20. Juni 2014
Ansprache an die Umweltministerin Priska Hinz wegen Tierversuchen des Wolf Singer in Frankfurt
Als eine Gruppe von Tierschützern haben wir heute folgende Bürgeranfrage an die Hessische Umweltministerin Priska Hinz gerichtet:
An Frau Ministerin Priska Hinz,
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Wiesbaden
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Betr.: Tierversuche von Prof. Wolf Singer am Max Planck Institut für Hirnforschung in Frankfurt
Datum: 20.06.2014.
Sehr geehrte Frau Ministerin Hinz,
am 10.01.12 richtete ich an Ihre Vorgängerin, Frau Lucia Puttrich, eine E-Mail-Anfrage im öffentlichen Interesse um Transparenz über die langjährigen Tierversuche von Prof. Dr. Wolf Singer am Max Planck Institut für Hirnforschung in Frankfurt herbeizuführen.
Wie Sie aus der Korrespondenz entnehmen können, die aus dieser Anfrage hervorging, weigerte sich die von Ihrer Vorgängerin genannte zuständige und verantwortliche Behörde für die Genehmigung der Forschungsvorhaben von Wolf Singer, das Regierungspräsidium Darmstadt, jegliche Auskünfte über diese Versuche zu erteilen:
09.02.2012 – Zitat Regierungspräsidium Darmstadt:
[…] Bei der Genehmigung von Tierversuchsvorhaben handelt es sich stets um Einzelfallentscheidungen, die erst nach einer gründlichen Abwägung der zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den jeweiligen durch den Versuch angestrebten Erkenntnisgewinn getroffen werden. Die zuständige Amtstierärztinnen und Amtstierärzte meiner Behörde werden dabei in jedem Verfahren auch durch die Kommission nach § 15 des Tierschutzgesetzes beraten, in welcher auch Mitglieder von Tierschutzorganisationen vertreten sind. Gemäß § 8 Abs. 3 des Tierschutz-gesetzes kann eine Genehmigung nur dann erteilt werden, wenn alle dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass es mir aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich ist, Ihnen weitere Einzelheiten aus den jeweiligen Genehmigungs-verfahren mitzuteilen. […]
.
Es trifft nicht zu, dass aus rechtlichen Gründen fragenden Bürgern keine Einzelheiten über die Genehmigungsverfahren der zuständigen und verantwortlichen Behörde mitgeteilt werden dürfen. Ganz im Gegenteil sind die Bürger durch das Informationsfreiheitgesetz berechtigt, jegliche Auskünfte, die nicht dem Datenschutz unterliegen, von einer Behörde zu fordern, zumal in diesem Fall ein dringender Verdacht auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorlag.
Wie Prof. Dr. Wolf Singer es selbst in der Presse mitgeteilt hat, sollen die Tierexperimentatoren zum Umgehen der gesetzlichen Vorgaben des Tierschutz-gesetzes dazu verleitet sein, in ihren Forschungsanträgen zu „schwindeln“ und zu „betrügen„:
Zeitschrift GEGENWORTE – Heft 4 – 1999 – Wolf Singer und Leo Montada: Polemik oder Diskurs
Zitate Wolf Singer:
„Ich muß in meinen Anträgen den Nachweis antreten, daß die Ergebnisse einer geplanten Versuchsreihe von so großer praktischer Bedeutung sein werden, daß sie ethisch gerechtfertigt ist. Das zwingt mich fast zum Betrug, weil ich in der Tat in vielen Bereichen nicht angeben kann, ob das Versuchsergebnis wirklich in absehbarer Zeit Leiden vermindern wird.
[…] Man wird vom Gesetzgeber in eine Argumentationspflicht genommen, die man vor sich selbst nicht rechtfertigen kann.“
[…] „Ja, das sieht man deutlich daran, daß der Gesetzgeber zunehmend die Zuwendung von Mitteln davon abhängig macht, daß wir nachweisen können, welche umsetzbaren Erkenntnisse die einzelnen Untersuchungen erbringen werden. Das ist eine Katastrophe. Diese Vorgaben verführen die Forscher zum Schwindeln.“
Die Bürger, die diese Forschungsvorhaben mit Steuergeld finanzieren, können und dürfen nicht hinnehmen, dass die Vorgaben des Tierschutzgesetzes durch Schwindel von den Forschern umgegangen werden.
Ich bitte Sie daher zu veranlassen, sehr geehrte Frau Ministerin Hinz, dass Ihre untergeordnete Behörde Regierungspräsidium in Darmstadt, die zuständig und verantwortlich für die Genehmigung der Forschungsanträgen von Wolf Singer am Max Plank Institut für Hirnforschung in Frankfurt langjährig war, im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes gebührenfrei folgende genehmigungsrelevante Fragen umgehend beantwortet:
1. Auflistung aller Forschungsvorhaben, die mit Verwendung von Versuchstieren für das Max Planck Institut für Hirnforschung in Frankfurt genehmigt wurden.
2. Für die jeweiligen Forschungsvorhaben:
a) Herkunft, Anzahl und Art der verwendeten Tiere
b) Dauer des Forschungsvorhabens und ggfs. der Verlängerungen
c) Beschreibung der Versuche
d) Forschungszweck und angestrebter Nutzen
Für eine Antwort bis zum 21.07.2014 bedanke ich mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez
Mitunterzeichner:
Gabriele Menzel
Dagmar Seliger
Claudia Sunitsch
Roswitha Taenzler
Gisela Urban
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Siehe auch in diesem Blog:
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