Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für August, 2014

Dienstaufsichtsbeschwerde über eine Mitarbeiterin des LANUV NRW wegen Tierversuchen

Ich verweise auf unsere langjährige Auseinandersetzung als eine Gruppe von Tierschützern mit der Behörde LANUV NRW als genehmigende Behörde der Primatenversuche an der Universität Bochum, sowie auf unsere neueste Auseinandersetzung mit dieser Behörde bei der Genehmigung der Primatenversuche im Affenlabor COVANCE in Münster:

Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden

LANUV NRW: Erhebliche Fehlleistungen bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE

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In diesem Gesamtkontext haben wir am 05.08.14 eine Dienstaufsichtsbeschwerde an


Herrn Karsten Falk,
Leiter der Abteilung 8 – Tierschutz
LANUV NRW, Recklinghausen

über das Verhalten unserer Hauptansprechpartnerin in dieser Abteilung bei unseren o.g. Anliegen eingereicht:
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05.08.2014: Dienstaufsichtsbeschwerde an LANUV NRW über eine Mitarbeiterin der Abteilung 8 – Tierschutz

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Siehe auch in diesem Blog:

Das Land NRW ist kein Rechtstaat: Fallbeispiel der Tierversuche an der Uni Bochum

Beschwerde an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wegen Missachtung von Gesetzen im Land Nordrhein-Westfalen

Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

 



Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE in Münster

Ich verweise auf unsere Bemühungen seit Juni 2014 als eine Gruppe von Tierschützern, im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes Transparenz über die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE in Münster bei der zuständigen und verantwortlichen Behörde LANUV NRW herbeizuführen, siehe eine komplette Zusammenstellung der bisherigen Auseinandersetzungen:

Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE in Münster

sowie

LANUV NRW: Erhebliche Fehlleistungen bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE in Münster

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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen  das Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE erstattet, siehe:

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Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE in Münster – 04.08.2014

Anlage 1 zur Strafanzeige:
Unsere Bürgeranfrage an LANUV NRW vom 22.06.2014

Anlage 2 zur Strafanzeige:
Antwort von LANUV NRW vom 25.07.2014 auf unsere Bürgeranfrage

Anlage 3 zur Strafanzeige:
Unser Brief vom 30.07.2014 an LANUV NRW über seine Antworte auf unsere Bürgeranfrage

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Wir werden über die weiteren Entwicklungen berichten.

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Covance-Tierhaltung

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

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Siehe auch in diesem Blog:

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

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CERN Neutrinoexperiment: Die Behörde PTB soll sich notfalls wegen Verstößen gegen das Grundgesetz vor Gericht verantworten

von Jocelyne Lopez

Ich verweise auf meinen heutigen Eintrag im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie im Kommentarbereich des Artikels  über die Ablehnung meiner   Petition vom 11.08.2013 beim deutschen Bundestag wegen mangel-hafter und fehlerhafter Beantwortung meiner Bürgeranfrage zur schlüssigen und widerspruchsfreien Interpretation des CERN-Neutrinoexperiments durch die Bundesbehörde PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) bzw. durch ihre Aufsichtsbehörde, das Bundeswirtschaftsministerium:

CERN-Neutrinoexperiment: Beschwerde beim Bundestag wegen Duldung von Verstößen gegen das Grundgesetz durch die Behörde PTB:

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05.08.2014: Zitat von Jocelyne Lopez:

Es ist im Sinne des Grundgesetzes ein Denkfehler zu erwarten oder zu verlangen, dass die Behörde PTB eine Klärung der Frage  herbeiführt: „Gibt es Überlichtgeschwindigkeit oder gibt es keine Überlichtgeschwindigkeit?“. Die PTB darf gemäß Grundgesetz diese Frage nicht klären! Sie ist weder in der Lage, diese Frage wissenschaftlich zu klären, noch rechtlich befugt, es zu tun. Die PTB hat gesetzwidrig diese Frage bei der Interpretation des CERN-Neutrinoexperiments mit „Es gibt keine Überlichtgeschwindigkeit“ klären wollen – das ist sogar der Anlaß der Beschwerde.

Die einzige offizielle Interpretation des Experiments, die die PTB nach dem Grundgesetz mitteilen darf ist:

Je nach der Hypothese und der Berechnungsmethode, die man zugrunde legt, kann dieses Experiment als Bestätigung der Relativitätstheorie (c=const) oder als Bestätigung von Äther- oder Emissionstheorien (Sagnac-Effekt c+v).

Mehr darf die PTB gemäß Grundgesetz nicht mitteilen. Mehr darf der Staat in Lehr- und Forschungseinrichtungen nicht mitteilen lassen, sonst handelt er auch grob fahrlässig und gesetzwidrig.

Wenn bei der erbetenen erneuten Prüfung unserer Petition der Bundestag diese Verstöße gegen das Grundgesetz durch Veranlassung der geforderten Maßnahmen nicht aufhebt, können die Bürger weitere Rechtsinstrumente einsetzen, wie zum Beispiel: Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel als nächsthöhe Instanz des Bundestages, mit der Bitte um Veranlassung der geforderten Maßnahmen  und/oder Strafanzeige gegen die Behörde PTB bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Verstößen gegen das Grundgesetz Art. 5 Abs. 3 „Wissenschaftsfreiheit“, mit der Bitte um Erhebung der öffentlichen Klage im Interesse der Allgemeinheit: Die PTB soll sich vor dem zuständigen Verwaltungsgericht wegen Verstößen gegen geltende Gesetze verantworten.

In diesem Zusammenhang mache ich auf meinen Blog-Artikel vom 3. Juli 2014 aufmerksam: In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich. Die Systematik des Einklagens von Grundrechten beim Tierschutz, die wir von Gerhard Oesterreich gelernt haben, ist die gleiche wie beim Einklagen der Grundrechte bei der Wissenschaftsfreiheit.



Umweltministerin Priska Hinz verweigert jegliche Auskunft über die Tierversuche des Wolf Singer in Frankfurt


Ministerin Priska Hinz,
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Wiesbaden

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Als eine Gruppe von Tierschützern haben wir am 20.06.2014 eine Anfrage an die Hessische Umweltministerin Priska Hinz gerichtet, um Transparenz über die langjährigen Primatenversuche des berüchtigen Tierexperimentators Wolf Singer in Frankfurt herbeizuführen, siehe:

Ansprache an die Umweltministerin Priska Hinz wegen Tierversuchen des Wolf Singer in Frankfurt

Am 31.07.2014 erhielt ich eine E-Mail-Antwort der Pressestelle des Hessischen Umweltministeriums, mit der haarsträubenden Auskunft, dass uns leider keine Informationen über  diese mit Millionen von Steuergeldern finanzierten Versuche erteilt werden konnte, da eine gesetzliche Verpflichtung dazu nicht gegeben sei: Es existiere ja in Hessen bedauerlicherweise kein Informationsfreiheitsgesetz, weshalb die Bürger und Steuerzahler mit ihrem Informationsbedarf gerne dahin gehen dürfen, wo der Pfeffer wächst:

Von Pressestelle vom Umweltministerium Hessen
An Jocelyne Lopez
Betr.: Ihre Anfrage
Datum: 31.07.2014

Sehr geehrte Frau Lopez,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. Juni 2014, mit der Sie unter Verweis  auf das Informationsfreiheitsgesetz um Beantwortung zu Fragen im Bereich der Genehmigung von Tierversuchen gebeten haben.

Diesbezüglich muss ich Ihnen leider mitteilen, dass dieses Gesetz, das grundsätzlich einen Anspruch auf einen Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den Behörden des Bundes eröffnet, in Hessen nicht existiert.

Vor diesem Hintergrund bedauere ich, Ihnen die erbetenen Daten nicht übermitteln zu können.

Mit freundlichem Gruß
Ihre Pressestelle
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

 

Diese Antwort gibt aus meiner Sicht Anlass zu mehreren Überlegungen bzw. Spekulationen:
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  1. Die jetzige Hessische Umweltministerin Priska Hinz (DIE GRÜNEN) übertrifft um ein Vielfaches an Dreistigkeit und Verhöhnung der Bürger ihre Vorgängerin Lucia Puttrich (CDU), die uns im Januar 2012 bei der gleichen Bürgeranfrage mitteilte, dass die Hessische Landesbehörde Regierungspräsidium Darmstadt zuständig und verantwortlich für die Beantwortung unserer Fragen sei und sogar unsere Anfrage selbstständig zur Beantwortung dorthin weitergeleitet hatte –  allerdings hat die Landesbehörde Regierungspräsidium Darmstadt uns auch seinerzeit mitgeteilt, dass wir gerne mit unseren Fragen dahin gehen dürfen, wo der Pfeffer wächst, mit dem wohlwollenden Segen der hessischen Staatsanwaltschaften im lückenlosen Dienstweg bis hin zum hessischen Justizministeriums, siehe eine komplette Zusammenstellung der Austausche aus dem Jahre 2012.
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  2. Die gute Umweltministerin Priska Hinz interpretiert offensichtlich die Gegebenheit, dass im Bundesland Hessen noch kein Informationsfreiheitgesetz existiert (die hessischen Landesabgeordneten schlafen wohl im Parlament, stricken Socken, machen Urlaub oder was weiß ich) dahingehend, dass es wohl im Bundesland Hessen streng verboten sei, Bürgern einen freien Zugang zu amtlich vorhandenen Informationen zu gewähren. Auf die Idee, dass man Zugang zu solchen Informationen auch ohne formell existierendes Informationsfreiheitgesetz den Bürgern rechtsmäßig gewähren könnte, wenn man es nur will, kommt die gute Umweltministerin Priska Hinz nicht. Originell.
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  3. Entweder weiß die gute Umweltministerin Priska Hinz nicht, dass das Informationsfreiheitgesetz aus einer europäischen Vereinbarung hervor-gekommen ist (EU-Antikorruptionsvereinbarung vom 25. September 2008), die von der Bundesrepublik Deutschland mitunterschrieben wurde (wobei der Bund selbst sich schon ein Informationsfreiheitgesetz zugelegt hat) oder hat sie womöglich vor, mit dem Land Hessen aus der Föderation Bundesrepublik Deutschland und aus der Europäischen Union auszutreten. Originell. Dann könnte im neuen Weltstaat Hessen die Korruption ungehindert florieren, wie schön. Da könnte nicht jeder daherkommende Bürger Fragen über die Verwendung von Steuergeldern stellen und auch nicht die völlig unangebrachte Frage, wie der berüchtigte Tierexperimentator Wolf Singer dazu kam, einen Bundesverdienstkreuz für seine Verdienste für den Tierschutz verpasst zu bekommen. Ich wette, dass die gute Tierschutzministerin Priska Hinz es auch nicht weiß, dass es sie ohnehin nicht interessiert und dass sie meint, es geht uns allen nicht an, das wäre noch schöner, oder?

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Wir werden auf jeden Fall eruieren, welche öffentliche Stelle uns verbindlich die Information darüber erteilen kann,  welches entsprechende Gesetz im Land Hessen die Bürger zur  Gleichberechtigung mit anderen Bundesländern in Sachen Informationsfreiheit in Anspruch nehmen können, um Zugang zu amtlich vorhandenen Informationen zu bekommen.

Wir werden über weitere Entwicklungen berichten.

Siehe: 07.08.2014: Beschwerde an den Hessischen Ministerpräsident Volker Bouffier über Umweltministerin Priska Hinz wegen Tierversuchen des Wolf Singer

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Siehe auch in diesem Blog:

Wolf Singer, Andreas Kreiter & Co: Die Tierexperimentatoren belügen uns, dass sich die Balken biegen!

Tierversuche des Wolf Singer: Was für einen Nutzen seit 40 Jahren?

Die Tierversuche des Wolf Singer: Wie krank ist das Forschungssystem?

Tierversuche des Wolf Singer: Wie viel wird “geschwindelt” und “betrogen”?

Tierversuche: Erschreckender ethischer Zerfall und Verhöhnung der Verfassung – Beispiel Tierexperimentator Wolf Singer

Wie kam der berüchtigte Tierexperimentator Wolf Singer zu einem Bundesverdienstkreuz?

Übertragbarkeit der Ergebnisse der Tierversuche auf Menschen: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter

Tierversuche und die gigantische Abzocke der Pharma-Lobby

Tierversuche als Scharlatanerie und Abzockesytem

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

Am 27. Juli 2014 sind die Eheleute Ilse und Gerhard Oesterreich verstorben. Sie haben eine Traueranzeige beim Bestattungsinstitut hinterlegt:

 

Wir trauern um sie beiden. Wir trauern um unseren Ausbilder Gerhard Oesterreich, der uns 2012 anläßlich des ersten Seminars für Tierversuchsgegner im Rahmen seines langjährigen und preisgeehrten Seminaren-Angebots zum Einklagen von Tierrechten ein Teil seines immensen Wissens im öffentlichen Recht vermittelt hat.

Er hat uns mehr als Fachwissen und Gesetzesparagrafen zum Tierschutz beigebracht, sondern etwas sehr Wertvolles, etwas Einmaliges, etwas für das ganze Leben.

Er hat uns seine Vision des Schutzes der Tiere im Rahmen des öffentlichen Rechts vermittelt und uns darüber aufgeklärt, dass die Bürger in einem Rechtsstaat über weitgehend unbekannte, jedoch sehr mächtige Rechtsmittel verfügen, um die geltenden Gesetze umsetzen zu lassen.

Er hat uns erstaunliche und ungeahnte Sachen beigebracht, dass die Gesetze in extrem vielen Fällen von öffentlichen Stellen unbemerkt missachtet oder missbraucht werden, dass jedoch die Verfassung sehr bürgerfreundlich ist und die Grundrechte streng schützt,  dass wir unsere Macht als Souverän in einem Rechtsstaat einsetzen und die Rechtsinstrumente in Anspruch nehmen sollten, die uns zur Verfügung stehen, auch wenn noch keiner vor uns es getan hat. Er hat uns zum Pionier-Einsatz  ausgebildet, für die Gerechtigkeit, für die Rechte der Tiere, für die Menschlichkeit.

Er hat uns nicht nur die juristische Systematik des Einklagens von Tierrechten beigebracht, sondern auch den sicheren und selbstbewussten Umgang mit den Behörden und den Politikern, nicht etwa als Bittsteller, sondern als Souveräne, die ihre Dienstleister bemühen. Er hat uns gewarnt, dass wir viel mehr als nur einen Brief, eine Beschwerde, einen Widerspruch, eine Strafanzeige schreiben werden müssen, um Gehör zu finden, dass die öffentlichen Stellen hartnäckig mauern werden, über Jahre hinweg. Er hat uns beigebracht, uns nicht ignorieren, abservieren oder einschüchtern und uns von Rückschlägen nicht entmutigen zu lassen, sondern immer wieder aufzustehen und mit dem Bewusstsein weiter zu kämpfen, dass wir das Recht und die Verfassung hinter uns haben. Wir sollten alle unsere Rechtsmöglichkeiten einsetzen, hintereinander oder parallel, konsequent, beharrlich, systematisch und lückenlos durch alle betroffenen Instanzen der Exekutive und der Legislative, als Souveräne in einem Rechtsstaat. Wir sollten immer daran denken, dass wir einen Koloss zu bewegen haben, aber dass auch Kolosse sich bewegen lassen. Er hat uns zum Durchhaltevermögen, zur Beharrlichkeit und zur Zivilcourage ausgebildet.

Er hat sich ganz besonders gefreut, dass wir gleich nach dem Seminar das neu erworbene Wissen konkret mit der Einleitung von mehreren Auseinandersetzungen mit Behörden gleich umgesetzt haben: Gegen die Primatenversuche in Frankfurt, Tübingen, Bochum und Magdeburg, sowie gegen die Tierversuche der REACH-Verordnung und das Affenlabor Covance in Münster. Er hat uns im Hintergrund begleitet und beraten, unsere Entwürfe durchgesehen und abgestimmt, einige Formulierungen korrigiert, unsere Emotionalität gezügelt,  immer auf unseren eigenen Schutz bedacht, sowie uns schon den angedachten nächsten Schritt beschrieben und in Aussicht gestellt. Er hat uns begleitet bei einer Gesprächsrunde in einem Ministerium und bei einer Gerichtsverhandlung in Düsseldorf, sowie bei der Übergabe einer Petition gegen die REACH-Tierversuche bei der EU-Behörde in Brüssel. Er war immer für uns da, er war stolz auf uns.

In Zuneigung, Respekt und Dankbarkeit für unseren Freund, Vorbild und Ausbilder Gerhard Oesterreich

Gisela Urban, Gabriele Menzel und Jocelyne Lopez

Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh – Menschen für Tierrechte

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CERN Neutrinoexperiment: Beschwerde beim Bundestag wegen Duldung von Verstößen gegen das Grundgesetz durch die Behörde PTB

von Jocelyne Lopez

Ich verweise auf meine Petition vom 11.08.2013 beim deutschen Bundestag über die mangelhafte und fehlerhafte Beantwortung meiner Bürgeranfrage zur schlüssigen und widerspruchsfreien Interpretation des CERN-Neutrinoexperiments durch die Bundesbehörde PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) bzw. durch ihre Aufsichtsbehörde, das Bundeswirtschaftsministerium:

CERN-Neutrinoexperiment: Petition beim Deutschen Bundestag vom 11.08.2013

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Nach fast einem Jahr Bearbeitungszeit erhielt ich vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eine Ablehnung meiner Petition, mit der Begründung, dass der Petitionsausschuß kein Fehlverhalten der Behörde PTB bzw. ihrer Aufsichtbehörde BMWi bei der Beantwortung meiner Bürgeranfrage feststellen konnte. Ich habe Widerspruch und Beschwerde eingereicht.

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