7. November 2014
Warum schweigt Angela Merkel über Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat?
Ich habe am 02.09.2014 im Rahmen des Art. 17 GG „Petitionsrecht“ eine Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel gerichtet, um sie über Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 5 – § 3 „Wissenschaftsfreiheit“ durch staatliche Institutionen aufmerksam zu machen – hier speziell durch die Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und ihre Aufsichtsbehörde, das Bundesministerium für Energie und Wirtschaft, anläßlich des vollständig mit Steuerngeldern finanzierten CERN-Neutrinoexperiments.
Sie schweigt. Am 03.11.2014 habe ich sie an meine Beschwerde erinnert. Wird sie weiter schweigen?
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Es hat sich eine Diskussion über die Beschwerde an die Bundeskanzlerin Merkel im Kommentar-Bereich dieses Artikels im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie entwickelt. Insbesondere mache ich auf die heutige Stellungnahme zu diesem Sachverhalt und zu diesem Schweigen der Forschungsgruppe G.O. Mueller aufmerksam:
Diskussion über die Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel
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Foto: Bundesregierung/Kugler
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