Blog – Jocelyne Lopez

Affenlabor Covance: Was haben wir mit unseren Brüdern getan?

Ich verweise auf die Petition  I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014,  die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Entscheidung vorliegt, sowie auf Hintergrundinformationen zu dieser Petition.

Alle der 237 Landesabgeordneten des Landtages NRW wurden persönlich per E-Mail über den einfachen Sachverhalt dieser Petition informiert, worüber sie bei der Plenarsitzung zu beschließen haben:

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  • Das geltende Tierschutzgesetz §§ 2, 7 und 11 schreibt verbindlich eine artgerechte Haltung von Tieren unter Berücksichtigung des artgemäßen Bewegungs- und Verhaltensbedarfs vor.
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  • Der Staatsanwaltschaft Bochum liegt im Rahmen einer Strafanzeige u.a. folgendes Bildmaterial der Tierhaltung im Affenlabor Covance vor: Tierhaltung im Affenlabor Covance in Münster.

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Die Strafanzeige wurde mit der Begründung eingestellt, dass kein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat vorläge.

Es bedarf keinerlei Fachwissen, sondern es ist vielmehr allgemein bekannt, dass die Haltung von hochempfindsamen Tieren wie Primaten in kleinen Käfigen und in Einzelhaltung der gesetzlichen Vorgabe einer artgerechten Tierhaltung in keiner Weise Rechnung tragen kann.  Diese Haltung kann von jedermann nur empfunden werden, wie sie ist: Barbarisch, einfach nur barbarisch.

Man darf daher voraussetzen, dass auch die Staatsanwaltschaft Bochum ohne sachkundige Kenntnisse wissen muss, dass Sozialtiere wie Primaten artgerecht in genügend geräumigen Gehegen und in genügend großen, gemischten Gruppen zur Entwicklung einer Gruppendynamik gehalten werden müssen. Hätte die Staatsanwaltschaft Zweifel an die Authentizität des vorgelegten Bildmaterials gehabt, hätte sie schon aufgrund eines Anfangsverdachts gemäß Strafprozessordnung Ermittler vor Ort bestellen müssen, um sich davon selbst zu überzeugen, dass die Tiere nicht artgerecht und daher gesetzwidrig gehalten werden.

Wir fordern vom Landtag NRW, dass er die Erhebung der öffentlichen Klage im Interesse der Allgemeinheit veranlasst, sowie die Einreichung einer einstweiligen Verfügung zum sofortigen Stopp der Versuche bis zum angestrebten Gerichtsurteil zum Schutz der ca. 2000 Tiere, die aktuell im Affenlabor Covance sinnlos gequält und massakriert werden.

 

Affenlabor Covance: Was haben wir mit unseren Brüdern getan?

 

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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© Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen – Fotograf Bernd Schälte

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