Ich verweise auf unsere Bürgeranfrage vom 19.06.2014 als eine Gruppe von Tierschützern (Federführung Frau Gisela Urban) zur Herbeiführung der Transparenz bei der Haltung der Tiere im Affenlabor Covance in Münster, in der wir die zuständige und verantwortliche Behörde LANUV NRW um Beantwortung von vier Fragen im öffentlichen Interesse im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes gebeten haben:
Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE in Münster
sowie
Antwort von LANUV NRW vom 25.07.2014 auf unsere Bürgeranfrage
In unserer Stellungnahme vom 30.07.14 an LANUV NRW über seine Antworte auf unsere Bürgeranfrage, haben wir die Behörde zur Information der Öffentlichkeit um repräsentative Bilder der aktuellen Haltung der Tiere im Affenlabor COVANCE gebeten, nachdem die Firma 2006 durch Umbaumaßnahmen die Anlage verbessert habe:
30.07.14 – Zitat von Gisela Urban:
„Aus Ihrer Aussage ist für mich logischerweise zu entnehmen, dass Sie davon ausgehen, es existieren keine Bilder in der Presse der jetzigen Tierhaltung bei COVANCE zur Information der Öffentlichkeit. Dies finde ich vor dem Hintergrund der Herbeiführung der notwendigen Transparenz über die Tierversuche bei COVANCE vor allem deswegen sehr bedauerlich, weil die Öffentlichkeit vor 10 Jahren erst durch Undercover-Aufnahmen eines Journalisten vom ZDF in Kenntnis davon gesetzt wurde, unter welchen unvorstellbar grausamen Bedingungen die Tiere gehalten wurden, was die Bevölkerung in Deutschland und in der Schweiz unter Schock gesetzt hat – wie Sie es sicherlich noch wissen. Ich bitte Sie daher ausdrücklich, mir einen öffentlichen Zugang zu aktuellen, repräsentativen Bildern der Haltung der Tiere in diesem Labor zu gewähren, um eine optische Veranschaulichung der Verbesserung für die Öffentlichkeit zu ermöglichen.“
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Nachstehend eine neue Entwicklung:
In einem mit dem 04.08.2014 datierten Brief der Behörde LANUV NRW wurden wir darüber informiert, dass die Behörde über keine aktuellen, repräsentativen Bilder der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE verfügt:
04.08.2014 – Brief von LANUV NRW über Bilder der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE in Münster
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Diese Information stimmt einem ziemlich perplex, insbesondere wegen folgender Aussage:
04.08.2014 – Zitat LANUV NRW:
„Leider liegen mir die von Ihnen gewünschten Bilder tatsächlich nicht vor, da sie für die hier wahrgenommenen behördlichen Aufgaben nicht erforderlich sind. Die persönliche Wahrnehmung im Rahmen von Ortsbesichtigungen ist dem Studium von Bildmaterial vorzuziehen.“
Sicherlich sind für die Behörde Ortsbesichtigungen dem Studium von Bildmaterial vorzuziehen, um 2006 eine gewissenhafte, detaillierte Überprüfung der zu genehmi-genden Haltung der Tiere nach Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Anlage vorzunehmen, das leuchtet einem ein.
Was jedoch für niemanden nachvollziehbar ist, ist die Tatsache, dass die Behörde zum Zeitpunkt unserer Bürgeranfrage am 20.06.2014 offensichtlich nicht in der Lage war, uns selbstständig die geforderten Informationen über die Anlage und die Haltung der Tiere mitzuteilen und dafür eine Stellungnahme der Firma COVANCE selbst, sowie der Stadt Münster einholen musste – wie es aus dem Gebührenbescheid der Behörde zu entnehmen ist:
Zitat LANUV NRW aus dem Gebührenbescheid vom 27.07.2014:
Die Gebühr setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Verwaltungshandlungen zusammen:
. Ermittlung und Auswertung des angefragten Sachverhalts;
. Einholung und Uberprüfung der vorgelegten Daten von Covance Laboraties;
. Einholung und Auswertung einer Stellungnahme der Stadt Münster
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Man darf sich berechtigt Fragen über diese Aussage stellen:
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Wieso konnte die Behörde im Juni 2014 zum Zeitpunkt einer Bürgeranfrage genehmigungsrelevante Fragen über die Haltung der Tiere seit 2006 nicht selbständig beantworten? Warum waren diese wichtigen, gesetzlich vorge-schriebenen Informationen nicht in der Genehmigungsakte enthalten? Warum war die Behörde dafür auf die nachträgliche Einholung von Selbstauskünften der Firma COVANCE und auf Informationen der Stadt Münster angewiesen? Hat die Behörde die Anlage und die Haltung der Tiere im Affenlabor COVANCE etwa blind genehmigt??!!
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- Wieso stellt die Behörde LANUV NRW Leistungen, die gesetzlich zu ihren regulären Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit gehören, einem fragenden Bürger in Rechnung? Reicht es nicht, dass die Bürger und Steuerzahler die regulären Leistungen der Behörden schon 100%ig finanzieren, müssen sie es doppelt tun?! Wir haben den NRW-Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit darum gebeten, im Rahmen unseres aktuell laufenden Widerspruchs wegen der Erhebung einer Gebühr von 250 Euro eine Rechtfertigung von der Behörde LANUV NRW über die Zusammensetzung dieser in Rechnung gestellten Leistungen einzuholen.
In diesem Gesamtkontext darf man sich auch berechtigt Fragen darüber stellen, wie die Behörde LANUV NRW ihre gesetzlich vorgeschriebene Überwachungspflicht des Affenlabors COVANCE überhaupt nachgehen will, die sie sogar in ihrer Antwort auf unsere Bürgeranfrage selbst bekräftigt hat:
25.07.2014 – Zitat LANUV NRW:
„Dem LANUV liegen im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit für die Erteilung von Genehmigungen für Tierversuche keine Kenntnisse über die Gesamttierzahl vor. Es besteht für die Firma Covance jedoch keine Pflicht, Daten zu der Anzahl der Einzelfälle zu übermitteln in denen Affen aus Gründen des Tierschutzes ausnahmsweise vorübergehend in Einzelhaltung verbracht werden. Ausnahmen, bei denen einzelne Tiere separiert werden müssen, sind im Einzelfall zu begründen. Dieses obliegt der intensiven Überwachung der zuständigen Behörde.“
„Die sich aus diesen Maßen ergebende Belegungsdichte von drei Makaken (im Alter über zwei Jahren) wird nicht überschritten. Die Marmosette werden in Paarhaltung gehalten. Damit wird die zulässige Belegungsdichte von möglichen zwei Marmosetten plus Nachkommen bis zum Alter von 5 Monaten weit unterschritten.“
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Ach so, der zuständigen und verantwortlichen Behörde LANUV liegen keine Kenntnisse über die Anzahl der Tiere vor, mit den im Affenlabor COVANCE experimentiert wird und die sie gesetzlich zu deren Schutz „intensiv zu überwachen“ hat. Ach so.
Dem LANUV lagen auch bis zu unserer Bürgeranfrage im Juni 2014 keine Kenntnisse über die Haltung der Tiere in Einzelkäfigen oder in Gruppenkäfigen und über ihre Maße vor: Die Behörde musste ja diese Informationen von der Firma COVANCE nachträglich einholen. Ach so.
Die Firma COVANCE ist nicht verpflichtet, die gesetzlich verbotene Haltung von Tieren in Einzelhaltung anzuzeigen. Ach so.
Dafür will aber die Behörde LANUV die Haltung der Tiere im Affenlabor COVANCE „intensiv überwacht“ haben, was ihr gesetzlich obliegt. Ach.
Und wie hat bitteschön LANUV die Haltung der Tiere seit 1997 „intensiv überwacht„? Hat die Behörde jeden Tag unangemeldet die Anlage besichtigt, um zu prüfen, wie viele und wie lange Tiere in der gesetzlich verbotenen Einzelhaltung gehalten wurden und werden? Wohl eher nicht. Hat sie jeden Tag die Anlage besichtigt, um zu prüfen, ob die Käfige nicht überbelegt waren? Wohl eher nicht. Oder gibt es im Affenlabor COVANCE eine Video-Überwachung der Haltung der Tiere, die der Behörde vorliegen muss, was angesichts der erschreckenden Vorgeschichte dieses Labors dringend erforderlich gewesen wäre? Wohl eher nicht.
Die Wahrheit ist wohl folgende: Das ist der zuständigen und verantwortlichen Behörde LANUV NRW völlig egal was mit den Tieren im Folterlabor COVANCE seit 1997 geschieht, aber so was von egal. Hauptsache die Firma COVANCE ist mit ihrem Umsatz zufrieden und sie zahlt Steuer an die Stadt Münster. Da sollen bitte „diese Leute„, wie der Andere in Bremen die Tierschützer nennt, diese arme Firma bloß in Ruhe lassen. Das ist wohl die Wahrheit, es geht nur um Geld, wie immer.
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Siehe auch in diesem Blog:
Skandalöse Abwicklung der Petition nach § 17 GG beim Landtag NRW wegen Tatvorwurf der gesetzwidrigen Tierhaltung im Affenlabor COVANCE: Ist der NRW-Petitionsausschuss komplett vom Lobbyismus unterwandert?
01.03.2015 – Beschwerde über den Petitionsausschuss an den Landtag NRW
Herr MdL Thomas Sternberg, erstatten Sie Strafanzeige wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE!
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