Blog – Jocelyne Lopez

Die Behörde LANUV NRW genehmigt die meisten Tierversuche in Deutschland

Nach einer neuesten Studie der Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. ist das Land Nordrhein-Westfalen Spitzenreiter in Deutschland für die Genehmigung von Tierversuchen durch die grüne Landesbehörde LANUV NRW:

Bundesländervergleich zu Tierversuchen – Nordrhein-Westfalen bleibt Spitzenreiter im Negativ-Ranking

Dieser traurige Rekord der institutionalisierten Barbarei ist umso mehr erschreckend, dass es schon lange in der nationalen und internationalen Fachwelt nachgewiesen ist, dass Tierversuche unbrauchbar für die Humanmedizin sind, weil ihre Ergebnisse auf Menschen nicht übertragbar sind – siehe zum Beispiel unzählige Nachweise durch die europaweit tätige wissenschaftliche Organisation ANTIDOTE Europe oder einen Bericht von Ärzte gegen Tierversuche e.V. über 20 wissenschaftliche Studien, die die Sinnlosigkeit der Tierversuche für die Humanmedizin belegen:

20 wissenschaftliche Studien über die Sinnlogsigkeit von Tierversuchen für die Humanmedizin

Diese Gegebenheit, dass die für die Genehmigung von Tierversuchen jeweiligen zuständigen Behörden diesen nachgewiesenen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse systematisch ausblenden und ignorieren, stellt einen glatten Verstoß gegen § 7 a (2) 1 TierSchG dar, wonach der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Genehmigung von Tierversuchen zu Grunde zu legen ist.

Sowohl bei Undercover-Recherchen aus dem Jahre 2003 im Affenlabor COVANCE in Münster, als auch durch die Beantwortung von Bürgeranfragen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes hat sich erwiesen, dass die Erteilung von Genehmigungen durch die Behörde LANUV NRW der besonderen Aufmerksamkeit der Bürger hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit bedarf: Vorwürfe der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Erteilung der Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum über 22 Jahre, sowie der Genehmigung der Primatenversuche im Affenlabor COVANCE haben Anlaß zu Strafanzeigen gegeben, sowie zu Petitionen nach § 17 GG beim Landtag NRW. Die Petition wegen Tierhaltung im Affenlabor COVANCE liegt aktuell dem Landtag NRW zur Prüfung und Entscheidung vor.

Vor diesem Hintergrund hat eine Bürgerin im Rahmen des Informationsfreiheits-gesetzes am 26.11.2014 die Behörde LANUV NRW gebeten, ihr eine Liste der Firmen und Forschungseinrichtungen  zur Verfügung zu stellen, die von der Behörde Genehmigungen für Tierversuche erhalten. Die Liste ist erschreckend lang…

Aufgrund dieser Liste haben jetzt mehrere Bürger die Initiative ergriffen, im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes die dringend notwendige Transparenz über diese Tierversuche herbeizuführen: Bürgeranfragen wurden schon für die Forschungs-standorte UT Dortmund, Uni Essen und Uni Bielefeld an die Behörde gerichtet. Andere werden folgen.

In diesem Zusammenhang ist über einen weiteren Umstand zu berichten, womit die Bürger bei Anfragen an die Behörde LANUV NRW nach Informationsfreiheitsgesetz konfrontiert werden: Die Behörde pflegt, abschreckende Gebühren für die Erteilung von Auskünften den Bürgern in Rechnung zu stellen.

Dieses wurde zum Beispiel 2012 anläßlich einer Kleinen Anfrage des Landtags-abgeordneten Ralf Witzel ersichtlich, der parlamentarisch die Rechte eines Bürgers erfolgreich verteidigt hat, der bei zwei Anfragen mit einer Gebühr von je 1000 Euro konfrontiert wurde. Die Behörde LANUV NRW hat  vor dem Landtag schnell zurück gerudert und außergerichtlich die Gebührenbescheide auf die Minimumgebühr von je 10 Euro zurückgestellt.
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Dafür mussten Frau  Gisela Urban und ich  2012  vier Mal wegen abschreckenden  Gebührenerhebungen der Behörde LANUV NRW (insg. fast 500 Euro) bei  Auskünften über die Primatenversuche an der Uni Bochum klagen, wobei wir nicht einmal Antworten auf alle gestellten Fragen erhalten haben: die Behörde wusste nämlich keine Antwort auf Fragen, wo sie gesetzlich eine Antwort hätte wissen müssen…

Ich wurde zwar bei meiner Klage von einem sehr seltsamen Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf 2013 regelrecht abserviert und vorgeführt, eine Farce, jedoch hat danach  Gisela Urban im Oktober 2014 vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gewonnen: Die Gebührenerhebungen waren nicht rechtmäßig und wurden von der Richterin aufgehoben, das Geld wurde zurückgezahlt, einschließlich Gerichtskosten. Dieses Urteil darf wohl jetzt bei jeder neuen Bürgeranfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes zugrunde gelegt werden, zumal es im Einklang mit den Begründungen und Empfehlungen des Landesbeauftragten NRW für Informationsfreiheit steht, der von uns eingeschaltet worden ist, siehe:

Informationsfreiheitsgesetz: Erfolg vor Gericht gegen die Behörde LANUV NRW

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© Bild Justicia Norbert Fenske – Photografically
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