7. Oktober 2014
Der grüne Umweltminister Alexander Bonde verweigert jegliche Auskünfte über die Affenversuche in Tübingen!
Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag
Affenversuche in Tübingen: Alle Tierversuche in der Hirnforschung sind gesetzwidrig!
wo ich darüber berichtet habe, dass seit der „Erfindung“ der Barbarei Tierversuche vor ca. 150 Jahren durch den französischen Psychopathen Claude Bernard, die ethische Debatte die Aufmerksamkeit von harten Verstößen gegen das geltende Tierschutzgesetz und gegen das Grundgesetz ablenkt.
Dabei ist die Debatte um die ethische Verträglichkeit der Tierversuche schon lange eindeutig von der Bevölkerung entschieden worden: Gemäß aktuellen Umfragen sind 80% der Bürger Deutschlands und Europas aus ethischen Beweggründen gegen Tierversuche, siehe
Proteste gegen Primatenversuche in Tübingen: Nur die Spitze des Eisberges!
Ungeachtet dieser unmissverständlich zum Ausdruck gebrachten Positionierung der Mehrheit der Bürger, versuchen alle Verantwortliche der öffentlichen Hand im staatlich kontrollierten Forschungssystem mit Tierversuchen – natürlich treu gedient von ihren nachplappernden Vasalen der etablierten Medien – immer wieder die von der Bevölkerung schon eindeutig geklärte Frage der ethischen Verträglichkeit der Tierversuche als aktuelle gesellschaftlich relevante Zentralfrage zu thematisieren. Dieses Verhalten hat eine gezielte Funktion: Die Debatte um die ethische Verträglichkeit, die künstlich den Charakter eines offenen, nicht entscheidbaren Meinungsstreites in der Gesellschaft besitzen würde, soll von harten Verstößen der Tierversuche gegen das Tierschutzgesetz und gegen das Grundgesetz ablenken.
Das haben wir konkret als eine Gruppe von Tierschützern seit 2012 bei mehreren Auseinandersetzungen mit Behörden, die zuständig und verantwortlich für die Genehmigung von Tierversuchen in der Hirnforschung sind, sowie mit den betroffenen, zuständigen Organen der Legislative (die Parlamenten), erfahren müssen: Sie weigern sich alle strikt und hartnäckig, den Bürgern jegliche Auskünfte über diese Versuche zu erteilen, die Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 7 und 8 ersichtlich machen würden:
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1. Es handelt sich um Wiederholungs- und Doppelversuche, die seit mehreren Jahrzehnten in mehreren Forschungsstandorten durchgeführt werden (noch aktuell: Tübingen, Frankfurt, Bremen, Magdeburg, Göttingen – Eingestellt: Berlin, München, Bochum). Das Tierschutzgesetz verbietet Wiederholungs- und Doppelversuche.
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2. Das Tierschutzgesetz verlangt den Nachweis von brauchbaren Ergebnissen der Forschung für die Gesundheit von Menschen oder Tieren: Die Hirnforschung kann seit mehreren Jahrzehnten keine brauchbaren Ergebnisse liefern, in keinem der Forschungsstandorte!
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3. Gemäß Tierschutzgesetz ist der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Genehmigung von Tierversuchen zugrunde zu legen. Der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist seit Jahrzehnten in der Fachwelt durch unzählige nationale und internationale Studien belegt: Die Ergebnisse aus Tierversuchen sind auf Menschen nicht übertragbar!
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4. Das Tierschutzgesetz verlangt die Bevorzugung von tierversuchsfreien Forschungsmethoden. Geeignete tierversuchsfreie Forschungsmethoden sind in der Hirnforschung vorhanden und schon im Einsatz.
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Zum Beispiel im Falle der Primatenversuche in der Hirnforschung an der Uni Bochum über 22 Jahre, verweigerte uns die zuständige und verantwortliche Behörde LANUV NRW und ihre Aufsichtsbehörde (das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen, Johannes Remmel, DIE GRÜNEN) jegliche Auskünfte, die Verstöße gegen §§ 1, 7 und 8 bei der Genehmigung dieser Versuche ersichtlich machen würden, und rieben uns stattdessen penetrant unter die Nase als Ablenkung, dass doch die gleichen Versuche des Andreas Kreiter an der Uni Bremen von dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als ethisch vertretbar geurteilt wurden, bitteschön. Dabei hatten wir überhaupt nicht – und zwar ganz bewusst – die Frage der ethischen Verträglichkeit dieser Versuche angefochten (TierSchG § 15), sondern einzig die oben aufgeführten Verstöße gegen TierSchG §§ 1, 7 und 8. Siehe unsere Beschwerde vom 02.06.2014 an die Präsidentin des Landtags NRW über die Ablehnung unserer Petition wegen Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum.
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Zum Beispiel im Falle der Primatenversuche des Wolf Singer am Max Planck Institut für Hirnforschung in Frankfurt seit schätzungsweise 40 Jahren, verweigerte uns unverschämt die Umweltministerin Priska Hinz (DIE GRÜNEN) jegliche Auskünfte über diese Versuche, die die oben aufgeführten Verstöße gegen TierSchG §§ 1, 7 und 8 ersichtlich machen würden, siehe:
Ansprache an die Umweltministerin Priska Hinz wegen Tierversuchen des Wolf Singer in Frankfurt
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Zum Beispiel verweigerte uns 2012 die zuständige und verantwortliche Behörde für die Primatenversuche in der Hirnforschung in Tübingen, das Regierungspräsidium Tübingen jegliche Auskünfte über diese Versuche, die die oben aufgeführten Verstöße gegen das TierSchG §§ 1, 7 und 8 ersichtlich machen würden. Bei einem neuen Anlauf 2014 verweigert uns die Aufsichtsbehörde des Regierungspräsidiums Tübingen (das Umweltministerium von Baden-Württemberg, Alexander Bonde, DIE GRÜNEN) ebenfalls jegliche Auskünfte über diese Versuche, siehe:
Ansprache an Umweltminister Alexander Bonde wegen Affenversuchen in Tübingen
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Hinter der Debatte um die ethische Vertretbarkeit der Tierversuche, die längst von Millionen von Bürgern in Deutschland und Europa entschieden wurde, versuchen die Politiker aller Parteien, vorneweg der Partei DIE GRÜNEN, als legitimierte Volksvertreter (!!!) und als Kontrollinstanz der Exekutive (!!!), die Missachtung von geltenden Gesetzen und den Missbrauch der Verfassung zu verschleiern und zu decken.
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Affenmädchen Stella, 5 Jahre alt, 5 Jahre lang gesetzwidrig gefoltert und im „Endexperiment“ von den Pseudowissenschaftlern des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Tübingen getötet – mit dem Segen der für die Genehmigung der Versuche zuständigen und verantwortlichen Behörde Regierungspräsidium Tübingen und der Politiker aller Parteien, vorneweg der Partei DIE GRÜNEN:
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Nichts vergessen, nichts vergeben! Gerechtigkeit für die Tiere, jetzt!
Menschlichkeit durchsetzen, jetzt!
Forschung ja, Tierversuche nein!
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Datum: 25.10.2014
Ort: Stuttgart
Treffpunkt: Schlossplatz (am Fahnenrondell)
Zeit: 14:00 – 17:00 Uhr
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Siehe auch in diesem Gesamtkontext:
Primatenversuche in Tübingen: Demonstration des Entsetzens und der Wut!
Proteste gegen Primatenversuche in Tübingen: Nur die Spitze des Eisberges!
Primatenversuche in Tübingen und in Bochum: Der Verrat der Partei DIE GRÜNEN
Tierversuche sind eine unannehmbare Verletzung der Grundrechte der Bürger
Das Zombie-Parlament des Lands Nordrhein-Westfalen
Das Zombie-Parlament des Lands Nordrhein-Westfalen: Die zweite.
Das Zombie-Parlament des Landes Nordrhein-Westfalen: Die dritte
Das Land NRW ist kein Rechtsstaat: Fallbeispiel der Tierversuche an der Uni Bochum
Beschwerde an die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wegen Missachtung von Gesetzen im Land NRW
Frage an Hannelore Kraft im Abgeordneten-Watch – Demokratie und Bürgerrechte
Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore
Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE
Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Primatenversuchen an der Uni Bochum
Hat LANUV NRW die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE blind genehmigt?
Der totalitäre Staat NRW der Hannelore Kraft hat wieder zugeschlagen
Tierversuche des Wolf Singer: Was für einen Nutzen seit 40 Jahren?
Die Tierversuche des Wolf Singer: Wie krank ist das Forschungssystem?
Wie kam der berüchtigte Tierexperimentator Wolf Singer zu einem Bundesverdienstkreuz?
Tierversuche des Wolf Singer: Wie viel wird “geschwindelt” und “betrogen”?
Tierversuche des Wolf Singer: Wie korrupt ist das Forschungssystem mit Tierversuchen im Land Hessen?
Ehemaliger Gesundheitsminister Horst Seehofer über Abzocke der Pharma-Industrie
In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich.
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