Blog – Jocelyne Lopez

Frage an MdL Christian Haardt über die Tierhaltung im Höllenlabor COVANCE: Wer hat die Straftat zu verantworten?

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:

Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.

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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.

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Der Landtagsabgeordneter Christian Haardt (CDU, Rechtsanwalt) hat im Rahmen dieser Petition einer Bürgerin die Auskunft erteilt, dass gemäß Tierschutzgesetz eine Straftat einzig auf Seiten des Tierhalters (also hier die Firma COVANCE) vorliegen kann, und nicht auf Seiten der Behörde (also hier LANUV NRW).

Daraufhin habe ich ihm am 26.12.14 im NRW-Abgeordnetenwatch die Frage gestellt, wie er seine Rechtsauffassung begründet. Herr Haardt hat mit einem von mir empfundenen unangebrachten Tonfall mit einem äußerst knappen Hinweis auf §§ 17 ff. Tierschutzgesetz geantwortet:
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Frage von Jocelyne Lopez vom 26.12.14 und
Antwort von Christian Haardt vom 05.01.2015

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Da dieser äußerst knappe Hinweis des Landesabgeordneten Christian Haardt nicht behilflich ist, um eine eindeutige Klärung dieser wichtigen Frage herbeizuführen, zumal seine Auffassung offensichtlich mit dem Tierschutzgesetz und mit Verwaltungsvorschriften im Widerspruch steht, wurden zwei weitere Fragen an ihn zur Klärung der Rechtslage im NRW-Abgeordnetenwatch gestellt:
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Frage von Jocelyne Lopez an Christian Haardt vom 05.01.2015

Frage von Sandra Lück an Christian Haardt vom 06.01.2015

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Antworte von Christian Haardt zu diesen beiden Befragungen stehen noch aus.

NB: Jeder interessierte Bürger kann sich unter der betroffenen Befragung eintragen, falls er per E-Mail benachrichtig werden möchte, wenn eine Antwort eintrifft.

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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