Blog – Jocelyne Lopez

Ist der Justizminister Thomas Kutschaty nicht die letzte Instanz der Staatsanwaltschaften?

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:
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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.
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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
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Am 15.11.2014 haben wir eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht.
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Am 07.01.2015 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde wegen Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum abgewiesen und die Einstellung der Strafanzeige bestätigt..
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Am 16.01.2015
haben wir eine Beschwerde beim NRW-Justizminister Thomas Kutschaty als oberste Hierarchie der Staatsanwaltschaften wegen Bestätigung der Einstellung der Strafanzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm eingereicht.

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Vor diesem Hintergrund ist die Antwort vom 19.01.2015 im Abgeordnetenwatch vom Justizminister Thomas Kutschaty auf meine Frage hin, wie er die  Rechtslage bei diesem Sachverhalt persönlich beurteilt, äußerst verwirrend und für mich nicht nachvollziehbar:

 „Als Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen obliegt es mir nicht, entsprechende rechtliche Beurteilungen abzugeben“.

Ein Justizminister ist m.E. die oberste Hierarchie der Staatsanwaltschaften und es obliegt ihm sehr wohl, die Rechtsmäßigkeit der Verfügungen seiner untergeordneten Staatsanwaltschaften in letzter Instanz zu überprüfen und zu beurteilen. Dafür ist ein Justizminister nun mal auch da. Die Staatsanwaltschaft Bochum kann ja nicht Verfügungen ohne jegliche Aufsicht vor sich hin aussprechen, und somit die verfassungsmäßigen Belange der Bevölkerung Deutschlands allein bestimmen. Organe der Exekutive ohne Aufsicht gibt es in einem Rechtsstaat nicht, das steht fest.

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Ich habe daher am 24.01.2015 im Abgeordnetenwatch den Justizminister Thomas Kutschaty gebeten, seine verwirrende Aussage unmissverständlich zu klären:

Frage von Jocelyne Lopez vom 24.01.2015

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NB: Interessierte Bürger, die per E-Mail informiert werden möchten, sobald eine Antwort eintrifft, können sich unter der Befragung eintragen.

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Siehe auch:

Justizminister Thomas Kutschaty: Der Staat bin ich.

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

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