Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:–
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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.
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Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
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Am 15.11.2014 haben wir eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht.
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Am 07.01.2015 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde wegen Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum abgewiesen und die Einstellung der Strafanzeige bestätigt..
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Am 16.01.2015 haben wir eine Beschwerde beim NRW-Justizminister Thomas Kutschaty als oberste Hierarchie der Staatsanwaltschaften wegen Bestätigung der Einstellung der Strafanzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm eingereicht.
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Vor diesem Hintergrund haben wir als Petentinnen drei Landtagsabgeordnete der GRÜNEN im Abgeordnetenwatch Fragen gestellt:
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Fragen von Sandra Lück vom 13.01.2015 und
Antwort von Wibke Brems vom 15.01.2015
Fragen von Sandra Lück vom 16.01.2015 und
Antwort von Wibke Brems vom 20.01.2015
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Fragen von Sandra Lück vom 17.01.2015
und Antwort von Arndt Klocke vom 20.01.2015
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Vorsitzender der Partei DIE GRÜNEN, Reiner Priggen
Fragen von Jocelyne Lopez vom 24.01.2015 und
Antwort von Reiner Priggen vom 25.01.2015
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Seltsamerweise fühlen sich diese angesprochenen legitimierten Volksvertreter der Partei DIE GRÜNEN nicht zuständig für die Beantwortung von Fragen im Rahmen einer Petition nach § 17 GG, die nicht nur den Tierschutz betrifft, sondern auch Bürgerrechte, Demokratie, Justiz, Finanzen, Wissenschaft, Bildung, Forschung, öffentlichen Frieden, Gesetze und Verfassung – und verweisen einzig auf die Positionen und Ansichten ihres Fraktionskollegen Martin-Sebastian Abel. .
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Die Gestaltung einer sachlichen Auseinandersetzung zwischen den Bürgern und dem Volksvertreter Martin-Sebastian Abel bei diesem Sachverhalt vom öffentlichen Interesse erweist sich allerdings als ungewöhnlich schwierig: Auch er verweigert zum Beispiel die Auskunft darüber, wie viel Steuergelder für die Finanzierung der Tierversuche in NRW verwendet werden und scheint dieses Anliegen der Bürger einzig auf seine privaten Befindlichkeiten zu reduzieren:.
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Frage von Sandra Lück vom 25.01.15 und
Antwort von Martin-Sebastian Abel vom 26.01.2015
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Kommentare der anfragenden Bürgerin Sandra Lück zu dieser Antwort:
Herr Abel, der tierpolitische Sprecher, auf den ausnahmslos alle grünen MdLs derzeit verweisen, gleichgültig welche Art der Fragen wir Petentinnen stellen, verweigert ebenfalls die Antwort, nur mit anderen Worten.
Er unterstellt mir, die Antwort nutzen zu wollen, um seine Arbeit zu relativieren… das grenzt irgendwie an Verfolgungswahn.
Nein, Herr Abel, wir haben uns nicht zur Aufgabe gemacht, die Grünen zu diskreditieren!
Wir wollen in Erfahrung bringen, was sich hinter den hermetisch abgedichteten Türen des Affenlabors COVANCE abspielt! Wir wollen unsere Mitgeschöpfe vor Folter und den Qualen bewahren!
Wir als Bürger und Steuerzahler fordern unsere Politik und unsere Behörden auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen!
Das Bild, dass die Grünen hier von sich zeichnen, ist leider mehr als traurig!
Bürgerbefragungen sind nicht gewünscht, kein grüner MdL NRWs äussert sich noch, ausser auf Herrn Abel u verweisen, der widerrum keine Anfrage direkt beantwortet, sondern konkreten Frage ausweicht und dies durch Mutmassungen rechtfertigt.
Warum ist es nicht möglich, herauszufinden, wieviel Steuergeld in NRW für Tierversuche verwendet wurden??
Wo bleibt hier die Transparenz, was enthalten unsere Volksvertreter dem Bürger vor?
Herr Abel, entschuldigen Sie, aber das Vorenthalten von Informationen und Ausweichen der Fragen hinterlässt einen faden Beigeschmack und Zweifel!
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Ein dunkles Geheimnis der NRW-Grünen wurde jedoch aufgedeckt: Sie ließen 22 Jahre an der Uni Bochum schätzungsweise 50 Primaten für 2 Fußballtore massakrieren, siehe:
Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore
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Eine Schätzung der für diese Ungeheuerlichkeit verwendeten Steuergelder könnte man durch einen Vergleich anstellen:
Die gleichen Versuche mit Makaken in der Hirnforschung des Tierexperimentatoren Andreas Kreiter an der Uni Bremen seit 1997, mit den gleichen Forschungsmethoden, haben bis 2008 über 1 Million Euro den Steuerzahlern gekostet.
Eine grobe Schätzung der für die Primatenversuche an der Uni Bochum verwendeten Steuergelder über 22 Jahre könnte auf 2 Millionen Euro angestellt werden. Für 2 Fußballtore. Für das barbarische Massaker von 50 Primaten. Für den Missbrauch und die Blamage der seriösen Wissenschaft. Für die Verhöhnung der Bürger und Steuerzahler.
Haben die Fußball-Profis das gewollt? Haben die Fußball-Fans das gewollt? Haben die Menschen in der ganzen Bevölkerung das gewollt? Haben die Steuerzahler das gewollt?
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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)
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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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