Blog – Jocelyne Lopez

MdL Gabriele Hammelrath: Beruhigende Antwort zum Höllenlabor COVANCE: Nordrhein-Westfalen ist ein demokratischer Rechtsstaat

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:
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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.
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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
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Am 15.11.2014 haben wir eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht.
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Am 07.01.2015 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde wegen Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum abgewiesen und die Einstellung der Strafanzeige bestätigt.

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Vor diesem Hintergrund hat im November 2014 eine Gruppe von 21 Bürgern per E-Mail alle  237 Abgeordneten  des NRW-Landtags von diesem Sachverhalt einzeln in Kenntnis gesetzt  und nach ihrer persönlichen Beurteilung dieses Anliegens vom öffentlichen Interesse gefragt.

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Die befragte Landtagsabgeordnete der SPD-Fraktion Gabriele Hammelrath hat einer Bürgerin unter Bezug auf diese Petition folgende Auskunft per E-Mail erteilt:

 […] „Und die Bürgerinnen und Bürger können ihre berechtigten Anliegen vor Gericht bringen. Sollte die Staatsanwaltschaft – nicht willkürlich, sondern nach intensiver Prüfung – zu einem anderen Ergebnis kommen, steht der Weg über eine Petition offen, den sie ja auch beschritten haben. Daher können Sie sich in diesem demokratischen Rechtsstaat gut aufgehoben fühlen.“

 

 

Diese Aussage von Gabriele Hammelrath ist in zweifacher Hinsicht extrem beruhigend:
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  1. Sie ist die einzige der befragten Abgeordneten, die den Bürgen überhaupt geantwortet haben (die Mehrheit hat es nämlich nicht getan), die durch ihre Antwort beweist, dass sie das ihr vorgebrachte Anliegen verstanden hat: Die Bürger möchten, dass ihre Vorwürfe der Verstöße gegen geltende Gesetze durch die Behörde LANUV NRW vor Gericht gebracht werden. Die Bürger möchten, dass das zuständige Gericht die Stichhaltigkeit ihrer Vorwürfe prüft und Recht spricht. Die Bürger wenden sich mit einer Petition an den Landtag, mit der Bitte,  der Landtag möchte veranlassen, dass der ihnen durch die Staatsanwaltschaft Bochum versperrte Weg zu einer gerichtlichen Prüfung ihrer Vorwürfe eröffnet  wird.  Auf dieses  Anliegen der Bürger ist die  Landtagsabgeordnete Gabriele Hammelrath bis jetzt als einzige der 237 persönlich angesprochenen Abgeordneten eingegangen, und sie hat dieses Anliegen auch richtig verstanden.
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    Die Befragung anderer Abgeordneten hat nämlich einige merkwürdigen Antworte hervorgerufen, die nachweisen, dass sie nicht einmal das Anliegen der Bürger verstanden haben, und zwar wurde seltsamerweise daraus verstanden: Die Bürger verlangen von den Abgeordneten, dass sie selbst die Stichhaltigkeit ihrer Vorwürfe prüfen und selbst Recht sprechen! Das haben wir natürlich nie verlangt, wir wissen ja selbst, dass niemand außer den zuständigen Richtern die Stichhaltigkeit von Vorwürfen gegen geltende Gesetze prüfen darf, die Landtagsabgeordnete sind ja dazu nicht befugt. Was allerdings sie 2013 nicht gehindert hat, es doch zu tun: Das Parlament NRW hat sich im Rahmen der gleichgelagerten Petition über Vorwürfe der Verstöße gegen geltende Gesetze durch LANUV NRW bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum sich als Richter ernannt und  sich das Recht selbst zugesprochen, die Stichhaltigkeit unserer Vorwürfe selbst zu prüfen und das Urteil zu fallen: Unsere Vorwürfe seien nicht stichhaltig, die Behörde habe gegen keine Gesetze verstoßen: Siehe unsere Beschwerde vom 01.07.2014 an die Präsidentin des Landtags  wegen  Überschreitung der Befugnisse des  Parlaments und Missachtung der verfassungsmäßig angeordneten Gewaltenteilung – die allerdings ignoriert wurde.
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  2. Diese Aussage der Landtagsabgeordnete Gabriele Hammelrath ist auch deswegen extrem beruhigend, weil sie damit nachweist, dass sie die Grundsätze unserer demokratischen Gesellschaftsordnung verinnerlicht hat, sowie sie auch bekräftigt, wie sie im Portal des Parlaments Nordrhein-Westfalen verankert und nachzulesen sind: 
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    “Das Petitionsrecht räumt jedermann das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Die Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise unmittelbar Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung und in Ausnahmefällen sogar zur Gesetzgebung geben. Die Praxis lehrt, dass auch staatliche Verwaltungsstellen nicht unfehlbar sind. Ungerechtigkeiten und Fehlentscheidungen können durch eine Petition an das Parlament in Ordnung gebracht werden.”

Es ist sehr erfreulich und beruhigend, dass wir im Landtag NRW doch auch Volksvertreter haben und dass wir unserer demokratischen Gesellschaftsordnung vertrauen dürfen . Dafür danke ich der Landesageordnete Gabriele Hammelrath recht herzlich!

Selbstverständlich ist es nämlich nicht: Der MdL Thomas Kutschaty zum Beispiel versteht sich offensichtlich nicht als Volksvertreter, sondern als Obrigkeitsvertreter, siehe: Justizminister Thomas Kutschaty: Der Staat bin ich.

Auch die MdL Hannelore Kraft fühlt sich für solche Anliegen der Bürger nicht zuständig, siehe: Massaker von Primaten an der Uni Bochum: Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wäscht sich wieder einmal die Hände in Unschuld

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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