Blog – Jocelyne Lopez

Verstöße gegen das Grundgesetz durch die PTB: Angela Merkel muss selbst handeln

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Warum schweigt Angela Merkel über Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat?, wo ich darüber berichtet habe, dass ich am 02.09.2014  eine Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel gerichtet habe, um sie über Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 5 – § 3 „Wissenschaftsfreiheit“ durch die Bundesbehörde  Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)  anläßlich des vollständig mit Steuerngeldern finanzierten CERN-Neutrinoexperiments in Kenntnis zu setzen.

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Es hat sich eine Diskussion über diese Beschwerde an die Bundeskanzlerin Merkel im Kommentar-Bereich des entsprechenden Artikels im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie entwickelt. Insbesondere mache ich auf meinen heutigen Beitrag zu diesem Sachverhalt  aufmerksam: Diskussion über die Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel

 

09.11.14 – Zitat Jocelyne Lopez:

Drei Hinweise, da im Hintergrund die Frage gestellt wurde, ob Angela Merkel hier überhaupt ermächtigt ist, etwas zu tun:

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1. Es handelt sich bei einer Beschwerde um ein im Grundgesetz vorgesehenes Rechtsinstrument, und zwar im § 17 GG “Petitionsrecht”:

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.”

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2. Angela Merkel ist als Regierungschefin die oberste Hierarchie der Exekutive auf Bundesebene, sprich die oberste Hierarchie aller Bundesbehörden, sprich die oberste Hierarchie der Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt. Angela Merkel ist also der Boss der PTB.

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3. Angela Merkel ist dabei an die Gesetze und an ihre Umsetzung gemäß Art. 20 GG gebunden. Verweigert sie die Umsetzung von Gesetzen nach Kenntnisnahme einer Missachtung, ist sie direkt verantwortlich. Auch im Bonner Kommentar zum Art. 5 Abs. 3 “Wissenschaftsfreiheit” wird ausdrücklich auf die unmittelbare Bindung aller Staatsorganen an die Gesetzgebung über die Wissenschaftsfreiheit hingewiesen, wie ich es auch in diesem Kontext mehrmals zitiert habe:

Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 § 3 “Wissenschaftsfreiheit”:

“Alle Gewalten in Bund und Ländern, auch der Bundespräsident […] haben die Grundrechte unmittelbar zu beachten, also nicht etwa erst in ihrer Vermittlung durch das vom Gesetzgeber geschaffene einfache Recht. “ [Hervorhebung in der Quelle]

“Gebunden sind alle staatlichen Organe in Bund und Ländern wie auch die Träger mittelbarer Staatsgewalt […], insbesondere die Gemeinden, auch die berufsständischen Kammern […], alle Selbstverwaltungseinrichtungen, soweit sie hoheitliche Gewalt ausüben.” [Hervorhebungen in der Quelle]

Angela Merkel ist also per Grundgesetz nicht nur ermächtigt, sondern verpflichtet, die Einhaltung und Umsetzung von geltenden Gesetzen zu veranlassen.

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In diesem konkreten Fall habe ich sie aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Wiedererstellung der Rechtskonformität direkt zu veranlassen, die einfach und ohne weiteren Aufwand oder Kosten vorzunehmen sind:
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1. dass die von mir gestellte, maßgebliche Frage beantwortet wird: Sind für die Umrechnung (Synchronisierung) der Satellitenzeit auf die terrestrischen Uhren die Lorentztransformationen der Speziellen Relativitätstheorie oder der Sagnac-Effekt angewendet worden? Jeder erkennt nämlich, dass bei Annahme verschiedener Effekte auch verschiedene Ergebnisse herauskommen. Eine Behörde, die eine solche Frage nicht beantworten will oder nicht beantworten kann, blamiert sich vor aller Öffentlichkeit und verletzt die Bürgerrechte.
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2. dass die offizielle Kommunikation der Ergebnisse des CERN-Neutrinoexperiments an alle betroffenen öffentlichen Stellen im Bildungs und Forschungssystem, sowie an die Öffentlichkeit und die Presse dahingehend korrigiert wird, dass im Diskurs der Wissenschaften auch andere Interpretationen als nur eine Bestätigung der Relativitätstheorie erlaubt sind, sowie dass Theorien und Modelle weltweit existieren, die zur widerspruchsfreien Auswertung der Messwerte und zur schlüssigen Interpretation der Ergebnisse herangezogen werden dürfen,
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3. dass Publikationen aus der kritischen Literatur in die Bibliothek des CERN offiziell aufgenommen werden, die Gegenpositionen zur Verwendung der Lorentztransformation, des Sagnac-Effekts und der GPS-Technologie im Rahmen des CERN-Neutrinoexperiments vertreten,
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4. dass für das vom Petitionsausschuss in seinem Bescheid als maßgeblich benannte “Wissenschaftssystem” eine klare rechtliche Grundlage nachgewiesen oder aber das neue Konstrukt eines “Wissenschaftssystems” künftig nicht weiter als Argument gegenüber dem Bürger verwendet wird; denn im Grundgesetz gibt es kein Konstrukt „Wissenschaftssystem“, sondern nur die Wissenschaft durch und in Forschung und Lehre. Das konstruierte “System” scheint nur den Zweck zu haben, eine Beteiligung der interessierten Bürger am wissenschaftlichen Diskurs abzuwehren.
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5. dass die zwei interne, nicht veröffentliche Mitteilungen über die Reparatur des Aufbaus (offizielles Fazit „lockerer Stecker“ als Ursache der Überlichtgeschwindigkeit) nach der ersten Messung im September 2011, die bis jetzt der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, mir aushändigt werden und in der Bibliothek des CERN aufgenommen werden, siehe Link: “Anomalien“ der Neutrino-Anomalie am CERN im September 2011 – Eine kritische Nachuntersuchung. Die Reparatur des Aufbaus wurde mir zwar von der PTB als „vollständig geklärt“ dargestellt (Zitat vom 28.06.2012: „Nach Reparatur ihres Aufbaus kann das nun auch OPERA bestätigen — das ursprüngliche Problem ist also vollständig geklärt, und in dieser Hinsicht ist die Welt wieder in Ordnung“), jedoch bestehen hier im Gegenteil erhebliche Unklarheiten für Wissenschaftler aus der Öffentlichkeit, die ausgeräumt werden müssen.

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Darüber hinaus komme ich auf die verbindliche Vorgabe des Grundgesetzes zurück:

Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 § 3 “Wissenschaftsfreiheit”:

Alle Gewalten in Bund und Ländern, auch der Bundespräsident […] haben die Grundrechte unmittelbar zu beachten, also nicht etwa erst in ihrer Vermittlung durch das vom Gesetzgeber geschaffene einfache Recht.“ [Hervorhebung von J. Lopez]

Dies bedeutet, dass Angela Merkel gemäß Grundgesetz selbst unmittelbar für die Wiederherstellung der Rechtskonformität zuständig und verantwortlich ist. Sie darf zum Beispiel nicht auf meine Beschwerde antworten, ich solle bitte erst einmal klagen bzw. dies oder jenes tun. Sie muss selbst unmittelbar handeln.

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Foto: Bundesregierung/Kugler

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Comments

  1. November 10th, 2014 | 07:11

    […] Verstöße gegen das Grundgesetz durch die PTB: Angela Merkel muss selbst handeln, […]