30. Juli 2014
LANUV NRW: Erhebliche Fehlleistungen bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE
Der berüchtigte Affenlabor COVANCE in Münster geriet schon 2003 bundesweit und sogar europaweit in besonders erschreckender Weise in den Schlagzeilen durch die Undercover-Aufnahmen eines Journalisten vom ZDF, die unvorstellbar grauenhaften Zustände aufdeckten und ein Millionenpublikum in Deutschland und in der Schweiz nach der Ausstrahlung des Bild- und Filmmaterials unter Schock versetzten. Es gibt unzählige Berichtserstattungen im Internet über diese Ereignissen, sowie über die Protestwellen und die juristischen Auseinandersetzungen, die jahrelang Anlaß zur erheblichen gesellschaftlichen Unruhe und zur Störung des öffentlichen Friedens bis heute noch ausgelöst haben, siehe zum Beispiel eine kleine Auswahl:
Ärzte gegen Tierversuche e.V.:
Hintergrundinformationen zur Strafanzeige gegen Covance
Dez. 2003 – Stellungnahme zur ZDF-Sendung Frontal 21 am 9.12.2003 – Covance Folterlabor
Dez. 2010 – Covance – Symbol für das Grauen der Tierversuche
Juli 2014 – Tierversuchshochburg Münster .
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Neue Undercover-Aufnahmen aus der Muttergesellschaft von COVANCE in den USA/Virginia wurden kürzlich im Internet veröffentlicht, die genauso unvorstellbar grausame Zustände aufdecken, und bis heute noch herrscht keine Transparenz darüber, was in den Räumen des Affenlabors COVANCE in Münster sich abspielt.
Wir haben dann am 22.06.2014 als eine Gruppe von Tierschützern (unter der Federführung von Frau Gisela Urban) eine Bürgeranfrage im öffentlichen Interesse im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes an die zuständige und verantwortliche Behörde für die Genehmigung der Anlage und der Versuche der Firma COVANCE Münster gerichtet und ihr 4 Fragen über die Haltung der Tiere gestellt:
22.06.214 – Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor Covance in Münster
Am 25.07.2014 erhielten wir die Antwort der Behörde LANUV NRW:
25.07.2014 – Antwort von LANUV NRW auf die Bürgeranfrage über COVANCE
Wir haben heute in einem Brief an die Behörde LANUV NRW ihre Antwort ausführlich kommentiert und erhebliche Fehlleistungen der Behörde bei der Erteilung der Genehmigungen herausgearbeitet, aus unserer Sicht Verstöße gegen das Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11:
30.07.2014 – Brief an LANUV NRW über die Beantwortung der Bürgeranfrage wegen COVANCE in Münster
Wir werden über die weiteren Entwicklungen berichten.
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Warnung: Die Bürger sollen sich grundsätzlich mit Fragen an die Behörde LANUV NRW im öffentlichen Interesse im Rahmen des Informationsfreiheitgesetzes sehr zurückhalten, sie lässt sie sich teuer bezahlen, siehe zum Beispiel in diesem Fall COVANCE Münster:
Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE und Gebührenerhebung
LANUV NRW lehnt einen Antrag auf Gebührenbefreiung für Auskünfte über den Affenlabor Covance ab
Gebührenbescheid von LANUV NRW wegen Beantwortung der Bürgeranfrage über den Affenlabor Covance
LANUV NRW: Wieder einmal abschreckende Gebührenerhebung – jetzt wegen Affenlabor Covance
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© Bild Regina Rau, 2004
gemalt nach einem Foto aus dem Primatenlabor Covance in Münster zu der Zeit, wo die Undercoveraufnahmen eines Journalisten von ZDF gerichtlich verboten wurden: Ein Affenbaby, dessen Mutter getötet und wie Müll weggeworfen wurde, und dem man eine Rolle als Ersatz gegeben hat, womit es seine Qualen bis zur Erschöpfung lindern durfte, bis es auch selbst nach Tests und Untersuchung seiner zerstörten Psyche getötet wird.
Wir haben dich verlor’n
Ohnmacht, Trauer, Zorn
Ich versprech dir jetzt
Ich tu, was ich kann
(Regina Rau)
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