Blog – Jocelyne Lopez

Massaker von Primaten an der Uni Bochum: Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wäscht sich wieder einmal die Hände in Unschuld

Ich verweise auf meinen Blog Einträge

Hannelore Kraft versucht, aus ihrer Verantwortung wegen Missachtung von Gesetzen im Land Nordrhein-Westfalen zu entweichen

und

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, es ist Ihre Verantwortung wahrzunehmen, dass die Menschen auf die Straße gehen!

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und gebe nachstehend eine kurze Zusammenfassung des Gesamtsachverhaltes:

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  • Am 12.07.14 haben wir eine Beschwerde nach § 17 GG an die Minister-präsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen gerichtet, Frau Hannelore Kraft, wegen folgenden Beanstandungen:
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    Aufgrund von begründeten Vorwürfen der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz §§ 1, 7 und 8 bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum über 22 Jahre, mit sinnlosem Quälen und Töten von  schätzungsweise 50 Makaken, haben wir 2012 Strafanzeige gegen die zuständige und verantwortliche Behörde LANUV NRW bei der Staatsanwaltschaft Bochum erstattet.
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    Allein die von uns belegte Tatsache, dass als einziger Forschungszweck und einziges Forschungsergebnis die Verbesserung der Reaktionszeit des Torwarts der Fußballnationalmannschaft Jens Lehmann angegeben wurde, der bei der WM 2006 in Argentinien angeblich dadurch 2 Tore halten konnte, ist ein hochgradiger Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, das seit 2002 Verfassungsrang erhalten hat! Diese Ungeheuerlichkeit verprellt vermutlich zutiefst das ethische Empfinden aller Bürger in der Bevölkerung, einschließlich wahrscheinlich aller Fußballfans.
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    Die Staatsanwaltschaft Bochum hat die Strafanzeige eingestellt mit der unhaltbaren und willkürlichen Begründung, dass kein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat vorläge. Dies ist nicht nur eine für jedermann eklatante und skandalöse Willkür, sondern auch schlichte Verhöhnung der Rechte der Tiere, der Rechte der Bürger und der Verfassung!
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  • Am 28.11.2014,  nachdem uns die Ministerpräsidentin am 21.10.2014 nach einer Erinnerung informiert hatte, dass das Umweltministerium zuständig für die Prüfung unserer Beschwerde sei, sowie dass es sie schon vorgenommen und uns schon die Ergebnisse seiner Prüfung mitgeteilt hatte, haben wir sie korrigiert:
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    Moment, Frau Ministerpräsidentin, nicht der Umweltminister Johannes Remmel ist dafür zuständig, sondern der Justizminister Thomas Kutschaty,  der sich ja weigert, die öffentliche Klage durch seine Staatsanwaltschaft Bochum erheben zu lassen:  Der Umweltminister Johannes Remmel ist ja nicht befugt, und auch nicht daran interessiert, die öffentliche Klage gegen sich selbst erheben zu lassen – das versteht sich von selbst und es sollte eigentlich  auch für die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft zu verstehen sein.
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    Wir haben also die Ministerpräsidentin korrigiert und die Zuständigkeit richtig gestellt: sie möge zum Schutz der Rechte der Tiere und der Grundrechte der Bürger veranlassen, dass ihr untergeordneter Justizminister Thomas Kutschaty die öffentliche Klage durch die Staatsanwaltschaft Bochum erheben lässt, damit unsere Vorwürfe der Verstöße gegen geltende Gesetze von dem zuständigen Gericht geprüft werden und Recht gesprochen wird:
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    28.11.2014:  Widerspruch und Beschwerde an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wegen Nennung einer falschen Zuständigkeit.
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Neue Entwicklung:
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Am 30.12.2014 erhielten wir eine Antwort der Ministerpräsidentin auf unsere Beschwerde vom 28.11.2014, wonach es sich ergibt, dass sie jetzt nun verstanden hat, dass der Justizminister Thomas Kutschaty für diesen Sachverhalt zuständig ist, schon mal was.

Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Hannelore Kraft wäscht sich jedoch wieder einmal die Hände in Unschuld und lehnt wieder einmal die eigene Verantwortung und die eigene Zuständigkeit ab:

Einzig ihr untergeordneter Justizminister Thomas Kutschaty sei hier zuständig und verantwortlich, und er darf nun mal tun und lassen, was er will, die  Ministerpräsidentin hat überhaupt keine Handlungsmöglichkeit, Pech. Keiner  kann nämlich im Bundesland Nordrhein-Westfalen die Handlungen des Justizministers Thomas Kutschaty kontrollieren, schon gar nicht die Regierungschefin Hannelore Kraft, er hat als Organ der Exekutive keine Aufsichtinstanz, überhaupt keine, er steht über alle und alles, er darf eben  tun und lassen, was er will, ist so, damit muss man sich abfinden. Pech für die Bürger, Pech für den Rechtsstaat Nordrhein-Westfalen, Pech für den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland:

30.12.2014 – Antwort der Ministerpräsidentin Hannelore Kraft über die Festsetzung der Zuständigkeit

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Dass der Justizminister Thomas Kutschaty im Land Nordrhein-Westfalen tun und lassen darf, was er will, dass er keine Aufsichts- und Kontrollinstanz hat, dass keiner ihn als Organ der Exekutive kontrollieren kann und dass keiner befugt sei, seine etwaigen Fehlleistungen zu beanstanden und zu korrigieren, nehmen wir der Ministerpräsidentin Hannelore Kraft nicht ab, tut uns leid: Der Land Nordrhein-Westfalen ist weder eine absolute Monarchie, mit Thomas Kutschaty auf dem Thron, noch eine Diktatur, das haben wir schon alles hinter uns. Es wird wohl in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland keine solche gravierende Gesetzeslücke geben, die Frau Kraft uns verkaufen will. Wenn Ministerpräsidentin Hannelore Kraft weiterhin nicht in der Lage ist, die Verantwortung und die Zuständigkeit für die Umsetzung von bestehenden Gesetzen und für die Garantie  der Verfassung zu erkennen, den Bürgern zu nennen und danach zu handeln, dann werden wir sie wohl bei den Verfassungsrichtern erfragen müssen:

02.01.2015 – Erneute Beschwerde an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wegen Ablehnung der Verantwortung und der Zuständigkeit bei dem Massaker von Primaten an der Uni Bochum

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Ich werde in diesem Blog über weitere Entwicklungen berichten.

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

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