Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für Juli, 2014

LANUV NRW lehnt einen Antrag auf Gebührenbefreiung für Auskünfte über den Affenlabor COVANCE ab

Als eine Gruppe von Tierschützern haben wir eine Bürgeranfrage über das Umweltministerium NRW an die zuständige und verantwortliche Behörde LANUV NRW gerichtet, um Informationen im Rahmen des Informationsfreiheitgesetzes über die Haltung der Tiere im Affenlabor Covance in Münster zu erhalten, siehe:

Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE in Münster

Wie wir schon berichtet haben, wurden wir mit der Ankündigung von Gebührenerhebung durch die Behörde konfrontiert und haben einen Antrag auf Gebührenbefreiung aufgrund eines öffentlichen Interesses eingereicht, siehe:

Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE und Gebührenerhebung

Die Behörde hat unseren Antrag auf Gebührenbefreiung abgelehnt, wir berichten nachstehend über die weitere Entwicklung:

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04.07.2014 – Ablehnung unseres Antrags auf Gebürenbefreiung durch LANUV NRW:

Von: Hauke Christian Hoyer – HaukeChristian.Hoyer@lanuv.nrw.de
An: Gisela Urban
Cc: Fachbereich84@lanuv.nrw.de
Betreff: Tierversuche im Affenlabor Covance, Münster
Datum: 04. Juli 2014

Sehr geehrte Frau Urban,

die Argumente, die Sie aufführen, entsprechen weitestgehend jenen, die bereits Gegenstand des Gerichtsverfahrens am Verwaltungsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 26 K 2277/13 waren. Ich gehe davon aus, dass Ihnen das Urteil bekannt ist, bzw. zumindest Personen aus dem Kreis Ihrer Mitunterzeichner. (Andernfalls kann ich Ihnen gerne eine Kopie davon per Mail schicken).

Das Verwaltungsgericht hat sich in der Urteilsbegründung ausführlich mit Ihren Einwänden auseinander gesetzt und gut nachvollziehbar dargelegt, warum sie nicht überzeugen konnten. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich daher auf das besagte Urteil.

Bezüglich Ihrer Befürchtung, sich durch Nichteinholung von Informationen gem. IFG NRW (sei es gebührenfrei oder gebührenpflichtig) strafbar wegen Strafvereitelung machen zu können, sah sich das VG Düsseldorf allerdings nicht veranlasst, Ausführungen in dem Urteil zu machen. Dieser Aspekt mag in dem Gerichtsverfahren auch nicht erörtert worden sein.

Hierzu darf ich Ihnen jedoch mit Gewissheit mitteilen, dass eine solche Strafbarkeit keinesfalls in Betracht kommt. Beispielsweise setzt das Gesetz Absicht oder Wissentlichkeit voraus. Sie haben jedoch, wie Sie selbst schreiben, nur Vermutungen; bereits aus diesem Grund scheidet eine Strafbarkeit aus.

Selbst wenn es für Sie eine (strafrechtliche oder sonstige) Pflicht gäbe, entsprechende Sachverhalte amtlich oder staatsanwaltlich im Interesse der Allgemeinheit prüfen zu lassen, so wäre dieser Pflicht bereits dadurch Genüge getan, dass Sie Ihre Erkenntnisse gegenüber den zuständigen Behörden anzeigen. Die Behörden werden dann ihrerseits selbstständig ermitteln. Es gibt keine Ermittlungspflicht für Privatpersonen. Die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben obliegt grundsätzlich den öffentlichen Stellen.

Ich hoffe daher, dass ich Ihnen die Sorge vor etwaiger Strafverfolgung nehmen konnte und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Hauke Christian Hoyer
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
FB 15 – Justiziariat
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
www.lanuv.nrw.de

 

07.07.2014 – Unsere Antwort auf die Ablehnung des Antrages auf Gebührenbefreiung:

Von Gisela Urban
An Hauke Christian Hoyer, LANUV NRW FB 15 – Justiziariat
Datum: 07.07.2014
Betr. : Tierversuche im Affenlabor Covance, Münster
Meine Bürgeranfrage vom 22.06.2014 im Rahmen des IFG
Mein Antrag auf Gebührenbefreiung w/öffentlichem Interesse v. 25.06.14
Ihre E-Mail-Antwort vom 04.07.2014
Hier: Antrag auf die Mindestgebühr von 10 Euro

Sehr geehrter Herr Hoyer,

mit Bedauern nehme ich davon Kenntnis, dass Sie das Urteil 26 K 2277/13 des VG Düsseldorf bei der Klage einer Mitstreiterin in einem ähnlich gelagerten Fall heranziehen, um den Bürgern des Lands NRW sowohl den Anspruch auf ein öffentliches Interesse abzusprechen, als auch deren bestehendes Recht auf Gebührenbefreiung in den Fällen vom öffentlichen Interesse gemäß dem geltenden Gebührengesetz NRW abzuschaffen.

Dieses bedenkliche Urteil ist wohl ohne Präzedenzfall und entsinnt eklatant die Absicht des Gesetzgebers des IFG, den Bürgern mit verbesserten Rechten einen freien Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen zu gewähren: Nach der seltsamen Auffassung des Richters habe im Gegenteil eine Behörde im Rahmen des IFG das Recht, nur dann den Bürgern die gewünschten amtlichen Informationen zu erteilen, wenn sie selbst daran Interesse hat, es zu tun. Es steht Ihnen zwar zu, dieses Urteil als maßgebend für die Haltung Ihrer Behörde gegenüber fragenden Bürgern zugrunde zu legen, jedoch dürfen die Bürger wiederum  an die Rechtsmäßigkeit dieses Urteils zweifeln, das den Sinn und Zweck des Informationsfreiheitgesetzes aushebelt.  Es bleibt offen, ob andere Richter zukünftig in solchen Fällen gleich urteilen werden.

Zurückkommend auf meine Bürgeranfrage über die Haltung der Tiere im Affenlabor Covance, woran ich festhalte, beantrage ich dann im Rahmen der Gebührenstaffelung für Verwaltungsaufwand gemäß § 11 Abs. 1 IFG NRW die Mindestgebühr von 10 Euro, da es sich lediglich um genehmigungsrelevante Fragen handelt, die dementsprechend bereits in der Genehmigungsakte vorhanden sind und keine aufwändige Recherche bzw. Schwärzen von personenbezogenen Daten erfordern.

Hier ziehe ich den Fall eines Bürgers heran, der Anlass zu der kleinen Anfrage Nr. 570 vom 17.10.2012 des Abgeordneten Ralf Witzel am Landtag NRW gegeben hat. Wie es aus der Antwort der Landesregierung vom 20.11.2012 zu entnehmen ist, hat LANUV NRW eine aufwändige Recherche, die sie dem Bürger ursprünglich mit zwei Gebührenbescheiden i.H. von je 1000 Euro für  Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellt hatte, auf die Mindestgebühr von je 10 Euro zurückgesetzt. Ich beanspruche Gleichbehandlung. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW erhält Kopie meines heutigen Antrags auf die Mindestgebühr von 10 Euro, mit meiner ausdrücklichen Bitte, sich für die Annahme meines Antrages bei Ihrer Behörde einzubringen.

Abschließend möchte ich richtigstellen, dass die Erinnerung an meine Verpflichtung und Verantwortung aufgrund § 258 StGB „Strafvereitelung“ sich nicht auf meine Rechte im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes bezog, sondern auf die Haltung der Tiere im Affenlabor Covance, die ich aus der Presse entnommen habe, wonach die Tiere in kleinen Käfigen und in Einzelhaltung (einschließlich Babies), gehalten werden. Es handelt sich also nicht lediglich um Vermutungen, wie Sie es fälschlicherweise anführen, sondern vielmehr um die Feststellung eines strafrechtlich relevanten Vorganges. Sollten die von mir wahrgenommenen Bilder aus der Presse authentisch sein und dem jetzigen Zustand der Haltung der Tiere entsprechen, würde es nicht nur den heutigen Standard des ethischen Empfindens der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung tiefgründig verprellen, sondern auch gegen §§ 1, 2, 7 und 11 Tierschutzgesetz verstoßen. Ich werde dementsprechend durch die bloße Einreichung meiner Bürgeranfrage zur Einholung von amtlichen Informationen über die Haltung der Tiere im Affenlabor Covance bei der zuständigen und verantwortlichen Behörde LANUV NRW von meiner Verantwortung und Verpflichtung aufgrund  § 258 StGB „Strafvereitelung“ nicht befreit.

Mit tierschützerischen Grüßen
Gisela Urban

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Wir werden über die weiteren Austauschen berichten.

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Siehe auch in diesen Gesamtkontext der Versuche an Primaten:

Tierversuche und die gigantische Abzocke der Pharma-Lobby

Tierversuche als Scharlatanerie und Abzockesytem

Anzeige „Kreiter macht eiskalt weiter“: Unberechtigte Kritik der Uni Bremen

Wie Andreas Kreiter eine Verletzung seiner Menschenwürde konstruiert

Andreas Kreiter, sehen Sie sich “diese Leute” an.

Andreas Kreiter, “diese Leute” sind die Mehrheit!

Ich erwarte eine Entschuldigung von Andreas Kreiter wegen seiner
Bezeichnung “diese Leute” gegenüber Radio Bremen

Rechtsmäßigkeit der Affenversuche des Andreas Kreiter: Ansprache an die Bremer Bürgerschaft

Tierversuche: Erschreckender ethischer Zerfall und Verhöhnung der Verfassung – Beispiel Tierexperimentator Wolf Singer

Wie kam der berüchtigte Tierexperimentator Wolf Singer zu einem Bundesverdienstkreuz?

Übertragbarkeit der Ergebnisse der Tierversuche auf Menschen: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter

Über eine Million Euro Steuergelder für die Affenversuche des Andreas Kreiter

Anzeige “KREITER macht eiskalt weiter” und das edle Verhalten des FDP-Politikers Markus Buhlert

Herr Minister Johannes Remmel, sind Sie stolz auf Ihre Behörde LANUV NRW?

Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore

Herr Minister Johannes Remmel, wie viele Millionen Steuergeld haben uns die 2 von Jens Lehmann gehaltenen Tore bei der Fußball-WM 2006 gekostet?

Umweltminister Johannes Remmel hat seine Gedächtnislücken über die Primatenversuche in Bochum überwunden, hurra.

Herr Tierschutzminister Johannes Remmel, nehmen Sie Ihren Hut!

Makaken des Tierschutzministers Johannes Remmel: Alle getötet und als Müll weggeworfen?

Petition zur Entziehung der Zuständigkeit des Richters Dieter Kley am Bundesverwaltungsgericht

Beschwerde an den Landtag NRW wegen Ablehnung der Petition gegen die Primatenversuche von LANUV NRW in Bochum

Primatenversuche des Tierchutzministers Johannes Remmel: Die Partei DIE GRÜNEN lehnt die Verantwortung ab

Petition an Minister Johannes Remmel: Gräuel-Affenlabor COVANCE schließen!

Wolf Singer, Andreas Kreiter & Co: Die Tierexperimentatoren belügen uns, dass sich die Balken biegen!

Tierversuche des Wolf Singer: Was für einen Nutzen seit 40 Jahren?

Die Tierversuche des Wolf Singer: Wie krank ist das Forschungssystem?

Tierversuche des Wolf Singer: Wie viel wird “geschwindelt” und “betrogen”?

Ansprache an die Umweltministerin Priska Hinz wegen Tierversuchen des Wolf Singer in Frankfurt

Beschwerde an die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wegen Missachtung von Gesetzen im Land NRW

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Kritik der Relativitätstheorie: Bildungsskandal an der Universität Stuttgart

Wie wir ausführlich in Blog der Webseite Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie fortlaufend berichtet haben, hat Herr Dipl.-Ing. Reinhard Rohmer ab April 2013 eine einmalige Initiative ergriffen, um den skandalösen und desaströsen Zustand der kritiklosen Vermittlung der Relativitätstheorie an der Universität Stuttgart zu monieren, sowie die zuständigen Ämter an ihre Verantwortung zur Umsetzung der unmittelbar gültigen Bestimmungen des Grundgesetzes Art. 5 Abs. 3 „Wissenschaftsfreiheit“ zu erinnern: Das Grundgesetz spricht der kritiklosen Lehre einer Theorie die Wissenschaftlichkeit ab und verlangt von den staatlichen Lehreinrichtungen den Respekt der Gebote der Nicht-Identifikation mit einer Theorie und der meinungsneutralen Wissenschaftspflege bei dem Wissenstransfer an die nächsten Generationen.

Wir berichten heute über einen Versuch von Reinhard Rohmer, die alternative Presse über diesen Sachverhalt zu informieren, da die Mainstream-Presse wie bekannt gleichgeschaltet ist, selbstverständlich über diese Missstände eisig schweigt und die übliche Zensur betreibt […]

Weiterlesen…

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© Bild Jocelyne Lopez, 2011


Antwort des Ministers Johannes Remmel vom 30.06.14 wegen Primatenversuchen in Bochum und Verbandsklagerecht

Ich verweise auf unsere erneute Ansprache vom 10. Juni 2014 an den Umweltminister NRW Johannes Remmel wegen den Primatenversuchen an der Uni Bochum:

Herr Tierschutzminister Johannes Remmel, geben Sie Rechenschaft über die an der Uni Bochum gequälten und getöteten Versuchsaffen!

 

Am 02. Juli 2014 erhielt ich folgende Antwort per E-Mail:

Johannes Remmel
Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
im Land Nordrhein-Westfalen,
Abgeordneter im Landtag NRW (DIE GRÜNEN),

 

 

Antwort des Ministers Johannes Remmel vom 30.06.2014 wegen Primatenversuchen in Bochum

 

Am 02.07.2014 haben wir folgende E-Mail als Antwort geschickt:

von Jocelyne Lopez und Gisela Urban
an Prof. Dr. Jaeger, Umweltministerium NRW
Datum: 02.07.2014

Betr.: Primatenversuche in Bochum
Unsere Ansprache vom 10.06.2014 an Minister Johannes Remmel
Ihr Brief vom 30.06.2014 – AZ VI-5-4203

 

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Jaeger,

ich danke für Ihre Antwort auf meine o.g. Mail im Auftrag des Ministers Johannes Remmel.

Leider wurde mit keinem Wort auf die gestellten Fragen zur Herbeiführung der notwendigen Transparenz bei den langjährigen Primatenversuchen an der Universität Bochum eingegangen, worum wir uns schon seit 2012 bemühen:

Wie viele Tiere wurden zwischen 1990 und 2012 in der instituteigenen Zucht der Uni Bochum gezüchtet? Wie viele Tiere wurden für die Versuche  verwendet? Wie lange für jedes einzelnes Tier? Wie ist die Beschreibung der Versuche? Welcher angestrebter Nutzen für Tier oder Mensch wurde bei diesem Forschungsvorhaben angegeben? Welcher Nutzen für Tier oder Mensch haben diese Versuche gebracht? Welche relevante neue wissenschaftliche Erkenntnisse haben die Autopsie-Berichte der für die Versuche verwendeten Tiere gebracht? Wie viele Tiere der Zucht wurden nicht für die Versuche verwendet? Warum wurden sie auch getötet? Welche relevante neue wissenschaftliche Erkenntnisse haben die Autopsie-Berichte der für die Versuche nicht verwendeten Tiere gebracht?

Darüber hinaus interessiert uns in berechtigter Weise wie viele Millionen Euros die Steuerzahler für das Forschungsvorhaben an der Universität Bochum „Untersuchung der Hand-Auge Koordination von Makaken“ über 22 Jahre bezahlen mussten.

Was die von Ihnen wiederholt angeführten neuen rechtlichen Möglichkeiten für Tierversuchsgegner im Rahmen des Verbandsklagerechts angeht, können wir hierzu gar kein konstruktives Dialog mit dem Umweltministerium führen, aus dem guten Grund, weil uns diese rechtlichen Möglichkeiten als Bürgerinnen nicht zustehen. Wie Sie wissen, kann dieses Rechtsinstrument nicht von einzelnen Bürgern in Anspruch genommen werden , sondern nur  von Vereinen, die von Ihrem Ministerium anerkannt wurden. Wir handeln nicht in Sachen Primatenversuche in Bochum als zugelassener Verein, sondern als einzelne Bürger – das sagten wir Ihnen schon auf Ihre Frage hin während der Gesprächsrunde im Ministerium, zu der Sie uns am 14.03.2013  eingeladen hatten.

Außerdem wurde der Verein, zu dem wir Fördermitglied sind, „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“, aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen von Ihrem Ministerium für das Verbandklagerecht nicht anerkannt, wie es zum Beispiel aus diesem Presseartikel vom 23.01.2014 hervorgeht:

Remmel gibt sieben Tierschutzvereinen Freibrief für Klagen

Wird etwa unser Verein „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“, der sich seit 30 Jahren fachlich hoch kompetent und gesellschaftlich äußerst aktiv  bei dem Themakomplex Tierversuche einsetzt (einschließlich wohlbemerkt auch bei den Primatenversuchen in Bochum) vom Minister Johannes Remmel nicht als „seriöse Organisation“ eingestuft, die nicht in der Lage wäre,  „verantwortungsvoll mit den neuen Möglichkeiten umgehen zu können„? Diese Haltung würde sich allerdings mit der sehr bedenklichen Einstellung Ihrer Behörde LANUV NRW decken, die uns am 27.07.2012 als Antwort auf unsere Bürgeranfrage über die Primatenversuche in Bochum mitteilte, dass sie den Verein „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“ für wissenschaftlich unqualifiziert bei der Thematik Tierversuche hält:

Zitat LANUV NRW:

Die Ansichten des Vereins ,,Ärzte gegen Tierversuche e.V.” über die Primatenversuche in Bochum besitzen in erster Linie nicht den Wert von wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen.

Vor diesem Hintergrund werden wir unsere rechtlichen Möglichkeiten als einzelne Bürger im Rahmen des öffentlichen Rechts, die in der Verfassung verankert und uns legitimiert zugesprochen werden, vom Verbandsklagerecht nicht abschneiden bzw. einschränken lassen. Wir werden weiterhin unsere Verpflichtung und unsere Verantwortung aufgrund § 258 StGB „Strafvereitelung“ nachgehen, wonach jeder einzelne Bürger verpflichtet ist, begründete Vorwürfe des Verstoßes gegen geltende Gesetze staatsanwaltlich bzw. gerichtlich prüfen zu lassen. Wir werden weiterhin alle uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel einsetzen, damit unsere Vorwürfe der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Genehmigung der Primatenversuche in Bochum von einem Gericht geprüft werden, siehe hierzu unsere letzte Beschwerde vom 01.07.2014 an die Präsidentin des Landtags NRW wegen Ablehnung unserer Petition.

Wir werden uns weiterhin für die Rechte der Tiere und der Bürger einsetzen.

Wir trauern um jeden einzelnen Bochumer Makaken, der seit 22 Jahren grausam und sinnlos  in unserem ungewollten Auftrag  an der Uni Bochum aufgrund eines Irrweges der Wissenschaft gezüchtet, gequält und getötet wurde. Wir trauern um die Leiden und um den Tod jedes einzelne Tieres, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Jaeger, und schließen uns den einfachen Worten einer Tierschützerin an einem Opfer der Wissenschaft bei COVANCE, die uns aus der Seele sprechen – bestellen Sie sie bitte Ihrem Minister.

Wir haben dich verlor’n
Ohnmacht, Trauer, Zorn
Ich versprech dir jetzt
Ich tu, was ich kann

 

Mit tierschützerischen Grüßen
Jocelyne Lopez und Gisela Urban

 

 

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Siehe auch in diesem Blog:

Herr Minister Johannes Remmel, sind Sie stolz auf Ihre Behörde LANUV NRW?

Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore

Herr Minister Johannes Remmel, wie viele Millionen Steuergeld haben uns die 2 von Jens Lehmann gehaltenen Tore bei der Fußball-WM 2006 gekostet?

Umweltminister Johannes Remmel hat seine Gedächtnislücken über die Primatenversuche in Bochum überwunden, hurra.

Herr Tierschutzminister Johannes Remmel, nehmen Sie Ihren Hut!

Makaken des Tierschutzministers Johannes Remmel: Alle getötet und als Müll weggeworfen?

Ablehnung der Petition beim Landtag NRW wegen Verstößen gegen das
Tierschutzgesetz durch LANUV NRW: Kann die GRÜNE-Fraktion helfen?

Verrat der GRÜNEN beim Tierschutz und Bürgerrechten im Landtag NRW!

Petition zur Entziehung der Zuständigkeit des Richters Dieter Kley am Bundesverwaltungsgericht

Beschwerde an den Landtag NRW wegen Ablehnung der Petition gegen die Primatenversuche von LANUV NRW in Bochum

Primatenversuche des Tierchutzministers Johannes Remmel: Die Partei
DIE GRÜNEN lehnt die Verantwortung ab

sowie auch:

Tierversuche und die gigantische Abzocke der Pharma-Lobby

Tierversuche als Scharlatanerie und Abzockesytem

Petition an Minister Johannes Remmel: Gräuel-Affenlabor COVANCE schließen!

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Tierversuche: Die Präsidentin des Landtags NRW Carina Gödecke handelt gesetzwidrig

Ich verweise auf unsere Petition Nr. I.3/16-P-2013-04842-00 vom 16.08.2013beim Landtag NRW wegen unseren Vorwürfen der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum durch die Behörde LANUV NRW, sowie auf unsere Beschwerde vom 02.06.2014 an die Präsidentin des Landtags NRW wegen Ablehnung unserer Petition,
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Frau Carina Gödecke.

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Da wir keinen Bescheid über unsere Beschwerde bekamen, haben wir am 01.07.2014 folgende E-Mail an die Präsidentin des Landtags NRW geschickt:

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An Frau Carina Gödecke, Präsidentin des Landtags NRW

Unsere Petition Nr. I.3/16-P-2013-04842 vom 16.08.2013
Ihr Beschluß vom 22.5.2014
Unsere Beschwerde vom 02.06.2014

Sehr geehrte Frau Präsidentin Gödecke,

am 16.08.2013 haben wir die o.g. Petition wegen begründeten Vorwürfen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz §§ 7 und 8 durch die Behörde LANUV NRW bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Universität Bochum beim Landtag NRW eingereicht. In Ihrem o.g. Beschluss vom 22.05.2014 zu diesem Sachverhalt baten Sie uns um Nachsicht für die unangemessene lange Bearbeitungszeit unserer Petition (9 Monate).

Diese Petition ist jedoch nach dieser langen Bearbeitungszeit leider nicht endgültig abgeschlossen, da wir am 02.06.2014 eine Beschwerde wegen unsachgemäßem Beschluß eingereicht haben: Anstatt geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens im öffentlichen Interesse zu bewirken,  haben Sie sich unverständlicherweise das Recht zugeteilt, selbst zu beschließen, dass unsere Vorwürfe der Verstöße gegen §§ 7 und 8 Tierschutzgesetz nicht stichhaltig seien und somit kein Anlaß bestünde, der Landesregierung (Justizministerium) Maßnahmen zu empfehlen. Damit hat der Landtag NRW seine Befugnisse überschritten: Einzig die Judikative ist gesetzlich befugt, die Stichhaltigkeit von Vorwürfen des Verstoßes gegen geltende Gesetze zu prüfen und darüber zu urteilen, dies steht keinem Landtag zu.

Diesen nicht gesetzeskonformen Beschluß können und dürfen wir als Petentinnen dementsprechend nicht hinnehmen.  Nach dem § 258 StGB „Strafvereitelung“ ist jeder einzelne Bürger verpflichtet, einen begründeten Verdacht auf Verstöße gegen geltende Gesetze staatsanwaltlich bzw. gerichtlich prüfen zu lassen, sonst macht er sich selbst strafbar  (bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe). Unsere Vorwürfe der Verstöße gegen §§ 7 und 8 Tierschutzgesetz bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Universität Bochum durch LANUV NRW sind hinreichend begründet, um eine gerichtliche Prüfung zu rechtfertigen: Es handelt sich nämlich um die Feststellung von Verstößen  aufgrund der eigenen Aussagen der Behörde LANUV NRW bzw. ihrer Aufsichtsbehörde (Umweltministerium NRW) als Antwort zu unserer Bürgeranfrage aus dem Jahre 2012, die Ihnen auch vorliegen. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft über den vollständigen Dienstweg, unsere Strafanzeige einzustellen, da es sich lediglich um Vermutungen handeln würde,  ist dementsprechend nicht haltbar: sie darf als willkürlich bzw. als unsachgemäß angesehen werden.

Vor diesem Hintergrund kann Ihr o.g. nicht gesetzeskonformer Beschluss vom 22.05.2014, es bestünde keine Verstöße gegen geltende Gesetze in dieser Angelegenheit, uns von unserer Verantwortung und Verpflichtung  als Bürgerinnen aufgrund § 258 StGB „Strafvereitelung“ nicht befreien.

Wir bitten Sie daher, sehr geehrte Frau Präsidentin Gödecke, uns in einer angemessenen Frist mitzuteilen, welche Folge Sie unserer Beschwerde vom 02.06.2014 zum endgültigen Abschluss der langen Bearbeitungszeit  unserer Petition geben möchten, damit wir ggfs. weitere Rechtsmittel einsetzen können, um unsere Verpflichtung und Verantwortung zur Wiedererstellung der Rechtskonformität in dieser Angelegenheit nachzugehen.

Wir wären dankbar für einen Bescheid bis zum 4. August 2014 und verbleiben,

mit tierschützerischen Grüßen

Gisela Urban und Jocelyne Lopez

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Wir werden über weitere Entwicklungen berichten.

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Sie schreien aus Angst und vor Schmerzen

 

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Siehe auch in diesem Gesamtkontext:

Beschwerde an den Landtag NRW wegen Ablehnung der Petition gegen die Primatenversuche von LANUV NRW in Bochum

Herr Minister Johannes Remmel, sind Sie stolz auf Ihre Behörde LANUV NRW?

Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore

Umweltminister Johannes Remmel hat seine Gedächtnislücken über die Primatenversuche in Bochum überwunden, hurra.

Herr Tierschutzminister Johannes Remmel, nehmen Sie Ihren Hut!

Herr Minister Johannes Remmel, wie viele Millionen Steuergeld haben
uns die 2 von Jens Lehmann gehaltenen Tore bei der Fußball-WM 2006 gekostet?

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6.7.14 – Protestaktion am Flughafen Köln wegen Versuchstiertransporten von AIR FRANCE-KLM

Am 6. Juli wollen wir am Flughafen Köln-Bonn vor den Schaltern von KLM mit einer Protest-Aktion auf die grausamen Transporte von Tieren für Tierversuche durch Air France-KLM aufmerksam machen:

Sonntag 06.07.2014 – 8:30 – 11:00 Uhr
Terminal 2D – Flughafen Köln-Bonn

Die Kundgebung findet im Rahmen des globalen Stop Vivisection-Aktionswochenende statt.

Air France-KLM ist die mittlerweile WELTWEIT LETZTE Passagierflugline die noch immer bereit ist, massenweise Affen, Hunde und andere Tiere aus ihren Heimatländern in europäische und nordamerikanische Tierversuchslabore zu transportieren und somit die Tierversuchsmaschinerie entscheidend mit am Laufen hält!

Gemeinsam wollen wir vor dem Schalter von KLM Passagiere und Flughafengäste darauf aufmerksam machen, welch unfassbares Leid sich in den Frachträumen unter den Füßen der meist ahnungslosen Air France-KLM Passagiere abspielt.

Seid mit dabei und oder bewerbt die Veranstaltung! Je mehr wir sind desto mehr können wir bewegen!

Weitere Hintergründe zur Kampagne gegen Versuchstiertransporte sowie aktuelle News und Aktionstermine findet ihr auf:  www.stopvivisection.net

 

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DemoAirFrance-2

.Honte à AIR FRANCE !

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Siehe auch in diesem Zusammenhang:

Andreas Kreiter, sehen Sie sich “diese Leute” an.

Andreas Kreiter, “diese Leute” sind die Mehrheit!



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