Ich verweise auf meinen Blog-Artikel Das Land NRW ist kein Rechtsstaat: Fallbeispiel der Tierversuche an der Uni Bochum, wo ich zusammenfassend über die Schwierig-keiten berichte, womit wir als eine Gruppe von Tierschützern seit 2012 zur Herbeiführung der Transparenz bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum durch die Behörde LANUV NRW bzw. ihre Aufsichtsbehörde, das Umweltministerium NRW (Minister Johannes Remmel), sowie zur Umsetzung von geltenden Gesetzen konfrontiert werden..
Wir haben in diesem Gesamtkontext am 13.07.2014 eine Beschwerde an
Hannelore Kraft,
Ministerpräsidentin des Lands Nordrhein-Westfalen
eingereicht, siehe:
Beschwerde an die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wegen Missachtung von Gesetzen im Land Nordrhein-Westfalen
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Am 25.07.2014 informierte uns die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, dass sie eine Prüfung unserer Beschwerde veranlasst hat:
Antwort der Ministerpräsidentin Hannelore Kraft auf unsere Beschwerde
.Bei
Bei der Mitteilung der Ministerpräsidentin in diesem Schreiben:
„Nach Durchsicht Ihres Schreibens habe ich das fachlich zuständige Ministerium gebeten, Ihr Anliegen zu prüfen und Ihnen eine Nachricht zukommen zu lassen.“
kann es sich bei dem fachlich zuständigen Ministerium nur um das Justizministerium NRW handeln:
Justizministerium Nordrhein Westfalen, Düsseldorf
Justizminister Thomas Kutschaty
Der Justizminister Thomas Kutschaty sollte nämlich gegenüber dem Staatsoberhaupt des Lands NRW, Frau Hannelore Kraft, rechtfertigen, warum seine unterge-ordneten Staatsanwaltschaften im lückenlosen Dienstweg sich willkürlich weigern, die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit gegen die Landesbehörde LANUV NRW zu erheben und unsere Strafanzeige mit der unhaltbaren Begründung eingestellt haben, es lägen keine Gesetzes-verstöße vor, sondern nur Vermutungen. Es liegen ganz im Gegenteil seit 2012 begründete Vorwürfe bzw. Feststellungen der Verstöße gegen geltende Gesetze vor, deren Stichhaltigkeit rechtmäßig einzig von dem zuständigen Verwaltungsgericht zu prüfen ist: Weder Staatsanwaltschaften noch der Justizminister sind Richter und demzufolge gesetzlich nicht befugt zu entscheiden, dass keine Gesetzesverstöße vorliegen würden. Ein Richter soll die Stichhaltigkeit unserer Vorwürfe prüfen und Recht sprechen. Indem der Justizminister den Bürgern den Weg zu einer gerichtlichen Prüfung versperrt, überschreitet er seine Befugnisse und verletzt er die Verpflichtung jedes einzelnen Bürgers gemäß § 258 StGB „Strafvereitelung“ bei der Feststellung von Verstößen gegen geltende Gesetze eine gerichtliche Prüfung zu veranlassen.
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Darüber hinaus sollte die Ministerpräsidentin des Lands NRW Hannelore Kraft im Rahmen unserer Beschwerde auch eine Rechtfertigung der Präsidentin des Landtags NRW einholen,
Frau Carina Gödecke,
warum sie ebenfalls ihre Befugnisse überschreitet und im Namen des gesamten Parlaments als Ergebnis der Prüfung unserer Petition vom 16.08.2013 sich gesetzes-widrig selbst das Recht zuspricht zu urteilen, dass unsere Vorwürfe der Verstöße gegen geltende Gesetze nicht stichhaltig seien und daher die Veranlassung einer gerichtlichen Prüfung nicht geboten sei, sowie auch unsere Beschwerde vom 02.06.2014 gegen diesen unrechtsmäßigen Beschluß des Landtags NRW ignoriert. Auch hier gilt rechtmäßig: Weder die Landesabgeordnete noch die Präsidentin des Landtags NRW sind Richter und dementsprechend nicht befugt, die Stichhaltigkeit unserer Vorwürfe der Verstöße gegen geltende Gesetze zu prüfen. Ein Richter soll die Stichhaltigkeit unserer Vorwürfe prüfen und Recht sprechen. Indem das Landesparlament NRW als legitimierte Volksvertretung und Kontrollinstanz der Exekutive nicht nur duldet, sondern sogar beschließt, dass der Weg zu einer gerichtlichen Prüfung von begründeten Vorwürfen des Vertoßes gegen geltende Gesetze den Bürgern zu versperren sei, verletzt es nicht nur die Grundrechte der Bürger, sondern erhebt sich über die Verfassung. Hier werden die Grundsätze unserer demokratischen Gesellschafts-ordnung in Frage gestellt.
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Wenn in einem Land die Bürger keine Möglichkeiten haben, Verstöße durch den Staat gegen geltende Gesetze prüfen und ahnden zu lassen, sprich wenn der Staat unbehelligt gegen Gesetze verstoßen darf, dann handelt es sich nicht um einen Rechtsstaat, sondern um einen totalitären Staat. Als Staatsoberhaupt des Lands Nordrhein Westfalen und in ihrer Doppelfunktion als höchste Instanz der Exekutive und der Legislative, muss die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft diese Frage eindeutig klären. Die Bürger haben ein Recht zu wissen, woran sie sind und ob ihre Grundrechte lediglich auf dem Papier der Gesetzbücher und der Verfassung geschrieben sind und sonst nicht existieren. Wenn es nötig ist, soll das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bzw. der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg diese Frage klären.
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Siehe in diesem Blog:
In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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