Blog – Jocelyne Lopez

Gesetzverstöße durch Behörden: Man kann sich die Exekutive und die Legislative knicken

Ich verweise auf meine Blog-Einträge

Warum schweigt Angela Merkel über Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat?

Verstöße gegen das Grundgesetz durch die PTB: Angela Merkel muss selbst handeln

CERN Neutrinoexperiment: Den Rechtsweg zu einer Verfassungsbeschwerde ausschöpfen

Gesetzverstöße durch Behörden: Die Staatsanwaltschaften sind dafür da, um den Staat vor den Bürgern zu schützen

 

wo ich darüber berichtet habe, dass ich am 02.09.2014 eine Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel gerichtet habe, um sie über Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 5 – § 3 „Wissenschaftsfreiheit“ durch die Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) anläßlich des vollständig mit Steuerngeldern finanzierten CERN-Neutrinoexperiments in Kenntnis zu setzen.

Es hat sich eine Diskussion über diese Beschwerde an die Bundeskanzlerin Merkel im Kommentar-Bereich des entsprechenden Artikels im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie entwickelt. Insbesondere mache ich auf meinen heutigen Beitrag in dieser Diskussion aufmerksam:

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13.11.14 – Zitat Jocelyne Lopez:

Wie gesagt wird die Regierungschefin Angela Merkel unsere Beschwerde nach § 17 GG wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das Grundgesetz durch die Bundesbehörde PTB als höchste Hierarchie der Exekutive auf Bundesebene, also als höchste Hierarchie der Behörde PTB, hochwahrscheinlich ignorieren.

Wie gesagt, ist es auch hochwahrscheinlich, dass eine Strafanzeige gegen die Behörde PTB von den Staatsanwaltschaften im lückenlosen Dienstweg bis zum Bundesjustizministerium mit der Begründung eingestellt wird, dass keine Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen. Im Bereich des Einklagens von Tierrechten hat sogar eine Staatsanwaltschaft eine ganz originelle, zusätzliche Begründung zur Einstellung unserer Strafanzeige gegen eine Behörde erfunden, damit es besser sitzt: Die Staatsanwaltschaften seien nicht zuständig für die strafrechtliche Verfolgung von Behörden. Wie bitte? Wer soll sonst für die strafrechtliche Verfolgung von Behörden zuständig sein, wenn nicht die Staatsanwaltschaften? Das hat man uns allerdings nicht gesagt… Siehe:

Wieso ist die Behörde LANUV NRW strafrechtlich nicht verfolgbar?

Also kann man grundsätzlich keine Abhilfe von der Exekutive bei Gesetzverstößen durch Behörden erwarten: weder von der höchsten Hierarchie der Staatsanwaltschaften als Organe der Exekutive (Justizministerien) noch von der höchsten Hierarchie aller Organe der Exekutive (Regierungschefs).

Jedoch hat uns die Erfahrung im Bereich des Einklagens von Tierrechten gezeigt, dass man auch keine Abhilfe von der Legislative als erste Macht in einem Rechtsstaat erwarten kann.

Die Legislative ist als legitimierte Volksvertretung gemäß Art. 20 GG der Boss der Exekutive und ihre Kontrollinstanz, sie hat jeden einzelnen Bürger als Souverän in einem Rechtsstaat zu vertreten, seine Interessen wahrzunehmen und seine Grundrechte zu schützen und zu garantieren. Die Legislative ist der Exekutive übergeordnet, sie hat das Sagen über die Exekutive, im Klartext ist die Legislative gemäß Grundgesetz ermächtigt, der Exekutive im Namen des Volkes zu zeigen, wo es längst geht:

Grundgesetz Art. 20 (2):

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

 

Eine ernüchternde Erfahrung im Bereich des Einklagens von Tierrechten hat uns jedoch gezeigt, dass diese verfassungsmäßige Grundordnung bei Verstößen gegen geltende Gesetze durch Behörden nicht funktioniert: Auch die Legislative setzt das ungesprochene Gebot durch, dass Behörden bei Vorwürfen des Verstoßes gegen geltende Gesetze von den Staatsanwaltschaften nicht zu belangen seien. In einem Fall von begründeten Vorwürfen der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz §§ 1, 7 und 8 durch die Behörde LANUV NRW hat das Landesparlament Nordrhein-Westfalen über alle politischen Fraktionen im Rahmen einer Petition entschieden, dass die Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaften völlig in Ordnung sei und keine Maßnahmen vom Parlament angebracht seien, siehe:

Das Zombie-Parlament des Landes Nordrhein-Westfalen

Interessant ist auch zu beobachten, wie einzelne persönlich angesprochenen Landesabgeordnete aller im Parlament vertretenen politischen Fraktionen ihre Entscheidung gerechtfertigt haben…

Das Zombie-Parlament des Landes Nordrhein-Westfalen: Die dritte

 

Als Fazit könnte man ziehen: Bei Verstößen gegen geltende Gesetze durch Behörden kann man sich sowohl die Exekutive als auch die Legislative knicken. Man kann hier nur auf die Verfassungsrichter hoffen.

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Siehe auch:

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

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Foto: Bundesregierung/Kugler

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