Blog – Jocelyne Lopez

Petition beim Landtag NRW wegen der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE: Eine verfassungsrelevante Grundsatzfrage

Bei der  am 18.11.14 nach Grundgesetz Art. 17  „Petitionsrecht“ von zwei Bürgerinnen eingereichten Petition beim Landtag Nordrhein-Westfalen handelt es sich um einen verfassungsrelevanten Sachverhalt:
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  • Wir haben im August 2014 eine Strafanzeige gegen die für die Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance zuständige Behörde LANUV NRW bei der Staatsanwaltschaft Bochum erstattet, und zwar u.a. wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 2 und 7, die eine artgerechte Haltung der Tiere vorschreiben.
  • Unsere Strafanzeige wurde im September 2014 willkürlich von der Staats-anwaltschaft Bochum mit der Begründung eingestellt, dass kein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat vorliegen würde. Diese Begründung ist völlig unhaltbar: Wir haben nämlich nicht lediglich einen Anfangsverdacht vorgetragen, sondern gleich Beweisen einer nicht artgerechten Haltung gebracht: Bilder der Käfighaltung  im Affenlabor Covance und Maßen der „Gruppenkäfigen“. Barbarisch, einfach nur barbarisch.
  • Wir haben am 18.11.14 eine Petition beim Landtag NRW eingereicht, mit der Bitte um Veranlassung, dass die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit erhoben wird, damit sich die Behörde vor dem zuständigen Gericht verantwortet. Ein Gericht soll die Stichhaltigkeit unserer Vorwürfe prüfen und Recht sprechen. Wir haben auch um die Einreichung einer einstweiligen Verfügung zum sofortigen Stop der Versuche bis zum angestrebten Gerichtsurteil gebeten.

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Die 237 Landesabgeordneten des Landtages Nordrhein-Westfalen haben also hier über eine verfassungsrelevante Grundsatzfrage zu beschließen, die einzig einem Verständnis unserer demokratischen Gesellschaftsordnung bedarf, insbesondere einem klaren Verständnis der verfassungsmäßig angeordneten Gewaltenteilung.

Nach Art. 20 GG darf jeder Bürger den Anspruch erheben, dass eine Behörde sich an die von der Legislative verabschiedeten Gesetze hält. Genauso darf jeder Bürger erwarten, dass die Legislative die Umsetzung der bestehenden Gesetze durch Organe der Exekutive kontrolliert und im Interesse der Allgemeinheit ggfs. parlamentarisch durchsetzt.

Bei begründeten Vorwürfen des Verstoßes gegen geltende Gesetze durch eine Behörde muss kein Bürger hinnehmen, dass ihm der ordentliche Weg zu einer gerichtlichen Prüfung der Stichhaltigkeit seiner Vorwürfe versperrt wird. Er hat nach verfassungsmäßig angeordneter Gewaltenteilung das Recht, die Einschaltung der Judikative zu beanspruchen und darf verlangen, dass das zuständige Gericht den Sachverhalt prüft und Recht spricht. Ich zitiere hier die Verfassung unseres Landes:

Grundgesetz – Artikel 19 (4)

Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.

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Der Beschluss der 237 Abgeordneten des Landtags bei der Plenarsitzung über diese Petition (Nr. 16-P-2014-04842-03) wird also zeigen, ob die Bürger im Nordrhein-Westfalen in einem Rechtsstaat oder aber in einem totalitären Staat leben.

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich