25. Januar 2015
Kann der grüne MdL Reiner Priggen den Bürgern endlich mitteilen, mit wie viel Steuergeld die Tierversuche in NRW finanziert werden?
Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:–
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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.
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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
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Am 15.11.2014 haben wir eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht.
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Am 07.01.2015 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde wegen Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum abgewiesen und die Einstellung der Strafanzeige bestätigt..
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Am 16.01.2015 haben wir eine Beschwerde beim NRW-Justizminister Thomas Kutschaty als oberste Hierarchie der Staatsanwaltschaften wegen Bestätigung der Einstellung der Strafanzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm eingereicht.
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Vor diesem Hintergrund ist es interessant darüber zu berichten, dass nach einer neuesten Studie der Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. das Land Nordrhein-Westfalen Spitzenreiter in Deutschland für die Genehmigung von Tierversuchen durch die grüne Landesbehörde LANUV NRW ist:
Bundesländervergleich zu Tierversuchen – Nordrhein-Westfalen bleibt Spitzenreiter im Negativ-Ranking
Dieser traurige Rekord der institutionalisierten Barbarei ist umso mehr erschreckend, dass es schon lange in der nationalen und internationalen Fachwelt nachgewiesen ist, dass Tierversuche unbrauchbar für die Humanmedizin sind, weil ihre Ergebnisse auf Menschen nicht übertragbar sind – siehe zum Beispiel unzählige Nachweise durch die europaweit tätige wissenschaftliche Organisation ANTIDOTE Europe oder einen Bericht von Ärzte gegen Tierversuche e.V. über 20 wissenschaftliche Studien, die die Sinnlosigkeit der Tierversuche für die Humanmedizin belegen:
20 wissenschaftliche Studien über die Sinnlogsigkeit von Tierversuchen für die Humanmedizin
Diese Gegebenheit, dass die für die Genehmigung von Tierversuchen zuständigen Behörden diesen nachgewiesenen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse systematisch ausblenden und ignorieren, stellt einen glatten Verstoß gegen § 7 a (2) 1 TierSchG dar, wonach der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Genehmigung von Tierversuchen zu Grunde zu legen ist.
Darüber hinaus werden die Bürger mit einer anderen hoch bedenklichen Gegebenheit bei diesem Sachverhalt konfrontiert: Es ist nicht möglich in Erfahrung zu bringen, wie viel Steuergelder für die Finanzierung dieser sinnlosen Tierversuchen verwendet werden. Trotz mehreren Anfragen von Bürgern im Rahmen dieser Petition bleibt die Summe der Steuergelder zur Finanzierung der Tierversuche in NRW im Dunkel.
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Ich habe deswegen einen erneuten Versuch gestartet und im NRW-Abgeordnetenwatch den Fraktionsvorsitzenden der Partei DIE GRÜNEN, Reiner Priggen, gebeten, ggfs. mit einer parlamentarischen Kleinen Anfrage an die Landesregierung diese Information den Bürgern zur Verfügung zu stellen:
Frage von Jocelyne Lopez vom 24.01.2015
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NB: Interessierte Bürger, die per E-Mail informiert werden möchten, sobald eine Antwort eintrifft, können sich unter der Befragung eintragen.
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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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