeordneten Christian Haardt (CDU, Rechtsanwalt) im NRW-Abgeordnetenwatch darum gebeten, seine für mich verwirrende Auskunft an eine anfragende Bürgerin im Rahmen dieser Petition zu begründen, warum aus seiner Sicht eine Straftat gemäß Tier-schutzgesetz einzig auf Seiten des Tierhalters (also hier die Firma COVANCE) vorliegen kann, und nicht auf Seiten der Behörde (also hier LANUV NRW). Am 05.01.15 antwortete der Landesabgeordneter Christian Haardt diese wichtige Frage äußerst knapp, und auch noch mit einem Tonfall, den ich als  unangebracht empfunden habe:
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Frage von Jocelyne Lopez vom 26.12.14 und
Antwort von Christian Haardt vom 05.01.15

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Da ich mit dieser äußerst knappen Antwort zur Klärung einer wichtigen rechtlichen Frage kaum etwas anfangen kann, zumal diese Rechtsauffassung von Christian Haardt aus meiner Sicht im Widerspruch mit dem Tierschutzgesetz steht, habe ich eine weitere Frage im Abgeordnetenwatch am 05.01.15 gestellt:

Frage von Jocelyne Lopez vom 05.01.2015 an Christian Haardt

Ich hoffe dann auf einen neuen, konstruktiven  Anlauf zur Klärung der Rechtslage bei diesem wichtigen Sachverhalt, der Verfassungsrelevanz besitzt – und auch auf einen angemessenen Umgangston mit den Bürgern.

 

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich