10. November 2014
CERN-Neutrinoexperiment: Den Rechtsweg zu einer Verfassungsbeschwerde ausschöpfen
Ich verweise auf meine Blog-Einträge
Warum schweigt Angela Merkel über Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat?
sowie
Verstöße gegen das Grundgesetz durch die PTB: Angela Merkel muss selbst handeln,
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wo ich darüber berichtet habe, dass ich am 02.09.2014 eine Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel gerichtet habe, um sie über Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 5 – § 3 „Wissenschaftsfreiheit“ durch die Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) anläßlich des vollständig mit Steuerngeldern finanzierten CERN-Neutrinoexperiments in Kenntnis zu setzen.
Es hat sich eine Diskussion über diese Beschwerde an die Bundeskanzlerin Merkel im Kommentar-Bereich des entsprechenden Artikels im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie entwickelt. Insbesondere mache ich auf Beiträge von mir aufmerksam, als Antworte auf einen Teilnehmer, der davor gewarnt hat, dass der Rechtsweg zur Behebung der beklagten Missstände wegen Einschaltung von spezialisierten Rechtsanwälten sehr teuer sein könnte:
09.11.14 – Zitate Jocelyne Lopez:
Die Rechtsinstrumente, die gemäß Grundgesetz jedem einzelnen Bürger zur Verfügung stehen, sind grundsätzlich ohne Rechtsanwaltszwang einsetzbar: Beschwerden, Widersprüchen zu amtlichen Antworten, Petitionen bei Parlamenten, Strafanzeigen, Forderung der Erhebung der öffentlichen Klage auf den Dienstweg der Staatsanwaltschaften. Auch über die Form der Darlegung und Einreichung des Sachverhalts gibt es keine strengen juristischen Vorschriften, sie sind weitgehend frei und die Gerichtsbarkeit ist dabei grundsätzlich bürgerfreundlich: Die Gerichte berücksichtigen, dass ein Bürger nicht ein vollständiges Jurastudium absolvieren muss, um seine Rechte in Anspruch nehmen zu können.
Unser Ausbilder im Öffentlichen Recht im Bereich des Einklagens von Tierrechten betonnte zum Beispiel uns gegenüber als juristischen Laien ausdrücklich: Man darf sich formelle oder gar juristisch bedingte Fehler leisten und nicht davor gehemmt werden und von vorneherein Angst haben, dass sie zwangsläufig zum Scheitern vor Gericht führen könnten. Die Gerichte sollen detailliert das Recht sprechen, nicht wir. Auch wird von jedem Gericht berücksichtigt, dass jeder Bürger im Rahmen seiner individuellen Ausdrucksmöglichkeiten, seien sie auch mangelhaft, ein Recht darauf hat, gehört zu werden.
Jede angesprochene öffentliche Stelle ist ohnehin durch Rechtsbehelfsbelehrung verpflichtet, den Bürger zu orientieren und einen formellen Fehler zu korrigieren, wie zum Beispiel die richtige zuständige Stelle für das Anliegen zu nennen, falls sie vom Bürger nicht richtig angesprochen wurde. Beim Einklagen von Grundrechten ist die Gerichtsbarkeit ohnehin grundsätzlich bürgerfreundlich – je näher an das Bundesverfassungsgericht, desto bürgerfreundlicher. Auch beim Einreichen einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht sind die Bedingungen bürgerfreundlich: Es gibt keine Zulassungs- und Gerichtskosten, sowie auch keinen Rechtsanwaltszwang, es dürfen dabei grundsätzlich sich das Gericht und der Bürger allein gegenüberstehen.
Möglicherweise ist in der Tat die Einschaltung eines Rechtsanwalts dabei nützlich bzw. empfohlen. Sie könnte aber nicht zwangsläufig für den Erfolg maßgeblich sein: Man kann dabei hoffen, dass es für die Verfassungsrichter als Sympathieträger empfunden wird, wenn ein einfacher Bürger seine Rechte allein verteidigt, wer weiß? Hier möchte ich immer an die Durchhalteparole unseres Ausbilders Gerhard Oesterreich denken: Wir sollen immer daran denken, dass wir einen Koloss zu bewegen haben, dass aber auch Kolosse sich bewegen lassen…
Wie oben schon dargelegt wurde, ist der Rechtsweg zur Verteidigung seiner Grundrechte für jeden Bürger gesetzlich als weitgehend kostenfrei vorgesehen worden – was in einem Rechtsstaat auch nachvollziehbar ist.
Das Bundesverfassungsgericht setzt aber als Bedingung zur Einreichung einer Verfassungsbeschwerde, dass der Bürger den Rechtsweg zur Behebung der von ihm beklagten Missstände ausgeschöpft hat und erfolglos geblieben ist, sonst wird die Beschwerde nicht zugelassen.
Der Rechtsweg für den Bürger besteht wie oben dargelegt worden aus dem Einsatz der verschiedenen Rechtsinstrumente, die jedem Bürger im öffentlichen Recht zustehen: Beschwerden, Petitionen, Strafanzeigen, Aufforderung zur Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaften. Deshalb ist es erforderlich, die mühsame Systematik der Ausschöpfung des Rechtsweges vorab durchzuziehen.
Im Fall der Vorwürfe der Verstöße gegen das Grundgesetz durch die Bundesbehörde PTB im Rahmen des CERN-Neutrinoexperiments, haben wir schon mehrere Rechtsinstrumente eingesetzt:
– Bürgeranfrage an die Behörde PTB nach Informationsfreiheitsgesetz,
– Beschwerden und Widersprüche an die PTB wegen ihren mangelhaften Antworten auf unsere Bürgeranfrage,
– Fachaufsichtsbeschwerde an die Aufsichtsbehörde der PTB, das Bundes-ministerium für Wirtschaft und Energie,
– Petition beim Deutschen Bundestag als zuständige Legislative und Kontrollinstanz der PTB,
– sowie zuletzt Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel als oberste Hierarchie der Bundesbehörde PTB.
Sollte die Bundeskanzlerin auf die Beschwerde nur Blabla oder gar nichts antworten und keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Rechtskonformität veranlassen – wovon auszugehen ist – wäre dann der nächste Schritt zur Ausschöpfung des Rechtsweges eine Strafanzeige gegen die Behörde PTB wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 5 § 3 zu erstatten und die Erhebung der öffentlichen Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zur gerichtlichen Prüfung der Stichhaltigkeit unserer Vorwürfe zu fordern.
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Siehe auch:
In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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Foto: Bundesregierung/Kugler
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