Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für November, 2014

Soll wissenschaftliche Unredlichkeit Tradition im ehrwürdigen Haus des Ministeriums für Bildung und Forschung werden?

Ich verweise auf unsere Bemühungen seit April 2013, eine amtliche Prüfung der Vorwürfe der Datenmanipulation beim berühmten Experiment Hafele-Keating aus dem Jahre 1972 zu bewirken, das im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als Bestätigung der Speziellen Relativitätstheorie anerkannt und gelehrt wird. Wir sind dabei, wie es natürlich vor dem Hintergrund der offiziellen Stellung der Relativitätstheorie als nicht hinterfragbare Staatstheorie auch zu erwarten war, mit dem Widerstand des Bundesministeriums für Bildung und Forschung konfrontiert worden, das sich unübersehbar dagegen sträubt, diesen Sachverhalt prüfen zu lassen und bis jetzt konsequent mauert – was zur Einreichung einer Petition beim Deutschen Bundestag am 19.08.2013 geführt hat. Der Bundestag hat jedoch abgelehnt, diese Vorwürfe der Datenmanipulation prüfen zu lassen, siehe

Der Bundestag lehnt ab, die Vorwürfe der Datenmanipulation beim Experiment Hafele-Keating prüfen zu lassen

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Es hat sich eine Diskussion über diese Thematik im Kommentar-Bereich dieses Artikels im Blog der Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ entwickelt. Ich gebe nachstehend meine Antwort auf den gestrigen Beitrag eines Teilnehmers wieder:
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30.11.2014 – Zitat Jocelyne Lopez:

Ja, dass einzelne Wissenschaftler es mit der Wahrheit nicht so genau nahmen und nehmen ist hinlänglich bekannt, und man darf davon ausgehen, dass es dementsprechend auch dem Staat, der gemäß Grundgesetz Art. 7 (1) die Aufsicht über das gesamte Schulwesen hat, hinlänglich bekannt sein muss.

Ausgerechnet dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sollte es auch aufgrund eines in der jüngsten Vergangenheit berühmten Fall von wissen-schaftlicher Unredlichkeit im eigenen Haus ganz genau bekannt sein: Aufgrund von Hinweisen eines anonymen Whistleblower musste die Vorgängerin der amtierenden Bundesministerin Johanna Wanka, die ehemalige Bundesministerin Annette Schavan, zurücktreten und ihr wurde auch vor Gericht den Doktortitel aberkannt.

Bezeichnend ist hier, dass wir schon 2009, zu einer Zeit wo Annette Schavan amtierende Bundesministerin war, sie wiederholt auf gravierende Unstimmigkeiten bei der offiziellen Interpretation der Speziellen Relativitätstheorie und bei der massiven Unterdrückung der Kritik dieser Theorie im öffentlichen Bildungs- und Forschungssystem aufmerksam gemacht haben. Ihre einzige Handlung: Untätig bleiben.

Bezeichnend ist auch, dass wir 2010, zu der Zeit, wo Annette Schavan noch amtierende Bundesministerin war, das Bundesministerium für Bildung- und Forschung auf den dringenden Verdacht von Datenmanipulation bei dem Experiment Hafele-Keating aufmerksam gemacht haben. Einzige Tätigkeit: Schweigen.

2014 machen wir die jetzt amtierende Bundesministerin für Bildung und Forschung Johanna Wanka erneut auf den dringenden Verdacht von Datenmanipulation beim Experiment Hafele-Keating aufmerksam. Einzige Tätigkeit: Ich soll 30 Euro Gebühr für die Auskunft bezahlen, dass sie sich als verfassungsmäßig angeordnete Aufsicht des gesamten Bildungswesens nicht dafür zuständig und verantwortlich erklärt und dass keiner in der ganzen Bundesrepublik Deutschland dafür zuständig und verantwortlich sei. Punkt, fertig, aus.

Soll wissenschaftliche Unredlichkeit bzw. Deckung von wissenschaftlicher Unredlichkeit Tradition im ehrwürdigen Haus des Bundesministeriums für Bildung und Forschung werden?

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© Bild Copyright Jocelyne Lopez 2011 .


Petition beim Landtag NRW wegen der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE: Eine verfassungsrelevante Grundsatzfrage

Bei der  am 18.11.14 nach Grundgesetz Art. 17  „Petitionsrecht“ von zwei Bürgerinnen eingereichten Petition beim Landtag Nordrhein-Westfalen handelt es sich um einen verfassungsrelevanten Sachverhalt:
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  • Wir haben im August 2014 eine Strafanzeige gegen die für die Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance zuständige Behörde LANUV NRW bei der Staatsanwaltschaft Bochum erstattet, und zwar u.a. wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 2 und 7, die eine artgerechte Haltung der Tiere vorschreiben.
  • Unsere Strafanzeige wurde im September 2014 willkürlich von der Staats-anwaltschaft Bochum mit der Begründung eingestellt, dass kein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat vorliegen würde. Diese Begründung ist völlig unhaltbar: Wir haben nämlich nicht lediglich einen Anfangsverdacht vorgetragen, sondern gleich Beweisen einer nicht artgerechten Haltung gebracht: Bilder der Käfighaltung  im Affenlabor Covance und Maßen der „Gruppenkäfigen“. Barbarisch, einfach nur barbarisch.
  • Wir haben am 18.11.14 eine Petition beim Landtag NRW eingereicht, mit der Bitte um Veranlassung, dass die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit erhoben wird, damit sich die Behörde vor dem zuständigen Gericht verantwortet. Ein Gericht soll die Stichhaltigkeit unserer Vorwürfe prüfen und Recht sprechen. Wir haben auch um die Einreichung einer einstweiligen Verfügung zum sofortigen Stop der Versuche bis zum angestrebten Gerichtsurteil gebeten.

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Die 237 Landesabgeordneten des Landtages Nordrhein-Westfalen haben also hier über eine verfassungsrelevante Grundsatzfrage zu beschließen, die einzig einem Verständnis unserer demokratischen Gesellschaftsordnung bedarf, insbesondere einem klaren Verständnis der verfassungsmäßig angeordneten Gewaltenteilung.

Nach Art. 20 GG darf jeder Bürger den Anspruch erheben, dass eine Behörde sich an die von der Legislative verabschiedeten Gesetze hält. Genauso darf jeder Bürger erwarten, dass die Legislative die Umsetzung der bestehenden Gesetze durch Organe der Exekutive kontrolliert und im Interesse der Allgemeinheit ggfs. parlamentarisch durchsetzt.

Bei begründeten Vorwürfen des Verstoßes gegen geltende Gesetze durch eine Behörde muss kein Bürger hinnehmen, dass ihm der ordentliche Weg zu einer gerichtlichen Prüfung der Stichhaltigkeit seiner Vorwürfe versperrt wird. Er hat nach verfassungsmäßig angeordneter Gewaltenteilung das Recht, die Einschaltung der Judikative zu beanspruchen und darf verlangen, dass das zuständige Gericht den Sachverhalt prüft und Recht spricht. Ich zitiere hier die Verfassung unseres Landes:

Grundgesetz – Artikel 19 (4)

Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.

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Der Beschluss der 237 Abgeordneten des Landtags bei der Plenarsitzung über diese Petition (Nr. 16-P-2014-04842-03) wird also zeigen, ob die Bürger im Nordrhein-Westfalen in einem Rechtsstaat oder aber in einem totalitären Staat leben.

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich



Petition beim Landtag Baden-Württemberg für das Recht auf Informationsfreiheit

Seit 2012 versuchen Bürger vergeblich Transparenz über die Affenversuche am Max Planck Institut für Hirnforschung in Tübingen herbeizuführen,  jedoch  sind sie dabei  mit der Verweigerung der  für die Genehmigung dieser Versuche zuständigen und verantwortlichen Behörde Regierungspräsidium Tübingen konfrontiert, jegliche detaillierten Auskünfte über diese Versuche – die wohlgemerkt mit Steuergeldern finanziert werden – den Bürgern zu erteilen.

Weder eine Fachaufsichtsbeschwerde im Jahre 2012 und eine erneute Bürgeranfrage im Jahre 2014 an das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz  in Stuttgart als Aufsichtsbehörde des Regierungspräsidiums Tübingen, noch eine Beschwerde an den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg konnten hier Abhilfe bringen:

  • Der zuständige Minister Alexander Bonde (DIE GRÜNEN) verweigert die erbetenen Auskünfte 2012 und 2014 wiederholt mit der Begründung, dass im Land Baden-Württemberg noch kein Informationsfreiheitsgesetz existiere und somit die Bürger keinen Anspruch auf diese amtlichen Informationen hätten.
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  • Der Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Koalition GRÜNEN / SPD) ignoriert als oberste Hierarchie aller Behörden im Land Baden-Württemberg die Beschwerde der Bürger und schweigt  über diese gesellschaftliche Konfliktsituation und diese rechtliche Grundsatzfrage.

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Zwei Bürger haben dann nach Art. 17 GG das Petitionsrecht  in Anspruch genommen und am 20.11.14 eine Beschwerde beim Landtag Baden-Württemberg zur parlamentarischen Klärung der Grundsatzfrage über das Recht auf Informationsfreiheit im Land Baden-Württemberg eingereicht:

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20.11.14 – Petition beim Landtag Baden-Württemberg für das Recht auf Informationsfreiheit

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Ich werde in diesem Blog über weitere Entwicklung berichten.

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Wie ich es auch in diesem Blog wiederholt und ausführlich berichtet habe, verursachen die Primatenversuche in der Hirnforschung sowohl in Tübingen, als auch bundesweit und Europaweit seit Jahrzehnten erhebliche Kollateralschäden für Menschen und Gesellschaft durch eine anhaltende Störung des öffentlichen Friedens.

Anlässlich von Undercover-Recherchen im Affenlabor des Max Planck Instituts in Tübingen durch  den Tierschutzverein SOKO Tierschutz e.V. wurden vor kurzem barbarische Zustände  aufgedeckt und  von den Medien aufgegriffen, die wohl ein Millionenpublikum unter Schock versetzt haben. Tausende von Bürgern haben  ihr Entsetzen, ihre Trauer, ihre Verzweiflung und ihre Wut mit zwei Großdemos in Tübingen und Stuttgart auf die Straße verlagert.

Vor diesem Hintergrund ist das Verantwortungsbewusstsein  aller Abgeordneten des Landtages Baden-Württemberg zur parlamentarischen Abhilfe bei diesen gravierenden gesellschaftlichen Konfliktsituationen besonders gefordert.

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Fragen an Abgeordneten des Landtages NRW: Verteidigung der Demokratie und Bürgerrechte

Ich verweise auf unsere Petition vom 18.11.2014  an den Petitionsausschuß des Landtages Nordrhein-Westfalen:

18.11.2014 – Beschwerde beim Landtag NRW wegen Vorwürfen der illegalen Tierhaltung im Affenlabor COVANCE in Münster

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Ich habe heute folgende E-Mail an 10 Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen geschickt:

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Betr.: Petition zur Verteidigung der Demokratie und Bürgerrechte

Sehr geehrter Herr Landesabgeordneter …

die beigefügte Petition, die beim Petitionsausschuss des Landtags NRW schon eingereicht wurde, offenbart hochbedenkliche Missstände, die die Grundsätze unserer demokratischen Gesellschaftsordnung in Frage stellen:

Eine Staatsanwaltschaft weigert sich anlässlich einer Strafanzeige gegen eine Behörde Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben, obwohl Beweise für eine verfolgbare Straftat vorliegen.

Diese willkürliche Verweigerung darf in einem Rechtsstaat von den Bürgern nicht hingenommen werden: Gemäß Art. 20 GG sind alle staatlichen Organe der Exekutive unmittelbar an Recht und Gesetz gebunden, was impliziert, dass jeder Bürger per Grundgesetz berechtigt ist, zu verlangen, dass die Behörden die bestehenden Gesetze umsetzen, sowie dass sie sich bei begründeten Vorwürfen der Verstöße gegen geltende Gesetze vor dem zuständigen Gericht verantworten. Ein Richter soll die Stichhaltigkeit der Vorwürfe prüfen und Recht sprechen.

In Ihrer Funktion als legitimierter Volksvertreter und Kontrollinstanz der Exekutive bitte ich Sie, sehr geehrter Herr Landesabgeordneter …, zum Schutz meiner Grundrechte gegen Behördenwillkür mir Ihre persönliche Position zu diesem bedenklichen Sachverhalt mitzuteilen:

1) Sollen staatliche Organe der Exekutive vom Recht und Gesetz immunisiert werden, was bedeuten würde, dass der Land NRW kein Rechtsstaat, sondern ein totalitärer Staat wäre?

2) Ist es aus Ihrer Sicht zu viel verlangt, dass ein Bürger beansprucht, seine Vorwürfe der Verstöße gegen geltende Gesetze sollen von einem Richter geprüft und Recht gesprochen werden?

Für Ihre persönliche Stellungnahme bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

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Wenn Leser dieses Blogs auch an die Lösung dieser Grundsatzfrage interessiert sind, steht es ihnen jederzeit frei, auch außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen, sich an Abgeordneten ihres Vertrauens im Landtag NRW zu wenden, wie es im Art. 17 GG für jeden einzelnen Bürger vorgesehen wurde:

Art. 17 Grundgesetz:

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

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Die Liste und die  e-Mail-Adressen der 237 Landes-abgehordneten   sind  aus dem Portal des Landtages Nordrhein-Westfalen zu entnehmen:

Abgeordnete, nach Alphabet

Abgeordnete, nach Fraktionen

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© Bild Justicia Norbert Fenske – Photografically

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© Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen – Fotograf Bernd Schälte

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Auch Tierexperimentatoren wissen es: Tierversuche sind sinnlos.

 

Genau dasselbe wie der Tierexperimentator Prof. Dr. Klaus Gärtner sagt auch der Verein Ärzte gegen Tierversuche e.V. seit mehr als 30 Jahren, zum Beispiel:

Tierversuche an Affen: Grausam und sinnlos

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Der Bundestag will ein offensichtlicher wissenschaftlicher Betrug decken und Whistleblower abwimmeln

Ich verweise auf unsere Bemühungen seit April 2013, eine amtliche Prüfung der Vorwürfe der Datenmanipulation beim berühmten Experiment Hafele-Keating aus dem Jahre 1972 zu bewirken, das im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als Bestätigung der Speziellen Relativitätstheorie anerkannt und gelehrt wird. Wir sind dabei, wie es natürlich vor dem Hintergrund der offiziellen Stellung der Relativitätstheorie als nicht hinterfragbare Staatstheorie auch zu erwarten war, mit dem Widerstand des Bundesministeriums für Bildung und Forschung konfrontiert worden, das sich unübersehbar dagegen sträubt, diesen Sachverhalt prüfen zu lassen und bis jetzt konsequent mauert – was zur Einreichung einer Petition beim Deutschen Bundestag am 19.08.2013 geführt hat. Der Bundestag hat abgelehnt, diese Vorwürfe der Datenmanipulation prüfen zu lassen, siehe

Der Bundestag lehnt ab, die Vorwürfe der Datenmanipulation beim Experiment Hafele-Keating prüfen zu lassen

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Es hat sich eine Diskussion über diese Thematik im Kommentar-Bereich dieses Artikels im Blog der Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ entwickelt. Ich gebe nachstehend einen Austausch wieder:
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20.11.2014 – Zitat Peter Rösch:

Es ist sogar so: Wenn das aufgrund einer Manipulation gewonnene Ergebnis betragsmäßig die Theorie bestätigt, dann bedeutet das: das unmanipulierte Ergebnis widerlegt die Theorie.

Entspricht das Ergebnis von 2010 dem manipulieren Ergebnis von 1977, dann ist auch 2010 eine Widerlegung. […]

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21.11.2014 – Zitat Jocelyne Lopez:

Sehr logisch argumentiert und sehr prägnant formuliert!

Nicht das Experiment von 2010 wurde hier zur Prüfung vorgelegt: seine Ergebnisse kennt im Detail hier kein Mensch, dementsprechend kann kein Mensch sie in Detail prüfen, das Experiment ist nicht Bestandteil der Beschwerde, sondern das berühmte Experiment von Hafele und Keating von 1972 wurde zur Prüfung vorgelegt, und zwar mit ganz detaillierten und hochpräzisen Angaben der manuellen Datenmanipulation durch die von dem irischen Whistleblower A.G. Kelly vorgelegten eigenen Protokolle von Hafele und Keating!

Der Versuch der Abgeordneten des Bundestages, von dem monierten Experiment mit bekannten, hoch präzisen angegebenen Ergebnissen abzulenken und auf unbekannte, pauschale Ergebnisse eines anderen Experiments hinzuweisen, ist aus meiner Sicht das typische Verhalten von jemandem, der einen Betrug decken will: Die Manipulation bei dem vorgelegten Experiment ist zu ersichtlich, schnell versuchen, die Aufmerksamkeit auf ein zweites Experiment zu lenken, das die Abgeordnete nicht kennen und auch nicht zu kennen haben!

Es stinkt hier zum Himmel, dass der Bundestag einen Betrug decken und Whisteblower abwimmeln will.

Das Heranziehen eines anderen Experiments als “Beweis” für die Richtigkeit der manipulierten Ergebnisse von Hafele-Keating und als Begründung der Ablehnung einer Prüfung der Vorwürfe, würde ein Gericht als nicht zulässig erklären: Ein anderes Experiment ist nicht Bestandsteil des Streites. Weder der Bundestag noch ein Gericht sind ohnehin befugt, Bewertungen über die Richtigkeit oder die Falschheit einer Theorie abzugeben. Die Abgeordnete wurden auch nicht von uns darum gebeten, die wissenschaftliche Prüfung eines Experiments ist hier nicht zulässig.

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© Bild Copyright Jocelyne Lopez 2011 .


Der Bundestag lehnt ab, die Vorwürfe der Datenmanipulation beim Experiment Hafele-Keating prüfen zu lassen

Ich verweise auf unsere Bemühungen seit April 2013, eine amtliche Prüfung der Vorwürfe der Datenmanipulation beim berühmten Experiment Hafele-Keating aus dem Jahre 1972 zu bewirken, das im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als Bestätigung der Speziellen Relativitätstheorie anerkannt und gelehrt wird. Wir sind dabei, wie es natürlich vor dem Hintergrund der offiziellen Stellung der Relativitätstheorie als nicht hinterfragbare Staatstheorie auch zu erwarten war, mit dem Widerstand des Bundesministeriums für Bildung und Forschung konfrontiert worden, das sich unübersehbar dagegen sträubt, diesen Sachverhalt prüfen zu lassen und bis jetzt konsequent mauert – was zur Einreichung einer Petition beim Deutschen Bundestag am 19.08.2013 geführt hat […]

Weiterlesen…

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© Bild Copyright Jocelyne Lopez 2011
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Beschwerde beim Landtag NRW wegen illegaler Tierhaltung im Affenlabor COVANCE in Münster

Ich verweise auf unsere Bemühungen seit Juni 2014 als eine Gruppe von Tierschützern, im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes Transparenz über die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE in Münster bei der zuständigen und verantwortlichen Behörde LANUV NRW herbeizuführen.

Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE erstattet, siehe:.

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Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE in Münster – 04.08.2014

Anlage 1 zur Strafanzeige: Unsere Bürgeranfrage an LANUV NRW vom 22.06.2014

Anlage 2 zur Strafanzeige: Antwort von LANUV NRW vom 25.07.2014 auf unsere Bürgeranfrage

Anlage 3 zur Strafanzeige: Unser Brief vom 30.07.2014 an LANUV NRW über seine Antworte auf unsere Bürgeranfrage

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Mit Bescheid vom 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum unsere Strafanzeige eingestellt, siehe:

03.09.2014 – Einstellung der Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum gegen die Behörde LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE in Münster

Wir haben am 15.11.14 eine Beschwerde wegen Einstellung unserer Anzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm als nächste Hierarchiestelle der Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht, siehe:

15.11.14 – Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW durch die Staatsanwaltschaft Bochum wegen Affenlabor COVANCE in Münster

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Neue Entwicklung:

 

Wir haben am 18.11.2014 eine Petition beim Landtag NRW eingereicht, mit der Bitte um Veranlassung durch das Parlament als legitimierte Volksvertretung und Kontrollinstanz der Exekutive, dass die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit erhoben wird:

 

18.11.2014 – Beschwerde beim Landtag NRW wegen Vorwürfen der illegalen Tierhaltung im Affenlabor COVANCE in Münster

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Wir werden über weitere Entwicklungen berichten.

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

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Siehe auch in diesem Gesamtkontext:

Informationsfreiheitsgesetz: Erfolg vor Gericht gegen die Behörde LANUV NRW!

Hat LANUV NRW die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE blind genehmigt?

15.11.14 – Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW durch die Staatsanwaltschaft Bochum wegen Affenlabor COVANCE in Münster

Einstellung unserer Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW wegen Primatenversuche an der Uni Bochum: Keine Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat?

Hannelore Kraft versucht aus ihrer Verantwortung wegen Missachtung von Gesetzen im Land Nordrhein-Westfalen zu entweichen

Ministerpräsidentin Hanelore Kraft, es ist Ihre Verantwortung wahrzunehmen, dass die Menschen auf die Straße gehen!

Ehemaliger Gesundheitsminister Horst Seehofer: Die staatlich geförderte Forschung ist fest in den Händen von wirtschaftlichen Lobbies

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

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© Bild Justicia Norbert Fenske – Photografically


Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE

Ich verweise auf unsere Bemühungen seit Juni 2014 als eine Gruppe von Tierschützern, im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes Transparenz über die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE in Münster bei der zuständigen und verantwortlichen Behörde LANUV NRW herbeizuführen.

Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE erstattet, siehe:.

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Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE in Münster – 04.08.2014

Anlage 1 zur Strafanzeige: Unsere Bürgeranfrage an LANUV NRW vom 22.06.2014

Anlage 2 zur Strafanzeige: Antwort von LANUV NRW vom 25.07.2014 auf unsere Bürgeranfrage

Anlage 3 zur Strafanzeige: Unser Brief vom 30.07.2014 an LANUV NRW über seine Antworte auf unsere Bürgeranfrage

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Mit Bescheid vom 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum unsere Strafanzeige eingestellt, siehe:

03.09.2014 – Einstellung der Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum gegen die Behörde LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE in Münster

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Neue Entwicklung

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Wir haben am 15.11.14 eine Beschwerde wegen Einstellung unserer Anzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm als nächste Hierarchiestelle der Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht, siehe:

 

15.11.14 – Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung unserer Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW durch die Staatsanwaltschaft Bochum wegen Affenlabor COVANCE in Münster

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Wir werden über neue Entwicklungen berichten.

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

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Siehe auch in diesem Gesamtkontext:

Informationsfreiheitsgesetz: Erfolg vor Gericht gegen die Behörde LANUV NRW!

Hat LANUV NRW die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE blind genehmigt?

Einstellung unserer Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW wegen Primatenversuche an der Uni Bochum: Keine Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat?

Hannelore Kraft versucht aus ihrer Verantwortung wegen Missachtung von Gesetzen im Land Nordrhein-Westfalen zu entweichen

Ministerpräsidentin Hanelore Kraft, es ist Ihre Verantwortung wahrzunehmen, dass die Menschen auf die Straße gehen!

Ehemaliger Gesundheitsminister Horst Seehofer: Die staatlich geförderte Forschung ist fest in den Händen von wirtschaftlichen Lobbies

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

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© Bild Justicia Norbert Fenske – Photografically


Gesetzverstöße durch Behörden: Man kann sich die Exekutive und die Legislative knicken

Ich verweise auf meine Blog-Einträge

Warum schweigt Angela Merkel über Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat?

Verstöße gegen das Grundgesetz durch die PTB: Angela Merkel muss selbst handeln

CERN Neutrinoexperiment: Den Rechtsweg zu einer Verfassungsbeschwerde ausschöpfen

Gesetzverstöße durch Behörden: Die Staatsanwaltschaften sind dafür da, um den Staat vor den Bürgern zu schützen

 

wo ich darüber berichtet habe, dass ich am 02.09.2014 eine Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel gerichtet habe, um sie über Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 5 – § 3 „Wissenschaftsfreiheit“ durch die Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) anläßlich des vollständig mit Steuerngeldern finanzierten CERN-Neutrinoexperiments in Kenntnis zu setzen.

Es hat sich eine Diskussion über diese Beschwerde an die Bundeskanzlerin Merkel im Kommentar-Bereich des entsprechenden Artikels im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie entwickelt. Insbesondere mache ich auf meinen heutigen Beitrag in dieser Diskussion aufmerksam:

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13.11.14 – Zitat Jocelyne Lopez:

Wie gesagt wird die Regierungschefin Angela Merkel unsere Beschwerde nach § 17 GG wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das Grundgesetz durch die Bundesbehörde PTB als höchste Hierarchie der Exekutive auf Bundesebene, also als höchste Hierarchie der Behörde PTB, hochwahrscheinlich ignorieren.

Wie gesagt, ist es auch hochwahrscheinlich, dass eine Strafanzeige gegen die Behörde PTB von den Staatsanwaltschaften im lückenlosen Dienstweg bis zum Bundesjustizministerium mit der Begründung eingestellt wird, dass keine Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen. Im Bereich des Einklagens von Tierrechten hat sogar eine Staatsanwaltschaft eine ganz originelle, zusätzliche Begründung zur Einstellung unserer Strafanzeige gegen eine Behörde erfunden, damit es besser sitzt: Die Staatsanwaltschaften seien nicht zuständig für die strafrechtliche Verfolgung von Behörden. Wie bitte? Wer soll sonst für die strafrechtliche Verfolgung von Behörden zuständig sein, wenn nicht die Staatsanwaltschaften? Das hat man uns allerdings nicht gesagt… Siehe:

Wieso ist die Behörde LANUV NRW strafrechtlich nicht verfolgbar?

Also kann man grundsätzlich keine Abhilfe von der Exekutive bei Gesetzverstößen durch Behörden erwarten: weder von der höchsten Hierarchie der Staatsanwaltschaften als Organe der Exekutive (Justizministerien) noch von der höchsten Hierarchie aller Organe der Exekutive (Regierungschefs).

Jedoch hat uns die Erfahrung im Bereich des Einklagens von Tierrechten gezeigt, dass man auch keine Abhilfe von der Legislative als erste Macht in einem Rechtsstaat erwarten kann.

Die Legislative ist als legitimierte Volksvertretung gemäß Art. 20 GG der Boss der Exekutive und ihre Kontrollinstanz, sie hat jeden einzelnen Bürger als Souverän in einem Rechtsstaat zu vertreten, seine Interessen wahrzunehmen und seine Grundrechte zu schützen und zu garantieren. Die Legislative ist der Exekutive übergeordnet, sie hat das Sagen über die Exekutive, im Klartext ist die Legislative gemäß Grundgesetz ermächtigt, der Exekutive im Namen des Volkes zu zeigen, wo es längst geht:

Grundgesetz Art. 20 (2):

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

 

Eine ernüchternde Erfahrung im Bereich des Einklagens von Tierrechten hat uns jedoch gezeigt, dass diese verfassungsmäßige Grundordnung bei Verstößen gegen geltende Gesetze durch Behörden nicht funktioniert: Auch die Legislative setzt das ungesprochene Gebot durch, dass Behörden bei Vorwürfen des Verstoßes gegen geltende Gesetze von den Staatsanwaltschaften nicht zu belangen seien. In einem Fall von begründeten Vorwürfen der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz §§ 1, 7 und 8 durch die Behörde LANUV NRW hat das Landesparlament Nordrhein-Westfalen über alle politischen Fraktionen im Rahmen einer Petition entschieden, dass die Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaften völlig in Ordnung sei und keine Maßnahmen vom Parlament angebracht seien, siehe:

Das Zombie-Parlament des Landes Nordrhein-Westfalen

Interessant ist auch zu beobachten, wie einzelne persönlich angesprochenen Landesabgeordnete aller im Parlament vertretenen politischen Fraktionen ihre Entscheidung gerechtfertigt haben…

Das Zombie-Parlament des Landes Nordrhein-Westfalen: Die dritte

 

Als Fazit könnte man ziehen: Bei Verstößen gegen geltende Gesetze durch Behörden kann man sich sowohl die Exekutive als auch die Legislative knicken. Man kann hier nur auf die Verfassungsrichter hoffen.

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Siehe auch:

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

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Foto: Bundesregierung/Kugler

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