18. Juni 2014
Die Tierversuche des Wolf Singer: Wie krank ist das Forschungssystem?
Ich komme auf meinen Blog-Eintrag Tierversuche des Wolf Singer: Was für einen Nutzen seit 40 Jahren? – es gibt nämlich eine ganze Menge über die ominösen Primatenversuche des führenden Hirnforschers Wolf Singer zu sagen, das man natürlich nicht in der Mainstream-Presse findet, versteht sich von selbst – die Mainstream-Presse ist nämlich einzig dazu da, um Wolf Singer und Co zu beweihräuchern.
Die Forschungsergebnisse von 40 Jahren Tierversuche des Wolf Singer sind nicht nur wissenschaftlich wertlos und unbrauchbar für die Gesunheit von Menschen oder Tieren, sondern sie bedeuten sowohl einen gravierenden Missbrauch des Tierschutzgesetzes als auch einen gravierenden Missbrauch der Wissenschaft selbst:
Es ist in höchstem Maße entsetzlich und es bricht den elementaren Standard des ethischen Denkens und Empfindens von Menschen, der im Tierschutzgesetz der gesamten Bevölkerung Deutschlands anerkannt und zugesprochen wurde, hoch empfindsamen und hoch entwickelte Tiere über Jahrzehnte hinaus in der Grundlagenforschung zu quälen, zu foltern und zu töten, um zu versuchen herauszufinden, ob Menschen einen freien Willen haben oder nicht! Nie hätte die zuständige und verantwortliche Behörde nach dem Sinn des Tierschutzgesetzes so ein Forschungsvorhaben genehmigen dürfen, nie!
Nie hätte die genehmigende Behörde den Anspruch auf Übertragbarkeit von jeglichen Ergebnissen aus dieser Versuche auf Menschen anerkennen müssen. Nie hätte die genehmigende Behörde bei den fortlaufenden Verlängerungen dieser Versuche über 40 Jahre ignorieren dürfen, dass die Wissenschaftlichkeit der Methodologie und der Forschungsergebnisse von Wolf Singer in der Fachwelt seit Jahrzehnten stark umstritten wurde.
Nie hätte die zuständige und verantwortliche Behörde bei der Genehmigung nach Tierschutzgesetz den Stand der wissenschaftlichen Forschung ebenfalls ignorieren müssen, dass die Methodologie und die Ergebnisse dieser Versuche schon als ungeeignet erklärt wurden um solche Rückschlüße über die Willenfreiheit zu ziehen, als sie mit freiwilligen menschlichen Probanden in den 80-igen Jahren bereits durchgeführt wurden: Die Hauptthese von Wolf Singer der Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen will er durch grausame Tierexperimente nachgewiesen haben, wobei dieser Forschungsansatz durch nichtinvasive und ethisch vertretbare Versuche bereits mit menschlichen freiwilligen Probanden experimentiert wurde (Libet-Experimente) und darüber hinaus von den Experimentatoren selbst als methodologisch nicht geeignet erklärt wurde, die Existenz oder Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen nachzuweisen, siehe zum Beispiel: Die Libet-Experimente und Wikipedia:
Experimente zur Willenfreiheit:
Ein viel diskutiertes Experiment (Libet-Experiment) auf diesem Gebiet wurde von Benjamin Libet in den 1980er Jahren durchgeführt. Die Probanden wurden gebeten, in einem beliebigen Moment das Handgelenk zu bewegen, während sie eine Art Uhrzeiger verfolgten. Gleichzeitig wurden die Gehirnaktivitäten aufgezeichnet. Nach Libets Deutung zeigte das Experiment, dass die Gehirnaktivität, die dazu führte, dass eine Person ihr Handgelenk bewegte, etwa 550 ms vor dem Moment einsetzte, in dem diese Person sich bewusst dazu entschloss. Diese unbewusste Gehirnaktivität wurde schon 1965 von Hans Helmut Kornhuber und Lüder Deecke entdeckt und wird (auch im Englischen auf Deutsch) „Bereitschaftspotential“ genannt. Libet schlussfolgerte daraus, dass die Annahme, der Mensch verfüge über keinen freien Willen, falsch sein müsse: Innerhalb des nachgewiesenen Zeitfensters zwischen Bereitschaftspotential und bewusster Handlungsentscheidung sei ein “Veto” möglich.
[…]
Deutung des erreichten Erkenntnisstandes
Innerhalb der Neurowissenschaften wird die Frage des freien Willens kontrovers diskutiert. Einerseits vertreten z. B. Gerhard Roth, Henrik Walter, Wolf Singer, Wolfgang Prinz und Hans Markowitsch die Ansicht, der freie Wille sei eine Illusion. Nach ihrer Auffassung geht der Willensakt neuronalen Prozessen nicht voraus. Stattdessen ergibt sich nachträglich die bloße Illusion, sich frei entschieden zu haben. Das Empfinden, etwas zu wollen – der „Willensakt“ also – resultiere als illusionäres Epiphänomen aus den kortikalen und subkortikalen Prozessen, die bei der Vorbereitung einer Willkürhandlung ablaufen.
Andererseits halten z. B. Niels Birbaumer, Reinhard Werth oder Benjamin Libet selbst die Interpretation des Libet-Experiments im Sinne einer Widerlegung des freien Willens für unzulässig. Auch sind etwa Lüder Deecke sowie Hans Helmut Kornhuber Verfechter der Willensfreiheit. Gerhard Roth, ein früherer Kritiker der Willensfreiheit, vertritt in einer Publikation mit dem Philosophen Michael Pauen eine kompatibilistische Position
.
Diese Forschungsergebnisse über die Existenz oder Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen wurden schon von der Methodologie her als unzulässig erklärt, als sie bei Experimenten mit freiwilligen Menschen durchgeführt wurden. Wolf Singer wiederholt sie mit Makaken über Jahrzehnte und will etwa nachgewiesen haben, dass Makaken keinen freien Wille haben?! Das ist keine Wissenschaft, das ist eine Blamage für die Wissenschaft, das ist reinste Unsinn, das ist Scharlatenerie pur, das ist Verhöhnung von Menschen und Tieren, das ist Abzocke der Steuerzahler, das ist schier unbeschreiblich.
Wolf Singer bekommt von der zuständigen und verantwortlichen Behörde über Jahrzehnte die Genehmigung, solche Versuche auf Tiere zu wiederholen. Wie krank ist das Forschungssystem? Was interessiert es die Menschheit, dass Wolf Singer glaubt, Gott existiere nicht? Was interessiert die Bevölkerung Deutschlands was er glaubt oder nicht glaubt? Wieso bekommt er dafür die Genehmigung, im ungefragten und ungewollten Auftrag der Mehrheit der Bevölkerung, unzählige, wehrlose Tiere über Jahre entsetzlich zu foltern und zu massakrieren – zum Schluß mit Autopsie ihrer Gehirne beim lebendigen Leib? Wieso bekommt er auch noch für seine „bedeutsame Forschung“ und sein „herausragendes Engagement für den Tierschutz“ 2011 ein Bundesverdienstkreuz in unserem Namen verpasst? Wie krank ist das Forschungssystem, oder wie unfähig, oder wie korrupt?
Die zuständige und verantwortliche Behörde hat bei den Genehmigungen und Verlängerungen der Tierexperimente von Wolf Singer über 40 Jahre versagt und gegen §§ 1, 2, 7, 8 und 9 Tierschutzgesetz verstoßen, genauso wie die zuständige und verantwortliche Behörde LANUV NRW über 22 Jahre für die Primatenversuche des Klaus-Peter Hoffmann an der Uni Bochum. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung Deutschlands, die solche Versuche ungefragt und ungewollt komplett mit Steuergeldern finanziert, muss Verstöße gegen geltende Gesetze nicht hinnehmen. Die genehmigende Behörde in Darmstadt, die 2012 die Bürgeranfrage einer Gruppe von Tierversuchsgegnern über die Versuche des Wolf Singer im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes abgeschmettert hat, muss sich vor Gericht verantworten. Nichts ist vergessen worden, nichts ist vergeben worden. Wir wollen Gerechtigkeit im Namen des Volkes, für die Tiere und für die Menschen.
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Siehe auch in diesem Blog:
Tierversuche und die gigantische Abzocke der Pharma-Lobby
Tierversuche als Scharlatanerie und Abzockesytem
Anzeige „Kreiter macht eiskalt weiter“: Unberechtigte Kritik der Uni Bremen
Wie Andreas Kreiter eine Verletzung seiner Menschenwürde konstruiert
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Rechtsmäßigkeit der Affenversuche des Andreas Kreiter: Ansprache an die Bremer Bürgerschaft
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Über eine Million Euro Steuergelder für die Affenversuche des Andreas Kreiter
Anzeige “KREITER macht eiskalt weiter” und das edle Verhalten des FDP-Politikers Markus Buhlert
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Makaken des Tierschutzministers Johannes Remmel: Alle getötet und als Müll weggeworfen?
Petition zur Entziehung der Zuständigkeit des Richters Dieter Kley am Bundesverwaltungsgericht
Petition an Minister Johannes Remmel: Gräuel-Affenlabor COVANCE schließen!
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Beschwerde an die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wegen Missachtung von Gesetzen im Land NRW
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