7. November 2014
Wieso ist die Behörde LANUV NRW strafrechtlich nicht verfolgbar?
Anläßlich unserer bis jetzt erfolglosen Bemühungen seit 2012 als eine Gruppe von Tierschützern, unsere Vorwürfe des Verstoßes gegen geltende Gesetze durch die Behörde LANUV NRW bei der Genehmigung von Primatenversuchen im Land Nordrhein-Westfalen gerichtlich prüfen zu lassen, wurden wir kürzlich mit einer kuriosen Grundsatzfrage konfrontiert, die zwingend einer allgemeinen juristischen Klärung bedarf:
Die Staatsanwaltschaft Bochum, an die wir zwei Strafanzeigen gegen die Behörde LANUV NRW 2012 und 2014 erstattet haben, hat nicht nur unsere Strafanzeigen willkürlich eingestellt, sondern belehrt uns jetzt, dass die Behörde LANUV NRW wegen Verstößen gegen geltende Gesetze strafrechtlich nicht verfolgbar sei. Wie kann es angehen?
Kurze Zusammenfassung des Sachverhalts:
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Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum durch LANUV NRW:
Am 05.11.2012 haben wir eine Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW wegen begründeten Vorwürfen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz §§ 1, 7 und 8 bei der Staatsanwaltschaft Bochum erstattet. Die Staatsanwaltschaften im lückenlosen Dienstweg bis zum Justizministerium NRW haben die Strafanzeige willkürlich eingestellt, mit der unhaltbaren Begründung, es lägen keine Anhaltspunkte bzw. keinen Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat vor. Sie weigern sich hartnäckig, die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit aufzuheben, damit ein Gericht die Stichhaltigkeit unserer Vorwürfe prüft und Recht spricht.
Am 17.09.2014 haben wir eine Vorschaltebeschwerde zum Klageerzwingungs-verfahren bei der Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht. Sie wurde von der Staatsanwaltschaft Bochum weiterhin mit der schon vorgebrachten Begründung zurückgewiesen, dass keine Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen, jedoch mit einer neuen Begründung, die uns in Staunen versetzt hat: Die Staatsanwaltschaft sei für die strafrechtliche Verfolgung einer Behörde nicht zuständig, da es hierbei um ein „verwaltungsrechtliches Handeln“ geht, siehe Bescheid der Staatsanwaltschaft Bochum AZ 41 Ujs 61/12A:
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Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE durch LANUV NRW:
Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum gegen die Behörde LANUV NRW wegen begründeten Vorwürfen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE erstattet.
Am 03.09.2014 informierte uns die Staatsanwaltschaft Bochum, dass unsere Strafanzeige wegen der üblichen, unhaltbaren Begründung eingestellt wurde, dass keine Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen, sowie wiederholt mit der neuen kuriosen Begründung, dass die Staatsanwaltschaften zur strafrechtlichen Verfolgung einer Behörde nicht zuständig seien, siehe Bescheid der Staatsanwaltschaft Bochum AZ 41 UJs 101/14:
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Wie kann es angehen, dass eine Behörde im Verwaltungsrecht nicht strafrechtlich verfolgbar sei? Wie können dann etwaige Gesetzverstöße einer Behörde strafrechtlich verfolgt und gerichtlich geprüft werden? Etwa zivilrechtlich? Es ist wohl nicht möglich, eine Behörde vor einem Zivilgericht strafrechtlich zu verfolgen, oder?
Dies ist eine Grundsatzfrage, die zwingend einer juristischen Klärung bedarf, denn wenn eine Behörde weder verwaltungsrechtlich noch zivilrechtlich verfolgbar ist, bedeutet es im Klartext, dass der Staat und seine Organe über dem Gesetz stehen, d.h. tun und lassen dürfen, was sie wollen und sich für ihr Handeln nie zu verantworten brauchen – und es ist verfassungsbedingt nicht möglich, denn niemand steht über dem Gesetz.
Dieser Umstand vernichtet restlos die Grundlage unserer demokratischen Gesellschaftsordnung: Es handelt sich dann bei dem Land Nordrhein-Westfalen nicht um einen Rechtstaat, sondern um einen totalitären Staat. Die Bürger dürfen diese verfassungsrelevante Grundsatzfrage nicht ungeklärt lassen. Wir werden daher den Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty, um eine eindeutige und unmissverständliche Position zu diesem Sachverhalt bitten.
Wir werden über neue Entwicklungen berichten.
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Siehe auch in diesem Gesamtkontext:
Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore
Ergebnis von 22 Jahren Hirnforschung mit Primaten an der Uni Bochum: Zwei Fußballtore!
Das Zombie-Parlament des Lands Nordrhein-Westfalen
Das Zombie-Parlament des Lands Nordrhein-Westfalen: Die zweite.
Das Zombie-Parlament des Landes Nordrhein-Westfalen: Die dritte .
Das Land NRW ist kein Rechtsstaat: Fallbeispiel der Tierversuche an der Uni Bochum
Beschwerde an die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wegen Missachtung von Gesetzen im Land NRW
Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Primatenversuchen an der Uni Bochum
Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE
Hat LANUV NRW die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE blind genehmigt?
Informationsfreiheitsgesetz: Erfolg vor Gericht gegen die Behörde LANUV NRW!
In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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