Blog – Jocelyne Lopez

NRW-Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Reiner Priggen: Die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE ist nicht artgerecht!

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:

Am 04.08.2014  haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.

Mit der Erstattung der Strafanzeige wurde der Staatsanwaltschaft Bochum u.a. folgendes Bildmaterial über die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE vorgelegt:

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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
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Am 11.12.2014 hat die Bürgerin (und inzwischen Petentin) Sandra Lück per E-Mail dem Vorsitzender der Fraktion DIE GRÜNEN im Landtag NRW, Reiner Priggen,  dieses Bildmaterial auch vorgelegt, verbunden mit den zwei folgenden Fragen:

1. Empfinden Sie persönlich beim besten Wissen und Gewissen diese Haltung von Primaten als artgerecht?

2. Liegen aus Ihrer Sicht beim Vorliegen dieses Bildmaterials keine zureichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat und für die Einleitung von Ermittlungen vor?
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Am 19.12.2014 hat der Landesabgeordneter Reiner Priggen der Bürgerin folgende Antwort per E-Mail zukommen lassen:.

Sehr geehrte Frau Lück,

die Haltung der Primaten ist sicherlich nicht artgerecht. Bezüglich der juristischen Bewertung Ihrer Anzeige und der Reaktion der Staatsanwaltschaft ist mir eine Bewertung nicht möglich und ich darf Sie deswegen an den Petitionsausschuss und Ihr dort laufendes Verfahren verweisen.

Weitere Bewertungen der Staatsanwaltschaft und der Petition werde ich nicht vornehmen.

Mit den besten Grüßen

Reiner Priggen

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Aus dieser Antwort geht hervor, dass der Landesabgeordneter Reiner Priggen, entgegen der Bewertung der Staatsanwaltschaft Bochum, nicht nur einen Anfangsverdacht bei dieser Tierhaltung erkennt, sondern gleich einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz selbst feststellt: Die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE ist nicht artgerecht  – und somit gesetzwidrig!

Man darf hier dem legitimierten Volksvertreter Reiner Priggen danken und gratulieren, dass er als einziger der 237 befragten NRW-Landesabgeordneten die Ehrlichkeit hat, eine Wahrheit auszusprechen, die wohl für die gesamte Bevölkerung Deutschlands nicht zu leugnen ist (außer für die Staatsanwaltschaft Bochum).

Worüber jedoch der Landesabgeordneter Reiner Priggen von Fakten abweicht, ist, wenn er mitteilt, dass er weitere Bewertungen der Staatsanwaltschaft und der Petition nicht  vorzunehmen braucht:

Der Landesabgeordneter Reiner Priggen ist in zweifacher Hinsicht gemäß § 258 StGB „Strafvereitelung“ und § 20 GG unmittelbar an Recht und Gesetz gebunden: Sowohl als Bürger, als auch als legitimierter Volksvertreter und Kontrollinstanz der Exekutive. Es ist also seine Pflicht, bei festgestellten Verstößen gegen geltende Gesetze die notwendigen Maßnahmen zur Wiedererstellung der Rechtskonformität unverzüglich zu ergreifen.

Die Petentinnen Jocelyne Lopez, Gisela Urban und Sandra Lück fordern dementsprechend den Landesabgeordneten Reiner Priggen auf,  zu veranlassen, ggfs. im Rahmen einer parlamentarischen „kleinen Anfrage“, dass die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit gegen die Behörde LANUV NRW von der Staatsanwaltschaft Bochum erhoben wird, damit die Stichhaltigkeit unserer Vorwürfe der Verstöße gegen geltende Gesetze von dem zuständigen Gericht geprüft werden und Recht gesprochen wird.

Darüber hinaus fordern wir den Landtagsabgeordneten Reiner Priggen auf, zu veranlassen, dass eine einstweilige Verfügung zum sofortigen Stop der Versuche bis zum angestrebten Gerichtsurteil eingereicht wird, zum Schutz der ca. 1800 bis 2000 Tiere, die gegenwärtig im Affenlabor COVANCE gehalten werden.

Diese Aufforderung haben wir per E-Mail an den Landtagsabgeordneten Reiner Priggen an seine E-Mail-Addresse im Landtag NRW zukommen lassen.

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich